Waffenverbote / Waffenrecht

  • Ein Dolch, ein Bogen, jeder hat vein Schwert - letzteres wohl kaum. Das würden die dortigen Ritter kaum wollen.

    Das ist dann aber eher wieder ein Aufwandgesetz, keine Waffenkontrolle.

    Keine pelzverbrämten Jacken, keine Pfauenfeder am Hut, kein zweischneidiges Schwert usw.; Kann man beliebig machen, historisch findest du es in alle Richtungen, wobei weitgehend Bauern mit Schwertern keine Seltenheit waren (also beim Tech Level von DSA).

    Was halt ein bisschen stört wenn man drüber nachdenkt ist die Tatsache, dass DSA so viele professionelle Kämpfer hat. Stehende Heere, Rund-um-die-Uhr-Wachen. Das geht schon mehr in moderne "Gewalthoheit" hin. Aber halt so ein Fäntelalter-Abgrund in den man besser nicht zu tief starrt.

  • Selbst Grangor unterscheidet zwischen Statussymbol und Waffe. Aber den Bauenr ist das benutzen und tragen von Waffen verboten, wie daher das in Grenzländern wie Hlednetrutz gemeint sei das jeder (?) ne Waffe griffparat habe ... hm, zeigt mir leider eher das dei Autorne die Gesetze in Aventurien mal prüfen sollten.Auch witizg, es wird zwar öfters auf den Almanach hingewiesen, nur steht da eigentlich Nichts drin. Aber wenn es um Magieverbot wie zu Havena oder Elenvina geht, das wird betont.

    So kann sich die Rechtslage mit Passieren einer Grenze oder eines Stadttors schlagartig ändern, und nicht selten braucht es die Hilfe eines kundigen Rechtsgelehrten, um sicher durch die Fallstricke der verschiedenen

    Gesetzestexte zu navigieren. (Alm140)

    Wobei bereits klar unterschieden wird zwischen Rauferei (Vergehen) oder Körperverletzungen (Verbrechen) unterschieden wird (Alm141).

    Etwas zum Theam Stand steht in GRW338-339, u.a. das Adlige im MR eine standesmäßige Gekleidet und eine Waffen tragen sollen, aber auch: Wer sich gar ganz bewusst und gezielt beispielsweise als Baron ausgibt, obwohl er ein einfacher Handwerker oder gar ein Unfreier ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, denn er rüttelt damit an der praiosgefälligen Ordnung.

    Der wichtigste Text steht beim Kireger/in (S.137): Nach der Ausbildung erhält der Krieger üblicherweise einen Kriegerbrief in Form eines Schriftstücks, eines Siegels oder einer anderen erkennbaren Form, die ihn

    ausweist. Damit ist es ihm gestattet Waffen in Städten zu tragen.

    Woraus man folgen muß das ansonsten das Tragen von Waffen in Städten verboten ist.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)