Waffenverbote / Waffenrecht

  • Tja, und im neueren (OT wie zum Teil auch IT) Kaiser Retos Waffenkammer, Mit Blitzenden Klingen, Aventurisches Arsenal oder Herz des Reiches steht es anders drin.

  • Und nochmal möchte ich meine damals nicht beantwortete Frage an Mechtbert stellen: Wie viele Leute in deiner Gruppe sind Adlig? 60-90 %?

    Noctum Triumphat

  • Pyroalchi:
    Mittlerweile: Einer, und der besitzt ein Schwert, trägt es aber nicht, weil er es aus anderen Gründen nicht darf. Er ist Magier. Also trägt keiner von uns ein Schwert, keiner ein Zweihandschwert oder eine Zweihandhiebwaffe, keiner trägt eine schwerere Rüstung als ein Gambeson. Wir kommen mit Speer, Stab, Skraja und Bogen ganz gut klar.

  • Das ist ein langer Post... merke ich gearde beim "Vorschau"-Drücken... Sorry schon mal! :cool2:


    Zitat

    Die Argumentation läuft parallel zu
    - da hat jemand Gifte und kann sie auch gut herstellen ...und darf sie dann nicht mal benutzen!?!
    - da hat jemand Dämonen und kann sie auch gut beschwören ...und darf sie dann nicht mal benutzen!?!


    Hm, das sehe ich nicht so. Begründung:
    - Was das "Haben" angeht: Gifte, die man nicht benutzen darf, wird man doch wohl auch nicht haben dürfen. Und wenn man sie haben darf, was spricht dagegen, dass man sie in Notfällen nicht auch verwenden darf? Zum Beispiel gegen einen Feind, um jemanden zu retten? (Das Problem bei Giften wäre einfach nur, dass man sie nicht direkt in einem Kampf verwenden kann; es besteht also oft keine gegenwärtige Notwehrlage - anders als beim Schwert.) Und Dämonen "haben"... nun ja. ;)
    - Und was das "Herstellen/Beschwören" angeht, würde die Parallelle lauten "Da kann jemand Schwerter [herstellen... und darf sie nicht mal benutzen". Und das stimmt ja auch: Es kann nicht jeder x-beliebige Schmied ein Schwert mit sich herumtragen.

    Söldner hingegen sind für den Dienst an der Waffe da. Sie können damit umgehen; das ist ihr Beruf. Und da finde ich es eben sehr seltsam, wenn man ihnen Standard-Waffen wie Schwerter (Zweihänder ausgenommen!) auch ausserhalb von Städten vorenthält.

    (Wobei ich Dir btw. mit meinen ganzen Fragen, Kritiken, Einwänden, Anmerkungen usw. natürlich nicht reinreden will, wie Du zu spielen hast... Also nicht dass das jetzt so rüber kommt, als wollte ich Dir irgendwas aufdrängen oder so. Ich sage nur, was ich für lästig halten würde... ;) )


    Zitat

    Allerdings gilt beim Waffengebrauch wie auch bei den anderen beiden Sachen: Wo kein Kläger da kein Henk... äh Richter.

    Zitat

    Er kann schon mit beliebigen Waffen rumlaufen, nur wehe jemand hat was gegen ihn, dem liefert er dann einen guten Vorwandt...


    Ja, na toll, aber was heißt das für den Söldner am nächsten Stadttor? Es wird wohl kaum jemand seinen SC mit einer Waffe heraumlaufen lassen, wenn er diese Waffe bei nächster Gelegenheit verlieren wird... Wie würdest Du das als Spieler oder Spielleiter denn handhaben? Den AHH mal schnell verstecken?


    Zitat

    Aber wir haben wohl eine völlig unterschiedliche Auffassung vom Rollenspiel in Aventurien, denn ich würde sagen man verkörpert Charaktere während du oben schreibst du willst Helden spielen. Zur Charakterdarstellung gehören halt auch Einschränkungen, während sich der Held halt über das Volk erhebt.


    Hm, eben nicht: Die Dinge, die ich für SCs will, gelten auch für NSCs - da sollte es keine Unterschiede geben. Der SC ist ja Teil der Spielwelt und wird auch von ihr als ganz normaler Teil, der sich an die allgemeinen Regeln halten muss, wahrgenommen. Und das ist ja hier bei mir der Fall: Auch ein NSC-Söldner könnte bei mir mit einem Kurzschwert oder einem AHH (nicht jedoch Zweihänder!) herumlaufen - so gesehen erhebt sich mein SC keineswegs irgendwie "über's Volk", sondenr macht das, was auch andere Söldner dürfen. Was aber natürlich nicht heißt, dass jeder Söldner mit AHH herumlaufen wird...
    (Btw.: Was heißt "man" verkörpert Charaktere, während "Du"...?? Ich zähle mich eigentlich gerade zu den Spielern, die Charaktere verkörpern und nicht unbedingt Helden... :angel:)
    Und wenn Du oben nochmal nachschaust, als ich "Held" geschrieben habe, habe ich das Wort extra in Anführungsstriche gepackt - eben weil der SC (noch) keine besondere Stellung in der Spielwelt hat und sich daher auch keine Extrarechte herausnehmen darf. Allerdings sind Kämpfe nun mal ein nicht unerheblicher Teil des Rollenspiels und es ist nicht Alrik vom Bauernhof, der da mit Gefahren konfrontiert wird, sondern die Spielgruppe. Da irgendwelche zu krassen Beschränkungen aufzuerlegen, wäre mMn eher nervend als stimmig.


    Zitat

    Und ich halte es halt mit den Waffen aus reynem Stahle, die dem Adel vorbehalten sind, ausser in so modernen Regionen wie dem Horasreich...


    Und wie handhabst Du das mit Schwertern, die nicht aus reynem Stahle sind? Nun kenne ich mich mit dem Schmieden von Waffen jetzt nicht so gut aus :laugh: , aber was ist, wenn man in den Stahl beim Schmieden noch ein anderes Metall mit einmischt? Bzw.: Was ist mit Schwertern, in deren Griff noch Leder mit eingearbeitet wurde (also nicht einfach ne leicht abnehmbare Umwicklung)? In beiden Fällen wäre der Stal da ja nicht mehr rein... Speere zählen ja auch nicht zu den "reynen Stahlwaffen", weil da ja noch recht viel Holz dabei ist...


    Zitat

    Die Frage die Sekhmet gestellt hat ist eher:
    Ja, warum können es denn dann überhaupt andere, wenn sie es nicht benutzen dürfen.

    Diese Frage diskutierbar und ich habe meine Antwort darauf gegeben:
    Weil sie es in Kriegszeiten durchaus nutzen dürfen, aber eben sonst nicht. Aus den Notwendigkeiten des Krieges leitet sich aber kein allgemeiner Anspruch ab. Aus dem Sein leitet sich hier also kein Sollen ab.


    Wie läuft das dann bei Dir so organisatorisch ab? Die AHH werden in Friedenszeiten irgendwo gelagert (bzw. das Söldnerbanner schleppt die AHH z.B. in Truhen mich sich herum, benutzt sie aber nicht) und im Krieg haben sie dann automatisch eine Art Dispens? (So wie ich bis jetzt gemeint habe, Dich zu verstehen, dürfen Söldner gar nicht irgendwelche Schwerter verwenden...)


    Zitat


    ... ich wusste es doch. Quelle: DSA Lexikon.


    Das Zitat war mir entfallen, klingt mE aber stimmig: Söldner: ja; Bauer: nein. So gesehen kommen also beide Quellen zu meinem gewünschten Ergebnis (also das mit den Söldnern), hehe... :lol2:

    Was mir nur auffällt: Warum werden da Schwertgesellen nicht erwähnt? :confused2: Schwertgesellen müssen ja nicht unbedingt adelig sein (obwohl viele es wohl sein werden)...


    Zitat

    Einem Söldner würde ich daher seine (grundsätzlich ohnehin gegebenes) Recht durchaus für generell "im Dienst" stehend erweitern/erhalten, und ein Leumundsschreiben eines früheren (namhaften) Auftraggebers sollte ebenfalls helfen (so, wie in dem inofiziellen Text zum Waffenrecht, den ich mal weiter oben verlinkt habe, schon beschrieben wird). Aber wenn der Söldner eben einen Zweihänder (die Waffe dieses Namens, denn andere zweihändige Waffen sind ja meist nicht privilegiert) hat, mag ihm eben in der Tat, je nachdem, wo und wen er trifft und wie diese Person gesinnt ist, mehr oder minder viel Probleme bekommen, oder auch gar keine.


    Sehe ich auch so, wobei mir die offizielle Regelung, dass ohnehin nicht mehr so auf ZH-tragnede Söldner geschaut wird, schon etwas zu lasch ist... Eine privilegierte Waffe sollte mMn auch eine privilegierte Waffe bleiben - so viele gibt es ja nicht.

  • Altarja: Schwertgesellen werden im Lexikon deshalb nicht erwähnt, weil es die zum Zeitpunkt des Druckes OT auf Jahre noch nicht gab.

    Zu den Giften: Wie obnen schon mal von mir angeführt (und wenn ich es gerade nicht völlig falsch im Kopf habe), gibt es tatsächlich Gifte, die man zwar besitzen, aber nicht anwenden darf, und Gifte, deren bloßer Besitz bereits bestraft wird.
    Und solche darf man auch in Notfällen nicht einsetzen, da man sie ja nicht mal haben darf.
    Und ebenfalls dürfen Dämonen beschworen werden (zumindest einige), aber sie dürfen halt niemanden, der einer kulturschaffenden Spezies angehört, Schaden zufügen (so ungefähr ging das, zumindest vor Borbel).

  • Zitat von "Schattenkatze "


    Und ebenfalls dürfen Dämonen beschworen werden (zumindest einige), aber sie dürfen halt niemanden, der einer kulturschaffenden Spezies angehört, Schaden zufügen (so ungefähr ging das, zumindest vor Borbel).

    Klingt nach al'anfanischer oder fasarer Sichtweise. Erzähl sowas mal Thorwalern, Bannstrahlern oder den Amazonen^^


    Sprich, es kommt immer drauf an wo man rumläuft. Und im Zweifelsfall auch immer auf die Summe des Bestechungsgeldes und der Beziehungen.

    Gelegenheits-Ork

  • Ich kann ja mal nachschauen, vielleicht finde ich die Stelle, wo ich es herhabe. Dass jede Menge Einzelpersonen und ganze Völker das anders sehen will ich nicht bestreiten, aber ich meine, so wäre das Gestz im Mittelreich(?) und Horasreich (?).

  • Grab, grab, grab...ah, eine Forenleiche! ;)

    Ich hätte zu dem Thema ne kurze Frage: Mein Jahrmarktskämpfer hat als Ausrüstung unter anderem ein Seil und 4 Stöcke (welche ich wohl als Knüppel ansehen würde). Kommt er nun an ein Stadttor, ist dann eine Überredenprobe fällig ( Ehrlich ist nur Feuerholz/Brauche ich für meine Darbietung), oder wie würdet ihr das regeln? Ein Bürger hätte sicher keine Probleme wegen ein paar Stecken, aber ein Umherziehender (und damit faktisch vogelfreier)? Oder zält der normale Knüppel nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes?


    Huch was war denn jetzt los, ich wars nicht! :rot:
    Wie lösch ich nur die ganzen Einträge??? :heul:

    Schattenkatze schrieb am Freitag, dem 9. Januar:

    "Schatten-Tigerwatzi-tatzikatzi "

    "Das gibt den Punkt für die bislang innovativste Verballhornung an Urjel (ist sogar länger als der originale Name). *g*"

  • Ach du Schande. Keine Sorge, das wird einem Mod gebeichtet, dann sind die weg. ^^

    Und Stöcke sollten kein Problem sein, so lange sie nicht verstärkt sind (also Metqallstreifen, etc). Denn einen Ast kann sich wirklich jeder abbrechen und damit zuhauen. Dann müssten auch alle Bäume aus der Stadt verschwinden, um vor solchen Waffen sicher zu sein.
    Wie gesagt, so lange es Stöcke sind, und keine verstärkten Stäbe.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Das Seil und die vier Stöcke hat ein Jahrmarktskämpfer deshalb, damit er sich ein einen 'Ring' abstecken kann, in dem er sich vorbereiten und kämpfen kann.^^
    Er bekommt keine Vierfach Ausfertigung eines einfachen Knüppels (sonst hätte da auch Knüppel gestanden, aber ein Stock ist nun mal was anderes).

    9-fach Beitrag ... also wirklich. :lol2:

  • Unser Wlan lagt zurzeit wie Sau, vll. wurde ein Klick einfach zu 10?!

    Wie auch immer: Des mit dem Kampfring war mir klar, war vll. nur ein schlechtes Bsp.

    Mal angenommen, besagter Jahtmarktskämpfer hat sich in der Zeit seines Gauklerlebens dazu entschlossen (weil er die ewige Schnitzerei neuer Pfosten satt hatte) sich von nem Schmied 4 armlange Pfosten mit Ösen aus Metall fertigen zu lassen. Klar, das sind keine Waffen im eigentl. Sinn, aber nen Gaukler mit 4 spitzen, schweren Metallstäben in ne Stadt marschieren lassen??? Die Dinger dürften dann die Werte von ner Keule haben...

    Schattenkatze schrieb am Freitag, dem 9. Januar:

    "Schatten-Tigerwatzi-tatzikatzi "

    "Das gibt den Punkt für die bislang innovativste Verballhornung an Urjel (ist sogar länger als der originale Name). *g*"

  • Beachte dass die aus metall Seeeeehr schwer wären... nimm erzählerisch lieber Steineiche, ist auch hart und robust, aber etwas leichter.

    Letzten Endes bleibt Knüppel Knüppel und ein eben solcher ist meines Wissens sogar für Leibeigene erlaubt um sich ihrer Haut gegen wilde Tiere etc. zu erwähren. Ergo würde ich denken dass der Torgardist dich vielleicht gelangweilt nochmal drauf hinweist dass du keinen Ärger machen sollst und dich dann passieren lässt. Immerhin wirst du ja keine Nägel oder scharfen Glassplitter durch deine Pfosten treiben

    Noctum Triumphat

  • Ok, danke, war nur provisorisch gefragt, aber nützlich zu wissen ;)
    Außerdem können die meinem Jahrmarktskämpfer gerne nen Knüppel abnehmen, die Fäuste kann er schlecht am Tor zurücklassen... :lol2::lol2::lol2:


    Edit:Zählen Schlagringe eigentlich zu den verbotenen Waffen? Und selbst wenn nicht, werden die einem abgenommen?

    Schattenkatze schrieb am Freitag, dem 9. Januar:

    "Schatten-Tigerwatzi-tatzikatzi "

    "Das gibt den Punkt für die bislang innovativste Verballhornung an Urjel (ist sogar länger als der originale Name). *g*"

  • Hat jemand Infos zu den Waffengesetzen in Nostria(-Stadt)?

    Falls es nichts offizielles gibt, würde ich das recht restriktiv halten.
    Adlige und Geweihte dürfen Waffen führen. Bürger dürfen bestimmte Waffen führen und müssen Steuern darauf zahlen. Ausländer müssen Steuern zahlen und nichts über 3 Spann mit in die Stadt bringen. Was haltet ihr davon?

  • Hab da was aus 'Strandgut - Seite 73 - grauer Kasten - Waffenrecht':

    Klingenwaffen über Kurzschwertlänge sind dem Adel vorbehalten (wobei Rondra-Geweihte als Ritter gelten können, zumal sie hier sowieso oft adlig sind). Beschlagnahmte Waffen lassen sich gegebenenfalls aber bei der Stadtwache gegen Gebühr wieder auslösen, wenn man das Land verlassen will.

    There are some battles that you can never win. Trying to explain jokes is one of them.

    -----

    Soldier: "Surrender or be annihilated!"

    Commanding Officer: "They want to surrender?"

    Soldier: "No Sir, they want us to surrender..."

    Commanding Officer: "NUTS!"

    -----

    'Ich stimme nicht mit dem überein, was du sagst. Aber ich werde bis zum Tod dafür kämpfen, dass du es sagen darfst.' - Voltaire.

  • Speziell zu Nostria-Stadt finde ich nichts, aber generell in den Königreichen von Andergast und Nostria gilt laut UdW, dass Klingenwaffen über Kurzschwertlänge Gemeinen verboten sind (weshalb ja die Bogenbaukunst in den beiden Königreichen sehr verbreitet und entwickelt ist).
    Die Bauern im Falle der Bauernaufgebote sind dann mit Sensen, Äxten, Kriegsflegeln und Keulen bewaffnet. Zu Hause gibt es halt Bogen und Dolch oder höchstens Kurzschwert (wobei der Dolch halt schon als wertvoller Besitz gilt), und eine mit Nägeln bespickte Keule zur etwaigen Verteidigung des Hofes.
    Kriegslanze (halt bei den Rittern), Streitaxt, Langschwert und Streitkolben sind die bevorzugten Waffen der Adeligen.

    Die Regelung mit Waffen mit mehr als, bzw. ab drei Spann Länge bei betreten einer Stadt abgeben zu müssen ist aber auch im Mittelreich die Norm, oder wenigstens sehr verbreitet. Sollte also passen. Adelige und Geweihte dürfen ihre Waffen behalten, auch wenn man darauf achten sollte, welche Adeligen in debn Streitenden Königreiche insgesamt gar nicht gern gesehen sind.

    Außerdem könnten sich Schwertgesellen, so sie nicht ohnehin Adelige sind, schwer tun, ihren eigentlich dem Krieger gleichgesetzten Rang dort vertreten zu können, da die SG für Hintergast und Nostria doch sehr modern sind und wohl nicht eben unbedingt akzeptiert werden (oder auch nur bekannt sind).

    Prinzipiell lassen sich die inoffiziellen Spielhilfen zum Thema Waffenrecht ganz interessant lesen, finde ich.

  • Ok, danke erstmal.

    Zitat von "Schattenkatze"

    in den Königreichen von Andergast und Nostria gilt laut UdW, dass Klingenwaffen über Kurzschwertlänge Gemeinen verboten sind (weshalb ja die Bogenbaukunst in den beiden Königreichen sehr verbreitet und entwickelt ist).


    Das klingt jetzt etwas so, als wäre Besitz und das Führen eines Bogens erlaubt. Aber ein Bogen ist ja auch eine Waffe, nur eben nicht aus Stahl.

  • Richtig. Klingenwaffen länger als ein Kurzschwett sind den Gemeinen und Bauern verboten. Bogen dürfen sie haben, weil sie aus Holz sind. Auch halt die genannten mit Nägeln bespickten Keulen (bei denen ist keine Restriktion angegeben) sind bei den einfachen Leuten zu finden.

    EDIT: Vermutlich ist auch ein Wander(Kampf)stab kein Thema, weil so etwas die Adeligen und erst recht die Ritter unter ihnen als Waffe eh nicht Ernst nehmen, und weil sie keine Klingen haben und damit keine "Waffen des Adels" sind.

  • Auf die Gefahr hin, dass das jetzt schon war:
    Wie handhabt ihr Magier und Torsionswaffen? Nach dem WdZ sind die im Codex Albyricus nicht verboten, viele Städte in denen man von sowas weiß haben aber Sonderregelungen und lokale Verbote.
    Kürzlich hat ein Magier von mir eine Balestra bekommen, die er aus Interesse an der Mechanik (weniger um sie tatsächlich zu benutzen) auch gerne behalten möchte. Wie wird nun am Stadttor mit sowas verfahren? Analog zu ähnlichen lokalen Waffenverboten einsammeln und bei Ausgang wieder zurückerhalten?

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Ein Bogen ist eine Jagdwaffe. Zwar gibt es spezielle Bögen, die sich hervorragend zum Kampf eignen, aber die Gesetze werden ungerne abgeändert und mit massenweise Zusätzen versehen.
    Zudem ist ein Bogen (im Vergleich zu einer 'echten' Waffe) harmlos, wenn man die Pfeile einkassiert, also gibt es noch immer Möglichkeiten, etwas zu tun.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe