Das DSA-Regelwerk treibt mich mal wieder in den Wahnsinn.
Beim Eidsegen steht: "[...] als ein schnelles Mittel, Leute auf wahre Aussagen zu vereidigen oder Ehen zu schließen eignet sich das Ritual nicht." Ferner wird erwähnt, dass der Eidsegen immer zeitlich begrenzt ist, und das im Ritual selbst festgelegt wird.
Beim Großen Eidsegen steht: "Auch Ehegemeinschaften, die nur mit einem einfachen Eidsegen geschlossen werden, sind [...] durchaus verbreitet."
Ich war bisher davon ausgegangen, dass das, was beim großen Eidsegen steht, gilt. Okay, manche Traviabünde werde mit Eidsegen geschlossen und halten karmal nicht so lange, sind aber trotzdem formell gültig. Jetzt habe ich mir aber aus gegebenem Anlass mal überlegt, ob und wie eine Scheidung bei einfachen Leuten funktionieren könnte, da ja eben kein großer Eidsegen vorliegt, und wollte nachlesen, wie die Details bei Ehen mit einfachem Eidsegen sind, und ... es geht nicht?
(Außer, man bezieht diese Behauptung von "eignet sich nicht" nur auf Grad I und geht davon aus, dass es mit Grad III geht. In welchem Fall es aber laut Beschreibung fast komplett dasselbe wäre wie der große Eidsegen, womit sich die Frage stellt, warum das gemacht werden sollte? Dass der eine Perainegeweihte im Dorf den großen Eidsegen a) nicht kann und/oder b) nicht so viel Karma reinballern will, weil er auch für den Geburtssegen und andere Notwendigkeiten allein zuständig ist, wäre logisch, aber würde man dann standardweise zu Grad III aufstufen?)
Wie versteht ihr die Formulierung?