Elementare Verteidigung nach gewürfelter Probe?

  • Schattenkatze: Aus den Kleinigkeiten ausgegliedert



    Mal ne Frage zu freien Aktionen im Kampf. Eine freie Aktion darf man ja jederzeit ausführen auch wenn man nach Initiative nicht an der Reihe ist. Was ich mich frage ist, ob man z.B. den Vorteil elementare Verteidigung, der +2 AW gibt auch reaktiv genutzt werden kann? Also der Gegner trifft seinen Angriff, meine Probe misslingt knapp, dann setzt ich sofort elementare Verteidigung in freier Aktion ein und erhalte noch den notwendigen Bonus. Gilt eine Probe als bereits abgeschlossen sobald man gewürfelt hat oder wäre so eine Handlung grundsätzlich möglich?

  • Ich finde prinzipiell zwar keinen Regeltext, der dagegen spricht, aber die Auslegung von "jederzeit" halte ich schon für sehr speziell. Es gibt soweit ich weiß aber auch keine klare Definition, wann genau die freien Aktionen verwendet werden können, nur dass sie nicht an die Initiative gebunden sind. (Mit Ausnahme des Laufens)

    Schon nach dem Angriffswurf halte ich es für kritisch, aber nach dem Probenwurf der Verteidigung. Puh...

    Auch nach dem Probenwurf ist eine Probe zwar nicht direkt abgeschlossen, da es etwaige Fähigkeiten gibt, die diese im Nachgang beeinflussen können, wie Begabung und Schicksalspunkte.

    Apropos Schicksalspunkte-Sonderfertigkeit, im Vergeich, auch hier 2AW, aber nur 1KR und einen ganzen SchiP kostet.

    Intuitiv würde ich die Frage also mit Nein beantworten, aber es gibt auch sicher Spieler und Regelfüchse die deine Auslegung teilen.

  • Ich würde auch dazu ein Nein geben.
    Ausgehen vom Regelwerk S. 228 darf man im Kampf die Handlungen Aktion, Verteidigung oder freie Aktion ausführen. Pro Kampfrunde ist eine Aktion, ein oder mehrer Verteidigungen und eine frei Aktion möglich.

    Die Aktion ist nur in der eigene Initiativephase möglich, die Verteidigung nur als Reaktion auf einen Angriff möglich. Damit sind beide Handlungen nur zu bestimmten Zeiten in einer Kampfrunde möglich.
    Im Gegensatz dazu ist die Handlung freie Aktion zu jeder Zeit der Initiative möglich.

    Jetzt muss man noch auf die Grundregeln der Proben GRW Seite 18 und 21 zurück gehen. Die Handlung Verteidigung besteht aus den den W20 Wurf, der entweder bestanden ist, wenn man unter oder gleich dern Verteidigungswurf macht oder misslungen, wenn darüber. Dann ist die Handlung abgeschlossen. Erst danach kann eine andere Handlung starten (also die freie Aktion)

    Was offen steht, ob man, wenn man mit einem Schicksalspunkt die Probe wiederholt dann noch schnell die +2VW einwerfen kann um beim Wiederholungswurf davon zu profitieren.

  • Ich lasse freie Aktionen nur zwischen Aktionen oder freien Aktionen zu. Will heißen: Du kannst nicht auf die Ankündigung, dass dich X mit einem Fulminictus anzaubert, 8 Schritte und damit außerhalb der Zauberreichweite laufen, um den Zauber fehlschlagen zu lassen.

    Daher nein.

    Jeder Mensch ein Magier, jedes Wort ein Vorurteil

  • Ich lasse freie Aktionen nur zwischen Aktionen oder freien Aktionen zu. Will heißen: Du kannst nicht auf die Ankündigung, dass dich X mit einem Fulminictus anzaubert, 8 Schritte und damit außerhalb der Zauberreichweite laufen, um den Zauber fehlschlagen zu lassen.

    Daher nein.

    Vielleicht nicht das beste Beispiel, weil man die freie Aktion tatsächlich nur fürs Laufen verwenden darf, wenn man laut Initiative dran ist und damit eh schon die Ausnahme bildet. Während andere Beispiele unabhängig vom der Initiative möglich sind.;)

    Steht in der Hinweisbox mit Beispielen für freie Aktionen. KdS. S.64

    Aber sonst sehe ich es genau so, freie Aktionen nur zwischen den Aktionen und nicht währenddessen. (Ausnahmen bestätigen sicher die Regel)

    Edited once, last by Lorenz4535 (February 4, 2025 at 4:54 PM).

  • Ich sehe das ein bisschen anders als meine Vorredner, freie Aktionen sind predistiniert dazu, gleichzeitig zu anderen Handlungen abzulaufen.

    Zum Beispiel der Alarmruf während man die Waffe zieht.

    Ich sehe das nicht nur als erzählerisches "Zeitgleich", sondern tatsächlich auch gamistisch bzw. regeltechnisch so.

    Und ich erlaube die reaktive Anwendung freier Aktionen.

    AT trifft -> 'freie Aktion' Elementare Verteidigung -> Verteidigung

    Würde ich zulassen.

    Denn

    Aktion (Angriff)-> freie Aktion -> Verteidigung

    ist mMn, genau die Kausalkette die, die Regelung: "ist zu jeder Zeit einzusetzen", ermöglichen soll.

    Zum Thema SchiP habe ich die Meinung:

    Es wird exakt die Probe (komplett oder Teilproben) wiederholt, auf die der SchiP angewendet wird. Hier ist aber dann kein Einsatz zusätzlicher Vorteile oder SF möglich, da es immer noch die selbe (nicht die gleiche) Handlung ist. Auch SchiP-SF müssen vor der ersten Probe für eine Handlung angesagt werden. SchiPs erzeugen keine regeltechnische Wiederholungsprobe, sondern lassen die selbe Probe erneut würfeln.

    Eine Wiederholungsprobe ist regeltechnisch die gleiche (aber nicht die selbe) Probe, der gleichen (aber nicht der selben) Handlung.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Edited once, last by Sturmkind (February 4, 2025 at 12:21 AM).

  • AT trifft -> 'freie Aktion' Elementare Verteidigung -> Verteidigung

    Würde ich zulassen.

    Das war aber nicht die Frage. (das würde ich auch zulassen)

    Sondern ob man nach einer misslungenen AW-Probe sich noch entscheiden kann, den Bonus doch aktiviert haben zu wollen - und das scheint mir auch ein Bitzerli zu spät.

  • <.< Ich gebe dir regelmechanisch Recht E.C.D.

    Aber, ich bin am Tisch da nicht so streng.

    Wenn's nach dem Wurf der Probe noch heißt: "Och nö, ich hab meine elementare Verteidigung vergessen."

    Dann halte ich es lieber mit der Regel:

    "Der Meister spielt mit den Spielern zusammen, nicht gegen sie."

    Als mit der Regel:

    "Manöver und Sonderfertigkeiten müssen VOR der Handlung angesagt werden."

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    Ergebnis 'Ich'

  • Ich unterscheide da zwischen Anfängern und erfahrenen Spielern.

    Bei einem Spieler mit wenig Erfahrung lasse ich es idr zu.

    Bei erfahrenen Spielern allerdings sage ich: 1. kenne deinen Charakter bzw 2. gehe auch erstmal davon aus das er bestimmte Sachen bewusst nicht einsetzt weil er z.B. nicht als mager auffallen möchte.

    Sollte dann doch ein hab ich vergessen kommen trifft wieder 1. zu

  • Wenn's nach dem Wurf der Probe noch heißt: "Och nö, ich hab meine elementare Verteidigung vergessen."

    Auch hier wäre ich nicht streng.

    "Achso.... hab ich nicht gesagt, aber ich wollte natürlich weiterhin mit Wuchtschlag angreifen...!" (wie in den beiden KR zuvor auch)
    So etwas ist bei uns locker von "im Eifer des Gefechts" abgedeckt, kein Problem.

    Die Frage von WizardNemo war aber generell gestellt. Und wenn ein Spieler das Kalkül hat, nach einer knapp misslungenen PA kann ich ja immer noch meine elementare Verteidigung anschalten, dann ist das halt eine strategische Entscheidung nach Betrachtung des Würfelergebnisses - und das gäbe es bei mir nicht. Sonst könnte man ja auch nach einer komfortabel gelungenen AT nach einreichen, dass man natürlich folgende SF mit AT-2 angesagt haben wollte. Neenee....

  • Wenn's nach dem Wurf der Probe noch heißt: "Och nö, ich hab meine elementare Verteidigung vergessen."

    Auch hier wäre ich nicht streng.

    "Achso.... hab ich nicht gesagt, aber ich wollte natürlich weiterhin mit Wuchtschlag angreifen...!" (wie in den beiden KR zuvor auch)
    So etwas ist bei uns locker von "im Eifer des Gefechts" abgedeckt, kein Problem.

    Die Frage von WizardNemo war aber generell gestellt. Und wenn ein Spieler das Kalkül hat, nach einer knapp misslungenen PA kann ich ja immer noch meine elementare Verteidigung anschalten, dann ist das halt eine strategische Entscheidung nach Betrachtung des Würfelergebnisses - und das gäbe es bei mir nicht. Sonst könnte man ja auch nach einer komfortabel gelungenen AT nach einreichen, dass man natürlich folgende SF mit AT-2 angesagt haben wollte. Neenee....

    Naja - dann gibt es noch die Spieler, die strategisch den Würfelwurf betrachten und dann sagen: "Och hab ich vergessen anzusagen."
    Ist immer schwierig und situative, willkürliche erwägungssache dann bei dir?! Glaubst du dem Spieler der er es simpel "vergaß" oder glaubst du er "taktiert".
    Bei mir ist "taktieren" mit der Freien Aktion genehmigt:
    Ob nun:

    Aktion (Angriff)-> freie Aktion -> Verteidigung

    Oder:

    Aktion (Angriff)-> Verteidigung -> freie Aktion

    ist mir tatsächlich meistens keine Regeldiskussion oder den Einwurf: "Aber [Spieler XY] durfte seinen Wuchtschlag auch nachträglich noch ansagen," wert.

    Ich spiele vielleicht mit zu wechselnder Spielerschaft (öffentliche Runden und so) um mich da fest drauf festzulegen, dass meine Menschenkenntniss den Unterschied zwischen "vergesslichen" und "strategischen" Spielern ausmachen kann.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Die Frage von WizardNemo war aber generell gestellt. Und wenn ein Spieler das Kalkül hat, nach einer knapp misslungenen PA kann ich ja immer noch meine elementare Verteidigung anschalten, dann ist das halt eine strategische Entscheidung nach Betrachtung des Würfelergebnisses - und das gäbe es bei mir nicht. Sonst könnte man ja auch nach einer komfortabel gelungenen AT nach einreichen, dass man natürlich folgende SF mit AT-2 angesagt haben wollte. Neenee....

    Tatsächlich ging es mir um die grundsätzliche Machbarkeit nach Regeln, ja. Allerdings wertfrei, ob man das ganze am Tisch haben will oder nicht. Woran ich gedacht hatte, war die Situation, dass man merkt, dem Angriff nicht mehr ausweichen zu können und dann doch noch durch einen plötzlichen Windstoß zur Seite springen konnte. Letztenendes wohl einfach Geschmackssache entnehme ich aber den Antworten hier.

  • Schattenkatze February 5, 2025 at 6:39 PM

    Added the label TDE 5
  • Tatsächlich ging es mir um die grundsätzliche Machbarkeit nach Regeln, ja. Allerdings wertfrei, ob man das ganze am Tisch haben will oder nicht. Woran ich gedacht hatte, war die Situation, dass man merkt, dem Angriff nicht mehr ausweichen zu können und dann doch noch durch einen plötzlichen Windstoß zur Seite springen konnte.

    Damit sollte man gar nicht erst anfangen. Der nächste Spieler wirft sich dann einfach zu Boden (freie Aktion), wenn er erfolgreich beschossen wurde (also nach dem gelungenen FK Angriff, aber vor der Verteidigung), was dann wohl oft zu einem Fehlschuss führen würde "ich warte erst mal ob der Schütze mich trifft, bevor ich mich hinter die Mauer fallen lasse "100% Ausweichen ohne Probe :thumbsup: ) - freie Aktionen gehen schließlich jederzeit. Das funktioniert natürlich auch bei Zaubern usw. da die meisten sofort scheitern sobald die Sichtlinie unterbrochen wird.

    Ebenso schreit natürlich auch das Hinterhaltsopfer schon nach Hilfe, bevor es ausgeschaltet wird, denn schließlich verbietet Überrascht lediglich die Verteidigung (schränkt jedoch keine freien Aktionen ein, die man jederzeit durchführen kann :evil: ).

    Selbstverständlich dreht sich ein Opfer auch rechtzeitig um, bevor es in den Rücken getroffen wird (Umdrehen ist auch eine freie Aktion) und auch der sitzende Tavernengast ist schon vor dem Humpen auf dem Kopf vom Stuhl aufgestanden (wieder eine freie Aktion) und konnte sich natürlich uneingeschränkt gegen den Angriff verteidigen und viele weitere solche Situationen.

    Wenn die Spieler diese Regelschwäche ausnutzen, hilft nur noch eine Hausregel. RAW scheinen die ganzen Möglichkeiten jedoch völlig korrekt zu sein. "Jederzeit" ist eindeutig eine dämliche Entscheidung des Regelschreibers.

  • Damit sollte man gar nicht erst anfangen. Der nächste Spieler wirft sich dann einfach zu Boden (freie Aktion), wenn er erfolgreich beschossen wurde (also nach dem gelungenen FK Angriff, aber vor der Verteidigung), was dann wohl oft zu einem Fehlschuss führen würde "ich warte erst mal ob der Schütze mich trifft, bevor ich mich hinter die Mauer fallen lasse "100% Ausweichen ohne Probe :thumbsup: ) - freie Aktionen gehen schließlich jederzeit. Das funktioniert natürlich auch bei Zaubern usw. da die meisten sofort scheitern sobald die Sichtlinie unterbrochen wird.

    Also an meinem Tisch wäre 'das zu Boden werfen', eine Verteidigungs-Handlung (in diesem Fall gegen ein FK ein AW und keine freie Aktion). Aber während der Held sich zu Boden wirft dürfte er bei mir per Schnellziehen ein Schwert aus der Scheide ziehen. Es geht ja nicht darum, das eine freie Aktion eine erneute/zusätzliche Verteidigung erlaubt.

    Und das würde bei mir auch nur bei Zaubern funktionieren die verteidigt werden dürfen, anderen Falls tritt die Wirkung, direkt nach der Zauber-Probe ein, noch während der Handlung des Zauberers. Um das zu verhindern gibt es eine Zauberdauer.

    Ebenso schreit natürlich auch das Hinterhaltsopfer schon nach Hilfe, bevor es ausgeschaltet wird, denn schließlich verbietet Überrascht lediglich die Verteidigung (schränkt jedoch keine freien Aktionen ein, die man jederzeit durchführen kann :evil: ).

    Da das Opfer des Status "Überrascht" den Angriff nicht bemerkt, darf es auch erst nach der Angriffshandlung reagieren, zu der auch die Schadensverteilung zählt. Der Überraschte befindet sich noch in keiner Initiative-Reihenfolge, da die erste KR erst nach dem Status "Überrascht" beginnt, also kann er nicht nur nicht verteidigen sondern überhaupt keine Handlung vollziehen.

    Aktion, Verteidigung und freie Aktion sind und bleiben Begriffe des Kampfes und "Überrascht" erzeugt eine Ausnahme für den Angreifer schon vor dem Kampfbeginn eine Aktion gegen die Überraschten durchzuführen.

    Selbstverständlich dreht sich ein Opfer auch rechtzeitig um, bevor es in den Rücken getroffen wird (Umdrehen ist auch eine freie Aktion) und auch der sitzende Tavernengast ist schon vor dem Humpen auf dem Kopf vom Stuhl aufgestanden (wieder eine freie Aktion) und konnte sich natürlich uneingeschränkt gegen den Angriff verteidigen und viele weitere solche Situationen.

    Wo man getroffen wird spielt eh nur eine Rolle wenn man mit sehr speziellen Fokusregeln spielt, nach den Grundregeln des Kampfes spielt es keine Rolle. Wenn man aber mit Trefferzonen und schlimmen Verletzungen spielt, dann wird sowas über den gezielten Angriff geregelt, schon in der Handlung des Angriffs.

    Auch hier gilt wieder wenn die Handlung des Verteidigers der Verteidigung dient ist es keine freie Aktion mehr, auch wenn "sich umdrehen" eine freie Aktion ist bewahrt das niemanden vor einem Kopf oder Rückentreffer.

    Aber ja, laut Regelwerk darf man auf einen "Angriff von Hinten" mit einer freien Aktion reagieren, um die Verteidigung nicht erschwert zu bekommen. Genau für sowas ist die freie Aktion genau wie die Aktion auf 1 pro KR begrenzt.

    In diesem Faden geht es um den seltenen Fall: Verteidigung IST nur um 1-2 Punkte Misslungen, der Held hat seine freie Aktion noch offen und die Möglichkeit mit der freien Aktion die VT für die laufende und 9 weitere KR einen +2 Modifikation zu geben.

    Nirgendwo steht explizit geschrieben, dass der Bonus erst nach dem Einsatz der freien Aktion angewendet wird. Die Regeln implizieren dies aber schon.

    Das fällt für mich in die Kategorie: "dreifach gelagerter Sonderfall" und sollte im Zweifel immer "pro Spieler" bewertet werden, um den Spielfluss und den Spielspaß nicht zu mindern.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Aber die Handlung Verteidigung ist mit den Würfelwurf abgeschlossen und mißlungen.

    Dafür gibt es ja auch die Schicksalspunkte, bei dem man sagen kann, ich will die Verteidigung wiederholen und dann wäre es in meinen Augen zulässig auch mit der freien Aktion noch die elementare Verteidigung zuzulassen.

  • Das die Handlung direkt nach dem Würfelwurf endet steht aber ja nirgendwo.

    Weder die Regeln von Proben, noch die von Handlungen oder der Verteidigung.

    Die Regeln zur "Eigenschaftsmodifikation" gelten auch für "Angriff und Verteidigung". Aber es wurde nicht geschrieben, dass eine Modifikation VOR einer Probe angekündigt werden muss.

    Nur bei Manövern wird geschrieben, das sie VOR dem Angriff angekündigt werden müssen. (s. "Kampfsonderfertigkeiten").

    Es ist eine Frage des Stils, es gibt keine Regel, die uns eine eindeutige Antwort liefert. Deshalb berufe ich mich auch auf Abschnitte aus den "Spieltipps".

    Es ist keine Regel, dass eine Probe nicht noch reaktiv modifiziert werden darf.

    Und es ist eine Regel, dass eine freie Aktion jederzeit in der KR einsetzbar ist.

    "Sauberer" wäre es wenn die freie Aktion VOR der Verteidigung angekündigt wird. Aber es gibt keine Textzeile die dazu explizit verpflichtet.

    Letztendlich würde ich mich nicht beschweren wenn mir ein Meister das nachträgliche modifizieren der Probe verbieten möchte. Aber er kann sich da nur auf Implikationen stützen, nicht auf explizite Regeln.

    Generell wird impliziert: Das sobald ein EVT (effektiver Verteidigungswert) benannt wurde, ist eine weitere Modifikation nicht mehr möglich. Aber wie gesagt das wird durch die Regeln nur impliziert.

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    Ergebnis 'Ich'

  • Die Regeln zur "Eigenschaftsmodifikation" gelten auch für "Angriff und Verteidigung". Aber es wurde nicht geschrieben, dass eine Modifikation VOR einer Probe angekündigt werden muss.

    Doch, wenn man eine Seitze weiter vorher im GRW zu den Grundregeln des Probewurfes S. 17 geht auf dem ALLES aufbaut.

  • Ich nehme an du meinst den kleinen Abschnitt Seite 17 RGW mit der Überschrift "Probenwurf", ich finde genau hier nichts explizit dazu, dass die Ermittlung effektiver Werte VOR der Probe geschehen muss oder das Werte sich nach dem Würfelwurf nicht mehr verändern können. Wenn sich der Wert der Probe verändert und dadurch nicht überwürfelt wurde, gilt die Probe als 'bestanden', mehr sagt der Absatz mMn nicht aus.

    Ich würde sogar behaupten, dass man den Schlusssatz:

    Quote

    Abweichungen von dieser Grundregel werden dir an relevanten Regelstellen erklärt.

    auf die Regel zur Handlung 'freie Aktion':

    Quote

    [....] die man schnell und viel Aufmerksamkeit und Aufwand jederzeit ausführen kann.

    beziehen könnte.

    Alles eine Frage der Interpretation und keine explizite Erlaubnis oder Verbote Werte navh der Probe zu modifizieren.

    dafür fehlt etwas wie: "vor dem Probenwurf wird der effektive Wert bestimmt, dieser muss dann unterwürfelt oder getroffen werden, damit die Probe als gelungenen gewertet wird", oder wie: "nach dem Wurf ist der Wert unveränderlich" oder in Kampfregeln zur Handlung: "Handlungen werden mit dem letzten notwendigen Probenwurf abgeschlossen und effektive Werte sind nicht mehr zu ändern."

    Aber so eine Regel existiert tatsächlich nirgendwo.

    Impliziert wird das die Modifikation vor der Probe geschehen muss, durch Regeln wie den Kasten "Effektiver Eigenschaftswert" S. 20 RGW, der durch den Abschnitt auf S.21 auch für AT und VT gilt:

    Quote

    Sollte ein EEW auf oder unter 0 fallen, so darf keine Probe auf die Eigenschaft abgelegt werden.

    Was aber auch so interpretiert werden kann, dass man einfach sobald man die Probe fordert und abhält, sie nicht mehr nachträglich bis zu diesem Punkt erschweren darf, sonst hätte man sie gar nicht erst fordern sollen.

    Beispiel:

    Ein großer Gegner trifft kritisch mit Finte 2 und der Held hat einen AW-Wert von 4, so wird Dieser durch den Krit auf 2 halbiert und durch die Finte auf 0 reduziert. Jetzt fordere ich aber als Meister das der Charakter auf AW Würfelt und gebe ihm somit das Out von einer 1 die ja als automatischer Erfolg gilt, unabhängig vom EEW. Ich habe mich als Meister verrechnet oder einfach nicht aufgepasst und vom Spieler eine Probe gefordert die regelwidrig war. Mein Pech nachträglich kann ich nicht mehr sagen: "Oh nein, deine effektive Verteidigung war ja 0 die 1 ist ungültig!" Dadurch das ich die Probe gefordert habe, habe ich den EEW wieder auf 1 gesetzt.

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    Ergebnis 'Ich'

    Edited once, last by Sturmkind (February 11, 2025 at 12:26 AM).

  • Ich nehme an du meinst den kleinen Abschnitt Seite 17 RGW mit der Überschrift "Probenwurf", ich finde genau hier nichts explizit dazu, dass die Ermittlung effektiver Werte VOR der Probe geschehen muss oder das Werte sich nach dem Würfelwurf nicht mehr verändern können. Wenn sich der Wert der Probe verändert und dadurch nicht überwürfelt wurde, gilt die Probe als 'bestanden', mehr sagt der Absatz mMn nicht aus.

    Dann les genauer. Es steht da, dass ein Wert gegeben wird und auf diesen geworfen wird. Wenn Wert erreicht, dann gelungen, ansonsten Misslungen. Das ist die Grundlage aller Proben.

    Modifikation des Werts wird auf Seite 19 erst bei den Eigenschaftsproben eingeführt und verändert dessen Wert.

    Auf Seite 21 wird definiert, dass die Attackeprobe und Verteidigungsprobe nach den Regeln der Eigenschaftsproben abgehandelt werden (inkl. Veränderung des Wertes des Wurfes)

    Das sind erstmal die Grundregeln des Probewurfes.

    Auf Seite 228 werden Angriffswurf, Verteidigunswurf und Freie Aktion als Handlungen im Kampf eingeführt.

    Angriffswurf darf nur in der Initiative Reihenfolge erfolgen, Verteidigungen nur als Reaktionen auf einen Angriff und Freie Reaktion jederzeit.

    Der Knackpunkt ist, ob man die Handlung der freien Aktion auch während einer anderen Handlung ausgeführen darf (in unseren Beispiel, darf ich nach Festlegen des Wert des Wurfes und den geworfenen Wurf noch eine Freie Aktion machen ehe es als Misslungen oder Gelungen gilt).

    Das wird nur expliziet für bei längeren Handlungen erlaubt ( GRW S. 229).
    Für mich heißt im umkehrschluss, dass dies dann nicht allgemein gültig ist, ansonsten müsste man es dort nicht erst erlauben.

  • Dann les genauer. Es steht da, dass ein Wert gegeben wird und auf diesen geworfen wird. Wenn Wert erreicht, dann gelungen, ansonsten Misslungen. Das ist die Grundlage aller Proben.

    Aber es steht nicht dort, dass eine Misslungene Probe unveränderlich bzw. verbindlich ist, im Gegenteil es steht dort das Abweichungen erklärt werden.

    Modifikation des Werts wird auf Seite 19 erst bei den Eigenschaftsproben eingeführt und verändert dessen Wert.

    Aber es steht dort nirgendwo explizit dass dies VOR der Probe zu geschehen hat.

    Auf Seite 21 wird definiert, dass die Attackeprobe und Verteidigungsprobe nach den Regeln der Eigenschaftsproben abgehandelt werden (inkl. Veränderung des Wertes des Wurfes)

    Ja, da hab ich auch vorher schon Bezug zu genommen.

    Auf Seite 228 werden Angriffswurf, Verteidigunswurf und Freie Aktion als Handlungen im Kampf eingeführt.

    Und es wurde geschrieben: "jederzeit", kann eine freie Aktion ausgeführt werden.

    Auch während anderer Handlungen. Dies gilt sowohl regelmechanisch als auch erzählerisch.

    Erzählerisch ist es eindeutig: ich kann während eines Angriffs oder einer Verteidigung noch einen "kurzen Ausruf" tätig, die Spielfiguren sind ja keine Roboter die einem Algorithmus folgen.

    Regelmechanisch wird auch kein Algorithmus vorgeschrieben, soll heißen es gibt keine Regel die besagt das Handlung nach Handlung spielerisch geschehen muss. Im Gegenteil es wird explizit geschrieben, dass freie Aktionen regeltechnisch "jeder Zeit" geschehen dürfen.

    Das sind erstmal die Grundregeln des Probewurfes.

    Die genau das nicht explizit schreiben, was du behauptest das sie es explizit schreiben.

    Das es verboten sei, das eine Misslungene Probe, noch nachträglich modifiziert werden darf, damit sie gelingt oder das mit der Probe eine Handlung gänzlich abgeschlossen sei.

    Das interpretiert man beim lesen in die Implikationen, kann diese aber auch anders interpretieren, wenn man das möchte.

    Angriffswurf darf nur in der Initiative Reihenfolge erfolgen, Verteidigungen nur als Reaktionen auf einen Angriff und Freie Reaktion jederzeit.

    Und jederzeit bedeutet doch auch als Reaktion auf eine Misslungene Probe. So wie ich mit VT auf einen Angriff reagieren darf, darf ich mit einer freien Aktion auf den Probenwurf (und alles andere) reagieren, sonst wäre "jederzeit" nur noch "so gut wie jederzeit".

    Die Aktivierung von 'Elementare Rüstung' hätte man auch genauer definieren können... wenn man es schon mit einer freien Aktion erlaubt, bei diesem Vorteil fehlt einfach die Angabe wann man sie Anzusagen hat, wie es bei anderen Fähigkeiten durchaus getan wurde.

    Es gibt keine Angabe, dass die Ansage am Anfang der KR, oder vor der VT geschehen muss.

    Dementsprechend kann sie gemäß der Regeln zu freien Aktionen, jederzeit geschehen.

    Aus oben stehenden Gründen, kann dies auch nach nach der Probe noch geschehen, da die Grundregeln nicht festlegen:

    effektiven Wert ermitteln -> danach ist dieser effektive Wert dann fix für die Probe.

    Wie gesagt ist sehr spezieller Sonderfall, da die meisten Fähigkeiten die eine freie Aktion erforderlich machen keine Proben modifizieren oder angeben wann sie angesagt werden müssen.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Edited once, last by Sturmkind (February 12, 2025 at 11:32 AM).