Golembau: Ein paar Fragen

  • Guten Abend zusammen,

    ich lese mich gerade durch die Regeln zum Golembau. Dabei gibt es Unklarheiten.

    1. Laut WdZ S. 178 können bei der nachträglichen Modifikation der Werte diese nicht über das Anderthalbfache gesteigert werden. Bei Talenten aber immer mindestens auf 5. Golems haben einen Startwert von 1 auf KL, was eindeutig kein Talent ist. Das heißt, dass man KL von Golems regeltechnisch immer nur auf 2 steigern könnte. Aber viele Beispielgolems haben eine weitaus höhere KL und auch der Dienst Beratung wäre so völlig sinnfrei. (WO) Habe ich die Textstelle übersehen, in der der Widerspruch aufgelöst wird?

    2. Der Dienst "Gefolgschaft" kann ja wohl mehrmals auf einen Dämon gesprochen werden. Wie läuft das dann ab? Kann man das alle x Wochen machen, um die LO zu erhöhen und macht dann einfache Kontrollprobe? Ich finde hierzu keine näheren Infos...

    Über ein paar hilfreiche Hinweise würde ich mich sehr freuen! ;)

  • 1. Laut WdZ S. 178 können bei der nachträglichen Modifikation der Werte diese nicht über das Anderthalbfache gesteigert werden. Bei Talenten aber immer mindestens auf 5. Golems haben einen Startwert von 1 auf KL, was eindeutig kein Talent ist. Das heißt, dass man KL von Golems regeltechnisch immer nur auf 2 steigern könnte. Aber viele Beispielgolems haben eine weitaus höhere KL und auch der Dienst Beratung wäre so völlig sinnfrei. (WO) Habe ich die Textstelle übersehen, in der der Widerspruch aufgelöst wird?

    Schau mal S.197 ff. an. Um einem Golem zu erschaffen, legst du die Konstrutionsthesis fest. Hier werden auch die Eigenschaften (also auch Klugheit) festgelegt. Deine anderthalbfache Steigerung bezieht sich auf nachträgliches verbessern.

    2. Der Dienst "Gefolgschaft" kann ja wohl mehrmals auf einen Dämon gesprochen werden. Wie läuft das dann ab? Kann man das alle x Wochen machen, um die LO zu erhöhen und macht dann einfache Kontrollprobe? Ich finde hierzu keine näheren Infos...

    Auf S. 183 sind die Konsequenzen aufgeführt.

  • 1. Laut WdZ S. 178 können bei der nachträglichen Modifikation der Werte diese nicht über das Anderthalbfache gesteigert werden. Bei Talenten aber immer mindestens auf 5. Golems haben einen Startwert von 1 auf KL, was eindeutig kein Talent ist. Das heißt, dass man KL von Golems regeltechnisch immer nur auf 2 steigern könnte. Aber viele Beispielgolems haben eine weitaus höhere KL und auch der Dienst Beratung wäre so völlig sinnfrei. (WO) Habe ich die Textstelle übersehen, in der der Widerspruch aufgelöst wird?

    Schau mal S.197 ff. an. Um einem Golem zu erschaffen, legst du die Konstrutionsthesis fest. Hier werden auch die Eigenschaften (also auch Klugheit) festgelegt. Deine anderthalbfache Steigerung bezieht sich auf nachträgliches verbessern.

    Die Seiten waren mir natürlich bekannt. Dort heißt es, dass die Startwerte von Material und Größe abhängig sind. Alle Golems mit Ausnahme des Sandgolems haben hier geistige Eigenschaften von 1 zum Start. Dann wird darauf hingewiesen, dass diese nachträglich noch erhöht werden können zu den üblichen Regeln (maximal zum 1,5-fachen Wert). An keiner Stelle steht, ob und wie man die Startwerte auch anders festlegen kann. Der Abschnitt zum Erstellen einer Konstruktionsthesis auf S. 196 ist wenig aussagekräftig. Dass es aber irgendwie möglich sein muss, zeigen ja die Beispielgolems und der Dienst "Beratung".

    Auf S. 183 sind die Konsequenzen aufgeführt.

    Dort ist nur die dürftige Dienstbeschreibung. Keine Informationen darüber, wie genau das abläuft, wie oft man die Probe machen kann, um die LO zu erhöhen.

  • Die Seiten waren mir natürlich bekannt. Dort heißt es, dass die Startwerte von Material und Größe abhängig sind. Alle Golems mit Ausnahme des Sandgolems haben hier geistige Eigenschaften von 1 zum Start.

    Das lies bitte genauer. Ja, das Material ist der Startwert. Dennoch kannst bspw. Klugheit für +2 Beschwörungsschwierigkeit (+ Beherrschung je nach KL-Wert) in der Konstruktionsthesis erhöhen.

  • Das lies bitte genauer. Ja, das Material ist der Startwert. Dennoch kannst bspw. Klugheit für +2 Beschwörungsschwierigkeit (+ Beherrschung je nach KL-Wert) in der Konstruktionsthesis erhöhen.

    Ich zitiere WdZ S. 198:

    "Eigenschaften: Die Startwerte eines durchschnittlichen Konstruktes ergeben sich aus Form, Material und Größe (s.u.). Die Werte können zu den üblichen Kosten (als Modifikator statt in ZfP*, siehe 178) erhöht werden, jedoch mit der Ausnahme, dass eine Erhöhung der AU um 100 Punkte hier einen +1-Modifikator und eine Steigerung der Eigenschaft in diesem Schritt nur einen +2 Modifikator erzeugt."

    Ich sehe nirgends, dass hier die Steigerungen hier nicht der auf S. 178 angegebenen Begrenzung unterliegen. Es wird ja auch darauf verwiesen. Und die Ausnahmen bestehen in variierenden Kosten und nicht in fehlenden Begrenzungen.

    Wenn ich ungenau lese, dann nenne mir doch bitte die Stellen, die das genau regeln.

    Einmal editiert, zuletzt von Lorion (12. April 2023 um 17:50)

  • Also auf S. 178 unten links steht unter Nachträgliche Modifikation der Wesen": "Die Werte können maximal auf den anderthalbfachen Startwert gehoben werden, mindestens jedoch um einen Punkt und Talente mindestens auf den Wert 5."

    Das lies bitte genauer. Ja, das Material ist der Startwert. Dennoch kannst bspw. Klugheit für +2 Beschwörungsschwierigkeit (+ Beherrschung je nach KL-Wert) in der Konstruktionsthesis erhöhen.

    Ich zitiere WdZ S. 198:

    "Eigenschaften: Die Startwerte eines durchschnittlichen Konstruktes ergeben sich aus Form, Material und Größe (s.u.). Die Werte können zu den üblichen Kosten (als Modifikator statt in ZfP*, siehe 178) erhöht werden, jedoch mit der Ausnahme, dass eine Erhöhung der AU um 100 Punkte hier einen +1-Modifikator und eine Steigerung der Eigenschaft in diesem Schritt nur einen +2 Modifikator erzeugt."

    Ich sehe nirgends, dass hier die Steigerungen hier nicht der auf S. 178 angegebenen Begrenzung unterliegen. Es wird ja auch darauf verwiesen. Und die Ausnahmen bestehen in variierenden Kosten und nicht in fehlenden Begrenzungen.

    Wenn ich ungenau lese, dann nenne mir doch bitte die Stellen, die das genau regeln.

    Wie du dein obiges Zitat 20 Seiten weiter im Buch mit der Maximierung auf das anderthalbfache des Startwertes mit dem Textblock auf S. 178 mit Überschriftt nachträgliche Modifikation verknüpft ist mir schleierhaft.

    Es wird ja auch darauf verwiesen.

    Wo? Dort geht es nur um die Kosten / Modifikationen. Eine Einschränkung auf das 1,5fache kann ich hier nicht herauslesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Halbblut (12. April 2023 um 20:00)

  • Ich verknüpfe die beiden Regelstellen, weil das Regelwerk diese Verknüpfung vorgibt. Die Stelle habe ich zitiert. Es wird auf Seite 198 bei der Veränderung der Startwerte explizit auf S. 178 verwiesen. Und dort steht dann die Einschränkung.

  • Dort wird - wie bereits gesagt- auf die Kosten / Modifikation verwiesen. Du kannst an deiner Lesart gerne festhalten. Dann wird es halt schwierig, den meisten Golems eine KL von >3 zu geben.