Sturmangriff zu Pferd Fragen

  • Sturmangriff zu Pferd: Möchte der Reiter einen Gegner mit einem Sturmangriff angreifen, muss dazu der Befehl Sturmangriff zu Pferd erteilt werden. Der Sturmangriff zu Pferd kann nur im Galopp ausgeführt werden. Nach der Probe auf Reiten (Kampfmanöver) wird eine Attacke ausgeführt (dies kostet keine zusätzliche Aktion, sondern ist Teil des Befehls). Pferd und Reiter verringern ihre Geschwindigkeit nach erfolgtem Angriff nicht automatisch.

    Also ich hau dem Gegner im Vorbeireiten das Schwert gegen den Kopp und stürme weiter.

    Kriegt der Gegner jetzt einen Passierschlag weil ich mich aus dem Kampf wieder löse?

  • Das ganze würde ich wie den Befehl "Überrennen" handhaben, da es im Buch als "eine Art Sturmangriff" angegeben ist:

    Dieser Angriff kann regulär abgewehrt werden. Sollte das Überrennen misslingen, erhält der Verteidiger Gelegenheit für einen Passierschlag, dieser ist aber zusätzlich um 4 erschwert.

  • Der Gegner sollte die Möglichkeit haben einen Sturmangriff zu Pferde erschwert zu parieren und dann sollte er außerdem auch mit einer Erschwerniss zuschlagen dürfen und der Reiter darf normal parieren. Ein Passierschlag für den Kämpfer zu Fuß würde den Reiterkampf ja sonst ad Absurdum führen.

    Der Reiter bekommt also im Normalfall keinen Passierschlag ab.

  • Hier sind die Regeln für Reiterkampf:
    <https://ulisses-regelwiki.de/Reiterkampf.html>

    Da dort folgendes steht: "Im Fall von Passierschlägen, können Fußkämpfer nur das Reittier angreifen, nicht aber den Reiter." gehe ich davon aus, dass die normalen Kampfregeln auch gelten, Passierschläge also möglich sind, aber nicht gegen die Reitenden.
    Außnahme mag sein, wenn lange/überlagen Waffen geführt werden, mit denen an die Reitenden erreichen kann..

    Außerdem ist im Abschnitt Flucht folgendes beschrieben
    " Flucht: Bei einer Flucht mit dem Pferd ist wie bei jedem Befehl eine Probe auf Reiten (Kampfmanöver) notwendig. Die Probe ist um die Anzahl der Gegner in Angriffsdistanz erschwert.

    Wenn die Probe gelingt, darf das Pferd sich GS Schritt weit bewegen. Bei seiner Bewegung muss es darauf achten, ob es weitere Passierschläge bekommt, wenn es sich durch die Angriffsdistanz von Gegnern bewegt."


    Das beschreibt die Regelung für Passierschläge, wie wir sie aus dem reiterlosen Kampf schon kennen.

    "Blut sühnt alle Makel, seine reinigende Kraft ist unübertroffen" - Rondra Vademecum

    "Astralenergie als begrenzte Ressource" - Rohals Erben, S. 39, 2022

  • Kriegt der Gegner jetzt einen Passierschlag weil ich mich aus dem Kampf wieder löse?

    Ja, so handhabe ich das zumindest. Den Passierschlag bekommt er aber nur gegen das Pferd, nicht gegen den Reiter.

    Die Reiterkampfregeln sind nicht so 100% gut durchdacht. Als alternative kann man auch eine erschwerte Attacke für vorbeireitende Gegner zugestehen (dann aber anstatt dem Passierschlag) in dem Fall würde ich sagen -2 wenn man das Pferd angreift und -6 wenn man den Reiter treffen will.

  • Der Gegner sollte die Möglichkeit haben einen Sturmangriff zu Pferde erschwert zu parieren und dann sollte er außerdem auch mit einer Erschwerniss zuschlagen dürfen und der Reiter darf normal parieren. Ein Passierschlag für den Kämpfer zu Fuß würde den Reiterkampf ja sonst ad Absurdum führen.


    Der Reiter bekommt also im Normalfall keinen Passierschlag ab.

    Nach DSA 5 gibt es bei der Abwehr eines Sturmangriffes zu Pferd diese Restriktion für den Fußkämpfer

    "Außerdem kann ein solcher Angriff nicht mit einer Waffe pariert werden, nur eine Parade mit einem Schild oder Ausweichen sind möglich. Ist der Sturmangriff erfolgreich, steigen die TP um 2 + GS/2 des Reittiers."


    Dieser Angriff kann regulär abgewehrt werden. Sollte das Überrennen misslingen, erhält der Verteidiger Gelegenheit für einen Passierschlag, dieser ist aber zusätzlich um 4 erschwert.

    Das würde ich aber nur bei misllungener Reitenprobe anwenden. Sollte nur die AT misslingen, würde ich dem Fußkämpfer keinen Passierschlag erlauben, sondern maximal eine AT auf den Reiter.

    Passierschläge gegen Reiter werden laut Regelwiki so gehandhabt

    "Im Fall von Passierschlägen, können Fußkämpfer nur das Reittier angreifen, nicht aber den Reiter"

  • Meine Angabe bezog sich auf einen Ausschnitt aus dem Kodex des Schwertes. Hatte ich wohl dazuschreiben sollen.

  • Markain 20. März 2023 um 19:15

    Hat den Titel des Themas von „Sturmangriff zu Pferd -> Passierschlag“ zu „Sturmangriff zu Pferd Fragen“ geändert.
  • Sturmangriff zu Pferd: Möchte der Reiter einen Gegner mit einem Sturmangriff angreifen, muss dazu der Befehl Sturmangriff zu Pferd erteilt werden. Der Sturmangriff zu Pferd kann nur im Galopp ausgeführt werden. Nach der Probe auf Reiten (Kampfmanöver) wird eine Attacke ausgeführt (dies kostet keine zusätzliche Aktion, sondern ist Teil des Befehls). Pferd und Reiter verringern ihre Geschwindigkeit nach erfolgtem Angriff nicht automatisch.

    Außerdem kann ein solcher Angriff nicht mit einer Waffe pariert werden, nur eine Parade mit einem Schild oder Ausweichen sind möglich. Ist der Sturmangriff erfolgreich, steigen die TP um 2 + GS/2 des Reittiers.

    Welche GS ist hier gemeint? Die Grund GS des Pferdes oder die 2/3 GS die es im Galopp hat, weil Sturmangriff im Galopp ausgeführt werden muss?

  • Da Galopp ja 2/3 GS bis volle GS ist, kommt es auf die Situation an, aber im Zweifel würde ich zugunsten des Spielers entscheiden, also die ganze GS.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik