Waffenverbote / Waffenrecht

  • [infobox]Schattenkatze: Aus Kleinigkeiten hierhin ausgegliedert.[/infobox]

    Thema Waffenrecht: in vielen Städten ist das Tragen größerer Waffen m.W.n. nur einem kleinen, berechtigten Personenkreis erlaubt. Ritter, Krieger, Adligen, Rondrageweihte, Gardisten, klar. Aber Stichpunkt Adel: was ist mit dem Geldadel, sprich: dem Patriziat? Laut Kompedium 2 ist der Vorteil Adel Vorraussetzung der Profession. Sind sie also auch rechtlich dem Adel in diesem Punkt gleichgestellt? Und wenn ja, wie weisen sie das nach?

  • Geldadel trägt dies idr. auch nach außen, sei es durch reich bestickte Kleidung oder teuren Rüstungen und Waffen. Die meisten Torwachen werden sie also im zweifel perse durchlassen ohne viele fragen zu stellen, weil Sie einfach danach aussehen als würden sie es dürfen.

    Bei genauere Überprüfungen muss man dann halt schauen, im zweifel ist die bestechung der Wachen aber auch im Lebensstandart enthalten bei solchen überaus Wohlhabenden personen...

  • Geldadligen würde ich eher den Vorteil "Einkommen" und/oder "Reich" als Voraussetzung aufbürden als mich hier nach der Profession zu richten.

    Der Lebensstil muss schließlich irgendwie finanziert sein.

    Die meisten Professionen wurden so geschrieben, dass sie nur mit dem Regelwerk funktionieren, da Lebensstil und Einkommen im Kompendium 1Kompendium 2 (danke Elbenstern) verregelt wurden, nehmen die meisten Autoren Abstand davon "Einkommen" als Voraussetzung zu verwenden.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (23. März 2022 um 12:41)

  • Es gibt keine allgemein gültige Handhabung. Es variiert von Region zu Region, Land zu Land, und manchmal Stadt(teil) zu Stadt(teil). Und natürlich, mit welchem Rang oder Titel man vorweisen hat und in wieweit das in einem anderen Land bekannt und anerkannt ist.

    Steht da ein echter Adelstitel hinter (weil Adel Voraussetzung ist), eröffnet das Privilegien, die jemand ohne echten Titel (egal, wie angesehen und reich so jemand ist) nicht haben kann.

    Aventurisches Waffenrecht – Wiki Aventurica, das DSA-Fanprojekt

    mögliche Fäden zum ähnlichen Thema:

    Gast
    31. Januar 2005 um 11:04
    Meros Arkoras
    3. Oktober 2014 um 22:13
    Gast
    26. Mai 2021 um 07:55
  • Die meisten Professionen wurden so geschrieben, dass sie nur mit dem Regelwerk funktionieren, da Lebensstil und Einkommen im Kompendium 1 verregelt wurden, nehmen die meisten Autoren Abstand davon "Einkommen" als Voraussetzung zu verwenden.

    Nur, damit da beim Nachschlagen keine Verwirrung aufkommt, wenn ich mich richtig erinnere, stehen Einkommen und Lebensstil im Kompendium 2, Seite 45 bis 49.

  • Irdisch durften Studenten Waffen tragen um sich auf langen Reisen (Heimat - Universitätsstadt) verteidigen zu dürfen.

    Zugrunde lag der Schutzgedanke und teleologisch war das Waffenverbot darin begründet, dass sich zwecks Aufstandszerschlagung die Bauern nicht bewaffnen.

    Ich sehe nicht, warum sich auch "Geldadel" nicht in Städten bewaffnen dürfen sollten.

  • Naja, aber warum sollten die alle bewaffnet durch die Stadt tappen? Das ist ja kein rechtsfreier Raum wo der Stärkere sich sein Recht nehmen kann wie er will. Und mit nem Zweihänder eilt man auch nicht zum nächsten Geschäftstermin oder zur Ratssitzung.

    Noch dazu gibts in jeder aventurischen Stadt eine Stadtwache (gab es Mittelalter überhaupt nicht).

    Ein reicher Händler könnte sich auch einen Mann/Frau fürs grobe mitnehmen.

    Ein Dolch gilt nicht als Waffe, eher als Werkzeug, alles was größer ist zieht zwangsläufig auch Blicke auf sich. Außer vielleicht in Almada oder dem Horasreich, da sind diese Fuchtelstäbchen ein modisches Requisit. Da kann auch zwangsläufig nicht jeder damit umgehen.

    Also, mit Sicherheit hätten die das Recht, nur nutzen wird es wohl kaum einer.

  • Der Patrizier wurde erstmals im Boten auf Aventurien losgelassen - und wenn ich mich recht erinnere, nur im HR zu Hause.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Wenn es sich tatsächlich um Patrizier handelt (nicht jeder reiche Händler ist direkt Patrizier) sehe ich zwei Möglichkeiten, den Status nachzuweisen.

    Im Horasreich: Ist das Patriziat eine eigene Klasse zwischen Bürgertum und Adel. Um Patrizier zu sein muss man Neben reich zu sein auch "alteingesessen" in seiner Stadt sein und genießte ine reihe an Rechten und Pflichten. Genau wie ein Adeliger. Patrizierfailien sind in ihren entsprechenden städten in Bücher eingetragen, und wer dazugehören will, muss neben den Kriterien auch ein Urteil der Stadtregierung abwarten. (Reich des Horas S. 42), das kann man als Gardist hervorganed kontrollieren, weil es in der tat einfach Listen gibt, wo die Namen drinstehen. Patrizier im Horasreich müssen und dürfen Waffen tragen, weil ihnen auch die Verteidigung der Stadt obliegt. (Gleiche Textseite). Diese Familien dürften auch zumindest Siegel haben, und führen zumindest im Briefspiel Wappen. (Offiziell habe ich da keine Quelle für gefunden.) Ähnliches gilt im MR für die Stadt Gareth. Die Familien sind alteigesessen, an einer Hand abzählbar, namentlich bekannt und führen im Briefspiel Wappen. (Herz des Reiches, S. 111)
    In Südaventurien: Im Prinzip sind auch die Granden Al'Anfas, die Audienzia von Brabak und ähnliche Kandidaten ein Patriziat. Es gibt eine Adels und eine Bürgerschicht von der sie sich abgrenzen etc. Waffengesetze und Verordnunge sie hier sowieso anders gelagert aber im prinzipt sind in beiden Städten die Familien mit Adeligen funktional identisch. Die Granden haben Wappen, Stammbäume und de Facto Provilegien.

    Recherchewütiger Historiker, der diese Sucht auch bei DSA schlecht ablegen kann. :confused2:

    Unverbesserlicher DSA 4.1 Regelwust-Apologet und bekennender Hartwurst-Spieler. :iek:

    "Eine Information ist Silber, eine Quellenangabe ist Gold." :idee:

    "Be critical about the media that you love." :lol2:

  • In fast allen zivilisierten Regionen gibt es Kleiderordnung; schon daran sollte der Stand oder Berufung einer Person klar zu erkennen sein; und ein Patrizier läuft nicht wie ein Handwerker herum. ;)

    Daher gilt für ihn die selben adligen Rechte - je Ort und Land.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • In fast allen zivilisierten Regionen gibt es Kleiderordnung; schon daran sollte der Stand oder Berufung einer Person klar zu erkennen sein; und ein Patrizier läuft nicht wie ein Handwerker herum.

    Kleider allein weisen aber nicht aus und nicht nach. Dazu gibt es offizielle (städtische) Bücher/Listen, Siegelringe, Wappenrollen, Kriegerbriefe, Stammbäume, Insignien, etc.

    Einfach nur Kleidung und vielleicht Auftreten allein machen es dann nicht, schon gar nicht im Sinne von 'üblicherweise'.

    Dazu sind die Waffenrechte manchmal schon von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und dann kann es eine Rolle spielen, ob da echter Adel eine Waffe mit hineinehmen möchte, die sonst nicht darf (oft fängt es ja erst bei bestimmten Waffenlängen an, dass eine solche Waffe abgegeben werden muss), oder nicht. Ob man aus jener Stadt kommt, oder nicht.

  • Ja, da kommt Abenteuerstimmung auf, wenn man den halben Abend beim Buerokraten von Hintersiebengurken verbringt und dort Käsemesser mit dem Zollstock misst.

    Wie schaut aus, wenn man eine Stadt betritt und die Wache tritt an einen heran und meint: "Ehm, Bursche, das ist hier verboten." und deutet dann aufs Schwertgehänge. Was geschieht als nächstes? Reicht es das Schwert nicht "bereit" zu haben und kann es in den Rucksack stopfen oder am Pferdesattel anbringen? Oder gibt es ein Zeughaus, in welchem man die Waffe solang man in der Stadt bleibt abgeben muss und man erhält eine Art Pfandmarke? Muss man eine Geldstrafe zahlen oder gar eine Nacht im Kerker verbringen?

    Welche Städte sind in der Hinsicht besonders schwer reglementiert? Ich weiss nur, dass man in Havena (ausser Heilmagie) nicht zaubern darf.

  • Schattenkatze 24. März 2022 um 18:21

    Hat das Label DSA Universal hinzugefügt.
  • Es gibt das Friedensband, das manchmal benutzt werden kann, eine (orangefarbene, meine ich, für Travia) Kordel, die um Scheide/Gehänge und Waffe gebunden wird und verhindert, dass man die Waffe schnell ziehen kann (weil man erst den Knoten aufmachen muss). Aber ich glaube, das gilt eher für besondere Anlässe und ist keine Handhabe für die städtischen Waffengesetze. An den Toren abgeben, so kenne ich das. Wenn man die Stadt verlässt, tauscht man Plättchen oder was auch immer man bekam, gegen Waffe und bekommt sie wieder.

    Im AA, S. 130 steht noch: "haben sich neben den 'göttlichen Rechten' mittlerweile so viele Ausnahmen, Zunft- und Gildenverordnungen, Fälle des 'andauernden Kriegsrechts' und dergleichen angehäuft, dass ein Durchblick durch das lokale Waffenrecht nur noch einem Rechtskundigen möglich ist." Dem vorweg ging ein fast einseitiger IT-Text zum Thema.

    S. 11 teilt noch mit: "Was als Gebrauchsgegenstand gilt, ist häufig durch lokale Gesetze geregelt (siehe Kasten),Typisch hierfür ist ein 'Eichmesser' , das an Stadttoren oder auf Marktplätzen aushängt und die maximale erlaubte Klingenlänge vorgibt."

    Im Zweifelsfall wird anhand der eigenen Armlänge oder der eigenen Waffe von den Gardisten gemessen. Je nach Waffenrecht mag auch bekannt sein, dass eine Fechtwaffe beispielsweise in Ordnung geht, ein Schwert aber gerade eben schon zu lang ist. Oder man nutzt das Eichmesser.

    Ich finde das pdf-Dokument zum Waffenrecht, das früher in den Selemer Tagebüchern zu finden war, sehr gut. Leider ist genau das der Link, der in den hier gesammelten Downloads nicht mehr geht: Das Download-Archiv der Selemer Tagebücher

    Grangor hat das schärfste Waffengesetz überhaupt, meine ich.

  • Reicht es das Schwert nicht "bereit" zu haben und kann es in den Rucksack stopfen oder am Pferdesattel anbringen? Oder gibt es ein Zeughaus, in welchem man die Waffe solang man in der Stadt bleibt abgeben muss und man erhält eine Art Pfandmarke? Muss man eine Geldstrafe zahlen oder gar eine Nacht im Kerker verbringen?

    Welche Städte sind in der Hinsicht besonders schwer reglementiert? Ich weiss nur, dass man in Havena (ausser Heilmagie) nicht zaubern darf.

    Zur Gareth-Box meine ich mich zu erinnern, dass die (nicht erlaubten) Waffen tatsächlich abgegeben werden müssen. Ein Friedensband reicht in Gareth also etwa nicht. (Der Bürokrat am Stadttor könnte bei Waffen im Rucksack, vor allem wenn diese über das übliche Maß hinausgehen, auch auf die Idee kommen, dass die als Handelsware zu verzollen sind. 8o ) Da man sie auch wieder auslösen können soll wird man wohl so etwas wie eine Pfandmarke bekommen. Wenn mich die Erinnerung nicht trügt muss man die Waffe auch bis zu einer bestimmten Zeit wieder auslösen. Sonst wird sie zu gunsten der Stadt Gareth versteigert.

  • Moin,

    ich nutze mal diesen Thread und hoffe ich bin hier richitig :)

    Weiss jemand zufällig wie es mit dem Recht des Waffentragens auf den Zyklopeninseln aussieht. Speziell beispielsweise in Teremon?

    Gruß & Dank
    Nessy

  • Also, gerade noch einmal etwas in Reich des Horas geschmöckert zu Teremon und nichts explizites gefunden.

    Grundsätzlich gilt jedoch für Zyklopäer, dass es schicklich ist sich in den klassischen athletischen Disziplinen wie etwa Speerwurf, Ringkampf und Zielschießen mit der Schleuder zu üben. Austände und Unruhen scheint es zu geben, allerdings gehen diese in der Regel nicht von den Beherrschten aus sondern sind so gut wie immer Angelegenheiten zwischen den Herrschenden. Es gäbe also keinen grundsätzlichen Grund für strenge Waffengebote oder Verbote. Gefahr für die eigene Herrschaft geht schließlich nicht von Bauern, Hirten und Fischern aus sondern von anderen Kyrioi.

  • Wie schaut aus, wenn man eine Stadt betritt und die Wache tritt an einen heran und meint: "Ehm, Bursche, das ist hier verboten." und deutet dann aufs Schwertgehänge. Was geschieht als nächstes?

    Meistere ich, hängt es von der Gruppenkonstellation und Zustand ab, ob die Stadtwache so herablassend mit den "Einreisenden" spricht.
    Beispiel: Ritter auf Ross mit Waffenknecht und Magierin, dazu Zergischer Schmied im Gefolge. Hier ist die Stadtwache sehr freundich, der Adlige darf seine Waffen (mindestesn das Schwert) behalten. Werkzeugwaffen, wie Handbeile (keine Zweihandäxte) darf die Gefolgschaft auch behalten.

    Kommt die selbe Gruppe ohne Ross, kaputte Kleidung, keine Rüstung, Waffen ebenfalls verlohren aus einem Hinterhalt angehumpelt, dann muss der aldige seinen Kriegerbrief/ Adelsbrief schon dabei haben., damit er seinen Knüppel mitnehmen kann. Wurde ihm auch noch alles geklaut, nimmt man ihm den adel vielleicht nicht ab. Im schlimmsten Falle wird er wegen Hochstapelei angeklagt...

    Das zur Einleitung. Was geschieht als nächstes? Jenachdem welche Stadt es ist und welche Zeit ist das vorgehen unterschiedlich.

    In Wehrheim vor der Schlacht in den Wolken werden die Waffen an jedem Tor abgenommen, nummeriert und inein Zeughaus verbracht. Adlige dürfen ihre "Standeswaffe" führen.

    Selbst Doppelsöldner mit der "Erlaubnis" haben ihren Bidenhänder am Stadttor abzugeben.

    Oder gibt es ein Zeughaus, in welchem man die Waffe solang man in der Stadt bleibt abgeben muss und man erhält eine Art Pfandmarke?

    Finde ich gut. Bögen als "Werkzeug" düften oft "ungespannt" mitgeführt werden. Schilde (insbesondere) Wappenschilde auch fast immer.

    Muss man eine Geldstrafe zahlen oder gar eine Nacht im Kerker verbringen?

    Nicht weil man mit Waffen ans Stadttor reist, höchstens wenn man diese nicht abgeben will und sich gewaltsam Zugang zur Stadt verschafft.

    Zur Gareth-Box meine ich mich zu erinnern, dass die (nicht erlaubten) Waffen tatsächlich abgegeben werden müssen.

    Gareth hat zumindest nur die Stadtmauer um die Älteren Stadtteile. In Meilersgrund und anderen "Vorstädten" kann man ganz nochmal mit der Waffe "einreisen".

    Das ganze Thema "Waffennutzung" in Städten ist ziemlich kompliziert, weil es oft nicht bis ins Detail ausgeregelt ist.

    Wo sind die Waffen (falls sie der Dieb aus dem Zeughaus zurückbesorgen will).

    Wer haftet wenn die Waffen wegkommen? (das magische Aeterniumschwert+2TP mit der permanenten Verzauberung Orkenspalter) ist sicher einen ganzen Stadteil wert.

    Die Grundidee hinter dem Waffenrecht ist ja: In der Stadt ist man eher unbewaffnet und ungerüstet und die bösen Schläger sind mit ihrem Knüppel schon gut bewaffnet. Die Helden/ Charaktere sollten mal auf ihre "Ausweichwaffe" wie Dolche, Raufen, Hiebwaffen '(Stuhlbein, Ruder, Dachlatte, etc.) zurückgreifen. So könnten auch Kämpfe spannend sein, die mit dem Aeterniumschwert+2TP und dem Mecha-auto-blocker Schild, das 95% aller Angriffe pariert eher "langweilig" wären...

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Die Grundidee hinter dem Waffenrecht ist ja: In der Stadt ist man eher unbewaffnet und ungerüstet und die bösen Schläger sind mit ihrem Knüppel schon gut bewaffnet. Die Helden/ Charaktere sollten mal auf ihre "Ausweichwaffe" wie Dolche, Raufen, Hiebwaffen '(Stuhlbein, Ruder, Dachlatte, etc.) zurückgreifen. So könnten auch Kämpfe spannend sein, die mit dem Aeterniumschwert+2TP und dem Mecha-auto-blocker Schild, das 95% aller Angriffe pariert eher "langweilig" wären...

    Meiner Meinung nach sollten Waffenverbote in einer Fantasywelt mit Heldenkultur (wo sehr viel mehr Bewaffnete herumreisen) die absolute Ausnahme sein. Eine ausgesuchte Stadt hier, eine besondere Bedingung (z.B. Unruhen, Krieg) da sind ok, aber nicht wie es in manchen Spielhilfen vielleicht dargestellt wird, man praktisch nirgends mit Waffe reinkommt.

    Ein Verbot bewirkt nicht, dass man sich mit dem Dolch stellt, sondern Adeliger Alrik, Rondrianer Balrik und Magier Calrik voll bewaffnet auf die Plotfeinde stürzen und Jäger Dalrik und Söldner Elrik praktisch nutzlos daneben stehen. Dann kommen in den Abenteuer meist nicht Kerle mit Knüppeln, sondern schwer bewaffentes Gesindel, Gefolge und gar nicht selten ausgemachte Monster und Dämonen... toll wenn man nur mit Dolch und Stuhlbein bewaffnet ist.

    Keines solcher Stadtabenteuer geht davon aus, dass man eine wehrlose Gruppe hat.

    Das alle Helden sich mit der Enduriumspitzhacke und dem Aeterniumbuttermesser (oder mit welchen Waffen man auch immer durch kommt) ausrüsten kann ebensowenig die Lösung sein, wie nur noch priviligierte Helden und Verbrecher (richtige Waffen, die aber verborgen oder getarnt sind) spielen zu können.

    Mein Aventurien: Dort wo ausdrücklich Waffenverbote angegeben sind, gibt es sie und ansonsten kann man auch bewaffnet in die Stadt.