Hinrichtungen: Für welche Taten und wer macht das in Aventurien?

  • Hi.

    Eine kurze Frage: Bei einem Abenteuer, das ich demnächst leiten werde, sind als Teil einer Dorfszenerie in Weißtobrien zwei Galgen aufgestellt; an einem hängt noch eine Person, als die Helden ins Dorf kommen. Deshalb frage ich mich gerade, welche Vergehen sind in Aventurien (oder besser noch konkret im Bereich Weißtobrien) todeswürdig? Bei Paktiererei versteht sich das von selbst, aber sonst?

    Und in einem kleinen Dorf, in dem gerade mal eine bewaffnete Dorfschulzin am Start ist, wer bringt sowas auf den Weg (also die Hinrichtung selbst, aber auch den vorhergehenden Urteilsspruch)?

    Wenn Ihr dazu was sagen könnte, freue ich mich über eine Rückmeldung

    Einmal editiert, zuletzt von AhiraRules (2. Oktober 2022 um 21:35)

  • AhiraRules 2. Oktober 2022 um 19:46

    Hat den Titel des Themas von „Hinrichtungen: Für welche Taten und wer macht das in Aventurien (bzw. Tobrien)?“ zu „Hinrichtungen: Für welche Taten und wer macht das in Aventurien?“ geändert.
  • Auf Seite 61 von "Gareth - Kaiserstadt des Mittelreichs" steht eine Liste bei welchen Verbrechen unter welchen Richtern welches Urteil ausfallen kann. Das gilt natürlich erstmal nur für Gareth, kann man im Grunde aber erstmal so für das restliche Mittelreich übertragen. Dort sieht man das eine Todesstrafe schon bei einer schweren fällen von Ehrenbeleidung anfangen kann.

    Auf einen Dorf stellt sich natürlich überhaupt die frage wer ist dazu befugt zu richten und bis was darf dort jeweils gerichtet werden.

    Der Dorfvorsteher? Der Adlige dem das Dorf gehört? Irgendwelche Mittelsmänner dazwischen?

    Gleichzeitig kann man sich natürlich auch fragen ob gehängte in einen Dorf überhaupt jemals die Mühlen der Justiz übergeben wurden oder ob dort nicht einfach ein Lynchmob die Leute gehängt hat. Gerade wenn die nächste Autoritätsperson weit weg ist und man "Den ehlenden Hühnerdieb" endlich loswerden möchte kann es schnell passieren das eine wütende Meute einfach nachts jemanden aus seinen Haus zieht und diesen Aufknüpft.

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    kommen wir wieder zu den wenn es Rechtlich ist. Bei kleineren Vergehen kann sicherlich der Dorfvorsteher entsprechend schalten und walten, ebenso bei gefahr in vorzug.

    Wenn es schwirige Fälle sind oder die beschuldigten Hochranginge Personen sind, dann muss der Dorfvorsteher wohl die nächst Höhere Instanz einschalten. Also denjenigen an den das Dorf seine Steuern zahlt. Also vermutlich einen Lehnsherren oder ähnlichen. Der dürfte dann dafür sorgen das im Dorf ein Gericht abgehalten werden kann oder das die beschuldigten zu ihm geschafft werden.

  • So ein Dorf gehört zu einem Lehen, und die örtliche Autorität ist dann der örtliche Adlige, und davon runter alle, die in seinem Namen agieren (z. B. dessen Gardisten, Soldaten, etc.).

    So ein Dorfschulze oder Dörfler darf eigentlich keine Gerichtsbarkeit ausüben. Selbst der örtliche Adlige ist nicht für jede Art von Verbrechen zuständig, weil für Schwerverbrechen das Hochgericht zuständig ist, und das fängt erst auf Hochadel-Ebene an.

    So Du die GA (Geografia Aventurica ) hast; da steht ein kleines Kapitel über Gerichtsbarkeit drin.

    Vielleicht helfen auch einige Passagen und Zitate aus Beiträgen aus diesen Themen weiter: RE: Rechtlosigkeit und Vogelfreiheit insbesondere im Mittelreich, RE: Rechtssprechung im konkreten Fall oder RE: Gerichtsbarkeit in Aventurien.

    An der Grenze zu den Schattenlanden kann es natürlich auch einfach sein, dass ungebetene Besucher von jenseits der Grenze tatsächlich ohne viel Federlesens aufgehängt werden.

  • Für welche Verbrechen: das schwankt in Aventurien zwischen "nur für Paktiererei, Mord und vielleicht noch Hochverrat" bis hin zu Diebstahldelikten, Ehebruch oder. In Weißtobrien gilt die mittelreichische Auslegung, wonach der Tod eher nur für Kapitalverbrechen (das schließt z.B. Giftbesitz ein!) verhängt wird.

    Die entsprechende Person, die das Todesurteil verhängt, muss jemand sein, der die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit besitzt, im Regelfall also der zuständige Adlige. Ein Dorfschulze hat kein Recht, eine solche Strafe auszusprechen!

  • In Gebieten mit hauptsächlich Freien könnte es schon sein, dass den Dorfältesten mehr Befugnisse eingeräumt werden.

    Für Albernia wird in "Am Großen Fluss" auf Seite 46 erklärt, dass da durchaus mal die Dorfältesten im nächtlichen Femegericht beschließen können, dass ein Schwerverbrecher einen Unfall erleiden wird.

    Was dem Baron dann so mitgeteilt wird.

    Das klingt nach stillschweigender Duldung von Praktiken, die eigentlich nicht ganz korrekt sind. Zu vermuten steht, dass die Gerichtsbarkeit eigentlich dem Baron obläge.


    Ist sicher auch von Lehen zu Lehen unterschiedlich was der Adel duldet. Wenn eine fähige Dorfschulzin sich um alles kümmert ist das ja ganz praktisch.

    Für unkontrollierte Lynchmobs wäre meiner Einschätzung nach eher weniger Toleranz da. Sowas eskaliert zu leicht - Stichwort Hexenwahn.

    Dem Adel wird schon daran gelegen sein, zumindest eine Art von praiosgefälliger Ordnung aufrechtzuerhalten. Und wenn's nur durch stillschweigende Billigung von inoffiziellen Gerichten ist.


    Also, wenn da tatsächlich kein Hochgericht ein Urteil gefällt hat, dann würde ich davon ausgehen, dass die Gehenkten schon was richtig, richtig Übles getan haben, wo man sich der stillschweigenden Billigung der zuständigen Stelle sicher sein kann.

  • Das Land des SA zitierte teils aus Gesetztexten; wurde leider in WdSA weggelassen.

    Hängen - sind wir im Sveltlland?

    War da nicht was - Hexen und Dämonenanbeter werden verbrannt?

    Aha, es wird häufig eine 'spiegelnde Strafe' verhängt, daher Branstifter verbannt usw.

    Das Erhängen wird als Strafe für Schwerverbrecher aus dem "gemeinen Volk" praktiziert. Adlige werden fast immer mit dem Schwert gerichtet (außer in Thalusa); gilt im ganzen MR. In Nostria und Aranien ist es eher ein Erwürgen, da man dort keinen Henkersknoten knüpft ... dies gilt für normale Gewaltsverbrechen.

    WdSA ergänzt das auch Hochverrat und Dämonenpaktierei 'nur' als Schwerverbrechen gelten; im weltlichen Sinne.

    Im MR gilt als Strafverschärfung zur Hinrichtung (Hängen oder Schwert) auch das Verbrennen des Leichnams - was ich in jener Region als passend sehe.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Es spricht nichts dagegen, dass der Gehenkte nicht von der Dorfschulzin verurteilt und gehenkt wurde, sondern der Gerichtsbarkeit des örtlichen Barons übergeben wurde, wie ja weitgehend übereinstimmend hier geschrieben wird; das kann ich auf Nachfrage den Spielern so vertellen.


    Zum Hintergrund des „Warum“: Es könnte natürlich ein Kapitaldelikt sein, aber aufgrund der Nähe zu den Schwarzen Landen denke ich mir gerade, könnte es sich vielleicht um einen Kriegsgewinnler handeln? Vielleicht ein Händler, der Waren aus Weißtobrien nach Schwarztobrien geschmuggelt hat (oder umgekehrt) oder auf irgendeine andere Art und Weise an der unschönen Situation gut verdient hat, die die Grenzregion zu einem so unsicheren Ort macht. Der Mann kam aus dem Dorf, wurde von dem zuständigen Baron verurteilt und in seinem Heimatort öffentlich gehenkt und eine Weile – einige Tage – zur Abschreckung dort zur Schau gestellt ("seht her, dass passiert, wenn ihr mit dem Feind paktiert/die Gesetze missachtet).

    Meint Ihr sowas wäre ein todeswürdiges Vergehen? Und die Vorgehensweise nachvollziehbar (Hängen lassen zur Abschreckung)? Wenn ja, dann mache ich das so. Ansonsten suche ich mir ein Kapitalverbrechen, sowas wie Raub mit Todesfolge o.a., auch wenn mir die andere Variante besser gefällt.

    Begräbnis: Wie ist das mit dem Begräbnis von Gehenkten (bzw. überhaupt von Hingerichteten)? Werden diese auf dem Boronanger ganz normal begraben oder was geschieht mit solchen Leuten? Im Mittelalter etwa wurde Gehenkten ein christliches Begräbnis verweigert und Aventurien ist im Bereich Weißtobrien ja eindeutig sowas wie eine mittelalterliche Welt.

  • Schmuggel und Handel mit den Schwarztobriern kann tatsächlich Grund für ein Todesurteil sein, denke ich. Vor allem im Wiederholungsfall (Wiederholungstäter werden härter bestraft) oder wenn er z.B. Waffen oder Pferde nach Schwarztobrien geliefert hat - also nicht nur Schmuggel, sondern Feindbegünstigung.

    Hängen zur Abschreckung? Aber sicher, gerne auch länger als ein paar Tage.

    Und was dann übrig bleibt, wird man sicher in einer Ecke auf dem Boronanger verscharren, ohne Grabstein o.Ä. Aber bestimmt mit dem Grabsegen, der ist ja nicht für den Toten, sondern damit niemand den Toten für Nekromantie etc. missbraucht. Überhaupt scheint in Aventurien die Verbindung "geweihter Boden" - "Seele kommt ins Paradies" nicht so relevant wie im Mittelalter zu sein.

  • Begräbnis: Wie ist das mit dem Begräbnis von Gehenkten (bzw. überhaupt von Hingerichteten)? Werden diese auf dem Boronanger ganz normal begraben oder was geschieht mit solchen Leuten? Im Mittelalter etwa wurde Gehenkten ein christliches Begräbnis verweigert und Aventurien ist im Bereich Weißtobrien ja eindeutig sowas wie eine mittelalterliche Welt.

    Ich hab mir das für mein Aventurien so überlegt, dass eine Ecke des Boronangers für solche Fälle vorgehalten wird. Damit ehrbare Leute nicht neben denen begraben werden müssen, aber trotzdem alle in geweihter Erde liegen, zwecks Nekromantieprävention.

  • Wobei Femegericht nicht das ist, bei dem die Galgen samt Aufgehängten im Dorf stehen- und hängen bleiben, wenigstens der Beschreibung nach im AGF (denn das widerspräche dem beschriebenen Nacht-und-Nebel-Selbstjustiz-Charakter).

    Bei der Grenze zu den Schattenlanden reicht es in meinen Augen, von dort zu kommen, oder schlimmstenfalls dessen verdächtig zu sein, oder aber mit jemanden von dort in Verbindung zu stehen.


    Gerade in Nachbarschaft der Schattenlande ist ein gesegneter Borosanger sehr wichtig. Leute, die von dort kommen oder mit jenen zusammenarbeiten, begräbt man bestimmt nicht außerhalb, damit sie womöglich bald wieder herumlaufen. Kalte Alriks sind in der Nachbarschaft durchaus bekannt (Stichwort: Endloser Heerwurm). Der Grabsegen oder die Boroni-Variante für einen ganzen Boronsanger ist sehr, sehr wichtig und absolute Grundlage, deshalb hat den Grabsegen auch jeder Geweihte im Repertoire: Denn dadurch soll nicht nur verhindert werden, dass sich jemand an der Leiche durch z.B. Nekromantie vergeht, sondern auch die Seele geschützt.

    Den Grabsegen zu sprechen, wenn ein Toter nicht absehbar einem Boron-Tempel übergeben kann, ist absolute Notwendigkeit (und IMHO Pflicht eines jeden Geweihten).

    Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leiche wirklich lange hängen gelassen wird, weil das gerade die Gegend ist, in der man nicht lange wartet und einen Toten lange aufbahrt (oder zur Abschreckung hängen lässt), bevor er vergraben (oder besser eingeäschert) wird und einen Grabsegen im Grab bekommt.

    Es könnte natürlich ein Kapitaldelikt sein, aber aufgrund der Nähe zu den Schwarzen Landen denke ich mir gerade, könnte es sich vielleicht um einen Kriegsgewinnler handeln? Vielleicht ein Händler, der Waren aus Weißtobrien nach Schwarztobrien geschmuggelt hat (oder umgekehrt) oder auf irgendeine andere Art und Weise an der unschönen Situation gut verdient hat, die die Grenzregion zu einem so unsicheren Ort macht. Der Mann kam aus dem Dorf, wurde von dem zuständigen Baron verurteilt und in seinem Heimatort öffentlich gehenkt und eine Weile – einige Tage – zur Abschreckung dort zur Schau gestellt ("seht her, dass passiert, wenn ihr mit dem Feind paktiert/die Gesetze missachtet).

    Ist eine durchaus passende Erklärung, finde ich. Passt zur Region und Grenzgebiet.

    Oder ein "Spion" von drüben.

  • Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leiche wirklich lange hängen gelassen wird, weil das gerade die Gegend ist, in der man nicht lange wartet und einen Toten lange aufbahrt (oder zur Abschreckung hängen lässt), bevor er vergraben (oder besser eingeäschert) wird und einen Grabsegen im Grab bekommt.

    Mir fehlt die Übersicht über die Boroni-Fähigkeiten: Könnte ein Boron-Geweihter nicht auch einen Segen sprechen, der bei einer nicht begrabenen Leiche vor Nekromantie schützt?

  • Sowohl beim Grabsegen als auch bei Weihe zur letzten Ruhestatt ist von Gräbern (bzw. bei letzterem aufgestuft von Boronanger) die Rede. Man schützt die Seele und versiegelt das Grab. Ist die Leiche nicht bestattet, kann der Körper nicht vor magischen/dämonischem Missbraucht geschützt werden.

  • Die Bestattung ist Teil der Pflichten eines Borongeweihten, daher wird in ihrer Gegewart keine Leiche lange unbestattet liegen bleiben. Eine Ausnahme mag sein, wenn ein toter Adliger im Sarg einige Tage aufgebahrt wird, um zeremonielle Trauerfeiern durchzuführen.

    Es gibt immer einen weiteren Alrik.

  • Mir fehlt die Übersicht über die Boroni-Fähigkeiten: Könnte ein Boron-Geweihter nicht auch einen Segen sprechen, der bei einer nicht begrabenen Leiche vor Nekromantie schützt?

    Können wahrscheinlich schon, Swafnirgeweihte können immerhin auch Seebestattungen segnen, aber wollen?

    Ich halte das Zurschaustellen von Leichen für eine eher grenzwertige Sache aus Sicht der Borongeweihten. (Puniner Ritus, jedenfalls, bei den Al'Anfanern ... wer weiß.) Bei Schwerverbrechern wird es vielleicht geduldet, genau wie das Sezieren der Leichname dieser Personen, aber wenn man den örtlichen Boroni bittet, der Zurschaustellung von Gehenkten Vorschub zu leisten, könnte er sich weigern.

    Zumal das ja eine Vergeudung wertvoller Karmaenergie wäre, wenn es bereits einen gesegneten Boronanger gibt.

    (Edit: Beim Aufbahren von wichtigen Leichen sehe ich da deutlich eher Spielraum, das ist was anderes als eine Schandstrafe an einer Leiche zu vollstrecken. Dass alle wichtigen Leute Zeit haben zum Begräbnis eines Adligen anzureisen, kann ja durchaus politisch wichtig sein. Gehenkte hängen zu lassen ist aber eigentlich nur Rachsucht und rechtfertigt imho keinen gesonderten Segen.)

    Borongeweihte sind Individuen, und theoretisch könnte vielleicht einer gefunden haben, das sei jetzt borongefällig, aber es ergibt sich das weitere Problem, dass ein kleines Dorf vielleicht gar keinen eigenen Boroni hat - vielleicht wurde für's Gericht einer mitgebracht, aber normalerweise bringt man bei sowas eher Praioten mit.

    Wenn also irgendwelche Maßnahmen getroffen wurden, um Nekromantie mit dieser Leiche zu verhindern, dann würde ich da eher auf irdische Bräuche wie das Brechen beider Beine zurückgreifen. Oder einen Aberglauben erfinden.

  • Wenn also irgendwelche Maßnahmen getroffen wurden, um Nekromantie mit dieser Leiche zu verhindern, dann würde ich da eher auf irdische Bräuche wie das Brechen beider Beine zurückgreifen.

    Gute Idee. Oder ein oder zwei Bein(e) abhacken. Das wäre dann ein wenig gebrauchsfähiges Gefäß für eine Wiederbelebung. Und während ich das schreibe, habe ich das Gefühl, ich stricke hier gerade ein Splatterabenteuer.

  • Eine Leiche erst mal aufbahren, gehört eigentlich auch zum Bestattungsritus der Boron-Kirche dazu, Leiche waschen und vorbereiten, die Beerdigung muss ja auch erst vorbereitet werden.

    Auch wenn nicht jedes Dorf einen Boroni oder überhaupt einen Geweihten hat: dafür gibt es die Wander-Geweihten, die so ihren "Bereich" haben und im Todesfall sicherlich auch mal außer der Reihe vorbei kommen für den Grabsegen, bzw. der Bestattung auf dem geweihten Boronanger.

    Einer Leiche die Beine brechen verstehe ich als Leichenschändung. Außerdem dürfte das einen Untoten nicht abhalten, die sind ja ohnehin durchaus schon mal unvollständig unterwegs.

    Zum Schutze des Leichnams gibt es den geweihten Boronanger (der wird ja bei jedem Toten nicht neu geweiht, sondern ein Toter in dem geweihten Boden bestattet).

    WdG sagt dazu (S. 52) beim Grabsegen: "Üblicherweise werden Leichname nach der Einbalsamierung eine Woche lang aufgebahrt und dann in einem Erdgrab beigesetzt, über dem eine Gedenkstein oder eine Gedenksäule mit dem Symbol des gebrochenen Rades und dem Namen (und Titeln) des Toten errichtet wird. In Gebieten, die von Vorstößen dämonischer Feinde bedroht sind, wird hingegen der Leichnam oft direkt nach dem Tode vergraben oder sogar eingeäschert. Aufgefundene Leichname oder sterbliche Überreste müssen nicht sofort bestattet werden, sondern sollten dem nächsten Boron-Tempel zur Einsegnung überantwortet werden."

    Beine abhacken wird nicht gemacht, im Gegenteil: "Fehlende Gliedmaßen bei dem Bestatteten gelten aber allgemein als ein schlechtes Omen, weswegen Laiendiener des Totengottes auch nach Schlachten versuchen, die zu bestattenden Leichen möglichst vollständig zusammenzufügen." (WdG, S. 30).

  • Dann mache ich das so: Die Helden kommen bei starkem Regen an, das soll ihre Motivation sein, in dem kleinen Dorf unterzuschlüpfen; sie können dann in dieser "Regenwand" beobachten, wie der Borongeweihte bzw. ein Gehilfe von ihm, den Leichnahm vom Galgen gerade abnimmt; wenn die Helden trotz Regen Lust haben, sich das näher anzuschauen, wird ihnen der Boroni vertellen, dass es sich um einen Mann handelte, der mit dem Feind paktiert hat; dann entschuldigt er sich, Boronis sind ja eh nicht beredtsam, weil er sich um die Bestattung kümmern muss und weist den Helden den Weg zur örtlichen Wirtschaft, da werden sie einfache Zimmer zum Unterschlüpfen finden.

    Ich verzichte dann auf das abschreckende Hängenlassen; am Ende ist die Szene Fluff, der verdeutlichen soll, wie die Stimmung vor Ort ist, so sehr in der Nähe der Schattenlande.

    Und fertig. Ich denke, das sollte dann klappen.

    Danke allesamt :)

  • Einer Leiche die Beine brechen verstehe ich als Leichenschändung. Außerdem dürfte das einen Untoten nicht abhalten, die sind ja ohnehin durchaus schon mal unvollständig unterwegs.

    Das war ja auch ein Vorschlag was es für Aberglauben geben könnte.

    Dass das nicht borongefällig ist, versteht sich, aber ich glaube wie gesagt auch nicht, dass ein Boroni die Leiche extra mit modifiziertem Grabsegen bedenken würde, damit man sie länger hängen lassen kann.

    Wäre also eher in die Richtung von "was würden die Leute machen, wenn sie drauf versessen sind, Gehenkte zur Abschreckung länger hängen zu lassen, aber keine Untoten riskieren wollen, und der örtliche Boroni sich weigert, Beihilfe zu leisten". In welchem Fall sie ja ohnehin schon gegen die Wünsche des Borongeweihten handeln würden.


    Bei vorhandenem Boroni finde ich das zeitnahe Beerdigen der Leiche tatsächlich am passendsten. Man muss das Horrorlevel ja nicht unbedingt maximieren.

  • AhiraRules

    Im Scriptorium gibt es eine tolle Spielhilfe, die sich mit dem Thema beschäftigt:

    https://www.ulisses-ebooks.de/product/314891…d-Gerechtigkeit

    Der Autor hat diverse Quellen zusammengetragen und Lücken anhand (spät-)mittelalterlicher Quellen ergänzt.

    Finde das Werk sehr nützlich und stringent.

    Es fällt auf, dass die Setzung mit dem Galgen wahrscheinlich eher der Stimmung dient und weniger auf rechtlichen Grundlagen fußt.

    Wobei man sich offiziell noch im Krieg befindet, da gelten ohnehin andere Gesetze (im übertragenen Sinne).