Rechtslage (Horasreich / Al'Anfa

  • Sorry nur kurz drüber gelesen. Falls ich was übersehen habe entschuldigt bitte. Nur aus dem irdischen, vielleicht anwendbar. In Deutschland gab es damals - als noch relevant ich glaub nach Friedrich dem II, ein Gesetz dass Sklaverei für Einheimische verboten hat. Aber die Mitnahme von ausländischen Sklaven durch Ausländer war erlaubt, solange der Sklavenhalter nicht eine gewisse Anwesendheitsdauer in Deutschland überschritten hat. Sklaven die von Einheimischen gehalten wurden, waren frei sobald der deutsche Besitzer mitsamt Sklaven wieder in Deutschland war. Sklaven im Ausland waren kein Problem. Es gab mal die Klage eines sogenannten Mohren der das Gesetz für sich in Anspruch nehmen wollte, ich glaub aber dass ihm nicht Recht gegeben wurde. Sorry ist schon länger her. Aber Gesetze sind damals hin und wieder auch nach Einfluss der Streitparteien entschieden worden. Die Wachen aus Al Anfa haben keine Hoheitsrechte außerhalb. Sie könnten aber als aufrechte Bürger wie Helden vielleicht ihr Rechtsverständnis durchsetzen wollen. Lg Delazar

  • Wir sollten nicht vergessen, dass es um eine Seereise von Al'Anfa nach Tyrinth ging.

    Tyrinth ist ein kleines Kaff mitten im al'Anfanischen Imperium mit als einzig bedeutender lokaler Machtfaktor einer Außenstelle der al'Anfanischen Universität.

    Das heißt zwar nicht, dass mitreisende Stadtgardisten von sich aus irgendwas tun werden, aber wenn sie denn motiviert wären, hätten sie vermutlich die Befugnisse und es gelten auch ganz sicher al'Anfanische Gesetze.