HW Bis ins Mark

  • Hallo

    wir haben zum Wochenende das HW Bis ins Mark gespielt. (Ich als Spieler)

    VORSICHT SPOILER

    Uns hat das AB allen sehr gut gefallen. Ich habe hier noch paar Fragen zur Rechtskunde

    Zu Beginn des Abenteuers ist die Gutsherrin vom Antagonisten ermordet worden. Dieser hat das Rittergut überfallen und mehrere Häuser in Brand gesteckt.

    Der Auftraggeber für die Heldengruppe war bei uns der Ehemann der getöteten Ritterin. Hier kam bei der Gruppe sehr stark das Gefühl auf das dieser Rache nehmen wird. Außerdem war die Belohnung exorbitant hoch was die Gruppe auch wieder nachdenklich machte.

    Der Antagonist ist adeliger besitzloser Ritter der in der Rommilyser Mark bekannt ist

    Die Gruppe war der Meinung das unser Auftraggeber nicht das Recht hat über den Antagonisten Recht zu sprechen und diesen zu verurteilen weil beide im Ritterstand sind ????

    Der Gruppe gelang es den Antagonisten gefangen zu nehmen. Um dem Problem aus dem dem Weg zu gehen hat sich die Gruppe entschieden den Gefangen zur Marktgräfin nach Rommily zu schaffen und auf die Belohnung zu verzichten. Diese Entscheidung hat auch den SL überrascht ^^

    Der Auftraggeber wurde erst im nachhinein von der Markgräfin darüber in Kenntnis gesetzt dass der Mörder in Rommily ist.

    Unser Auftraggeber sieht das als Vertragsbruch der Gruppe an und hat die Abenteurer informiert das sie Gesucht I sind in seinem Lehen ???

    Das bestärkt uns in der Meinung das wir wohl die richtige Entscheidung getroffen haben.

    Hat die Gruppe rechtmäßig und richtig gehandelt ?

  • Hat die Gruppe rechtmäßig und richtig gehandelt ?

    Definitiv. Man kann nicht einfach so (rechtmäßig) über einen Standesgenossen ein Urteil fällen, besonders nicht, wenn ihm der nicht untergeben ist.

    Die Markgräfin in Rommilys ist da genau die richtige Ansprechpartnerin, da sie die Trägerin der Hochgerichtsbarkeit hier ist (immerhin geht es um Mord und Brandstiftung) und ihr vermutlich beide Ritter "unterstellt" sind, vor allem die Tat aber in ihrem Jurisdiktionsbezirk (der Markgrafschaft) begangen wurde.

    Unser Auftraggeber sieht das als Vertragsbruch der Gruppe an und hat die Abenteurer informiert das sie Gesucht I sind in seinem Lehen ???

    Die Helden sollten vermutlich froh sein, das so geregelt zu haben. Wenn sie da mitgemacht hätten, hätte man sie vermutlich wegen Mittäterschaft an einem Justizmord belangen können (angenommen, der Ritter richtet den Antagonisten hin).

    Anders sähe der Fall aus, wenn es sich um eine rechtmäßig erklärte Fehde handelt, dann hätte der Ritter den Antagonisten zwar festsetzen dürfen, um Entschädigung zu verlangen und ihn zur Urfehde zu zwingen (also dem Verzicht auf weitere Fehdehandlungen), aber für eventuelle Fehdeüberschreitungen (Mord und Brandstiftung) hätte auch er ihn an die Markgräfin überstellen müssen.

    Soweit mWn die Rechtstehorie.

  • Als Ritterin ist die Ehefrau gewiss auch adelig, und anzunehmenderweise ihr Mann ebenfalls (unabhängig davon, ob auch er Ritter ist oder nicht). Aber Erbe des Lehens ist das erstgeborene Kind, so vorhanden, nicht der Ehemann. Aber der würde verwalten, bis das Kind alt genug ist, das Erbe anzutreten.

    Allerdings: Streitigkeiten innerhalb des Adels als auch Schwerverbrechen werden einzig vor dem Hochgericht abgehandelt, das bei Grafen liegt, manchmal auch bei Provinzherren, wenn es um Adelsverbrechen geht (was hier der Fall ist: ein Ritter tötete einen Ritter und plünderte dessen Eigentum, also Schwerverbrechen von einem Adeligen an einer Adeligen).

    Nach dieser Setzung aus der Geographia Aventurica, S. 145, dürfte der Ritter, der nicht Titelinhaber ist, den Ritter gar nicht aburteilen, und den Raubritter zur Provinzherrin zu bringen und zu übergeben ist daher genau richtig.


    Was den gebrochenen Vertrag angeht: Was genau ist denn vereinbart worden? Gibt es etwas Schriftliches? Wurde unterschrieben? Wurde der Vertrag rechtskräftig durch einen Rechtsgelehrten oder einen Geweihten erstellt?

    Gesucht I bezieht sich (zumindest in DSA 4) auf eine ganze Provinz, ein einzelnes Lehen wie ein Rittergut ist das in Relation nur taschentuchgroß. Wenn er ihnen da Hausverbot erteilt: kann er bestimmt.

    Ich denke aber nicht, dass er das Gesucht außerhalb durchsetzen kann (weil er den Raubritter gar nicht aburteilen darf). Was sich Kopfgeldjäger denken, mag wieder ein anderes Paar Schuhe sein. Aber eine Belohnung auf Personen auszusetzen, die nur richtig gehandelt haben, sollte etwas sein, dass der Ehemann wohl eher unter der Hand tun sollte.