Privatverträge in Aventurien (zwischen Horasier und Mittelreichern)

  • Gibt es keine anderen SC, die da zwischen den beiden vermitteln können, wollen und es versuchen?

    IT sind wohl alle SCs genervt vom Horasier und quittieren seine Beschwerden mit: "Du kannst ja gehen, wenn es dir nicht passt, wie wir arbeiten." Immerhin kam der Horasier als Fremder zur bereits etablierten "Heldengruppe" dazu.

  • Hast du dazu eine Quelle? Weil den Straftatbestand eines Betrugs gibt es im Mittelreich durchaus. Und auch ohne angegebene Konsequenz dürfte ein absichtlicher Vertragsbruch als Betrug gewertet können.

    Mein Gesunder Menschenverstand.


    Ich vergleichs einfach mit dem Eidsegen, was ja ähnlich funktioniert. Der Eidsegen besagt, das man den Sachverhalt darlegen muss und eine Konsequenz welche passiert, wenn der Eid gebrochen wird. Wenn man keine Konsequenz ausspricht dann gilt derjenige der den Eid gebrochen hat "nur" als Eidbrecher und ansonsten folgen keinerlei Konsequenzen daraus.

    Ich verstehe tatsächlich nichteinmal wie die Bäuerin den Vertrag gebrochen hat. Bzw. wie man überhaupt diesen Vertrag brechen kann?.


    Als Meister hätte ich beim schließen eines Vertrags zwischen zwei Spielern erstmal gefordert, das der Vertrag einmal schriftlich ausformuliert irgendwo niedergeschrieben werden soll, damit man genau solche Probleme später nicht hat.

    Und wenn so ein Vertrag weniger als 5 Seiten hat, dann ist es sowieso kein Ernstzunehmender Vertrag.

    In wie weit hat die Bäuerin gegen den Vertrag verstoßen? Den Vertrag zu zerreißen ist kein Verstoß gegen den Vertrag es sei den es steht im Vertrag drinne, das er nicht zeriessen werden darf. Stand das da drinne? Wenn nicht, ist das schonmal kein Verstoß.

    Die einzige Möglichkeit gegen den Vertrag so wie er uns hier vorliegt zu verstoßen ist doch nur und ausschließlich wenn die Bäuerin zu irgendjemanden sagt "Ich hab hier das sagen" weil, dieses recht und nur dieses scheint sie ja abgegeben zu haben. Solange sie dies also nicht getan hat, hat sie in keiner weiße gegen den Inhalt des Vertrages verstoßen. Da der Vertrag nur zu regeln scheint das sich der Horsaria als Chef bezeichnen darf. Und mehr nicht?

    Oder hab ich da jetzt irgendetwas übersehen?

    Falls der Vertrag doch irgendwo ausformunliert bei euch herum liegt, wäre zur genaueren Untersuchung die Ausformulierte komplette Langfassung des Vertrages hier zum einsehen überaus hilfreich.

  • Hast du dazu eine Quelle? Weil den Straftatbestand eines Betrugs gibt es im Mittelreich durchaus. Und auch ohne angegebene Konsequenz dürfte ein absichtlicher Vertragsbruch als Betrug gewertet können.

    Mein Gesunder Menschenverstand.

    Danke. Meiner Erfahrung nach ist aventurische Rechtsprechung nicht immer mit unserem (zumindest nicht mit meinem) Menschenverstand zu erklären.


    Ich vergleichs einfach mit dem Eidsegen, was ja ähnlich funktioniert. Der Eidsegen besagt, das man den Sachverhalt darlegen muss und eine Konsequenz welche passiert, wenn der Eid gebrochen wird. Wenn man keine Konsequenz ausspricht dann gilt derjenige der den Eid gebrochen hat "nur" als Eidbrecher und ansonsten folgen keinerlei Konsequenzen daraus.

    Ein Eidsegen ist halt eine andere Sache, da geht es ja explizit um einen Eid, der auch einseitig sein kann. Es ist etwas Anderes als ein Vertrag. Und "nur" als Eidbrecher zu gelten, ist in meinen Augen eine weitaus höhere Konsequenz als die, die mir für Person B (wenn überhaupt) vorschwebt.

    Ich verstehe tatsächlich nichteinmal wie die Bäuerin den Vertrag gebrochen hat. Bzw. wie man überhaupt diesen Vertrag brechen kann?.

    Wenn man vertraglich zusichert, dass die Entscheidungsgewalt für eine Unternehmung bei einer Person liegt, dann wäre ein eigenmächtiges Handeln ein Verstoß. Beispiel aus meinem Alltag: Der Caritasverband plant eine Mehrtagesfahrt ins Gebirge mit Wohnungslosen. Alle Teilnehmer unterschreiben, dass der verantwortliche Sozialarbeiter weisungsbefugt ist und dass sie auf Anweisungen im Rahmen der Mehrtagesfahrt hören müssen. Ein Zuwiderhandeln wäre ein Verstoß gegen diese Vereinbarung, die unterschrieben wurde.

    Als Meister hätte ich beim schließen eines Vertrags zwischen zwei Spielern erstmal gefordert, das der Vertrag einmal schriftlich ausformuliert irgendwo niedergeschrieben werden soll, damit man genau solche Probleme später nicht hat.

    Der Vertrag liegt vor, den kann ich später heraussuchen. Und "Probleme" (wenn es welche sind) gibt es auch nicht aufgrund der Unklarheit, was der Inhalt ist. Problematisch ist nur, dass nicht gänzlich klar ist, wer hier ggf. zuständig ist.

    Und wenn so ein Vertrag weniger als 5 Seiten hat, dann ist es sowieso kein Ernstzunehmender Vertrag.

    Das halte ich nun wirklich für ziemlich falsch. Die reine Quantität sollte nicht über die Ernsthaftigkeit entscheiden.

  • Beispiel aus meinem Alltag: Der Caritasverband plant eine Mehrtagesfahrt ins Gebirge mit Wohnungslosen. Alle Teilnehmer unterschreiben, dass der verantwortliche Sozialarbeiter weisungsbefugt ist und dass sie auf Anweisungen im Rahmen der Mehrtagesfahrt hören müssen. Ein Zuwiderhandeln wäre ein Verstoß gegen diese Vereinbarung, die unterschrieben wurde.

    Ja, der Vergleich ist gar nicht mal so schlecht.

    Was würde denn passieren, wenn Jemand nicht auf den Sozialarbeiter hört ? Er könnte während der Fahrt ausgeschlossen werden. Er könnte nach der Fahrt für Schaden, der nachweislich durch sein eigenmächtiges Handeln entstanden ist, haftbar gemacht werden. Das war es aber auch so ziemlich.


    Wenn die Untersuchung, um die es im Vertrag ging, schon vorbei ist und kein Schaden entstanden ist, für den man Entschädigung fordern könnte, gibt es auch in Aventurien nichts mehr zu verlangen.

  • Der Vertrag liegt vor, den kann ich später heraussuchen. Und "Probleme" (wenn es welche sind) gibt es auch nicht aufgrund der Unklarheit, was der Inhalt ist. Problematisch ist nur, dass nicht gänzlich klar ist, wer hier ggf. zuständig ist.

    Zuständig ist die im Vertrag benannte Partei.


    Natürlich schwirig, wenn dort niemand benannt ist.

    --- (Irrelevanter Einschub) --

    Das mit der länge war auch Augenzwinkern. Aber mal ein Beispiel, ich habe mal jemanden circa 500€ verliehen, damit ich das Geld auch wieder bekomme habe ich kurz im Netz geschaut und einen Rückzahlungsvertrag gemacht. Der Inhalt sollte sein: "Person a gibt Person b Geld, Person b gibt das geld innherhalb von X Monaten zurück"

    Das ganze wurde dann einen Zinslosen Darlehnsvertrag mit 10 Unterpunkten und erstreckte sich über 3-4 Seiten (Handschriftlich auf Karopapier geschrieben).

    --- (Einschub ende) ---


    Was einfach daran liegt, das man innerhalb einen Privatvertrag zwischen zwei Privatpersonen allerlei definieren muss, damit man weiß wann wer wie wo was. Hier in Deutschland haben wir dann noch den Vorteil das wir noch das BGB haben was wir einsehen können, das dann noch weitere Details liefert, wie zum Beispiel vor welchem Gericht soetwas abgehandelt werden muss.

    Rein Theoretisch könnte sowas in den Inneraventurischen Gesetztesbücher auch stehen, diese liegen aber nun mal nicht vor. (Das die Redax die noch nicht als Ingame Bücher heraus gebracht hat wundert mich tatsächlich) daher muss man innerhalb eines Vertrages recht viel klären.

    Gerade zwischen zwei gemeinen Menschen.

    Wenn ein Adliger daran beteiligt wäre, wäre das leichter, ebenso bei einem Magier, Geweihten oder nicht Menschen. Da steht ungefähr immer irgendwo wer dazu zuständig ist.

    ---

    Dein Vergleich ist übrigens gefühlt anderes als wie hier vorliegt. Daher ist mir immer noch nicht klar, in wie weit man gegen den hier gegebenen Vertrag verstoßen kann. Ich bin schon gespannt auf den Volltext, vielleicht schafft das klarheit.

  • Das mit der länge war auch Augenzwinkern. Aber mal ein Beispiel, ich habe mal jemanden circa 500€ verliehen, damit ich das Geld auch wieder bekomme habe ich kurz im Netz geschaut und einen Rückzahlungsvertrag gemacht. Der Inhalt sollte sein: "Person a gibt Person b Geld, Person b gibt das geld innherhalb von X Monaten zurück"

    Das ganze wurde dann einen Zinslosen Darlehnsvertrag mit 10 Unterpunkten und erstreckte sich über 3-4 Seiten (Handschriftlich auf Karopapier geschrieben).

    --- (Einschub ende) ---

    Ja, ich denke auch, dass der Horasier mindestens daraus lernen wird, hier gründlicher zu sein in Zukunft. Und während man in Winhall m.E. noch weit entfernt ist von einer von dir beschriebenen Bürokratie (gerade in dieser Zeit), könnte es im Horasreich da schon durchaus anders sein.

    (Das die Redax die noch nicht als Ingame Bücher heraus gebracht hat wundert mich tatsächlich)

    Das wäre doch ein passendes CF-Projekt! Oder halt auch 20 Projekte...

    Spaß bei Seite.. Sie liegen OT nicht vor, IT ja aber durchaus. Und da werden Zuständigkeiten ja auch geregelt sein. Aber zumindest in der Stadt hat der Horasier hier ja ohnehin kaum eine Chance.


    P.S.: Hier der Wortlaut:

    "Die Interessengemeinschaft setzt sich als primäres Ziel, die Todesumstände von Herrn Rondrik Lassan zu klären. Sekundäres Ziel ist die die Gewährleistung des sorgenfreien Weiterlebens der Witwe Lassan. Die Mitglieder verpflichten sich, alle Hinweise und sonstige Entdeckungen, die zum Erreichen der gesetzten Ziele gesammelt werden, zu verwahren. Die Verwahrung dieser Dinge obliegt allein der leitenden Person der Interessengemeinschaft. Als Leiter der Interessengemeinschaft wird einstimmig Herr Boranti bestimmt. Die oben genannten Personen verpflichten sich zu respektvollem und ehrlichem Miteinander und versuchen die oben genannten Ziele mit bestem Wissen und Gewissen zu erreichen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Lorion (23. Oktober 2022 um 22:24)

  • Hm, den einzigen Beweis für einen eingegangenen Vertrag zu zerstören, soll nicht rechtswidrig sein? Interessant, das war mir nicht bewusst.

    Das Vernichten an sich ist nicht rechtswidrig, warum sollte es. Allerdings entbindet die Vernichtung, die Bäuerin nicht vom Handel. Deshalb gibt es bei Verträgen normalerweise immer für jede Partei ein Original.

    Als Meister hätte ich beim schließen eines Vertrags zwischen zwei Spielern erstmal gefordert, das der Vertrag einmal schriftlich ausformuliert irgendwo niedergeschrieben werden soll, damit man genau solche Probleme später nicht hat.

    Und wenn so ein Vertrag weniger als 5 Seiten hat, dann ist es sowieso kein Ernstzunehmender Vertrag.

    Sehe ich mal völlig anders.

    1. Kann ich nicht von Spielern erwarten, dass Sie wissen, wie sie einen (aventurischen) Vertrag auszuformulieren haben, auch wenn der Charakter so etwas ggf. weiß.

    2. Da nur verhältnismäßig wenige Aventurier lesen und schreiben können ist eine mündliche Vereinbarung oft bindend. Egal wie klein ein Schriftstück ist, belegt es, dass es eine Übereinkunft gab.

    3. Dem zuwider handeln einer Vereinbarung ist ein versuchter Betrug und ein Verbrechen. (Nicht mal ein Vergehen, sondern ein Verbrechen.) Sonst würden Fischer in Aventurien immer ihre Fässer mit 3 Tage altem Fisch strecken (den sie nicht verkauft bekamen) und würden behaupten, dass er frisch wäre, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
    Die Bäuerin ist einen Handel eingegangen und hat den Handel nicht eingehalten, ich finde, dass das außer Frage steht.

    4. Die Bäuerin steht unter keiner "Unschuldsvermutung", d.h. sollte es zu einer Klage kommen, könnte das ernsthafte Folgen bedeuten. (Betrüger und Lügner verlieren nach aventurischem Recht oft die Zunge.)

    Naja, der Horasier muß nur einen Zeugen finden ...

    Nein er muss, da die Gruppe das Klage-Recht nicht nur an den Stand, sondern auch das Bürgerrecht knüpfen einen willigen Kläger finden, der für ihn eintritt.

    Was will der Horasier denn eigentlich? Will er, dass die Bäuerin an den Pranger gestellt wird? In den Kerker geworfen wird? Gehängt wird? Will er einfach nur, dass ihm jemand den Kopf tätschelt, und ihm sagt, dass er Recht hat? Will er, dass jemand die Bäuerin zwingt, ihn zu respektieren?

    Ist das wirklich wichtig?
    Er will das der Abmachung praiosgefällig Folge geleistet wird.

    Er will sich selber an den Vertrag halten und besagtes Fundstück, nach seinem Sinne, zum Wohl der Witwe einsetzen.
    Er hat zugestimmt die Verantwortung über Sachbeweise zu übernehmen und die Bäuerin verwehrt ihm sich praiosgefällig zu verhalten.

    Ein gerechtes Strafmaß festzulegen ist Aufgabe des Gerichts, nicht des Geschädigten oder des Vertrags. Diese können nur festlegen auf was sich die Parteien geeinigt haben.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • In Albernia gilt allgemein mittelreichisches Recht, das heißt Codex Raulis und Ius Concordia sowie das Garether Pamphlet als Gesetzesschrift.

    Anders als x76 würde ich deshalb nicht behaupten, dass nur die Gerichte an dem Ort des Vertragsschlusses hier verantwortlich sind.

    Man bringt im Regelfall den Propheten zum Berg und nicht umgekehrt. Die Grundlage "eine beglaubigte Kopie irgendeines zivilen Vertrages" und die anklagende Stimmes eines Ausländers sind eine ziemlich dünne Grundlage. Vor allem da viele wichtige Punkte, wie der Eigentumsstatus überhaupt nicht geklärt ist.

    Deshalb auch

    Die höchsten Chancen sehe ich deshalb im "Vertragsland/bereich" (bei solchen Kleinigkeiten wohl höchstens eine Baronie) oder dem Heimatland des Opfers (wobei das Urteil dort eben kaum vollstreckt werden kann).

    Dort sind nämlich die Spezialisten, die beispielsweise die lokalen Rechte kennen, aber auch Zeugen usw. sowie übergeordnete Pateien (z.B. der Herrscher) die wahrscheinlich ebenfalls ein berechtigtes Interesse daran haben. Das wissen auch die lokalen Zuständigen im "falschen" Machtbereich.

    Vor allem kann man den ganzen Fall nicht voll umfänglich zu Praios Wohlgefallen lösen. Einen einzelnen Vorwurf wie "Betrug unter Fremden" vielleicht, aber sobald in der Verhandlung ein wenig am Hintergrund gekratzt wird ist es aus (was man sicher schon im Vorgespräch, Anklageanhörung o.ä. merkt).

    Spätestens wenn es dem Horasier, wie es scheint, um die Witwe und ihre Rechte geht und ihm ein wirklich Praiosgefälliges Urteil wichtig ist, ist das Heimgericht des Erbfalles auf jeden Fall die bessere Wahl. Dort kann dann wirklich geklärt werden, wem die Sache zusteht und auch ggf. Strafrecht angewandt werden.

    Das Mittelreich ist ein Flickenteppich winziger Machtbereiche, bei denen Zuständigkeiten, Gesetzesregelungen und Verantwortlichkeiten am Grenzstein enden und eine "Klage in der Fremde" ist sicher nicht die erste Wahl (sondern bestenfalls eine Notlösung, wenn eine Verhandlung an einem besseren Ort nicht möglich ist).

    Die Klage im Horasreich wäre sicher auch gar nicht mal so verkehrt und hätte wohl auch eine hohe Erfolgsaussicht (für den Ankläger), wenn es vor allem ums Prinzip geht. Der tatsächliche Nutzen wäre aber wie gesagt gering.

  • Ist das wirklich wichtig?

    Ja, durchaus. Du schreibst doch selbst, dass bei Betrug der Verlust der Zunge drin wäre.

    Wenn der Horasier eigentlich bloß wollte, dass die Heldengruppe ihn trotz seiner, wie es sich anhört, nervtötenden Kleinkariertheit respektiert, dann dürfte er (und mutmaßlich auch der Spieler) nicht unbedingt begeistert davon sein wie sich die Sache entwickelt, wenn ein Gericht die Sache ernst nimmt und die Maximalstrafe verhängt.

    (Ich glaube nicht, dass ein/e unparteiische/r RichterIn wirklich zu dem Schluss kommen könnte, dass man der Bäuerin die Zunge herausschneiden sollte, aber dieser Idealzustand herrscht ja nicht immer)

    Falls von allen gewünscht ist, weiterhin zusammenzuspielen, wäre ein allzu durchschlagender Erfolg der Anklage eher nicht wünschenswert ...

  • Er will das der Abmachung praiosgefällig Folge geleistet wird.

    "Die Interessengemeinschaft setzt sich als primäres Ziel, die Todesumstände von Herrn Rondrik Lassan zu klären. Sekundäres Ziel ist die die Gewährleistung des sorgenfreien Weiterlebens der Witwe Lassan. Die Mitglieder verpflichten sich, alle Hinweise und sonstige Entdeckungen, die zum Erreichen der gesetzten Ziele gesammelt werden, zu verwahren. Die Verwahrung dieser Dinge obliegt allein der leitenden Person der Interessengemeinschaft. Als Leiter der Interessengemeinschaft wird einstimmig Herr Boranti bestimmt. Die oben genannten Personen verpflichten sich zu respektvollem und ehrlichem Miteinander und versuchen die oben genannten Ziele mit bestem Wissen und Gewissen zu erreichen."

    Die Todesumstände werden gerade geklärt, wie es sich für mich liest. Primäres Vertragsziel wird wohl als eingelöst erachtet werden.

    Zweites Ziel ist das sorgenfrei Weiterleben der Witwe. Das wird hoffentlich auch eintreten (wenn sie den Ehemann nicht umgebracht hat).

    Alle Hinweise und Entdeckungen sollen verwahrt werden: Liest sich auch so, als würde das getan werden.

    Die Verwahrung liegt beim Horasier: Das ist nicht der Fall, aber die oberen Ziele der Interessengemeinschaft sind davon unbenommen (wie ich es bislang verstehe).

    Respektvoller und ehrlicher Umgang miteinander: Entzieht sich uns bislang, da wurde wenig zu geschrieben, wie sich das auf beiden Seiten darlegt und ob das auf beiden Seiten aussieht (da Knies herrscht, dürfte das mit dem gegenseitigen Respekt wohl schwierig sein).

    Das einzige, was meinem Eindruck nach nicht umgesetzt wird, ist die Entscheidungsgewalt des Horasiers, wobei das beabsichtigte Zeil dennoch erreicht wird. Und da sehe ich keine echte rechtliche Handhabe, wie das eine Strafe aussehen könnte oder sollte, da ja nicht mal der 5 Dukaten-Gegenwert eines Verbrechens zur Diskussion steht, sondern nur ein "Sie macht nicht, was ich sage, wobei unser gesetztes Ziel trotzdem erreicht wurde und die erbberechtigte Witw damit zufrieden ist".

  • Die wichtigste Frage wurde -glaube ich- noch nicht gestellt: Wie stehts bei beiden mit der Rechtskunde? Hat jemand min. 1 Punkt auf dieses Talent - oder sind beide völlig unwissend?

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Das einzige, was meinem Eindruck nach nicht umgesetzt wird, ist die Entscheidungsgewalt des Horasiers, wobei das beabsichtigte Zeil dennoch erreicht wird. Und da sehe ich keine echte rechtliche Handhabe, wie das eine Strafe aussehen könnte oder sollte, da ja nicht mal der 5 Dukaten-Gegenwert eines Verbrechens zur Diskussion steht, sondern nur ein "Sie macht nicht, was ich sage, wobei unser gesetztes Ziel trotzdem erreicht wurde und die erbberechtigte Witw damit zufrieden ist".

    Eben. Der verletzte Stolz des Horasiers würde eine Rolle spielen, wenn dieser von Adel wäre und/oder mächtige Fürsprecher hätte, aber als Fremder sehe ich da wenig Chancen, dass sich jemand um der Sache selbst willen damit befassen will. Außer eben aus Prinzip -> Geweihte

    Im Interesse des friedlichen Zusammenspielens würde ich die Sache so lösen: Der Horasier will klagen. Die weltliche Gerichtsbarkeit sagt ihm, dass er einen Fürsprecher braucht, weil er kein Bürger ist. Also geht er zum Praiostempel und legt einem Geweihten die Sache dar.

    Der Geweihte merkt, worum es dem Horasier eigentlich geht (und ich nehme an, dass der eigentlich nur sein mickriges Ego streicheln will indem er den Anführer spielt, und nicht will, dass der Bäuerin die Zunge rausgeschnitten wird ...), und führt ein Seelsorgegespräch und redet eventuell auch der Bäuerin mal ins Gewissen (wobei er durchaus die haarsträubend hohen möglichen Strafen für Betrug erwähnen könnte, und, dass er den Horasier überzeugen konnte, von einer Anzeige abzusehen), und die Gruppe rauft sich zusammen.

    Oder halt man sieht es als mögliche Konsequenz an, dass die Gruppe an der Sache zerbricht. Eine derartige Eskalation sehe ich aber als unnötig an.

    Aus der schriftstellerischen Perspektive betrachtet wäre es viel schöner, wenn der Horasier von seinem hohen Ross heruntersteigt und irgendwas heldenhaftes tut um sich bei der Gruppe wieder einen guten Ruf zu erwerben. Das sollte ja nun nicht unmöglich sein, man spielt ja Helden.

  • Hm, den einzigen Beweis für einen eingegangenen Vertrag zu zerstören, soll nicht rechtswidrig sein? Interessant, das war mir nicht bewusst.

    Das Vernichten an sich ist nicht rechtswidrig, warum sollte es. Allerdings entbindet die Vernichtung, die Bäuerin nicht vom Handel. Deshalb gibt es bei Verträgen normalerweise immer für jede Partei ein Original.

    Warum sollte es? Weil es (irdisch) so etwas wie eine Aufbewahrungspflicht diverser Dokumente gibt? Das mag in Aventurien anders aussehen und auch irdisch muss sicher nicht alles aufgehoben werden. Aber so abwegig ist der Gedanke doch nicht, da es immerhin Dokumente gibt, die aufgehoben werden müssen. Und wenn dem nicht nachgekommen wird bzw. sogar aktiv eine Vernichtung stattfindet, ist das doch eine Pflichtverletzung .

    Wenn der Horasier eigentlich bloß wollte, dass die Heldengruppe ihn trotz seiner, wie es sich anhört, nervtötenden Kleinkariertheit respektiert, dann dürfte er (und mutmaßlich auch der Spieler) nicht unbedingt begeistert davon sein wie sich die Sache entwickelt, wenn ein Gericht die Sache ernst nimmt und die Maximalstrafe verhängt.

    (Ich glaube nicht, dass ein/e unparteiische/r RichterIn wirklich zu dem Schluss kommen könnte, dass man der Bäuerin die Zunge herausschneiden sollte, aber dieser Idealzustand herrscht ja nicht immer)

    Falls von allen gewünscht ist, weiterhin zusammenzuspielen, wäre ein allzu durchschlagender Erfolg der Anklage eher nicht wünschenswert ...

    Ich bin selbst gespannt, wie der Horasier in der nächsten Sitzung gespielt werden wird. Aktuell geschieht alles auf sein Bestreben hin, da sonst niemand ein Problem damit hat, nicht auf ihn zu hören. Wir versuchen OT-Argumente ("Wir wollen doch zusammen spielen.") weitgehend außenvor zu lassen und sind prinzipiell auch geübt darin, Konsequenzen IT auszuspielen. Der Horasier ist außerdem eine Figur, die (daher kam sie nachträglich dazu) einen anderen SC ersetzt, der für eine Weile verhindert ist. Es gibt also nicht einmal einen OT-Zwang, zu einem Ende zu kommen, bei dem der Horasier voll integriert wird. Aktuell scheint es mir eher darauf hinauszulaufen, dass sich die Wege des Horasiers und der Heldengruppe nach Beendigung der Ermittlung trennen. Und das ist ja auch völlig in Ordnung (für alle von uns). Mich würde es schütteln, wenn aus OT-Gründen andere Resultate erzwungen werden würden.

    Ja, es scheint nur darum zu gehen, dass die Entscheidungsgewalt nicht berücksichtigt wird und die Verwahrung nicht beim Horasier selbst liegt. Ob die primären Ziele erreicht werden, ist noch offen. Natürlich würde der Horasier sagen, dass Person B auch hier etwas entgegenwirkt, weil er seine Wege zum Ziel ja als zielführender erachtet.

    Ich persönlich glaube ja auch nicht, dass daraus viel erwachen würde. Mir gefällt die Idee von Artemis500 :

    Die weltliche Gerichtsbarkeit sagt ihm, dass er einen Fürsprecher braucht [Anmerkung: Ist bereits geschehen, jedenfalls wurde gesagt, dass er als Nicht-Bürger keine Anklage erheben kann!], weil er kein Bürger ist. Also geht er zum Praiostempel und legt einem Geweihten die Sache dar.

    Der Geweihte merkt, worum es dem Horasier eigentlich geht (und ich nehme an, dass der eigentlich nur sein mickriges Ego streicheln will indem er den Anführer spielt, und nicht will, dass der Bäuerin die Zunge rausgeschnitten wird ...), und führt ein Seelsorgegespräch und redet eventuell auch der Bäuerin mal ins Gewissen (wobei er durchaus die haarsträubend hohen möglichen Strafen für Betrug erwähnen könnte, und, dass er den Horasier überzeugen konnte, von einer Anzeige abzusehen), und die Gruppe rauft sich zusammen.

    Das finde ich eigentlich recht stimmig. Ich werde ein entsprechendes Gespräch vorbereiten und versuchen, dass es sich zu hoher Wahrscheinlichkeit realisieren lässt. Mehr als eine Mahnung, dass nicht leichtfertig mit schriftlich zugesicherten Loyalitätsbekundungen umzugehen ist, wird am Ende vermutlich kaum dabei herumkommen (auch etwas davon abhängig, wie sich Person B so verhält - sie hat gelegentlich durchaus eine gewisse Sprengkraft im Gespräch mit Autoritätspersonen...).

  • Warum sollte es? Weil es (irdisch) so etwas wie eine Aufbewahrungspflicht diverser Dokumente gibt?

    Die gibt es irdisch ausschließlich für Dokumente, in die ein Amt Einsicht haben muss, um seine Arbeit zu machen. Z.B. wenn eine Steuerprüfung ansteht. Das ist kein Normalfall, sondern die Ausnahme. Und wenn aventurische Ämter weniger Papier bewegen, dürfte dergleichen dort noch viel seltener vorkommen. Für einen privaten Vertrag zwischen privaten Individuen, bei dem weder Geld noch amtlich relevante Güter bewegt werden und auch sonst kein Bezug zu irgendwelchen herrschaftlichen Rechten besteht, ist eine Aufbewahrungspflicht völlig ausgeschlossen.

    Einmal editiert, zuletzt von Satinavian (24. Oktober 2022 um 16:37)

  • Warum sollte es? Weil es (irdisch) so etwas wie eine Aufbewahrungspflicht diverser Dokumente gibt?

    Die gibt es irdisch ausschließlich für Dokumente, in die ein Amt Einsicht haben muss, um seine Arbeit zu machen. Z.B. wenn eine Steuerprüfung ansteht. Das ist kein Normalfall, sondern die Ausnahme. Und wenn aventurische Ämter weniger Papier bewegen, dürfte dergleichen dort noch viel seltener vorkommen. Für einen privaten Vertrag zwischen privaten Individuen, bei dem weder Geld noch amtlich relevante Güter bewegt werden und auch sonst kein Bezug zu irgendwelchen herrschaftlichen Rechten besteht, ist eine Aufbewahrungspflicht völlig ausgeschlossen.

    Gut, aber dennoch darf ich nicht einen Vertrag eines anderen Menschen verbrennen gegen seinen Willen. Das wäre dann zumindest Sachbeschädigung.

  • Hat irgendeine der beiden Figuren Rechtskunde? Wenn nicht, hat keiner eine Ahnung wie oder ob ein Rechtsbruch überhaupt vorliegt - der Horasier könnte das Unwissen der Bäuerin als Druckmittel verwenden - so lange niemand in diesem Streit vermittelt (der zudem Ahnung von Rechtskunde haben sollte). Was irgendwann irgendwo mal auf Erde Gültigkeit besaß muß nicht für Aventurien gelten - hier herrschen (pro Region und je Stadt) völlig andere Gesetze.

    Der Horasier könnte sich ja in seiner Ehre verletzt fühlen - wie wäre es mit einem Duell? :D (Ist übrigens auch im MR "erlaubt".)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Tja, da beide Spieler nicht im Forum sind, wird sich die Frage nach der Rechtskunde wohl nicht beantworten lassen.

    Duelle bei Ehrverletzungen kommen zwar in Frage, aber dazu müssen beide zustimmen.

    Gegen eine Bäuerin?


    Die ist doch bestimmt nicht satisfaktionsfähig. :/

    Eh, der Horasier ist auch nur Bürgerlicher, das passt schon.