Wie genau wirkt die Objektweihe und ihren Aufstufungen?

  • Die Zwölf zum Gruße,

    ich bin neu auf Orkenspalter und das hier mein erster Post. Ich habe schon in einigen Threads zum Thema der Objektweihe herumgestöbert, kann aber nicht sagen das alle meine Fragen beantwortet wurden. Ich werde Gleich einmal Stichpunktartig anführen welche Fragen sich mir zu der Liturgie stellen und versuchen diese bei Beantwortung auch der Übersicht halber, per Edit, dann zu ergänzen.

    Zum Verständnis, woher denn meine Frage kommt: Ich spiele nun "erst" seit Drei Jahren DSA 4.1 mit einer Gruppe an Freunden einmal in der Woche und werde bald, zum ersten mal, einen Geweihten spielen. Und als ich durch die Liturgien gelesen habe sind mir vor allem bei der Objektweihe ein paar Fragen aufgekommen...


    1. Ab Welchem Punkt erhält eine Waffe per Weihe zusätzliche gTP und wie werden diese genau Berechnet? (am besten anhand einer Permanent geweihten Waffe erklärt)

    2. Kann ein Permanent geweihtes Objekt zusätzlich mit einer eingebundenen Liturgie versehen werden und wenn ja, wie würde sich das auswirken? (Normalerweise endet die Weihe ja mit Nutzung der eingebunden Liturgie)

    3. Ist es möglich permanent zweifach geweihte Objekte (Heilige-Objekte) zu erschaffen? Beispielsweise durch Aufstufung der Liturgie?

    4. Wie wirkt sich die zweifache Weihe, unabhängig von ihrer Dauer, auf den Gegenstand aus? Dies wäre unteranderem der Unterschied zu einer einfach Weihe, vor allem bei Rüstungen und Waffen (Wirkt es sich auf den RS/gRS oder die TP/gTP aus? Oder Hat es noch andere Wirkungen?)

    Und zu guter Letzt würde mich interessieren wie ihr bei der Aufstufung und dem Einsatz dieser Liturgie vorgehen würdet wenn ihr einmal eine Rüstung und eine Waffe erschaffen wollt? Also Welche Modifikationen würdet ihr bei der Aufstufung verwenden?

    Ich bedanke mich schon einmal im voraus und hoffe das ich den Beitrag in der Richtigen Kategorie geposted habe.

  • Willkommen auf dem Orki, Leohart. :)


    1) gTP stehen in WdZ, S. 57 (ja, man braucht auch WdZ für die Wirkungen von verletzenden Waffen und Gegenständen, das ist geschickt gemacht, dazu noch quer über WdZ verteilt): "Dazu muss die verwendete Liturgie (OBJEKTSEGEN oder OBJEKTWEIHE) aufgestuft werden. Dann erzielt die so aufgewertete Waffe LkP*/2 gTP mehr, so lange die Liturgie wirkt. "

    gTP sind eine Experten-Regel. Das sollte vielleicht auch vorsichtshalber mit der Gruppe abgesprochen werden (denn wenn hoher LkW am Feiertag im Tempel mit vielen Mitbetenden ... da geht dann eine Menge. Wenn man Grad VI bei einer zweifach geweihten Waffe schafft und die pKP zahlen möchte).

    (Die "einfachere" Handhabe ist: Einfach geweihte Waffe (Objektweihe Grad II) macht normalen Schaden der Waffe, permanent geweiht (Grad V) verdoppelten Schaden bei Gegendomäne.)

    2) Ja, kann es. Eine eingebundene Liturgie ist allerdings immer eine zeitweilige Angelegenheit und separat durchzuführen. Die Objektweihe V, die z.B. den Rondrakamm permanent weiht, macht nur das. Soll eine Liturgie in diesen Rondrakamm eingebunden werden, muss das separat geschehen in Form von gewünschter Objektweihe-Grad (abhängig vom Grad der einzubindenden Liturgie) plus der einzubindenden Liturgie.

    Diese eingebundene Liturgie hält dann nur so lange wie angegeben, und wenn sie im Wirkungszeitraum ausgelöst wurde, ist sie auch weg. Deshalb steht da immer "einmalige Nutzung/Wirkung" bei.

    3) Nein, nicht, dass ich wüsste. Heilig ist wieder eine eine andere Kategorie, heilige Waffen und Gegenstände gibt es nicht so viele, Armalion z.B. ist eine heilige Waffe.

    Mit der Konsekration kann man heiligen Boden (kurzzeitig) erschaffen, bis er von der Gottheit als Tempel angenommen wird oder nicht, aber keine Gegenstände.

    Abseits der Konsekration gibt es heilige Gegenstände durch die Götter, nicht durch Menschenhand, soweit ich weiß.

    4) Grad V Objektweihe macht gegen profane Einwirkungen unzerstörbar (in meinen Augen eine bedauerliche Regelung, ich würde es als umfassend unzerstörbar ansehen, vergleichbar zum Magierstab) laut WdG. Im LL ist der Passus verschwunden, in dessen 2. Auflage aber wohl wieder drin und diesmal auch aufgewertet und mit dem Zusatz, dass es für die Dauer der Weihe tatsächlich generell unzerstörbar ist (während es ja vorher den Zusatz gab, dass eine Weihe nur gegen profane Gewalteinwirkung unzerstörbar macht). Gelesen und zitiert hier im Forum nebenan.

    Rüstungen bei Grad III erhöhen ihren RS gegen Dämonen der Gegendomäne besonders und gegen andere Domänen etwas weniger. Steht bei der Beschreibung in WdG bei. gRS ähnlich wie gTP gibt es nicht. Wobei Grad III Rüstungsweihe nur LkP* Wochen hält. Die Rüstung permanent zu weihen erfordert 3x Aufstufen (auf Monate, Jahre, permannet), was nicht möglich, da pro Kategorie nur 1x Aufstufen möglich ist. Und auch wenn ihr solcher Setzungen ignorieren sollte, ist vermutlich ab und an nach Bedarf die Rüstung weihen sinnvoller, als bis LkW 18 zu warten und die Erschwernis und die pKP zu latzen.


    Meine Rondrianerin hat in der 7G ihre Rüstung und die einiger anderer Personen geweiht, wenn absehbar Schlachten anstanden. Das ging ziemlich gut, aber wir haben auch einige Hausregeln, die das Karma-System etwas aufwerten (mit wenn auch damit einhergehenden SF).

    Die Weihewaffe war permanent geweiht, und so kamen zu eben solch absehbar besonderen Anlässen andere SC und NSC zu einfach geweihten Waffen, die immerhin ihren normalen, vollen Waffenschaden gegen Dämonen machten, was ebenfalls schon ziemlich gut war.

    Liturgien einbinden habe ich sehr oft gemacht, besonders Heilsegen und Schutzsegen, die waren in der Kampagne sehr praktisch.

  • Vielen dank für die Antwort,

    so wie ich das verstehe ist es nicht möglich die Rüstung zweifach zu weihen, oder? Und die Erhöhung der gTP findet hier auch bei der einfachen weihe statt? Also wäre es möglich permanent gTP zu erzielen indem man die Liturgie auf grad V dann einmal aufstuft oder ist das auch nur bei der nicht permanent möglichen zweifachen weihe?

    Und irgendwie erschließt sich mir dann kein Vorteil daraus wieso ich eine Waffe zweifach weihen würde, außer das eine hochgradigere Liturgie darin gespeichert werden kann?

  • Nein, keine permanente Rüstungsweihe ohne 3-fache Aufstufung, was nach Regeln nicht erlaubt ist, und, wie geschrieben, wenn man das ignoriert, einen LkW von 18 für Grad VI erfordern würde.

    Aber ab und an für einige Wochen die Rüstung weihen macht auch einiges her, wie ich finde.

    Rüstungen machen keine TP. Bei ihnen wird der RS erhöht, laut Beschreibung in WdG bei Grad II auf S. 257: "Rüstungsschutz für einen Kampf gegen Dämonen und unheilige Wesen um LkP*/4, gegen die von Wesen der entgegengesetzten Domäne sogar von LkP*/2."


    Ist die Waffe zweifach geweiht, ist sie permanent geweiht. Das ist der Vorteil. Die "Dienstwaffen" von Rondra-, Kor- und Praios-Kirche sind so permanent geweiht, ebenso die Rabenschäbel der Golgariten.

    Die zweifache Weihe ist daher ein Automatismus, wenn man eigentlich eine Liturgie einbindet.

    Ähnlich, wie auch eine profane Waffe, die für ein Mirakel eingesetzt wird, für diese kurze Dauer als geweihte Waffe gilt (WdZ, S. 56)

    Was der Unterschied zwischen gesegnet, einfach geweiht und zweifach geweiht bedeutet, steht in WdZ, S. 232 und WdG, S. 56/57.

  • erst einmal Dankeschön und meine Entschuldigung, ich hatte mich bei der Formulierung etwas undeutlich ausgedrückt. Alles ab dem ersten Satz war auf die Waffe bezogen.

    und zu der permanenten Waffe, hatte ich mit einfacher und zweifacher Weihe mein Verständnis Problem da in meinem Liber Liturgium (2013) noch auf S.224 steht: "Grad V: Auf diesem Grad ist es möglich, einen permanent einfach geweihten Gegenstand zu erschaffen. Alternativ können Liturgien auf Grad III an den Gegenstand gebunden werden, der dabei automatisch zweifach geweiht wird, jedoch unter Beibehaltung der ursprünglichen Wirkungsdauer."

    Wobei das Buch ja einen Unterschied der ein- und zweifachen Weihe impliziert der nicht die permanente Dauer währe, aber das wäre dann wohl einfach ein Fehler der Redaktion, wäre ja auch nicht das erste mal ^^

    Gut dann habe ich es auch zur "Zweifachen weihe": diese betrifft nur die empfindlichkeitsklasse bei, wahrscheinlich, bei längerer Berührung durch einen Dämon/Paktier usw. (Wie bei dem Aufenthalt auf geweihten Boden) und die Zweifache weihe dann nur eintritt weil eine mächtigere Liturgie als Grad I gebunden wurde, da die Weihe Grad III indem nur Liturgien Grad I eingespeichert werden können noch nicht als Zweifach beschrieben wird.


    Aber davon einmal ab, wäre die Grad V Liturgie auf Grad VI aufzustufen um eine permanent geweihte Waffe mit zusätzlichen gTP zu erschaffen möglich?

  • Ah.^^ Dann habe ich das in der Tat falsch verstanden und es fälschlich auf die Rüstung bezogen.

    Nein, Rüstungen kann man nicht zweifach weihen, bei denen gibt es nur diese eine Wirkung. (Wobei ich zusätzlichen RS LkP*/2 gegen Gegendomäne schon gut finde.)

    Für die gTP muss Grad V auf VI aufgestuft werden, mit allen Kosten, Erschwernissen Voraussetzungen.

    Standardmäßig werden Weihewaffen mit Grad V gewirkt. Ich schätze mal, der erhöhte Grad muss dann selber irgendwann drüber gelegt werden (bei zwei identischen Wirkungsweisen wirkt die bessere/höhere, WdZ, S. 56). Bei Spielstart so etwas zu erhalten, weil man so ein lieber Novize gewesen war, sehe ich da (aus meiner Warte) keinen Grund für.

    In WdG steht auf S. 257: "Auf diesem Grad können Liturgien bis Grad III zur einmaligen Wirkung in das automatisch zweifach geweihte Objekt gebunden werden oder Objekte mit der oben beschriebenen Grad-II-Wirkung permanent geweiht werden."

    Aber WdZ besagt, verletztende Waffen entstehen mit Grad V und das gelte vor allem für die permanent geweihten Waffen, denn einfach geweiht ist nicht verletzend, und verletzend verdoppelt den Schaden. (S. 54, und 56/57).

    Einfache und zweifache Weihen, verschiedenen Empfindlichkeiten und Verletzlichkeiten sind aber auch ein verkopftes und über zu viele Stellen (und Bücher) verteiltes Thema. Je nach Buch und Auflage werden da einige Angaben auch geändert, verschwinden oder kommen hinzu.

  • Alles klar, dann sind alle meine Fragen diesbezüglich geklärt ^^

    Das Ganze Wirrwarr mit den Büchern lässt einen Darauf hoffen das es irgendwann mal ein Riesen Regelkompendium geben wird, aber das ist wohl leider eher unwahrscheinlich.

    Aber vielen dank nochmal alles in allem

  • Das Ganze Wirrwarr mit den Büchern lässt einen Darauf hoffen das es irgendwann mal ein Riesen Regelkompendium geben wird, aber das ist wohl leider eher unwahrscheinlich.

    Für DSA 5 wird es das wohl geben.

    Für DSA 4 ist das völlig auszuschließen. Leider sind bei früheren Überarbeitungen (wie das LL ja eins darstellt, aber auch in den Errata) viele offenen, ungenaue Stellen genau das geblieben.

    A propos Errata zum LL, S. 4: "Seite 213, Objektweihe

    Ergänzung: „Ergänze: Für die Dauer der Weihe ist der Gegenstand unzerstörbar, solange es sich um einen Gegenstand im eigentlichen Sinne (nicht etwa Wasser o.ä.) handelt.“ Diese Änderung ist nicht mehr gültig und kann ignoriert werden."

    Errata zu WdG, S.2: "Seite 257; Objektweihe: rechte Spalte oben, streiche den Satz: Generell gilt, dass der Gegenstand für die Dauer durch profane Gewalteinwirkung unzerbrechlich ist."

    Mein persönlicher Vorschlag: Diese Setzung kann auch ignoriert werden. (Bei uns sind geweihte Waffe unzerstörbar, waren sie schon zu DSA 3-Zeiten).

    Da wollte man's aber wissen, so mein Eindruck, und hat eine permanente Weihe, die pKP kostet, ordentlich abgewertet.

    Das sind dann auch die einzigen Errata zur Objektweihe.