Aber so abwegig ist der Gedanke doch nicht, da es immerhin Dokumente gibt, die aufgehoben werden müssen.
Aber doch sicher nicht die verschriftliche Vereinbarung zwischen zwei Abenteurern.
Gesetzesschriften, Zunft-, Adels- und Kriegerbriefe und der Gleichen, ja. Im Fall des Magiersiegels ist man ganz besonders auf Nummer sicher gegangen.
Hier geht es aber nicht um derlei Verträge.
Wir reden von einer Gesellschaft in der Analphabetentum eher die Regel als die Ausnahme ist.
Des Weiteren muss ein Angeklagter seine Unschuld beweisen und nicht die Schuld bewiesen werden.
Der Horasier wird gewusst haben als er das MR bereiste, dass er nicht mehr vor Betrug ja sogar vor Gewalt (Wegelagerer etc.) geschützt sein wird.
Er hat das Dokument ja in Sicherheit gebracht und mehrere Zeugen haben das Original gesehen (samt Unterschriften).
Wenn der Horasier nun jemanden findet der seinen verletzten Stolz und das handeln der Bäuerin als widerwärtig genug sieht, um eine Klage vorzubringen.
Dann ist es nicht der Horasier der die Existenz des Dokuments beweisen muss (was er ja könnte), nein, die Bäuerin hat zu beweisen, dass diese Anschuldigungen falsch sind und es keinen Vertrag gab, den sie unterzeichnet hatte.