Die Regelung, dass nur Zweihänder privilegiert sind, ist aber plausibel und offiziell. Und da ich auch als Nicht-Adeliger nicht auf Schwerter verzichten will (okay, hab zwar z.Z. als Thorwalerin nur Skrajas, aber egal), richte ich mich nach dieser "p"-Tabelle. Zweihänder - okay, geschenkt. Bisschen Einschränkung stört nicht und kann auch durchaus interessant sein. Irgendwas muss der Adel ja auch ganz allein für sich haben. Aber die restlichen Schwerter zu verbieten ist mMn etwas übertrieben...
ZitatDas Schwert als Zeichen der Herrschaft finde ich aber äußerst plausibel und stimmig. Es ist eine Waffe die wirklich keinen Nutzen als Arbeitsgerät hat und zu sonst nicht viel zu gebrauchen ist und bietet sich als König der Klingen geradezu an dem Adel zu dienen.
Naja, es hat den Nutzen als Verteidigungswaffe - und das ist ja auch Bürgern gestattet (nur bei Unfreien ist ausschließlich der Landsherr für die Verteidigung zuständig). Kettenwaffen und Säbel haben ja auch keinen anderen Nutzen und trotzdem sind sie erlaubt... Und als "König der Klingen" kann man ja immer noch die Zweihänder betrachten. Wird ja auch anscheiend so gehandhabt. Und ein Kurzschwert als "König der Klingen"? Naja...
ZitatDann wird ein typisches Ritual durchgeführt: Man versucht es zu zerbrechen. Ist das Schwert dann kaputt hatte der Träger recht, wenn nicht, ist er des verbotenen Waffenbesitzes schuldig.
Hm, verdammt... Ich denk mal, den Schadensersatz kann ich streichen, oder?
Hehe, aber wenn die sich beim Brechen mal so richtig Mühe geben und sogar eine reine Stahlwaffe zum Bersten bringen (die deswegen evtl. als Eisenwaffe eingestuft wird), könnte man sogar straffrei ausgehen...
So ein "Waffendokument" vom Hersteller, in dem drinsteht, woraus die Klinge geschmiedet wurde, wäre in diesem Fall praktischer.