Aber dafür gibt es Gelehrte, Praios- oder Phex-Priester, die solche Verträge aufstellen, prüfen etc. machen können; u.a. bei Handelsveträgen, oder Banken.
Abenteuerdienstleistungsvertrag
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Firl Gorbas -
November 26, 2024 at 11:07 AM -
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Eine Gerichtsstandvereinbarung und ggfs. die Spezifizierung, welches Recht anwendbar ist, kann noch rein.
Aber was oben gesagt wurde: der Hauptteil wird sich nicht schablonenartig festlegen lassen, denn der Hauptteil ist die individuelle Dienstleistung. Und gerade bei Abenteurern wird die von Mal zu Mal sehr unterschiedlich ausfallen. Moderne Dienstleistungsverträge sehen daher ein umfangreiches Pflichtenheft vor, in dem genaustens geregelt wird, welche Leistung in welcher Güte in welchem Zeitraum zu erbringen ist. Gerne auch mit Verweisung auf bzw. explizite Einbeziehung von einschlägigen DIN und EU-Normen. Ein "einfaches" Pflichtenheft inkl. Anlagen kann locker 30 Seiten aufwärts haben. IT-Supportverträge legen z.B. fest, in welcher Zeit welche Supportleistung bei welcher Schwere des Fehlers zu erbringen ist, was als Fehler zählt, wie die Schwere des Fehlers eingestuft wird, welche Techniker auf welchem Supportlevel vorgehalten werden, uvwm. (Pflichtenhefte im Anlagenbau können mehrere Ordner füllen...)
ABER: Aventurien ist keine moderne Gesellschaft. Recht haben, Recht kriegen und Recht durchsetzen sind schon in unserer Gesellschaft mit ausgeprägten Rechts- und Gerichtsstrukturen drei sehr verschiedene Angelegenheiten. Aventurien als (größtenteils) vormoderne Gesellschaft ist noch viel stärker von persönlichen Beziehungen und Abhängigkeiten geprägt. Man verlässt sich nicht auf das Rechtssystem, man verlässt sich auf seine Beziehungen (zu dem Herren, zur Kirche, zur Gilde, zum Rat, etc.), um sein Recht durchzusetzen. Auch wenn die Kirchen, insb. Praios- und Phex so etwas wie ein einheitliches, überparteiisches Rechtssystem abbilden, erstreckt sich deren Anerkennungs- und Durchsetzungsbefugnis nur auf einen kleinen Teil Aventuriens und der aventurischen Bevölkerung. Wer man ist und wen man kennt ist viel wichtiger als ein geschriebener Vertrag. In den meisten Fällen dürfte den Helden bereits die Rechtsfähigkeit fehlen (die in Städten z.B. Bürgern mit Bürgerrecht vorbehalten ist), das heißt, ohne Führsprecherin, Bürgen oder Patron können sie entweder gar keinen rechtsgültigen Vertrag abschließen oder diesen vor Gericht nicht einklagen. Die vormoderne Gesellschaft ist eine der Privilegien, nicht des Rechts. Vor Gericht auftreten zu dürfen ist ein solches Privileg, kein Recht. "Recht" zu bekommen (= vertraglich verbrieftes Recht), wenn man nicht als Teil der Gesellschaft anerkannt ist, wird schwierig.
Außerdem: vor welchem Gericht wollen die Helden klagen? Haben sie mit dem Baron einen Vertrag geschlossen, verklagen sie ihn in der Baronie? Wo der Baron den Vorsitz über das Gericht führt? Gehen sie zu seiner Lehensherrin? Die sich denken wird: hm, nun ja, da hat mein treuer Baron, der mir seit 15 Jahren gute Dienste leistet, so einen neumodischen Vertrag mit ein paar reisenden Abenteurern geschlossen die jetzt Geld von ihm wollen. Auf der einen Seite haben sie bedrucktes Papier, auf der anderen Seite steht mein Baron, der mir in der Schlacht auf den Silkwiesen das Leben gerettet hat. Mal überlegen, mal überlegen...
Gleiches für einen Untertan. Durfte der hörige Bauer überhaupt einen solchen Vertrag unterschreiben ohne Erlaubnis seiner Herrin? Der Handwerker hat seine Zunft, die hinter ihm steht, die Magierin ihre Gilde, etc.
Als moderne Menschen sind wir verwöhnt und nehmen den Rechtsstaat als gegeben hin. In einer vormodernen Welt (und in vielen Teilen UNSERER Welt) ist das jedoch überhaupt nicht selbstverständlich. Recht dient dazu, den sozialen Frieden zu sichern. Im einfachsten Fall verstoßen die Vertragsbedingungen der Helden dann eben gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" , weil man es einem unbescholteten Bürger/Mitglied der Gemeinschaft/Adligen, etc. nicht zumuten kann, blah blah blah. Das hat nichts mir Recht in unserem Sinne zu tun, erfüllt aber den Zweck der Rechtsordnung aus Sicht der Gemeinschaft (wir leben heute in einer Gesellschaft - Aventurier leben in einer Gemeinschaft). Im dümmsten Fall werden die Helden wegen erpresserischem Wucher verurteilt, weil sie die Notlage eines aufrechten Mitglieds der Gemeinschaft auf schamlose Weise ausgenutzt haben, denn lehrt uns nicht schon ein Blick in die Geschichte, ja, die Geschichten, wie beispielsweise die Geschichte von Alrik dem Drachentöter, dass Helden aufrechte, anständige und wohltätige Mitglieder der Gemeinschaft zu sein haben, Schaden vom gemeinen Volk fernzuhalten haben, zum Ruhm der Götter und nicht zum Füllen der Schatztruhen...!? Treten diese sogenannte Helden nicht das Ansehen eines Geron Einhand, eines Raidri Conchobair, einer Thalionmel in den Schmutz mit ihrem Beharren auf schnödem Mammon, wo sie doch zu Ehren der Götter streiten sollten...?!
Um in der aventurischen Gesellschaft klarzukommen, würde ich daher die Gründung einer aventurienweit operierenden Abenteurergilde empfehlen, die Musterverträge ausarbeitet und entsprechende Handelsbräuche etabliert und die rechtliche Vertretung und außerrechtliche Interessendurchsetzung von reisenden Helden und Abenteurern übernimmt (gegen entsprechenden Gildenbeitrag natürlich).
Oh, oder das Fehderecht, wenn einer der Abenteurer adlig ist. Das geht natürlich auch (Nein, tut es natürlich nicht: das Fehde"recht" ist nämlich auch wieder ein Privileg des Adligen (aus der Not heraus geboren, um private Rechtsdurchsetzung "inter pares" zu ermöglichen) und man kann auch als Adliger nicht einfach jeden beliebigen vertragsbrüchigen Vertragsparter mit Fehde überziehen.)
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Aber dafür gibt es Gelehrte, Praios- oder Phex-Priester, die solche Verträge aufstellen, prüfen etc. machen können; u.a. bei Handelsveträgen, oder Banken.
Die werden dann auch darauf hinweisen, dass es unmöglich ist, "hat alles gesagt, was wichtig in der Angelegenheit ist" verbindlich hineinzunehmen. Selbst wenn er vorhat, zu betrügen, dann ist "ich habe alles gesagt, was wichtig ist", sogar richtig, weil er dann nicht wollte, dass gewisse Dinge gesagt werden. Und wie will man hinterher beweisen, dass man etwas gewusst hat? Oder eben schlicht von gewissen Dingen nicht wissen konnte, wie hier auch Beispiele gebracht wurden?
Man verlässt sich nicht auf das Rechtssystem,
Bei dem auch nicht von der Unschuld ausgegangen wird und die Schuld bewiesen werden muss, sondern die Schuld gesetzt wird und es beim Angeklagten liegt, die Unschuld zu beweisen. Was auf den Blick vielleicht vorteilhaft klingt in so einem Fall "der hat uns nicht alles gesagt, aber er hat unterschrieben, dass er's hat", aber dann kommen die genannten weiteren Punkte ins Spiel - wer ist der Auftraggeber, welchen Stand hat, und welchen haben die SC, die vor Ort vermutlich nicht mal Bürgerrechte haben, und teilweise Ausländer sind.
Es mag ja sein, dass Dajin als Maraskaner nicht so viel auf die Diener von Rur und Gror gibt (was immer noch bedeutet, dass er nicht nicht an sie glaubt), aber er hat Geweihte in der Gruppe, wurde oben erwähnt (sogar im Plural). Je nachdem, was das für welche sind, hat man da Respektspersonen.Einen Eidsegen kann man nicht abverlangen bei einem Vertrag oder auch einfach so über eine Abmachung, denn in den muss freiwillig eingewilligt werden. Aber anfragen, ob man das tun würde über vielleicht einen Punkt in den Abmachungen, kann eine Möglichkeit sein.
Überhaupt scheint das Problem vielleicht auch wenigstens zum Teil OT zu bestehen: Zu oft von Auftraggebern gelinkt aufgrund der Art der AB?
Da sehe eher so etwas wie mehr auf Menschenkenntnis geben, weniger Auftragsarbeiten annehmen und mal mit der Spielleitung sprechen, dass andere Arten AB auch schön wäre.
Ich glaube nicht, dass ein Vertrag zielführend und überhaupt durchsetzbar wäre (Angebot und Nachfrage, und wenn Auftragnehmer zuviel herumzuzicken über dies und das und anfangen die zu sein, die Bedingungen stellen, statt die zu sein, das Geld zu nehmen und zu tun, was Sache ist, führt das IT zu wenig Ffreude und OT ebenfalls). -
Es gibt den Heiligen Eid - auch für Verträge! Wir dürfen die "Macht" des Glaubens in Aventurien/Dere nicht vergessen.
Ob ein Vertrag sinnvoll oder überhaupt umsetzbar ist, dürfte dann ein Rechtsgelehrte feststellen.
Aber ich glaube nicht das komplizierte Verträge den Alltag entsprechen - die Bürographie ist zum Glück im Horasreich noch nicht erfunden worden; wobei die Kanzleeien im MR manchmal den Eindruck mach(t)en. -
Es gibt den Heiligen Eid - auch für Verträge!
Der aber nicht (ab)verlangt werden darf. Einen Eidsegen muss man freiwillig ablegen wollen.
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Zu oft von Auftraggebern gelinkt aufgrund der Art der AB?
Bei der detaillierteren Problembeschreibung habe ich in der Tat sehr oft an Shadowrun gedacht (Wo das Grundregelwerk der Spielleitung eine Zufallstabelle bietet, auf welche Art und Weise Mr Johnson dieses mal das Team betrügt, falls einem nichts einfällt).
Kann man machen, muss man aber nicht- und sollte man im Zweifel mit der Spielleitung besprechen, wenn die vorgebrachten Settings nicht den Geschmack der Gruppe finden.Ich glaube nicht, dass ein Vertrag zielführend und überhaupt durchsetzbar wäre
Außerdem: vor welchem Gericht wollen die Helden klagen?
Hier fehlt bei DSA tatsächlich eine wichtige Sache, welche in moderneren Settings derartiges plausibel macht: Globalisierung.
Das gilt nicht nur für einheitliche Gesetzgebung, wo man einen Bruch vermutet - gar nicht zu sprechen von lokalen Vorrechten von Adligen, ich rede hier von den Grundlagen- sondern auch für Informationsfluss.In modernen Settings haben SC ganz andere Möglichkeiten, sich vorab über Auftraggeber zu informieren (Shadowrun bietet auch kapitelweise Infos darüber, welchen Ruf Auftraggeber welches Konzerns in der Schatten-community haben usw.), und natürlich auch andere Möglichkeiten, bei unterstelltem Fehlverhalten gegen jemanden vorzugehen.
Dasselbe gilt natürlich umgekehrt wenn ein Auftraggeber nicht zufrieden ist.Im vormodernen Gesellschafts-, oder besser noch Gemeinschafts- (s.O.) system, entkommt man beim Übertritt der Baroniegrenze nicht nur der rechtlichen Zuständigkeit des örtlichen Sheriffs, vor allem ändert sich die Informationslage.
Ein Mord oder Betrug beispielsweise mag in fast allen Gebieten als schweres Verbrechen gelten, aber wenn er (der Mord) nicht besonders aufsehen erregend vonstatten geht, wird die Geschichte sich nicht soweit verbreiten, dass man deswegen woanders Probleme bekommt.
Ja, die Geschichten die man aus dem Norden hört sind schon wild aber hier in Brabak gibt sich der Herr Magister Galotta ja ganz vernünftig, nicht wahr? Man muss nicht alles glauben was die Leute erzählen!Einen Eidsegen kann man nicht abverlangen bei einem Vertrag oder auch einfach so über eine Abmachung, denn in den muss freiwillig eingewilligt werden. Aber anfragen, ob man das tun würde über vielleicht einen Punkt in den Abmachungen, kann eine Möglichkeit sein.
Und um hier nochmal den Bogen zu schlagen:
Ein Eidsegen hilft genau dann, wenn sich die beiden Parteien nicht grün sind, aber trotzdem zusammenarbeiten wollen.Er wird nicht vor den beschriebenen Problemen schützen-
Auch ein unter Eid stehender Auftraggeber hat nur soviel Informationen, wie er eben hat (und falsch sein können sie obendrein, NPCs sind oft auch doof!).
Insofern bricht er einen Eid oder Vertrag auch nicht wenn er Infos "zurückhält", welche er gar nicht hat.
Dasselbe gilt für Auftraggeber die die Helden von Anfang an benutzen und betrügen möchten- die wird so ein Meineid nicht aufhalten, die lachen sich eher noch ins Fäustchen, wenn sie jemanden auf die Art und Weise ruhigstellen können.Nicht zuletzt sei auch noch an die eidbeglaubigende Kraft und die Gerechtigkeit der Götter verwiesen:
Wenn der Baron zu Humperdink eben nicht weis, dass seine geliebte rettungsbedürftige Tochter in Wahrheit dem örtlichen Beschwörerzirkel vorsteht, bricht er auch keinen Eid, wenn er irgendwelchen Helden bezeugt dass er sich Töchterchens Rettung aus den Armen eines lüsternen Bauernburschen wünscht, sich die Sache sehr profan und unkompliziert vorstellt und sie "reichlichst" dafür entlohnen wird.
Da werden Phex und Praios dem armen Mann keinen Strick draus drehen, wenn es am Ende anders ist als er gedacht hat. -
Ja - aber wieso sollte sich jemand gegen einen Eidsegen sträuben, wenns er/sie ehrlich meint?
Wer schon Nein sagt, wenn man den Vorschlag macht, mit dme würde ich keinen Vertrag schließen!
(Wer weiß ob das überhaupt ein Zwölfgöttergläubiger ist, und kein Dämonenbühler!)Hingegen wäre ein Wahrheitsamulett nicht angemessen - Magie kann jeden Verteag ungültig machen, egal wozu du Magie eingesetzt wurde. Da sind die avent. Gerichte sehr irdisch - keine Hexerei!
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Daher habe ich wiederholt vorgeschlagen, dass man einen Eidsegen anbieten/vorschlagen kann.
Möglichkeiten, warum es jemand auch ohne hinterhältige Gedanken ablehnen kann, gibt es. Der Herr/frau Adlige ist der festen Überzeugung, dass sein/ihr Wort ja wohl was wert ist!
Man ist zu arrogant, um zu glauben, dass das nötig sei (schon gar nicht, wenn es nicht von ihm/ihr ausgeht - wenn jemand nicht unbedingt vertrauenswürdig ist, dann am ehesten diese Rumtreiber, die mit wichtigen Dingen beauftragt werden und dafür bezahlt werden.
Ein Eidsegen vor den Göttern, um "Töchterchens Rettung aus den Armen eines lüsternen Bauernburschen" zu bewerkstelligen - das ist so etwas Besonderes doch gar nicht werden (in aller echter Bescheidenheit und einem gesunden Sinn für Verhältnismäßigkeiten).
Ein Geweihter in der Gruppe kann einen Eidsegen natürlich gerne anbieten, aber nun quasi gar nichts mehr ohne machen wäre schon übertreiben und unangemessen, finde ich, da würde die Verhältnismäßigkeit wirklich nicht mehr stimmen. Zumal das eindeutig macht, dem anderen ohnehin nicht zu trauen, und ja, das kann man durchaus zurecht als Affront gewertet werden, je nachdem, mit wem man es zu tun hat und wie man es vorbringt. -
Da ich den aventurischen Glauben mit dem irdisch-mittelalterlichen gern gleichsetzee, ja eigentlich sogar erhöhen musste weil die Zwölf für jeden wahrnehmbar sind, dürfte selbst ein Adliger - ein Mann Praios - so einem Vorschlag nicht abgeneigt sein.
Aber das mag jede Gruppe anders sehen.
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