Paralysis ...

  • Zitat

    Okay ich bin etwas vom Thema gedriftet, doch sind das nicht alles Akspekte die einem Magus im Kopf schwirren sollte, bevor er loszaubert?

    Ich weiß nicht, ob man das abdriften nennen kann, ich habe mir schon öfters solche gedanken gemacht, denn gerade in unserer Gruppe wird gezaubert ohne ende, obwohl ich als meister eigentlich dagegen bin.
    Sobald mal n paar räuber kommen geht sofort das gespräch der Helden los:

    (erfundene namen)
    Alrik: Ich nehm die, der elf kriegt den mit nem Schdenszauber alleine klein, du knallst den mit der armbrust ab etc...

    so läuft das meistens vor nem kampf ab, (selen so ultraübertrieben) aber dann gehts los: 1 Fuliminictus hier, einmal geblitzt dort, magier gleich mit Paralysisfeuer etc.
    Was sollen denn die armen Wegelagerer denken, wie oben genannt der arme Kaufmann, der sein Haus verloren hat, und am nächsten tag wird er plötzlich stocksteif und findet sich als er sich wieder bewegen kann gefesselt in einem lagerfeuer wieder (schon vorgekommen) oder der erzmagier, der Paralysiert wurde, und dann sofort nach dem wiedererwachen von einer Turmzinne viel (mein schönes Finale auf der Turmspitze war vorbei so ein Mist)

    Ich denke mal man sollte diese Gesetze sehr streng ausspielen, gerade in städten, aber in der wildnis bleibt nie was übrig, was imstande wäre die helden anzuklagen, und beobachter gibts da wo gezaubert wird so gut wie nie.

  • Doch *gg* es gibt da im Mittelreich so eine selbsternannte Sicherheitsbehörde von Magiern die sich zum Ziel genommen haben die Grenzen frei von Siegellosen und Codex-brechern zu halten (Nachzulesen im Roman Fuchsfährten)

    Die waren auch sehr Flück zur stelle als der Protagonist den 'Blitz dich' gesprochen hat ohne nen Siegel zu haben... Sowas kann man auch Recht gut in ABs einbauen, immerhin wird ja nicht umsonnst auf diesem Weg gelagert (also die Diebe) .. ich mein wer lauert auf verlassenen Straßen auf Beute? Also wäre es nicht unmöglich, dass man auf ner vielbereisten Straße ist und grade zufällig nach dem Kampf indem gezaubert wurde so eine Patroille vorbeikommt.

    Nach der Siegelkontrolle werden dann die Verstöße gegen den Codex aufgezählt und ein Bußgeld bzw im schlimmsten Falle die Akademie informiert (hehe wie Ptk sammeln in Flensburg)
    Und die Strafe der Akademie dürfte dann gewiss härter ausfallen als 150 Dukaten Buße.

  • Aber sowas betrifft im Grund doch nicht nur die Magier unter den Helden. Wenn man mit Gesetzten und Strafen anfängt, muss man es auch zu Ende führen. Da wäre dann der Krieger, der einfach so einen bösen Räuber erschlägt. Okay, es war notwehr, aber hat nicht vielleicht der Krieger zu erst die Waffe gezogen? Das gilt auch in Aventurien als Mord uns wird dementsprechend geahndet. Und das Betrifft so ziemlich alle Heldentypen.

    Ich denke als Meister sollte man auf solche Situationen angemessen reagieren. Dann hat der Endgegner, der böse Schwarzmagier halt eine vorher nicht definierte MR oder ein schickes Artefakt. Einfach improvisieren. Das ist einfacher und nimmt weniger den Spielspaß, als die Gesetzte aufzufahren.

    Mein Schmerz gehört dem Göttlichen. Er umgibt mich, er durchdringt mich. Er ist wie Luft, er ist wie Wasser.

  • Zitat

    Nach der Siegelkontrolle werden dann die Verstöße gegen den Codex aufgezählt und ein Bußgeld bzw im schlimmsten Falle die Akademie informiert (hehe wie Ptk sammeln in Flensburg)
    Und die Strafe der Akademie dürfte dann gewiss härter ausfallen als 150 Dukaten Buße.

    Da ist es doch wieder gut, wenn man von einer schwarzen Akademie kommt... Da guckt nämlich selbst so ein Nachforschungs-Trupp schnell in die Röhre. Vor allem dann, wenn es Weiss-Magier sind.

    Das Prob? Abgänger von schwarzen Akademien unterstehen dank dem Siegel der Gildengerichtsbarkeit. Allerdings hält die Schwarze Gilde nicht viel vom Codex Albyricus... Na gut wenn einer Akademie ständig Vergehen von ein und dem selben Abgänger vorgehalten werden, dann werden auch die sich langsam in Bewegung setzen.
    Aber bei den Standardverstößen gegen den CA, wie Kleidung, Waffen, Erkennbarkeit als Magier passiert bei der Bruderschaft des Wissens nicht viel.
    Wie war das nochmal? Magier der Bruderschaft können nicht gegen den CA verstoßen, denn sie haben ihn nie wirklich anerkannt.

  • Aber du kannst mir nicht erzählen das die Lehrmeister mit standing-ovation im Saal stehen und Applaudieren, wenn der Musterschüler von damals ein Mahnschreiben mit nach Hause bringt welches zB...
    - Verzaubern eines Stadtgardisten zum erlangen von Geheimunterlagen
    - Mord an einem Dutzend Soldaten bei anschließender Verfolgung
    - Verkauf von sensiblen Informationen an Kriminellaktive
    - Boronästiger Zauber zur Verteidigung eines Dorfes
    - Gefährdung von Dorfbewohnern durch anschließende verfehlte Entschwörung

    usw. beinhaltet.
    Ich denke über kleinere Vergehen kann jeder hinwegsehen. Ich meine es wird ja auch im RL geduldet wenn man die Straße bei Rot überquert oder? Klar eigentlich steht ein Bußged darauf, aber wer wurde schonmal angehalten bis die Polizei da ist bei so einem Vergehen?
    Ich denke es ist immer Auslegungssache, doch nimmt sich jede Akademie doch als Ziel möglichst nur positiv Aufzufallen, denn Reputation heißt Studenten ... die bringen Geld... und haben Verpflichtungen gegenüber dieser usw.

    Und ich finde man muss nicht gleich jedes Verbrechen ahnden, doch wenn es Überhand nimmt wie oben gesagt:
    2 Flummis rein .. dann Paralysis und zum Abschluss nen Aerolitis sollte vielleicht irgendwann auffallen ne?

  • Nun grade die Bruderschaft der Wissenden ist nicht zimperlich wenn sie sich erst mal in Bewegung gesetzt hat. Wenn der Ruf der Gilde durch einen "unfähigen Dilettanten" gefährdet ist, der 1.) So dumm ist verbrechen zu begehen und 2.) So blöd ist sich dabei erwischen zu lassen, dann ist disliberatio die harmloseste Bestrafung.
    Ad secundo zählt Tod durch Magie immernoch zu den Schwerstverbrechen (Mord) und wird von der Gilde schwer geahndet.
    Auch den bösen Schwarzmagier darf man nicht einfach so irgendwo herunterfallen lassen (Oh der arme jetzt ist er gestürzt!) sondern er ist eigendlich der zuständigen Gilde vorzuführen und NUR die darf ihn bestrafen, nur selten werden ganz ruchlose Schwarzmagier in Abwesenheit als "Volgelfrei" erklärt.
    Und erst dann darf man in seinen Turm eindringen und seine "Haustiere" erschlagen, den Magier zu BORon führen, brandschatzen, plündern, ect.
    Vorher jedoch ist es Einbruch (bzw. TRAvia-Friedensbruch) und Mord! (Wer hat diese Jugendsünde nicht auch schon begangen?). Selbst wenn der Magier (nur zu seinem Schutz :gemein: ) Heptasphäerische beschwört ist es Selbstjustiz wenn man ihn dann erschlägt. Außerdem ist es doch viel Stilvoller wenn man mit einem Halbverhungertem, Ganzverschnürtem Magier in die nächste Stadt einmarschiert und Triumphal gefeiert wird nachdem man ihn bei der Gilde abgegeben hat.

    Gruß G.