Frage: Meine Säbeltänzerin erhielt beim Generieren automatisch die waffenlose Kampftechnik Unauer Schule. Nun erfüllt sie aber die Voraussetzungen dafür gar nicht (TaW Ringen nur 5 anstatt den geforderten 10). Meine SL meinte dazu, dass die Kampftechnik nicht „aktiviert“ ist, bis ich die Voraussetzungen erfülle. Das leuchtet grundsätzlich ein, ich wollt aber trotzdem mal nachfragen, ob das auch irgendwo in den Regeln so beschrieben ist - ich finde dazu nichts.
Kleinigkeiten schnell geklärt (Allgemeines, kein DSA 3)
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- DSA Universal
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Panther -
28. November 2005 um 19:10 -
Geschlossen
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Frage: Meine Säbeltänzerin erhielt beim Generieren automatisch die waffenlose Kampftechnik Unauer Schule. Nun erfüllt sie aber die Voraussetzungen dafür gar nicht (TaW Ringen nur 5 anstatt den geforderten 10). Meine SL meinte dazu, dass die Kampftechnik nicht „aktiviert“ ist, bis ich die Voraussetzungen erfülle. Das leuchtet grundsätzlich ein, ich wollt aber trotzdem mal nachfragen, ob das auch irgendwo in den Regeln so beschrieben ist - ich finde dazu nichts.
Zitat von WDH S.15Es ist durchaus möglich, eine Sonderfertigkeit zu erwerben, für die die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Im Spiel eingesetzt werden kann sie allerdings erst dann, wenn die Voraussetzungen vollständig gegeben sind. Dies gilt auch für automatisch erworbene Sonderfertigkeiten.
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Dazu gibt es eine Regel: SF, die du bei der generierung hast und deren Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, ruhen bis du sie erfüllst. Wo das jetzt aber genau steht...
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Danke! Ich suchte in WdS…
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Danke! Ich suchte in WdS…
Oder liest die Antwort von 'Selim ben Melahath' direkt unter deiner Frage
Der gibt nämlich netterweise die Quelle gleich mit an. -
Oder liest die Antwort von 'Selim ben Melahath' direkt unter deiner Frage
Der gibt nämlich netterweise die Quelle gleich mit an.Darauf bezog ich mich, war zu faul zu zitieren, und da ist Windwebers Post dazwischengerutscht ;).
EDIT Schattenkatze: Die Diskussion, ob Angst vor den Dämonen sich als Nachteil eignet, wurde ausgegliedert.
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Gibt es iwo einen Regelsatz der sagt, wieviel man Geld für Hehlerware bekommen kann?Mit und ohne SF Gassenwissen(Hehlerei)?
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Gibt es iwo einen Regelsatz der sagt, wieviel man Geld für Hehlerware bekommen kann?Mit und ohne SF Gassenwissen(Hehlerei)?
Ich wusste, dass dieser Moment kommen würde und dennoch war ich nicht darauf vorbereitet: die Stunde von Handelsherr und Kiepenkerl hat geschlagen! *Träne wegblinzel*S. 55, "Die Geschäfte der Hehler":
"Manche Hehler stehen in dem Ruf, alles aufzukaufen was man ihnen bringt und zahlen besonders niedrige Preise (10 bis 20 % des Wertes), weil man bei ihnen nun mal zuverlässig sämtliches Diebesgut absetzen kann. Andere Hehler lehnen alles ab, was nicht in ihre Spezialisierung fällt, zahlen dafür aber besser für passende Stücke; meist zwischen 25 und 33 % des Wertes. Dieser Bruchteil wird umso niedriger angesetzt, je schwieriger es für den Hehler sein wird, die Beute ohne Risiko wieder abzusetzen."Es folgt eine halbe Seite nichtssagenden bis selbstverständlichen Textes.
Die von dir angesprochene Talentspezialisierung bringt keine Boni auf den Verkaufspreis sondern erhöht nur die Chance, überhaupt einen Hehler zu finden. Solltest du einen Einbrecher ö.Ä. generieren wollen würde ich dir stattdessen eine Verbindung vorschlagen: ein Hehler (man bedenke den Tarnberuf) dürfte mit einem SO von 5 oder 6 gut bedient sein und dementsprechend wenig kosten. Man könnte also einen allgemeinen und einen spezialisierten Hehler als Kontakt wählen und dennoch einen Unteroffizier der örtlichen Wache oder einen Kontaktmann einer größeren Diebesbande dazu nehmen. -
Ich danke für die schnelle Antwort
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Ihr könnt mir ganz doll weiterhelfen Ich brauche schnell den KOMPLETTEN Titel von Kaiserin Rohaja.
In der Auflistung vom Aventurien-Wiki ist nur ein Ausschnitt ("Kaiserin des Raulschen Reiches, (...) Königin von Garetien,Kosch, Darpatien und Maraskan (...) ") und ich finde die Stelle in den Büchern nicht mehr wo ALLES aufgelistet ist.
Wenn ihr mir nen Tipp geben könnt wo ich den kompletten Titel finde, oder ihn mir hier sogar reinschreiben, wäre das super. Aber wenn dann bitte in den nächsten anderthalb Stunden weil ich dann leiten muss -
Ich weiß es leider nur für Kaiser Hal, sollte aber durchaus auch brauchbar sein:
"Hal I. Von Gareth
von Praios und seiner elf alveranischen Geschwister Gnade Kaiser des heiligen Neuen
Reiches vom Greifenthron zu Gareth, Erbe Rauls des Großen, Lanze und Schwert
des Reiches, Reichsbannerherr , König von Garetien, Albernia, Almada,
Darpatien, Kosch und Maraskan, Großfürst Almadas, Fürst der Tulamiden, Herr
aller Meere, Protektor der Nivesen und Norbarden und von Hôt-Alem,
Hochmeister des Ordens vom Auge, Graf der kaiserlichen Mark Garethien und des
Perlenmeeres, Baron von Halsmark, Rauslmark, Alriksmark, Ochsenblut,
Serrinmoor etc., Pfalzherr zu Tommelgau, Weißengau, Angroschgau, etc., Burgvogt
zu Lorgoloschs Ring, Junker von Altenfaehr, Greuelfingen, Weiherbusch, etc.,
Edler von Gareth, Rommilys, Hexenmühle, etc., Ritter zur Bärenburg, zu Avesfeld
und Alt-Gareth, Wahrer der Gerechtigkeit und der Derenordnung" -
HdR S. 172
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Einige kleine Fragen zur Akademischen Ausbildung: Gelehrter.
Diese kann nach WdH scheinbar frei gewählt werden, weder ist sie mit einem Sternchen (*) versehen, noch steht der beisatz "nicht frei wählbar" dahinter, wie es bei den anderen beiden akademischen Ausbildungen der Fall ist.
Kann man sie als Aufsatz nur auf Wissensprofessionen wählen? Also z.B. den Gelehrten etc. (für den Alchemisten ist sie ja empfohlen)?
Oder lässt sie sich auch auf "pseudo-Gebildete", z.B. Akademiekrieger wählen?
Und vor allem, in diesem Fall, lässt sie sich auch auf Professionen wählen, die ohnehin schon "zeitaufwendig" sind (da sie ja eine Profession selbst auch zeitaufwendig macht)? -
Diese kann nach WdH scheinbar frei gewählt werden, weder ist sie mit einem Sternchen (*) versehen, noch steht der beisatz "nicht frei wählbar" dahinter, wie es bei den anderen beiden akademischen Ausbildungen der Fall ist.
Kann man sie als Aufsatz nur auf Wissensprofessionen wählen? Also z.B. den Gelehrten etc. (für den Alchemisten ist sie ja empfohlen)?
Da bei der Beschreibung des Vorteils keinerlei Beschränkungen erwähnt werden muss man davon ausgehen, dass eine akademische Ausbildung tatsächlich völlig frei gewählt werden kann. In unserer Gruppe verstehen wir den Vorteil so, dass beispielsweise auch eine systematische Ausbildung durch einen kompetenten Privatlehrer wie sie beispielsweise (zweitgeborene) Adlige häufig erfahren sich in einer akademischen Ausblidung äußert.
Tatsächlich wird der Vorteil bei uns hin und wieder gewählt, so erinnere ich mich beispielsweise an eine Schwester des Wissens und an eine Druidin (Mehrerin der Macht), die den Vorteil zugekauft hatten. Aber auch bei verschiedenen Gesellschaftsprofessionen könnte ich mir eine akademische Ausbildung vorstellen: Großhändler, Herold, Höfling, Kurtisane, Schriftsteller sowie diverse religiöse Orden schreien ja fast danach.Oder lässt sie sich auch auf "pseudo-Gebildete", z.B. Akademiekrieger wählen?
Und vor allem, in diesem Fall, lässt sie sich auch auf Professionen wählen, die ohnehin schon "zeitaufwendig" sind (da sie ja eine Profession selbst auch zeitaufwendig macht)?Wie gesagt, es (soweit ich weiß) gibt kein Verbot und die von dir erwähnten Alchimisten, bei denen der Vorteil sogar empfohlen ist sind auch zeitaufwändig; das sollte also kein Problem sein.
Eine doppelte akademische Ausbildung zum Kämpfer und Gelehrten würde ich jedoch vermeiden. Wobei es auch hier gewiss schöne Charakterkonzepte gibt, bei denen die Kombination Sinn macht: beispielsweise Abgänger der Universitäten zu Methumis oder Al'Anfa, die unterschiedlichste Fächer anbieten. Ich meine sogar, dass die dort ausgebildeten Krieger gezwungenermaßen einige Kurse außerhalb der Rondra-Fakultüt belegen müssen während den dortigen Gelehrten auch Lehrmeister für Kampftalente und -SFs offen stehen. -
Perfekt, gut begründet und schlüssig (= Dankeschön! Es geht übrigens um einen Xorloscher Erzzwerg/Drachenkämpfer, der sich auf philosophisch-wissenschaftlichem Wege Konzepte um Dämonen und Drachen und deren Zusammenhang überlegt...Dafür hatte ich überlegt, die beiden zu wählen.
Aber meine Frage ist damit hinreichend beantwortet, danke nochmals (andere Meinungen nehme ich aber dennoch gerne entgegen).
EDIT Schattenkatze: Die Diskussion um das besondere/persönliche Rapier wurde ausgegliedert.
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EDIT @Schattenkatze ich hab das aus versehen ins falsche Thema gepostet statt in die Kleinigkeiten... :-S könntest du vielleicht...? Bitte?
Um auf eine andere Frage Bezug zu nehmen: wenn ich einen Helden mit einer zeitaufwendigen Profession erstelle und dann den Vorteil akademische Ausbildung gelehrter wähle, erhöht sich das Startalter euer Meinung nach nochmals oder ist das "drin" im ersten zeitaufwendig?
EDIT Schattenkatze: Done.
EDIT Schattenkatze: Die Diskussion, mit welchen Würfel auf eine SE gewürfelt wird, wurde ausgelagert.
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Hallo,
Da ich leider nicht so viele Zaubersprüche/Liturgien kenne und keine Lust habe mich durch alle durch zuschlagen, wollte ich mal fragen ob irgendjemand eine Zauberspruch kennt der Göttliches Wirken erkennen lässt...notfalls geht auch eine Liturgie oder ein Amulett, ein Kraut, ein Trank... Danke! -
Göttliches Wirken ist durch Magie niemals zu erkennen, das steht sogar ausdrücklich zu Beginn von WdG (im Kapitel über Shikaryan und Nyrakis), auch die Seele kann durch Magie übrigens nicht erkannt werden. Es gibt weder Zauberspruch, noch Amulett, noch Trank, noch Kraut, noch Trank der das ermöglicht.
Karmales Wirken, also Liturgien, mag es geben. Aber da fällt mir jetzt auch nichts ein...
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So etwas gibt es nicht. Die Einzige irgendwie aehnliche Moeglichkeit, die mir einfaellt, ist ein unheiliges Wesen zu rufen. Das kriegt naemlich Schaden, wenn es Kontakt mit (bestimmten) geweihten Gegenstaenden oder Orten hat. Wenn du Glueck hast koennte auch noch irgendwas in Richtung Hellsicht oder Temporalmagie Rueckschluesse erlauben.
Karmal gibt es die Seelen- oder Aurapruefung.
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@Tziktzal Coole Idee, aber extrem dreist!
Wenn du glaubst, ein Ort wäre heilig und das überprüfen willst, betritt ihn und beschwöre einen Dämon, schau, ob es geht, wie schwer es geht und wie der Dämon sich dann verhält. Brilliant, ehrenwerter Collega!
Aber da kann man nur feststellen ob und grob einschätzen wie gesegnet, geweiht oder heilig etwas ist und beides nur in bestimmten Fällen. Ob jemand unter einem heiligen Befehl steht, ist damit zum Beispiel nicht nachprüfbar.Nyrakis (der Stoff allen göttlichen Wirkens) ist für die Mittel des Sikayan (AsP und LeP) niemals (direkt) beeinflussbar oder sichtbar.
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