Kleinigkeiten schnell geklärt (Allgemeines, kein DSA 3)

  • Hat denn der Unehrenhafte den Anderen betupt, oder war in genau dem Zusammenhang (dem oder den Spielen) alles Rechtens? Denn wenn genau das seine Richtigkeit hatte, bin ich nicht so sicher, daß ein Ehrenduell das wieder herstellt. Unter dem Gesichtspunkt glaube ich auch nicht, daß der vormalige Verlierer seine Güter wieder bekommt (es sei denn, das gehörte zu den Bedingungen des Zweikampfes).
    Hat der eine schon damals beim zocken betrogen (aber wie kann man das später beweisen?) und das kann auch bewiesen werden, sollte der andere Adelige seine Güter wieder bekommen, vielleicht auch seine Ehre herstellen, aber nur zum Teil - denn er hat sie ja nicht nur dadurch verloren, daß er seine Güter im Spiel verloren hat (das haben die Vorfahren Raidri Conchobairs auch getan und das hat die Ehre der Familie auch nicht gekratzt), sondern generell Suff und Spiel verfallen ist.

    Das ist meine Meinung aus dem Bauch heraus, mit der bornischen Rechtslage kenne ich mich nicht genauer aus.

  • Es war so gedacht, daß der unehrenhafte Adlige in Erpressungen und Veruntreuungen verwickelt ist und war, und dafür mit zwielichtigem Gesindel arbeitete. Deren Opfer wurde auch der Adlige mit der Spielsucht. Über die Umstände des Spiels sollten die Spieler nichts herausfinden, der Verlierer hüllt sich in Schweigen und überhaupt kommen die Helden nur sehr schwer an jeglichen Informationsfitzel, da ihm alles extrem peinlich ist, zumal die Helden keine hohe Reputation haben. Die Helden können auch nur einen hieb- und stichfesten Zusammenhang der gedungenen Diebe/Saboteure zum Vogt des adligen Betrügers herstellen, er selbst könnte lediglich durch Aussagen über ein belauschtes Gespräch belastet werden. Wenn die Spieler dem besitzlos gewordenen Adligen davon berichten, ist sich dieser im Klaren darüber, daß er bei keiner Gerichtsbarkeit eine reelle Chance hätte, denn was wären die Aussagen von einigen dahergelaufenen Vagabunden und eines Goblin-Gauklers schon wert?
    Er gerät über seine Machtlosigkeit in Rage und konfrontiert den Betrüger mit seinem durch die Spieler erlangten Wissen. Dies geschieht vor ein paar Zeugen von Stand und Ruf, die aber allesamt mindestens einem der beiden Kontrahenten geegnüber absolut loyal sind. Der Betrüger gibt sich höchst empört und es kommt zum Duell, wobei der Betrogene siegt. Der unterlegene Kämpfer bittet um Gnade und bietet dafür die Rückgabe des Guts an -zur Bedingung macht er absolute Verschwiegenheit diese Vorfälle und den Kampf betreffend, die Beteiligten und Zeugen willigen ein. Zugegebenermaßen keine ruhmreiche Lösung, aber jeder würde bekommen was er will.

  • Da das alles nicht ganz koscher und sicher abläuft, alle Verschwiegenheit einwilligen und sich einverstanden zeigen, sollte die "Rechtmäßigkeit" das geringste Problem sein. Was die entsprechende Stelle (Gerichtsbarkeit, in welcher Form auch immer) nicht weiß, macht sie nicht heiß.
    Von daher sollte es also nach Außen hin funktionieren. Der eine hat seine Güter über Nacht verloren und nun wieder bekommen - passiert halt und eine mögliche Rechtslage unberührt bleiben in soweit, als daß ein Weg über die Gerichtsbarkeit wohl keinen ERfolg bringen würde, aber den anderen nun auch nicht vom Ruf her unberührt.

  • Hab auch mal ne kleine Frage: Ist das Perlenmeer und die Blutige See eigentlich genau das gleiche? Also ist "Blutige See" nur ein Spitzname für das Perlenmeer, weil es da so schwarzländisch-blutig zugeht oder sind das 2 verschiedene Gewässer?

  • Die 'Blutige See' ist der Teil des Meeres der von borbaradianischen und dämonischen Einflüssen verseucht ist. Das sind große Teile des Perlenmeeres, ja, aber auch die Golfe (Gölfer?) von Tuzak und Perricum sowie große Teile der Tobrischen See bis Festum. Wenn du genaueres über die Blutige See wissen willst schau mal auf der Fanpro Seite, da gibt es die (DSA3) Regionalbände aus der Box Borbarads Erben im legalen Download, unter anderem den Teil über die Blutige See. Aber die beiden sind definitiv nicht genau das Gleiche.

  • In der Regionalbeschreibung Unter dem Westwind wird in einer Fußnote erwähnt, dass das Gjalskerkalender auf Fanpro HP zum download bereit steht. Habe das aber dort nirgendwo gefunden. Ist das noch nicht oder nicht mehr online? Gabs das überhaupt und kriege ich das noch irgendwo her? Die Suche im Netz hat keine Ergebnisse ausgespuckt... :trauer:

  • Mal ne kurze Frage von mir, weil das in der Zoo Botanika irgendwie etwas schwer verständlich drinnen steht:

    Die Werte der Pferde sind die eines ungearbeiteten Tieres, aber
    1.) Wenn ich jetzt ein erprobtes Tier habe (ich gehe einfach davon aus, dass ein erfahrenes Pferd aus dem besonderen Besitz ein erprobtes ist) rechne ich die Boni jeder Ausbildungsstufe kumulativ zusammen oder gilt der Bonus der erprobten Stufe als Absolutwert?
    2.) Hat ein erprobtes Tier automatisch eine Ausbildungsvariante (wie z.B. leichtes Streitross)?

    Danke schonmal.

  • Beim Besonderen Besitz steht Ausbildungsart und -grad des Pferdes bei (bei Kriegern z.B. gibt es immer nur Reitpferde) und für Streitrösser und andere Ausbildungsarten stehen an anderer Stelle im Buch, wie die Ausbildung verläuft und welche Boni auf die des ungearbeiteten (wie sei beim Pferd direkt stehen) Tieres kommen.
    Streitrösser gibt es regeltechnisch seit DSA 4 nicht mehr bei der Generierung. Andererseits werden sie zum Discountschlußverkaufpreis verscheuert seit DSA 4, also mit etwas Geld in der Familie und nach Absprache mit dem SL kann mansich wohl u.U. eines zulegen.

    Also ja, Du nimmst die Pferde, wie sie bei der jeweiligen Rasse stehen und addierst die Boni von Ausbildungsart (ländlich oder fundiert, zu was wird es ausgebildet) und Ausbildungsgrad darauf.
    Jedes Pferd hat irgendeine Art von Ausbildung genossen. Und sei es als Pferd vor dem Pflug oder um den Bierkarren zu ziehen.

    Allerdings ist es sehr ungenau gehalten bei den Streitrössern, welche Werte für erprobt und welche für geschult sind und worin sich wertetechnisch sie genau unterscheiden.

  • nur mal so weil einer in meiner gruppe jetzt en
    Rauschkraut süchtigen spielt
    kann mir jemand da Werte nehnen??
    also wie das Zeug sich auswirkt (hallus und aufen Körper)
    was es fürn en Zeug gibt und
    was passiert wenn er es nicht nimmt..

    den imo will der sich mit denn Zeuch vor allem Dopen.....

  • Hat er den Nachteil "Sucht"? Die regeltechnische Handhabung wird unter dem entspechenden Nachteil in AH beschreiben.
    Die Wirkung, Vorgaukelung schöner Trugbilder (allerdings nur bei akkustischer Begleitung), wird in der ZBA beschrieben.

    Grundsätzlich ist Rauschkraut noch eine relativ harmlose undbillige Droge, die keine Giftstufe hat und deshalb schwerlich nach der Sucht-Regel zu handhaben ist. Genauere Wirkungen des Rauschkrautes (oder dessen fehlen) auf körperliche Reaktionen, Eigenschafts-, Talent- und/oder Zauberproben würde ich daher mit dem SL ausarbeiten.

  • Durch den Axxelaratur kann man seine Ini hochtreiben, was einem zu zusätzlichen Aktionen im Kampf verhelfen kann.
    Wo genau stehen die Regeln für dies? Ich stöbere gerade im MBK und finde es nicht :confused2:
    Kam das erst in der Errata?

    The Road goes ever on and on, Down from the door where it began.
    Now far ahead the Road has gone and I must follow, if I can,...

  • Das steht im Arsenal! Man bekommt wenn man eine INI über 20 hat eine FreiAktion bei über 30 INI eine weitere usw.! Außerdem hat man alle Reaktionsmanöver um einen Punkte erleichert wenn man mehr als 20 INI hat bei über 30 INI alle um 2 Punkte erleichtert.

  • S.148. Habs gefunden, danke.
    Hab ich schon erwähnt, dass ich es toll finde, wenn man übersichtliche Regelwerke hat... :iek: :rolleyes2:

    The Road goes ever on and on, Down from the door where it began.
    Now far ahead the Road has gone and I must follow, if I can,...

  • Kommt darauf, zu welchem Zeitpunkt Du die Einwohnerzahl wissen willst.
    In der GA (bzw. ihren Vorläufern) stehen die Zahlen drin.

    Da in Aventurien mehrstöckige Häuser eher selten sind, wachsen Städte in die Breite statt in die Höhe, da zusätzlich auch genpügend Platz vorhanden ist. Mann kan also durchaus Stunden durch Gareth laufen (wenn Du Stadtpläne hast: Lineal nehmen und nachmessen).

    Gareth, vor Jahr des Feuers: etwa 200.000
    Festum: 27.000
    Al'Anfa: 85.000 (davon 25% Sklaven)

  • Nur um sicher zu sein, ist das Jagdrecht im Bornland dem lokalen Adligen (Vogt?) vorbehalten? Und wenn ja, welche Strafe steht auf Wilderei, und gibt es da Abstufungen, z.B. ein paar Stockhiebe für ein Kaninchen und Gefängnis für ein Reh?

  • Nach zumindest mittelreichischer Rechtslage ist Wilderei ein Staatsverbrechen und damit ein Schwerverbrechen. Darauf steht lange Haft und schwere Geldstrafen, Zwangsarbeit oder Verbannung in eine Strafkolonie noch mit dabei. Todesstrafe kann möglich sein, muß aber nicht, Brandmale zur Kennzeichnung sind die Norm.
    Das Bornland folgt in seiner Rechtssprechung dem mittelreichischem Vorbild, setzt aber bei nicht-Adeligen härtere Strafen an an und die Bronnjaren haben eine Vorliebe für Verstümmelungen nd Auspeitschungen bei auch schon geringeren Vergehen.
    Ich gehe davon aus, daß gerade im Bornland das Jadrecht den Bronnjaren vorbehalten ist. Abstufungen, ob ein Kaninchen oder ein Reh einen Unterschied macht, ist vermutlich je nach Laune des Adeligen/Richters abhängig, würde ich pauschal sagen, aber grundsätzlich wohl eher nicht gegeben.