Hallo zusammen.
Ich habe jetzt verschiedene Schlagworte bei der Forensuche verwendet, aber nichts gefunden, was explizit zu meinem Anliegen passt. Wenn es dazu schon ein Thema gibt, dann bitte ich einfach nur um den Link, dann kann dieses Thema geschlossen werden .
Nachdem in meiner Gruppe das Pferd meines albernischen Ritters von einem horasischen Wirt im wahrsten Sinne "verwurstet" wurde, weil mein Held aufgrund von Feenunfug die "Stellplatzgebühren" nicht nachzahlen konnte, ist mir bei meinem nächsten Charakter im adeligem Hintergrund daran gelegen, mich etwas sicherer in meinen Rechten und Pflichten zu bewegen, wenn ich mich außerhalb der heimatlichen Gefilde befinde.
Zum Charakter an sich, ich spiele einen garetischen Baron (Adel III), der auf eine Queste auszieht, das lang verschollene Talismanschwert seines Hauses zu finden und zu bergen. Ich habe diesen Helden bereits vor 13 Jahren gespielt, damals noch als Baronet, der die Queste nicht zu einem Ende bringen konnte. Damals war das Ganze noch recht einfach, als Adeliger natürlich mit gewissen Privilegien, aber ohne "Macht und Einfluss". So war es einfacher, sich in eine Heldengruppe zu integrieren und trotz gewisser Privilegien weiter die üblichen Abenteureraufträge auf Heldenwerk-Abenteuerniveau mit anzunehmen.
Aber die aventurische Geschichte dreht sich ja munter weiter, und so ist mein Held von damals nun eben selbst der Baron. Mit einem treuen und gewissenhaften Vogt, der sich daheim um die Tagesgeschäfte kümmert, will ich nun diese Queste zu einem Ende bringen. Um diesmal etwas besser "vorbereitet zu sein", wollte ich mir nun Tipps und Informationen einholen, in welchem Rechtsrahmen mein Held außerhalb seiner Baronie oder außerhalb der Grafschaft unterwegs ist.
Konkret wären da zwei Beispiele zu nennen:
• Konfrontation mit Adeligen von niederem Rang auf deren Grund und Boden. Als mein Held noch als Baronet unterwegs war, mussten wir in einem Abenteuer einem albernischen Popanz von Junker für Informationen Honig ums Maul schmieren. Als besonderes Zeichen der Demütigung verlangte der Junker von meinem musikalisch begabten Helden, dass dieser eine Heldenballade verfassen und im Junkterum verbreiten sollte. Wie kann nun ein Baron eine solche Konfrontation "standesgemäß" abwickeln - wie sehr zählt hier der Standesunterschied, wenn der Baron weitab von seinem Lehen ist? Wie kann man mit unverschämten Junkern und Edlen umgehen, so lange sie "Hausrecht" haben, und wo "handelsübliche" Helden ohne Adelshintergrund kuschen müssen, ob sie wollen oder nicht? So etwas wie "Fehde wegen Ehrbeschneidung" erscheint mir zu übertrieben und auch logistisch zwischen Albernia und Garetien eher schwierig .
• standesgemäße Behandlung des Adeligen außerhalb des Mittelreiches. Um mal das Beispiel meines albernischen Ritters zu nehmen - wenn mein Baron außerhalb des Mittelreiches von einem Bürgerlichen über den Tisch gezogen oder ausgenommen wird, inwiefern kann er hier Recht einfordern? Kann man im Adelsstand für solche Fälle die örtliche Justiz bemühen oder bleibt man auch als Baron auf so einem Schaden sitzen? Im Mittelreich ist das ja einfach, so weit ich weiß hat da ja jeder Adelige das "Recht der leichten Hand", aber was kann ein vom Bürgerlichen geschädigter Adeliger im Horasreich, Bornland oder in Thorwal ausrichten?
Ich würde mich über Hilfe und Input freuen - achja, und für die wahrscheinlich aufkommende Frage "Wenn der Held jetzt Baron ist, warum ist er dann nicht der Questgeber und heuert selbst Helden an, die die Waffe suchen sollen?" : Diese Queste ist traditionsreich und von rondrianischen Idealen und so - "Auf der Reise die Ehre Rondras und des Hauses mehren, ritterlich verhalten, nicht mehr nehmen als man zu Pferde transportieren kann", und so weiter. Deswegen ist er auch nicht mit Trossvolk unterwegs.
MfG,
~Davio