Abenteuerdienstleistungsvertrag

  • Dajin reicht's, Auftraggeber die willkürliche Abzüge vornehmen, unerwartete Dämonen, Gefährten die sagen "das können wir ja auch noch schnell machen".

    Um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden will Dajin bei seinem nächsten Besuch in Gareth einen Standardvertrag für Abenteuerdienstleistungen aufsetzen lassen. Zu diesem Zweck erkundigt er sich in der Taverne Orkenapalter bei erfahrenen Abenteurern nach Dingen die unbedingt da rein sollten.

    Bisher: Strafzahlung und Sonderkündigungsrecht wenn Auftraggeber Informationen vorenthält.

    Expresszuschlag

    Dämonenzuschlag nach Hörnerzahl

    Regelung zur Nachtbeauftragung während des laufenden AB (Z.B. nachträglich Wünsche zum Gesundheitszustand eines NPC)

    Heiltrankpauschalen

    Rettungspauschale und Rettungsbereitschaft als Rahmenvertrag

  • Ist das ein Scherz?

    IT kann ich mir solche Vertragsklauseln schwerlich vorstellen, von einem "Standard-Vertrag" ganz zu schweigen. Nach hinten heraus ist es natürlich dennoch innveraventurisch eine Frage der vorher getroffenen Abmachung (mit dem genauen Wortlaut) und wie bindend die gemacht wurde (da gibt es durchaus bindende Möglichkeiten).

    Falls Dajin Söldner ist, kann er sich an den Khunchomer Kodex halten. Eine wenn auch inoffizielle Ausarbeitung findet sich im Wolkenturm in "Aventurisches Söldnerwesen": http://wolkenturm.de/index.php?page=main_inventarium

  • Ist zwar kein Scherz aber doch Lustig. Und selbst verständlich gibt es auch in Aventurin detaillierte Verträge. Das gab es historisch ja auch. Zudem wurden Preise ja auch vorgeschrieben etwa durch Gilden und Zünfte.

    Es wird halt am Tisch eher nicht ausgespielt, weil Verträge meist nicht besonders spannend sind.

    Insbesondere so Punkte wie "was passiert wenn Auftraggeber relevante Informationen verheimlichen" finde ich sehr wichtig. Statt sich bei sowas auf Meistergnade zu verlassen sollte das knall hart ausgehandelt werden. Wenn im Vertrag steht "bei Vorenthalten von Informationen und daraus resultierendem Tod/Verletzung eines Abenteurer verpflichtet sich der AG 1000D zu zahlen wird er dem nur zustimmen, wenn keine Infos vor der Gruppe verheimlicht werden sollen.

    Den Khunchomer Kodex schaue ich mir Mal an.

    Dajin geht es dabei per se nicht ums Geld (er ist Schwertgeselle) , sondern darum sicherzustellen, dass der Auftrag von Anfang an klar definiert ist und aus "Finde vermisste Person X" nicht plötzlich "exorziere Dämon Y" wird. Zumindest nicht ohne die Möglichkeit die Bedingungen neu zu verhandeln oder abzulehnen.

  • *Kleine Webeanzeige*

    Igor Inkasso Service

    Haben sie Probleme, ihre Vorabzahlungen an Heldengruppen nach Scheitern zurück zu bekommen?

    Mögen die Helden nach der ungenügenden Durchführung noch zusätzliche Kosten geltend machen?`

    Wir helfen ihnen gerne diesen Problemen zu begegnen und ihren Geldbeutel zu schonen.

    IIS

    Vertragsbruchgasse Ecke Boronsanger, Al'Anfa

    **************************


    Aber mal etwas ernsthafter: Wenn es sowas geben sollte, dann wird man da am ehesten bei den Aves-Geweihten fündig. Den Verträgen der Händlergilde würde ich nicht trauen. ;)

    Derzeitiges Projekt: Kellun - Pfeifenkraut und Hummerschwanz

    Edited once, last by Andragar al Rashdul (November 26, 2024 at 5:00 PM).

  • Klar gibt es detaillierte Verträge (Stichwort Khunchomer Kodex), aber Dämonenzuschlag nach Hörnerzahl und Expresszuschlag halte ich für tatsächlich unpassend, und einen 'Standard-Vertrag' gibt es in dem Sinne nicht. Es kommt rein, worauf man sich einigen kann.

    Wenn es sowas geben sollte, dann wird man da am ehesten bei den Aves-Geweihten fündig.

    Aves-Geweihte haben so richtig nichts mit Verträgen zu tun, die sind da keine vorrangigen Ansprechpartner für. An die Phex-Kirche hält man sich gerne in Sachen Verträgen (zwischen Händlern zumindest), denn da wird viel Wert auf den genauen Inhalt und Verklausulierungen gelegt.
    Aber mit einem Eidsegen kann man sich auch an jede andere Kirche wenden. Oder einen Rechtsgelehrten, der kann bestimmt auch etwas Hieb- und Stichfestes aufsetzen. Üblicherweise sollte es reichen, wenn beide sich einverstanden erklären und unterschreiben.

  • verpflichtet sich der AG 1000D zu zahlen wird er dem nur zustimmen, wenn keine Infos vor der Gruppe verheimlicht werden sollen.

    Oder er hat einen (für ihn todsicheren) Plan, wie keiner der Abenteurer nach der erfüllten / Vergeigten Aufgabe bei ihm das Geld eintreiben kann.


    Am ehesten würde ich so ein "Standartformblatt" bei der Kor-Kirche (Söldnertum) ansiedeln andernfalls vielleicht noch Phex.

    Meine Charaktere:


    Fin Brodiak, Svelttaler Kräutersammler mit Vogel

    Phelix Lassan, ein kleiner Dieb aus Albenhus

    Der Einstieg in eine kleine Geschichte von mir

  • Ich empfehle ja die Mitgliedschaft in u. Vertretung durch die Interessensgemeinschaft der Halsabschneider, Erbschleicher, Landstreicher, Donnersturmrennenfahrer, Echsenforscher und Namenlosengeweihtenjäger (kurz IG HELDEN).

    "All warfare is based on deception. Hence, when we are able to attack, we must seem unable; when using our forces, we must appear inactive; when we are near, we must make the enemy believe we are far away; when far away, we must make him believe we are near.”

    -Sun Tzu, The Art of Fake News

  • Werther Herr Dajin,

    Euer Unterfangen eine universalgültige Vertragsschrift für sogenannte Abenteuerdienstleistung zu verfassen oder verfassen zu lassen bedarf, so fürchte ich, besonderer Gunst des Herrn Phex, sonst wird das nex.

    Ad primum. Der Begriff Abenteuerdienstleistung ist meines Wissens schon gar nicht definiert. Zunächst vermeinte ich, Ihr sprächet vom Unterhaltungsanbieter Jochen Windhager, der Nervenkitzel und nasse Füße für gelangweilte Taugenichtse beider Reiche anbietet. Jedoch geht dieses Wortverständnis nicht zusammen mit Eurer Introductio. Sodass ich annehme, Ihr benennet so die ehrenwerten Taten, wie sie in mancher einander verbundenen Runde vollbracht werden unter dem Signum des Schwarzen Auges.

    Bei diesen, ad secundum, werdet Ihr schon unter den Adventuriern schwerlich einen Konsens bezüglich einer aufzurufenden Vergütung und Vergeltung formulieren können. Die einen stürzen sich schon in Feuerschlote aus der vagen Idee heraus, sie könnten dort vielleicht einen Heller oder nur eine neue Lurchart entdecken, andere werden von Kirche, Adel oder anderen Gestalten der Unterwelt erwählt und mit wenig Recht auf Widerworte in der Angelegenheit geschickt. Beiden braucht Ihr doch ein auskömmliches Salär nicht in Aussicht zu stellen, denn die Monetarisierung ist der Antrieb dieser wie jener Gruppe nicht. Dazwischen rangiert solches Gelichte, welch selbes man hochtrabend Söldner heißt; die Söldnerseel hingegen weiß man, ist nichts, womit man sich zieren kann. Aber in allen Schattierungen hörte ich schon ein vorsichtiges Anläuten um etwas Reisekasse bis zur unverfrorensten Erpressung eines Anliegeninhabers in seiner Notlage. Welcher Partei in diesem allumfassenden Spektrum wolltet Ihr nun Euren Standard angedeihen lassen?

    Und wenn Ihr, ad tertium, einen prima vista wirklich allen Gebern und allen Nehmern von Reiseempfehlungen gerecht erscheinenden Contract verfasst hättet, welche Gewalt wäre es am Ende, die die Zeilen desselben auch durchsetzen kann?
    "Nun Herr Hochgeboren, hier habe ich freilich den feinen Knaben aus misslicher Fessel für Euch zurück errungen. Doch schien mir der Räuberhauptmann nicht dumm, weshalb ich nun das von ihm angedachte dreifache des ausgelobten Soldes gerecht finde oder dass Ihr Euren Filius, wie er's versprach, in Stücken zurück erhaltet."
    "Mit Dank will ich das dreifache nicht an Euch zahlen, Pack, das einfache nicht und nicht einmal das halbe. Meine Gründe erläutere ich Euch gerne im zweiten Untergeschoss dieses Hauses, oder dass Ihr Euch scheret, unverzüglich."

    Voller Dank und Gnad im Herzen, ad quartum, senke die lustige Schar, die auszog, das Haupt und nehme, was Ihr geboten wird am Ende des gemeinsamen Vorhabens. Gewiss und mit Phexens und Praios Segen entscheiden Handelsherr, Adel und der Leiter der Spiele gerechter, was Eure Mühen wert waren, alsnach Ihr von den von Euch erwähnten Widrigkeiten zur Genüge und zu Tränen rührend berichtet habt. Wo Gold Euch nicht dem Betrage nach behagt, mag Erfahrung Euer Lohn sein, und dass Ihr beim nächsten Gang mit den Widrigkeiten schon etwas begabter umzuspringen vermögt.

    Wegtreten.

  • "Relevante Informationen" ist ja schon wieder Auslegungssache. Was eine unbescholtene Adlige/Geweihte/Dorfschulze oder ein verzweifelter Vater/Magier/Kaufmann unter relevant versteht und was ein weitgereister Abenteurer unterscheidet sich ja sicherlich voneinander. Um Auslegungsstreitigkeiten vor dem örtlichen Praios-Priester vorzubeugen sollte also eine umfassende Begriffserläuterung vorangestellt werden. Ach so, und natürlich Übersetzungen in alle relevanten Sprachen, in denen Abenteuer angenommen werden können. Das wird nicht billig, ist aber der einzige Weg, um sicher zu sein ;) Und nachzuweisen, dass dem Auftraggeber die relevante Information auch bekannt war, könnte sich als schwierig erweisen. Oh, und den Beweis zu führen, dass das Verheimlichen der Information kausal für Verletzung oder Tod eines Helden verantwortlich war (und nicht zum Beispiel dessen mangelnde Sorgfalt beim Knacken eines fallenbewehrten Schlosses) wird eine weitere Hürde für sich sein. Und ein Auftraggeber, der mit böswilligen Motiven die Helden als seine Marionetten und Handlanger einsetzen wird, wird sich auch von einer möglichen Vertragsstrafe nicht abhalten lassen. Ach ja, falls die Vertragsstrafe überhaupt bezahlt werden kann. Was bringt es den Helden, eine hohe Vertragsstrafe ausgehandelt zu haben, wenn sich der "reiche Pfeffersack", der seine Tochter zurückhaben wollte, sich als Kleinkrämer herausstellt, der die Helden aus Verzweiflung angelogen hat? Okay, gut, vielleicht wäre eine Bürgschaft sinnvoll. Okay, ein Adliger/Patrizier/Kaufmann dürfte sich in seiner Ehre angegriffen fühlen, wenn von ihm eine Bürgschaft verlangt werden würde. Okay, also vielleicht eine Vorauszahlung auf ein im Phextempel treuhänderisch gehaltenes Anderkonto. Okay, dann müsste die Summe auch erstmal beschafft werden, was für aventurische Verhältnisse gar nicht mal so einfach ist, zumal ein Phextempel auch nicht überall erreichbar ist.

    Gar nicht mal so einfach... ;)

    Nun gut, außerdem muss der eigentliche Inhalt des Auftrags möglichst genau geregelt werden, das ist dann aber keine Sache eines Standardvertrags sondern der individuellen Absprache. Und auch da liegt der Taifelel im Detail, "rettet meine Tochter" kann bedeuten "lebendig und unversehrt zurückbringen", kann aber auch nur bedeuten "lebendig zurückbringen". Da wird kein Standardvertrag helfen.

    Aber vielleicht ein standardisiertes Leistungsverzeichnis mit einzelnen Modulen zum Auswählen:

    • Rettung einer Person
      • lebendig: vereinbarte Vergütung
      • + körperlich unversehrt: +10%
      • + geistig unversehrt: +100%
      • + mit intakter Jungfräulichkeit: +50%
      • + persönliche Besitztümer: +10% des Wertes der Besitztümer
    • Beschaffung eines Gegenstandes
      • Auftraggeber ist Eigentümer: vereinbarte Vergütung
      • Auftraggeber ist nicht Eigentümer: +100%
      • intakt: +20%
      • etc.

    Ansonsten inhaltlich natürlich eine Regelung zum Umgang mit Schatz- und Artefaktefund, Übernahme von Steuern und Abgaben, Veröffentlichungsrechte im Aventurischen Boten oder sonstigen Periodika, Spesen für die Anfertigung oder Beschaffung Quest-relevanter Artefakte, Meilenpauschale und Reinigungskosten bei Zusammentreffen mit Tatzelwürmern, Grubenwürmern oder Dämonen aus Belzhorashs Domäne.

    Als seriöser Abenteurer wird Dajin ja sicher nicht solche Kinkerlitzchen wie Schwertschleifpauschale, Rüstungspolitur oder Schustergeld in Rechnung stellen wollen, oder?? Wobei ich da auch die Heiltrankpauschale kritisch sehen würde, der Auftraggeber kann ja nichts dafür, wenn Dajin sich von irgendwelchen Orks, Wegelagerinnen oder schwarzen Rittern verwunden lässt...

    Kommunizieren allein reicht nicht - man muss auch verstanden werden.

  • Man muss sich halt über die Spesen im Vorfeld einigen, und was darunter fallen mag und was nicht (Heiltränke etwa, oder magische Artefakte, die Einzelzimmer auf der Reise und den Braten zum Abendessen). Man muss sich einigen und absprechen darüber, was reinkommt. Nicht jeder Auftraggeber wird sich mit allem einverstanden zeigen (es ist zuweilen auch eine Frage von Angebot und Nachfrage, aber auch, was der Auftraggeber geben kann, geben möchte, und ob ihm die Sache das Wert ist, was auf der anderen Seite verlangt wird).
    Eventuell ist Menschenkenntnis steigern auch eine Alternative für Dajin, um einzuschätzen, wie vertrauenswürdig und nah bei der Wahrheit der Auftraggeber ist.

  • Das versteht doch kein Ork. Ein Standardvertrag ist:

    Besorge mir X und wenn ich es habe, bekommst du Y batzen Geld und sonst nicht.

    Einfach, klar und verständlich.

    Derzeitiges Projekt: Kellun - Pfeifenkraut und Hummerschwanz

  • Hm, tja ja. Also ich könnte mir generall schon ein Vertragswerk ähnlich den Verträgen der italiensichen Condottieri vorstellen, die schon sehr umfangreich und detailliert sein konnten. Allerdings ... bei den Auftraggebern die Summen zu zahlen bereit sind bei denen sowas relevant ist, ist es meiner Meinung nach auch so gut wie sicher, dass die sich viel bessere Rechtsgelehrte leisten können als die durchschnittliche Abenteurergruppe. Falls also nicht gerade jemand einen haupberuflichen Rechtsgelehrten (unter anderem viele AP in Rechtskunde und Schriftlicher Ausdruck) spielt würden die Abenteurer so gut wie immer übern Tisch gezogen ... von Standardverträgen würde ich aber eher nicht reden. Das dürfte so gut wie immer individuell angepasst werden.

  • Preislich mache ich mir ehrlich gesagt wenig Sorgen, wenn man sich die Preise anschaut, welche Rechtsgelehrte laut Gareth Box verlangen ist es für unsere Heldengruppe problemlos möglich sich die besten Anwälte Aventuriens zu leisten. Da wir Geweihte dabei haben sind auch mirakel plus auf Rechtskunde im Rahmen des möglichen (DSA4). Ich kann natürlich nachvollziehen, dass man als Meister aus dramaturgischen Gründen gerne mal etwas vorenthält; gerade deshalb ist es aber finde ich wichtig, das man als Held die dadurch entstandenen Nachteile im Nachhinein geltend machen kann.

    In Charakter findet Dajin es halt unter aller Sau wenn Auftraggeber relevantes verheimlichen. z.B. wenn man ein Mordkomplott aufdecken soll und der Auftraggeber diverse Affären verheimlicht, weil "das kann ja gar nichts damit zu tun haben schließlich weiß keiner davon"

    Das ein Auftraggeber mit dem Tod der Helden plant kann natürlich immer vorkommen aber da reagiert man halt auch nicht mit Vertragsstrafen sondern Auge um Auge.

    Eine Überlegung war auch einen Magier zu engagieren um sicherzustellen, dass beide Parteien in gutem Willen zueinander handeln. Oder eine Hexe/Druidin mit Zauberzwang.

  • Was ist mit einer Vertragsrücktrittsversicherung, Reisekosten + Spesen, Verdienstausfallpauschale bei längeren Anreisezeiten bis zum Abenteuerort, Ausrüstungsverschleiß, Feiertagszuschlägen oder sogar Witterungszuschlägen?

    Und dann sollten Abenteur*innen auch dringend auf einen Beitrag für die Stiftung der Witwen und Waisen drängen!

    Dazu sollte das generelle Racherisiko kalkuliert werden...


    Individuelle Absprachen haben jedoch wenig Durchsetzungsmacht, deshalb schlage ich die Gründung einer HELDENGEWERKSCHAFT vor!

    ;)

    Und aus dem Chaos sprach eine Stimme: ´Lächle und sei froh, denn es könnte alles viel schlimmer kommen.` Also lächelte ich, war froh und es kam schlimmer...

    Im Balash gibt es auf alle Waren 19% Mherwed-Steuer

  • Eine Überlegung war auch einen Magier zu engagieren um sicherzustellen, dass beide Parteien in gutem Willen zueinander handeln. Oder eine Hexe/Druidin mit Zauberzwang.

    So etwas wird bald dazu führen, dass da keineswegs guter Wille zwischen den Parteien steht, und auch rechtliche Konsequenzen erfolgen, wenn Leute einfach verzaubert werden. Das ist in recht vielen Gegenden verboten.

    Wenn die SC so reich sind, warum übernehmen sie noch für jeden Hinz und Kunz Aufgaben, wenn sie üblicherweise dabei doch betuppt und hintergangen werden (wie es sich liest)? Bzw. ihr Ruf sollte gut genug sein, dass sie frei entscheiden können und tatsächlich eigene Vorgaben machen können (einen eigenen "Standard-Vertrag" nach eigenen Wünschen von einem Rechtsgelehrten aufsetzen lassen und den dann immer verwenden und einem Auftraggeber unter die Nase halten: "Erst Unterschrift, dann unser Handeln."). Oder eben nicht darauf angewiesen sind und Aufgaben nach eigenem Gusto suchen?

  • Ab in den nächsten Praios- oder Phextempel, da werden wirkliche Verträge unter göttlichen Zeugen gemacht - und die würde als Zwölföggterlgäubiger bestimmt nicht mutwillig brechen! Dagegen kommt kein Zauber - oder Lüge - an. ;)

    Jassu! (freundliche Begrüßung auf Ithasos)

    Pflicht des Historikers: Das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.
    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.
    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Praios und Phextempel kommen für einen Maraskaner natürlich nicht in Frage. Magie schon, denn die ist Teil der Schönheit der Schöpfung.

    Unsere Gruppe hat tatsächlich keine Notwendigkeit einfach irgendwelche Aufträge anzunehmen. Reich würde ich sie aber nicht nennen (ca 50 D sind bei jedem Charakter im Geldbeutel schätze ich mal, allerdings gehen unsere Charaktere zwischen den AB geregelter Arbeit nach). Die Preise für Anwälte mit 20er taws sind in der Gareth Box aber nicht besonders hoch.

    Ich möchte an der Stelle aber nochmal meine ursprüngliche Frage wiederholen. Was sind Dinge die in einen solchen Vertrag reingehören.

  • Insbesondere so Punkte wie "was passiert wenn Auftraggeber relevante Informationen verheimlichen" finde ich sehr wichtig.

    Als Auftraggeber würde ich darauf bestehen, dass die Helden im Vorfeld definieren und damit auch konkretisieren, was die für den Auftrag relevanten Informationen sind. Damit ist der Punkt hinfällig.

    (Anm.: Es gibt durchaus Gegenden, wo ich mir sowas prinzipiell vorstellen kann. Gareth gehört allerdings nicht dazu ^^)

    Häufig ist es ja auch so, dass zwischen Auftraggebern und den gedungenen Dienstleistern ein Machtgefälle herrscht, das an dieser Rollenverteilung nicht ganz unschuldig ist. Das sollte den Helden schon klar sein.

    Denn sonst könnten sie die Erfahrung machen, dass ein schriftlich verfasster Vertrag ungefähr so viel wert sein kann, wie ein beschriebenes Blatt Papier.

  • Ich möchte an der Stelle aber nochmal meine ursprüngliche Frage wiederholen. Was sind Dinge die in einen solchen Vertrag reingehören.

    In meinen Augen spielt mit hinein, was festgelegt wird: Worum geht es jeweils? Je nach Aufgabenstellung und deren absehbares Umfeld spielt da vermutlich mit hinein. Es macht einen Unterschied, ob man den verschwundenen Knecht suchen soll, oder das entführte Kind wohlbehalten finden soll, oder jemanden aus den Schattenlanden retten. (Viele AB fangen nun mal deutlich geradliniger und einfacher an, als sie es dann nach und nach werden.)

    Allgemein (zusammengesetzt aus den Eckdaten zum Khunchomer Kodex, was hier im Thema vorgeschlagen wurde und was mir gerade noch eingefallen ist):

    -Sold (Bezahlung). Pro Tag? Pro Auftrag (egal, wie lange das dann dauert)?
    -Soll eine Erfolgsprämie angesetzt werden?
    -Sterbegeld?
    -Sind Plünderrechte/Plündergut im entsprechenden Rahmen für euch von Relevanz? Umgang mit Schätzen/Artefakten?
    -Anfallende Spesen: Übernachtungen, Verproviantierung, tatsächlich benötigte Ausrüstung für Erfüllung der spezifischen Aufgabe, mögliche Schmiergelder, etc.: Das müsste im Vorfeld umrissen, ob der Auftraggeber das eine maximale Summe zur Verfügung stellt, Blankoschein gibt, oder eben auch Grenzen gib vorgibt (z.B. Verbände und gängige Heilkräuter ja, Heiltränke nein). Auf der eigenen Seite ist man dann vermutlich angehalten, die Ausgaben hinterher auch nachweisen zu können
    -Blutzoll: Ab wann ist ein taktischer Rückzug angemessen? Wenn der Auftraggeber den Tod der Gruppe oder zum großen Teil in Kaufnimmt, gilt er als vertragsbrüchig.
    -Da es zumindest Dir/Deinem Charakter wichtig ist: Bestätigen, dass der Auftraggeber alle relevanten Informationen zum Zeitpunkt der Unterschrift Auftrag gegeben hat (kann schwierig werden, wie hier schon vorgebracht wurde, weil definiert werden müsste, was 'alle relevanten Informationen' überhaupt sind, und nachweisen können, dass sie vorenthalten wurde, und dass sie tatsächlich nicht als wichtig erachtet wurden. Was Höhe einer etwaigen Strafzahlung betrifft, ist die auch Verhandlungssache. Außerdem kann der Dämon oder Paktierer damit zu tun haben, ohne dass das für einen Auftraggeber absehbar gewesen ist.)
    -Wie Frask weiter oben schon ausgeführt hat: Wie genau soll es auf Deiner Seite definiert werden bei z.B. Befreiung oder Beschaffung eines Gegenstands?

    Es gilt halt: Nicht jeder Auftraggeber wird sich mit allem einverstanden zeigen (es ist zuweilen auch eine Frage von Angebot und Nachfrage, aber auch, was der Auftraggeber geben kann, geben möchte, und ob ihm die Sache das Wert ist, was auf der anderen Seite verlangt wird. Oder auch des gegenseitigen Standes und welcher Seite was wie wichtig ist.
    Man wird nicht jedem Auftraggeber den Wisch vorlegen können mit der Aufforderung, zu unterschreiben, denn womöglich wird auch gesagt: Dann suche ich halt jemand anderen mit weniger (kleinkarierten) Forderungen.

    OT: Menschenkenntnis weiter steigern.

  • Bestätigen, dass der Auftraggeber alle relevanten Informationen zum Zeitpunkt der Unterschrift Auftrag gegeben hat (kann schwierig werden [...]
    Außerdem kann der Dämon oder Paktierer damit zu tun haben, ohne dass das für einen Auftraggeber absehbar gewesen ist.)

    Das sind zwei sehr wichtige Punkte.
    Der beste und großzügigste Vertrag kann nicht verhindern, dass ein Auftraggeber eben nicht alle Details und möglichen Problemstellungen während der Erfüllung des Auftrags genau kennt.
    Das kann Details betreffen ("Ich wusste ja nicht dass der vier Hörner hat, ich dachte der wäre harmlos!") oder den ganzen größeren Zusammenhang ("Sie war von was bessessen, sagt ihr..?"), und nicht zuletzt auch das Zurückhalten von Informationen ("Dass ihr euch den Zugang über ihren Hofnarren erschleichen wollt müsst ihr mir schon vorher sagen, klar kenne ich den" u.Ä.).

    Und auch betrügerische Auftraggeber werden sich selten durch einen Vertrag von Betrugsabsichten abbringen lassen (dann bricht man ihn eben, ätschibätsch!).
    Insofern bleibt letztlich nur wie schon erwähnt, dass man mehr Punte in Menschenkenntnis steckt und mehr Zeit in das, was man im neuzeitlichen corporate speech "due diligence" nennt, wenn es um die Zusammenarbeit mit einer Drittpartei geht, also die unabhängige Überprüfung des Auftrags, Auftraggebers, der angegeben Informationen, Fähigkeit Rechnungen zu begleichen usw.

    "All warfare is based on deception. Hence, when we are able to attack, we must seem unable; when using our forces, we must appear inactive; when we are near, we must make the enemy believe we are far away; when far away, we must make him believe we are near.”

    -Sun Tzu, The Art of Fake News