Ich sehe das so:
1. Erben sind berechtigt, die Besitztümer des Verblichenen zu bekommen. Daher sollte man diese keinesfalls mit ihm begraben. (Erbe kann z.B. auch der lokale Adelige sein im Fall eines Bauern)
2. Wenn keine Erben vorhanden sind, sollten die Besitztümer der Kirche des Herrn Boron zufallen. (zumindest würde ich versuchen, solch ein Gesetz als Kirche durchzubringen)
Folglich ist es also nicht erlaubt, sich die Besitztümer eines Toten anzueignen. Dies kann man ohne weiteres so einführen, wenn es einem auf dne Senkel geht, das die Helden alles, was nicht niet- und nagelfest ist ihren besiegten Gegnern abzunehmen.