Eure Erklärungen (gerade von Halldor ) lesen sich ganz vorzüglich und chilledkroete war schon ziemlich nah dran. Aber ich denke, die Antwort von Eigeboren sollte zählen:
In dem berühmten Fall ging es darum, dass zwei Händler Walfleisch kaufen wollten. Sie dachten dabei beide, dass der Namen für Walfleisch Haakjöringsköd sei. Geliefert wurde dann zur Überraschung der Beteiligten Haifischfleisch. Das Reichsgericht hat damals entschieden, dass die falsche Bezeichnung nicht schadet, beide Parteien wollten eigentlich einen Kaufvertrag über Walfleisch, nicht über Haifischfleisch schließen. Pech für den, der dann das Haifischfleisch geliefert hatte. Und weil Juristen gerne schlauer klingen als sie sind, hat das ganze dann natürlich noch einen lateinischen Namen bekommen: falsa demostratio non nocet.
Das ganze hat sogar einen Wikipedia-Artikel.