Und wenn die Garde das Gepäck des Magiers durchsucht und keinen Beweis vorfinden kann, dass er der Kleidungsvorschrift entsprechend viele Arten von Gewändern besitzt, dann ist das bereits ein Beweis seiner Schuld, für kleinliche Juristen.
Genauso ist es ein Beweis, wenn der Magier sagt, dass er alle 5 Gewänder besitzt. Und du schon gesagt hast, ist der magier von Stand (Im Horasreich sogar vom Adelstand) undmit wiegt sein wort mehr als des Gardisten.
Mal abgesehen, dass der Gardist schon eine doppel 1 auf Rechtskunde braucht, um das zu wissen. Werden sie doch regelrecht als Beispiel im Wege der Zauberrei angeführt (Bei den Magiersiegel) angeführt, wenn es darum geht solche als korekt zu deuten.
Die Tabelle der Delikt Arten wird wohl kaum Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Gareth Box bietet über 8 Seite die detailierstes Beschreibung der Gerichtsbarkeit des Mittelreiches. Du wirst keine andere Quelle finden, die so ausführlich auf das (weltliche) Rechtswesen in Mittelreich eingeht, wie dort.
Alles andere ist eine Interpretation, die du gerne in deinem Avneturien machen kannst. Aber in einer Diskusion, bei der du auch die ganze Zeit auf Quellen berufst, wirst du nichts anderes finden.
Display MoreWegen 10 Silbertalern und einem Verweis des Lehens, bis zu dem erbringen des Nachweises über den besitz aller 5 Arten von Gewändern, wird die Gilde sicherlich für ein einziges Mitglied keinen Finger krumm machen.
Wenn ein Baron also meint "Du verstößt gegen de CA, du hast deine 5 Gewänder nicht dabei"und der GMagier antwortet "Natürlich nicht, mein Beschwörergewand ist in der Akademie aufgehoben, weil ich eine solche Art der Magie nicht kann. Zudem reicht mein Reisegewand, um mich als Magier zu erkennen zu geben. Ich muss die 5 Gewände besitzen und nicht immer bei mir führen"
Baron:"Ha, wusste es doch, das ist mir nicht genug als Beweis"
Magier reist zum nächsten Sitz seiner Gilde und berichtet was geschehen ist.
Gildenbeamter der seine Aussage zu Protokoll nimmt, lacht herzhaft und sagt: "Was für ein kleinlicher Wohlgeboren, aber was denkt ihr, können wir da jetzt tun?"
Kauft euch die Gewänder die euch fehlen, dann könnt ihr in Gratenfels wieder euren Geschäften nach gehen.
Wir behelligen bestimmt nicht zum Grafen, weil ein Baron euch 10 Silbertaler abgeknöpft hat.
Der Codex ist ohnehin so formuliert, dass es keine Konsequenzen für Seine Wohlgeboren haben wird."
Magier: "Aber ich war doch standesgemäß gekleidet."
Amtsträger: "Tja, aber diesem Baron hat das bei euch wohl nicht genügt!"
Strohmannargument.
Das Argument war, dass der Magier "Gewänder besitzt", aber nicht dabei hat und nicht, dass er diese nicht besitzt.
Zudem unterschätzt du die Macht der Gilde. Was denkst du passiert, wenn ein Baron jeden Magier das gold abknüpft, der gerade nicht genau diese 5 Gewänder dabei hat? Der dürfte schnell ein Problem bekommen magische Hilfe von der Gilde zu bekommen.
Die Quellen die ich studieren kann, habe ich studiert:
MdSA, MA, WdZ, Aventurischer Almanach, Rohals Erben (neu).
Natürlich kann man niemals alle Quellen haben. Bei deiner Auswahl wird allerdings deutlich, dass du i.d.R. die Quellen der magischen Seite studierst hast.
daraus hast du deine zwei Hauptarumente gezogen, dass ersten der magier IMMER seine 5 Gewänder dabei haben muss und zweitens sein Wort nicht ausreicht, um seine Unschuld zu beweisem.
Das erste Argument ist aber fehlerhaft, weil es der Praxix komplett vorbei geht (sowohl inneraventurisch, als auch auf Metaebene).
Inneraventurisch, weil die Gewänder auch eine Funktion haben (für bestimmte Magieformen zu verwenden, die der magier nicht einmal können muss) und einem (Jung-)magier eine (finanzielle) Bürde aufgiebt. Zudem geht es auch den Quellen heraus, das diese Kleiderordnung umstritten ist und in vielen Länder in dem der CA gilt, abweichungen toleriert werden.
Auf Metaeben ist bei keiner der Magierprofessionen aus WdH noch aus den DSA 5 Bänden bei der Beschreibung der Ausrüstung bzw. der Anfangsausrüstung alle 5 Gewänder dabei. Da wird i.d.R. nur das Reisegewand und bei weissmagier auch das Konventsgewand beschrieben. Bei Rohals Erben wird für den eisenden Mager ebenfalls nur das Reisegewand und nicht alle 5 Gewänder empfohlen.
Damit wird jeder, der nicht die 5 Gewänder zu seiner Ausrüstung ergänzt eigentlich falsch Spielen, sobald er sich einen Magier erstellt. Wenn nur eine Quele darauf (scheinbar) pocht, aber in der Spielpraxix alle andere anders machen, dann köönte man vielleicht auf die Idee kommen, dass die eine Quelle falsch interpretiert wird.
Beim zweiten Argument stimmt es zwar, dass in Aventuiren, wie du richtig geschrieben hast, keine Unschuldsvermutung gibt und als Beklagerter seine Unschuld beweisen muss.
Mit Quellen habe ich dann aber auch gezeigt, dass in der Praxis zudem weitere Faktoren mit rein fließen und auch eine Gegenaussage als Gegenbeweis reichen kann, weil auch der Stand eine rolle spielen (Bestechung lasse ich mal raus aus den Argument).
Wenn der magier also sagt, er hat alle 5 Gewäder, dann isr es auch ein Beweis und wenn er noch guten Leumund hat, der für ihn aussagt, dann die sache abgeschlossen.