Nutzen mehrerer Aktionen/KR zum Zaubern?

  • Sturmkind Das finde ich auf Seite 137 im Elementarium

  • Ignisphaero von einem Dschinn geht auf: 16/13/14 bei FW12; ZD 2 Aktionen; Reichweite 32 Schritt; Kosten: 16 AsP

    Kannst du mir das vielleicht nochmal erklären? Also du gehst von einem Feuerdschinn aus. Der Ignisphaero benutzt MU/KL/KO, das entspricht 16/13/14 beim Feuerdschinn, soweit so gut. Der Dschinn kann ebenfalls die Zauberdauer von 4 Aktionen auf 2 reduzieren und die Reichweite ist unmodifiziert, aber wieso 16 AsP? Der Zauber kostet 32 AsP und kann diesbezüglich nicht modifiziert werden. Oder meintest du den Ignifaxius und dann zwei davon mit verkürzter Zauberdauer?

    Also so oder so kann ein Dschinn maximal 1 Sphaero und 2 Faxii oder 6 Faxii sprechen. Danach ist er leer. Wie er diese einsetzt ist jetzt natürlich von seiner Strategie abhängig. Natürlich kann man damit sofort einen Spieler aus dem Kampf entfernen, wenn man nur einen Helden fokussiert. Allerdings ist das dann auch ein Punkt, ab dem Antimagie sehr sinnvoll wird. Ein Ablativum mit QS4 und stärkerer Schild Erweiterung blockt 16 QS in Kampfzaubern für 8 AsP. Wenn der Dschinn 6 Zauber auf maximaler QS spricht, erreicht er eine gesamte QS von 24. Mein Ablativum schützt also mich und meine Mitstreiter 2 Kampfrunden lang davor geröstet zu werden. Wenn man natürlich nicht bereit ist in Antimagie zu investieren, braucht man sich nicht wundern, dass Magie weh tut.

  • Ignisphaero von einem Dschinn geht auf: 16/13/14 bei FW12; ZD 2 Aktionen; Reichweite 32 Schritt; Kosten: 16 AsP

    Kannst du mir das vielleicht nochmal erklären? Also du gehst von einem Feuerdschinn aus. Der Ignisphaero benutzt MU/KL/KO, das entspricht 16/13/14 beim Feuerdschinn, soweit so gut. Der Dschinn kann ebenfalls die Zauberdauer von 4 Aktionen auf 2 reduzieren und die Reichweite ist unmodifiziert, aber wieso 16 AsP? Der Zauber kostet 32 AsP und kann diesbezüglich nicht modifiziert werden. Oder meintest du den Ignifaxius und dann zwei davon mit verkürzter Zauberdauer?

    Also so oder so kann ein Dschinn maximal 1 Sphaero und 2 Faxii oder 6 Faxii sprechen. Danach ist er leer. Wie er diese einsetzt ist jetzt natürlich von seiner Strategie abhängig. Natürlich kann man damit sofort einen Spieler aus dem Kampf entfernen, wenn man nur einen Helden fokussiert. Allerdings ist das dann auch ein Punkt, ab dem Antimagie sehr sinnvoll wird. Ein Ablativum mit QS4 und stärkerer Schild Erweiterung blockt 16 QS in Kampfzaubern für 8 AsP. Wenn der Dschinn 6 Zauber auf maximaler QS spricht, erreicht er eine gesamte QS von 24. Mein Ablativum schützt also mich und meine Mitstreiter 2 Kampfrunden lang davor geröstet zu werden. Wenn man natürlich nicht bereit ist in Antimagie zu investieren, braucht man sich nicht wundern, dass Magie weh tut.

    Nein, ich bin beim nachlesen nur verrutscht und dachte beim formulieren des Posts, dass die Reichweite nicht modifiziert werden kann.

    Aber dann verstehe ich die Kritik hier schon mal überhaupt nicht.

    Wenn die Kosten für den Sphaero nicht modifizierbar sind, dann ist es ja eine Investition über die jeder Dschinn 3x nachdenken wird, da er ja weiß dass danach nicht mehr viel mit zaubern ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (8. Februar 2023 um 17:24)

  • Will mich hier garnicht groß einmischen aber zumindest wenn es um Zauber geht und länger dauernde Handlungen wurde eine mögliche Interpretation noch nicht bedacht hier bisher (ausser ich habs überlesen):

    Im Text heisst es „darf nicht unterbrochen werden“, es wird aber nirgends genau definiert, was eine Unterbrechung ist. Es steht nur da man darf nicht verteidigen.

    Theoretisch könnte man ja auch sagen, Unterbbrechung heisst hier, das „eine KR vergeht, ohne das (mind.) eine Aktion für die länger dauernde Handlung aufgewandt wird.

    Ich sag nicht das das super viel mehr Sinn macht, es löst auch nicht die Frage nach der Bewegungshandlung und sagt erstmal nix zu 4x Horriphobus in einer KR.

    Dennoch würde ich so argumentieren (und meistere das auch so) dass man max 1 Aktion/KR für Zaubern aufwenden kann. Die anderen Aktionen werden nach Belieben weiter genutzt, ich erlaube sogar weiterhin VTs, wenn der Gegner mehr als 1Aktion/Runde hat. Wenn so Dinge wie Biss auf 1x/KR limitiert sind, weil/wenn man mur einen Mund hat, dann sollte auch das Zaubern limitiert sein entsprechend.

    Beim RLW würd ichs davon anhängig machen ob der einen oder 3 Karfunkel hat, das weis ich grad nicht mehr auswendig wie das da war.

  • Dennoch würde ich so argumentieren (und meistere das auch so) dass man max 1 Aktion/KR für Zaubern aufwenden kann. Die anderen Aktionen werden nach Belieben weiter genutzt, ich erlaube sogar weiterhin VTs, wenn der Gegner mehr als 1Aktion/Runde hat. Wenn so Dinge wie Biss auf 1x/KR limitiert sind, weil/wenn man mur einen Mund hat, dann sollte auch das Zaubern limitiert sein entsprechend.

    Würdest du dann auch Magiern und andern Humanoiden Zauberern zugestehen, dass sie z.B. einen 2 Aktionen Zauber wie den Horriphobus eine Aktion lang wirken, dann einen Angriff in Runde 2 ausführen und dann in Runde 3 den Zauber beenden? Wenn die Aktionen nicht aufeinander folgen müssen ist das so ein bisschen die Folgerung daraus. Wie beliebig darf denn die Dauer der Unterbrechung sein? Könnte ich auch Zwei Aktionen ausführen und dann den Zauber fortsetzen, oder 3 oder vier? Wenn der Shruuf 4 Aktionen hat und in der ersten einen Horriphobus anfängt, dann 3 mal angreift und dann in KR zwei den Zauber beendet ist das ja das gleich. Deshalb find ich nicht, dass das eine sinnvolle Sicht der Dinge ist.

  • Theoretisch könnte man ja auch sagen, Unterbbrechung heisst hier, das „eine KR vergeht, ohne das (mind.) eine Aktion für die länger dauernde Handlung aufgewandt wird.

    Ja, wenn den Kontext ignoriert aus:

    Zitat

    • Länger dauernde Handlungen werden in Aktionen

    gezählt.

    [...]

    • Der Effekt der Handlung tritt dann am Ende der

    letzten benötigten Aktion der Handlung ein.

    Wie schon gesschrieben, die ZD von Spruchzaubern wird explizit in Aktionen angegeben, länger dauernde Handlungen werden explizit in Aktionen gezählt und nicht in KR, auch nicht beim Zaubern.

    Was Unterbrechungen sein können steht bei den Regeln für Spruchzauber:

    oder minimal umformuliert:

    Ich hatte gar nicht auf dem Schirm, dass hier "Aufrechterhaltene" Zauber inkludiert sind!
    Bedeutet das, dass mein Elf in Wolfsform für jeden Schaden den er kassiert, Selbstbeherrschung würfeln muss und sich bei Misslingen augenblicklich zurück verwandelt?!

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  • Bedeutet das, dass mein Elf in Wolfsform für jeden Schaden den er kassiert, Selbstbeherrschung würfeln muss und sich bei Misslingen augenblicklich zurück verwandelt?!

    Die Redaktion hatte ja irgendwann mal gesagt, dass der Zauber noch bis zum Ende des Intervalls läuft oder? Also wenn ich einen Zauber nicht mehr weiterversorge, dann endet dieser nach Ende des Intervalls.Gilt hier das gleiche und man kann den Zauber einfach nur nicht weiter mit AsP versorgen, aber das Intervall läuft noch zuende?

    Wobei auch die Formulierung "Während ein Zauberkundiger einen Zauberspruch spricht, ... ist er konzentriert."

    sehr schwammig ist. Einen Zauber sprechen würde sich ja eigentlich nur auf den Wirkvorgang beziehen und nicht auf das was danach passiert. Wieder eine dieser Regeln also...

  • Ich hatte gar nicht auf dem Schirm, dass hier "Aufrechterhaltene" Zauber inkludiert sind!
    Bedeutet das, dass mein Elf in Wolfsform für jeden Schaden den er kassiert, Selbstbeherrschung würfeln muss und sich bei Misslingen augenblicklich zurück verwandelt?!

    Nein, das bezieht sich nur auf "Während ein Zauberkundiger einen Zauberspruch spricht" (oder im Kodex "diesen wirkt"). Also auf die Zauberdauer, nicht auf die Wirkungsdauer (die ja "aufrecherhaltend" ist)

  • Würdest du dann auch Magiern und andern Humanoiden Zauberern zugestehen, dass sie z.B. einen 2 Aktionen Zauber wie den Horriphobus eine Aktion lang wirken, dann einen Angriff in Runde 2 ausführen und dann in Runde 3 den Zauber beenden?

    Natürlich nicht. Wie ich schreib: jede KR muss mindestens eine Aktion für den Zauber/ die länger dauernde Handlung aufgewand werden. Für Leute mit genau 1 Aktion ändert sich also garnix.

    Sturmkind Ja diese Textstellen kenne ich, da gehts aber nur um Störungen. Da steht nix, was genau definiert was eine Unterbrechung ist. Unterbrechung != Ablenkung. Ablenkung kann zur Unterbrechung führen, das aber was anderes. Du kannst aber natürlich argumentieren, das das ausführen weiterer Angriffe zB nebenbei eine Selbststörung ist und daher passende Proben verlangen um zu Prüfen ob die Konzentration gelitten hat.

    Ansonsten bemesse auch ich die Dauer in Aktionen, nur eben nicht in unbedingt direkt aufeinander folgende Aktionen sondern reche eben max 1/KR an. Das ist was anderes als in KR bemessen.

    Schlussendlich finde ich hat dein Tonfall/Schreibstil etwas sehr belehrend/oberlehrerhaftiges, das hier zumindest sehr unangenehm ankommt. KA ob das absicht ist aber ich in hier neu, hab bisher nur mitgelesen und hatte jetzt erstmalig das Bedürfnis mich einzubringen. Wenn man dann gleich so von oben herab behandelt wird halte ich mich lieber gleich wieder ganz raus.

    Dennoch allen weiterhin viel Spaß beim Diskutieren.

  • Ich hatte gar nicht auf dem Schirm, dass hier "Aufrechterhaltene" Zauber inkludiert sind!
    Bedeutet das, dass mein Elf in Wolfsform für jeden Schaden den er kassiert, Selbstbeherrschung würfeln muss und sich bei Misslingen augenblicklich zurück verwandelt?!

    Nein, das bezieht sich nur auf "Während ein Zauberkundiger einen Zauberspruch spricht" (oder im Kodex "diesen wirkt"). Also auf die Zauberdauer, nicht auf die Wirkungsdauer (die ja "aufrecherhaltend" ist)

    Verstehe ich jetzt, nachdem ich nachgelesen hab, eben nicht mehr so, der Satz:

    "Während ein Zauberkundiger einen Zauberspruch spricht, ob beim Wirken oder Aufrechterhalten, ist er konzentriert."

    impliziert semantisch, dass:

    Ein Zauberkundiger der einen Zauberspruch spricht ist konzentriert, egal ob er ihn wirkt oder aufrechterhält.

    Einen Zauber zu "Sprechen", scheint hier als semantisch überstehender Begriff für a) das Wirken aber auch b) das Aufrechterhalten verwendet zu werden.

    Ansonsten bemesse auch ich die Dauer in Aktionen, nur eben nicht in unbedingt direkt aufeinander folgende Aktionen sondern reche eben max 1/KR an. Das ist was anderes als in KR bemessen.

    Deine "Interpretation" ist genau das was E.C.D. schon vor mehreren Seiten eingeworfen hat.

    Ich habe keine Lust den gesamten Kontext an aufeinander aufbauenden Regeln erneut zu rezitieren.

    Man kann jeden einzelnen Gesichtspunkt aus dem Kontext reißen und jedes Wort sich verzweifelt verbiegen.

    Das ändert aber nichts daran das Unterbrechungen genau erklärt werden.

    Handeln außerhalb der "länger dauernden Handlung" ist eine Unterbrechung, denn die länger dauernde Handlung scheitert wenn sie unterbrochen wird. (IM GEGENSATZ zu Handlungen die einen festen Zeitraum beanspruchen und unterbrochen werden dürfen.)

    Der Versuch sich zu verteidigen ist eine Unterbrechung.

    Störungen die man nicht erfolgreich ignoriert führen zu Unterbrechungen.

    Was soll hier dargestellte werden?

    Gehen wir davon aus einer der Helden muss eine Kurbel bedienen um ein Gatter zu schließen.

    Handelt es sich um eine länger dauernde Handlung, dann kann er nicht aufhören zu kurbeln, ohne bei seinem Vorhaben zu scheitern.

    Z.B. weil die Kurbel dann einfach wieder in ihre Ausgangsposition schnellen würde und der Held wieder ganz von vorne Beginnen darf.

    Oder es ist eine Kurbel die sich mechanisch sichert und der Held muss nur X QS an Erfolge ansammeln, um das Gatter zu schließen.

    Macht er zwischendurch was anderes als zu kurbeln (wie sich verteidigen), bleiben bisher gesammelte QS erhalten, da die Kurbel blockiert und das Gatter nicht an seine Ausgangsposition zurückkehrt.

    Beim Zaubern würde es absolut keinen Sinn ergeben, wenn Kreaturen sich nur mit max. einer Aktion pro KR "konzentrieren" dürften und während sie zaubern dann zuschlagen und sich bewegen dürften.

    Kreaturen sind nur in einem Punkt eingeschränkt, was die freie Wahl ihrer Handlung(en) betrifft:

    Aktionen: Die Zahl der Aktionen pro Kampfrunde. Bei

    mehreren Aktionen müssen diese direkt hintereinander

    ausgeführt werden. Bei den Angriffsarten ist

    jeweils auch angegeben, wie oft sie in einer KR ausgeführt

    werden dürfen. (RGW S.354)

    Du hängst an diese Regel im Prinzip eine erdichtete Einschränkung die nirgendwo steht:

    "Maximal 1 Aktion/KR darf für länger dauernde Handlungen verwendet werden."

    Wenn dir das besser vom Balancing gefällt, dann hab ich genau wie bei E.C.D. nichts dagegen, dass ihr es so am Spieltisch verwenden.

    Es ist aber keine Interpretation der Regeln, sondern ganz klar eine Hausregel, dass ist das Einzige worauf ich beharre, denn es ist nicht nur wichtig was in den Regeln steht, sondern auch das was nicht in den Regeln steht.

    Und es steht eben nirgendwo, das nur eine Aktion/KR ausreicht um eine länger dauernde Handlung fortzusetzen.

    Aber es steht explizit in den Regeln: Länger dauernde Handlungen werden in Aktionen gezählt.

    2/3 Redax-Antworten stützen mich in meiner diesbezüglichen Engstirnigkeit.

    Die erste Redax-Antwort kann ich bis heute nicht nachvollziehen, wie man als normaler Konsument, der kein Orkie ist, auf diese interpretation kommen können soll.

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    Ergebnis 'Ich'

    3 Mal editiert, zuletzt von Sturmkind (10. Februar 2023 um 19:51)

  • Ungeachtet scharfer Reaktionen hier würde ich Dir zustimmen: Mit einer gewissen losen Lesung der Regeln kann man das durchaus so reinlesen (wobei das wohl eher daran liegt, dass die Definitionen im GRW keine Kreaturen mit mehr als einer Aktion im Blick hatten und deswegen ein wenig ungenau sind -- ansonsten wären diese ganzen Diskussion hier obsolet :) ) Ich würde es wahrscheinlich nicht so lesen wie Du, aber warum nicht? Zumindest führt es zu einem balancing, das eher meiner Idee von RAI entspricht.

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  • die Definitionen im GRW keine Kreaturen mit mehr als einer Aktion im Blick hatten

    Das möchte ich so erstmal nicht unwidersprochen stehen lassen, da

    Zitat von GRW S.354 (Bestiarium)

    Aktionen: Die Zahl der Aktionen pro Kampfrunde. Bei

    mehreren Aktionen müssen diese direkt hinterein-

    ander ausgeführt werden. Bei den Angriffsarten ist

    jeweils auch angegeben, wie oft sie in einer KR ausge-

    führt werden dürfen.

    Gibt es eine Kreatur mit mehr als einer Aktion im GRW? Ja, den Hesthot, der auch Zauber in seinem Repertoire hat.

    Man hätte also bereits bei der Neuauflage - mittlerweile ist man bei der 4. - durchaus mal sprachliche Ungenauigkeiten (z.B. die Definition, dass Verteidigung und Angriff zwei verschiedene Handlungen sind; pro Handlung ein Basis- und Spezialmanöver zulässig sind, was bedeutet, dass man auch während der Verteidigung gewisse Manöver einsetzen könnte, bis dann in einer kleinen grauen Box des Kompendiums steht, dass nur ein Basis- und Spezialmanöver pro KR zugelassen sind) aus dem GRW entfernen können, statt nur das Bild des adipösen Händlers gegen einen schlanken Mann ersetzt.

    Was die Definition der Unterbrechung angeht, so handle ich das realweltlich. Eine Handlung wird durch eine andere Handlung unterbrochen, d.h. entweder Rühre ich den Topf um, oder ich binde mir die Schuhe zu. Bei DSA ist es eben so, dass ein Unterbrechen des Schuhebindens dazu führt, dass die Senkel nicht mal mehr verknotet sind, wenn man es Unterbricht. Ausnahme bildet hier die SF Zauber unterbrechen.

    Eine Ausnahme scheinen da Rituale (und Zeremonien?) zu bilden, die man wohl für gewissen Zeit unterbrechen kann (GRW S. 261 unter "Die Kunst der Wiederholung").

    Wie dem auch sei, ich behandle das Thema der Aktionen weiterhin wie RAW - es gibt eben Wesen, die schneller sind als Pferde, meinetwegen auch Bären, und auch Wesen, die Zauber schneller fertigstellen können.

  • Ich glaube Yelemiz hat sich nur ein bisschen zu allgemein ausgedrückt und wollte eigentlich sagen:
    "Das Kapitel Kampf im GRW geht nicht von Kreaturen mit mehr als einer Aktion aus."
    In diesem heißt es nämlich explizit unter Handlungen:

    "[...] Innerhalb einer Kampfrunde darf

    jeder Beteiligte eine Aktion, Verteidigungen (eine oder

    mehrere) und eine freie Aktion ausführen."(RGW S.228)

    Ohne wenn und aber.

    Wenn man die Regeln auf dieser Prämisse schreibt, dann jedoch eine Ausnahme dieser Prämisse, unter "Aufbau der Kreaturenbeschreibung" (S. 354) versteckt, ist es klar, dass man, im Kapitel "Bestiarium", einige Lücken hätte stopfen müssen, dies wurde aber einfach nicht gemacht, sondern es den Spielern überlassen.

    Aber die expliziten existierenden Regeln:
    "Länger dauernde Handlungen werden in Aktionen gezählt." (RGW S.228)

    plus

    "Die Zahl der Aktionen pro Kampfrunde.[...]" (RGW S.354)

    Bildet einen klaren, auf einander aufbauenden, Kontext und gehören einfach nicht zu einer der Lücken, die entstanden sind. (Anders als der Absatz zur 'strategischen Bewegung'.)

    Da verstehe ich solche Standpunkte einfach nicht:

    Ungeachtet scharfer Reaktionen hier würde ich Dir zustimmen: Mit einer gewissen losen Lesung der Regeln kann man das durchaus so reinlesen (wobei das wohl eher daran liegt, dass die Definitionen im GRW keine Kreaturen mit mehr als einer Aktion im Blick hatten und deswegen ein wenig ungenau sind -- ansonsten wären diese ganzen Diskussion hier obsolet :) ) Ich würde es wahrscheinlich nicht so lesen wie Du, aber warum nicht?

    Im Gegensatz zu den meisten Teilnehmern an dieser Diskussion finde ich, dass hier kein Balancing Problem existiert:

    Weder finde ich einen Shruuf zu mächtig (für das Monster das er ist), der in 1 KR x 4 Horriphobus mit FW 8 zu zaubern im Stande ist. (Dafür aber immer noch je Zauber 1 Aktion aufgeben muss und eine Probe ablegen muss die misslingen oder gar gepatzt werden kann.)

    Noch finde ich einen Dschinn zu mächtig, der EINEN Sphaero-Zauber, in "nur" einer KR, bis zu 64 Schritt weit zaubern darf, dafür jedoch 32 von 50 AsP bezahlen muss.
    Des weiteren gibt es nicht unendlich viele Kreaturen die mehrere Aktionen besitzen, das beschränkt sich auf solche, die klare Herausforderungen bieten sollen. (Dämonen, Chimäre und mächtigere übernatürliche Monster) Unter Tieren ist es viel, wenn das Tier eine 2te Aktion erhält. (wie die großen Raubkatzen z.B.)

    Wenn euch das Balancing nicht gefällt (im Gegensatz zu mir) müsst ihr doch keine Interpretation oder Leseweise auf biegen und brechen den Regeln andichten.

    Es reicht zu sagen:

    "Die Regeln kommen mir so wie sie im Buch stehen undurchdacht vor, ich und meine Gruppe haben das ganze wie folgt gelöst: [...]."

    Da muss man nicht auf biegen und brechen am Terminus "Unterbrechung" rum interpretieren oder die Implikatur "Im Gegensatz" auf einmal einen dedizierten Bezug zugewiesen bekommen.

    Hausregeln sind doch nichts schlimmes und DSA so zu gestalten wie es einem am besten gefällt ist doch nichts schlimmes.

    Warum wird immer krampfhaft versucht etwas mit dem Regeltext zu rechtfertigen oder alles krampfhaft in RAW reinzupressen?

    Euch gefällt es nicht, dass man mit mehr als einer Aktion pro KR Zaubern darf?

    Dann Hausregelt es!

    In den Regeln steht aber eindeutig was anderes:

    • Alle Tätigkeiten die ein Kampfteilnehmer bei DSA unternimmt werden als Handlung bezeichnet. Jede Handlung lässt sich in eine von 3 Kategorien einteilen:
      - Verteidigung
      - Aktion
      - Freie Aktion
    • Die Zauberdauer von Spruchzaubern wird in Aktionen angegeben.
    • Für Spruchzauber die mehr als eine Aktion angeben gelten die Regeln zu "länger dauernden Handlungen".
    • Im Gegensatz zu Handlungen die einfach einen festen Zeitraum beanspruchen, würden länger dauernde Handlungen scheitern, wenn sie unterbrochen werden. (Man von der Handlung abweicht.)
    • Möglichkeiten wie Zaubersprüche unterbrochen werden können sind:
      - Man entscheidet sich zu verteidigen.
      - Man scheitert bei dem Versuch eine Störung zu ignorieren. (Ablenkung)
      - Man entscheidet sich die Konzentration freiwillig aufzugeben, um anderweitig handeln zu können.
    • Freie Aktionen dürfen neben der länger dauernden Handlung weiterhin genutzt werden, ohne diese gleich zu unterbrechen.
    • Kreaturen könne über mehr als eine Aktion pro Kampfrunde verfügen.
    • Alle Aktionen/KR müssen sofort aufeinander folgend genutzt werden.
    • Auch Kreaturen dürfen länger dauernde Handlungen nicht unterbrechen.

    Alle diese Punkte (und Unterpunkte) kann ich mit mindestens einer Textstelle untermauern, ohne in diese viel rein interpretieren zu müssen oder einem simplen deutschen Wort einen Regelbezug andichten zu müssen.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Sturmkind (12. Februar 2023 um 05:28) aus folgendem Grund: Erweitert.

  • Ich denke auch nicht, dass beim Shruuf jetzt ein riesiges Balancingproblem besteht. Ich finde die Vorstellung zwar etwas ulkig, dass der alle Aktionen zur Bewegung einsetzt. Auch 4x Horriphobus ist jetzt nicht so mega fies im Vergleich zu der allgemeinen Gefährlichkeit des Shruufs.

    Das Balancingproblem, das auch Steve Barnes angesprochen hat, ist eher das overpowert-sein der Dschinne -- und damit der Elementaristen als SC. Wenn man die Zeremonie einigermaßen gut kann, kann man locker für 16 KaP einen Luftdschinn bauen, der mit den entsprechenden Erweiterungen 3x pro KR mit 3W6+2 angreifen kann. Mit den richtigen Karmaregenerationsvorteilen kann man von denen alle zwei Tage einen holen, und hat dann eine Armee aus Kampfmonstren. Das ist jetzt schon Stand der Dinge, und wenn man die auch noch alle Aktionen fürs Zaubern benutzen lässt, dann können diese Viecher auch noch jeden Kampf mit einem Orcanosphaero in der ersten KR. eröffnen.

    Aber um die Diskussion wieder auf das eigentliche Thema zurück zu holen: Wie würdet Ihr das Zaubern des Aswa_Djalihd handhaben? Der hat 3 Aktionen, aber darf "nicht zweimal dieselbe Aktion / KR" verwenden. Darf der nur zaubern, wenn er die anderen Aktionen verfallen lässt?

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  • An sich wäre „Aktionen verfallen lassen“ aber auch ein nichts-tun, das somit das Sprechen des Zaubers unterbricht. Also warum ne Aktion nichts tun besser sein soll als ne aktion hüpfen oder zuschlagen bzgl Unterbrechung von länger dauernden Handlungen sehe ich nicht.

  • Burbaki Hm, wenn "Nichts tun" Zauber unterbricht, dann kann der Dämon RAW also keinen Zauber sprechen, der eine Zauberdauer von länger als 1 Aktion hat? Denn dann würde er ja mehr als eine Aktion in einer KR "Zaubern" ausführen, was er ja laut seiner Beschreibung nicht darf.

    (Also, mit Deiner Interpretation wäre das alles kein Problem ... )

    P.S.: Ich glaube eigentlich nicht, dass "nichts tun" den Zauber unterbrechen sollte, wenn es in derselben KR stattfindet. Denn "Bewegen" innerhalb derselben KR, also das, was man z.B. mit seiner freien Aktion machen kann, untebricht den Zauber ja auch nicht. Und ich kann mich ja auch mit weniger als meiner maximalen GS in meiner freien Aktion bewegen, also auch z.B. nur einen Zentimeter ... und dann kann ich auch ganz stehen bleiben, ohne den Zauber zu unterbrechen. (Andererseits "darf" der Dämon seine zwei weiteren Aktionen gar nicht dazu benutzen, sich zu bewegen, denn er darf ja nur maximal eine Aktion für "Bewegung" aufwenden .... argh! Wer hat sich das ausgedacht??! :D )

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    2 Mal editiert, zuletzt von Yelemiz (12. Februar 2023 um 08:50)

  • Wenn man die Zeremonie einigermaßen gut kann, kann man locker für 16 KaP einen Luftdschinn bauen, der mit den entsprechenden Erweiterungen 3x pro KR mit 3W6+2 angreifen kann

    Sind wir jetzt schon bei der karmalen Invokation angekommen, dass du von Zeremonien und KaP sprichst?! ^^

    Spaß beiseite:

    Ja - ein Beschwörer der min. 7 FP übrig behält kann seinem Dschinn einen sehr starken Boost über den Wesenszug "zusätzliche Aktion" verleihen, was ihn aber auch 3 Dienste einbüßen lässt.

    Und ja - Dschinns sind stark, und das macht Beschwörer stark.

    Aber 3 Angriffe mit 3W6+X ist nicht drin, denn die Flammen-/Eis-/Stein-/etc. -hand-Angriffe sind bei allen Dschinns auf 2 Nutzungen pro KR beschränkt.

    Immer noch sehr mächtige Nahkampf-Angriffe. Das will ich nicht Leugnen.

    Aber der "Dschinnenruf" ist durch die Anrufungsschwierigkeit von Dschinns schon um -3 erschwert, wenn ich dann auch noch "kosten sparen" nutzen möchte, ist man schon bei einer Zauberprobe -4 wer das mal eben so mit QS 3 hinbekommt, der hat auch schon ein paar AP auf dem Konto oder hat sich bis zum verrecken spezialisiert. Außerdem muss die Gruppe 8 Stunden auf den Magier warten bzw. dieser die 8 Stunden zur Verfügung haben.

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    Ergebnis 'Ich'

  • Wahrscheinlich meinte er diese Zeremonie: Diener der Luft

    Die macht es tatsächlich möglich als Geweihter Elementare zu rufen.

    ich sehe da nur Schamanen....

    Der einzige Geweihter, der Dschinne rufen kann ist der des Angrosch und da auch nur Erz und Feuer.

    Bei den Verbesserungen der Elementare stehen übrigends dabei, dass die zusätzliche Aktion nur für Angriff verwendet werden darf (Aventurisches Elementarium S. 135).

  • ich sehe da nur Schamanen....

    Der einzige Geweihter, der Dschinne rufen kann ist der des Angrosch und da auch nur Erz und Feuer.

    Schamanen sind nach DSA 5 Geweihte, weil sie auch den Vorteil Geweihter besitzten müssen. Wenn du natürlich nur von Geweihten des Zwölfgötterpantheons redest, hast du natürlich recht.