Eure Erfahrungen mit dem BLICK IN DIE GEDANKEN

  • Ist nicht sowieso alles was über das Label "Scriptorium Aventuris" erscheint, zumindest redaktionell gesichtet?
    Ich stellte das Scriptorium nach meinem Verständnis bisher eine Stufe höher, was die offizielle Angaben anging, als zum Beispiel Antworten der Feedback Adresse.

    Redaktionell gesichtet i.S.v. das dort nichts veröffentlicht wird, was der Redax nicht genehm ist? Auf jeden Fall. Redaktionell gesichtet i.S. das es der Ansicht der Redax zum offiziellen Aventurien übereinstimmt? Das wäre mir neu. Für mich ist das Skriptorium eine Fanbase, auf welcher in seltenen Fällen auch Autoren veröffentlichen. Genau wie andere Fanwerke haben diese Arbeiten keine Aussagekraft zur offiziellen Setzung. Aber auch das ist ein anderes Thema und sollte woanders diskutiert werden.

  • Redaktionell gesichtet i.S.v. das dort nichts veröffentlicht wird, was der Redax nicht genehm ist? Auf jeden Fall.

    Nein. Auch das ist nicht gegeben, wenn ich's richtig verstehe. Ja, wenn sie etwas finden, dass sie nicht wollen, fliegt es. Nein, es wird nicht alles vorher überprüft.

    Aber auch das ist ein anderes Thema und sollte woanders diskutiert werden.

    Ja.

  • Ok, ich habe jetzt nochmal recherchiert und mich entschieden erst einmal doch kein neues Thema aufzumachen, da sich die Antworten dann doch wieder auf dieses Thema beziehen. Ich konnte bei DSA5 gar keine Angaben zu den entsprechenden Inhalten finden. Dabei habe ich AM1-3, das Grundregelwerk und die Kompendien bemüht. Wo hätte ich denn nachschauen müssen, um Informationen für DSA5 zu bekommen (es geht mir um veröffentliche Informationen, bevor jemand mit "Rohals Erben" wirft ^^ )? Was DSA4.1 betrifft konnte ich die Angaben zu den Garether Pamphleten nicht bestätigen. Ich kann mich erinnern gelesen zu haben, dass magische Hellsicht nicht als Beweisführung anerkannt wird, was aber deutlich davon abweicht, das Magie verboten wäre und Beweise zu nichte machen würde, wie es in der Fan-Spielhilfe angedeutet wird. Der BLICK IN DIE GEDANKEN ist zudem nur bei unerlaubten Gedankenlesen verboten, wobei nicht definiert wird, von wem es erlaubt werden muss. So gesehen basiert, die SH auf Inhalten einer Edition, die nicht mehr bindend ist und verändert die offizielle Setzung.

  • Baut denn die Spielhilfe auf offiziellen Quellen auf oder wurden da Hausregeln geschaffen? Irgendwie habe ich meine Zweifel, dass ein offiziell an weißen Akademien gelehrtes Magiegebiet so der Art gebannt wird. Aber zu der Frage mache ich wohl besser ein eigenes Thema auf.

    So Halbe Halbe.

    In dem Beispiel fallen mir als vermutlich inoffizielle Zusätze auf den ersten Blick auf :

    Erkannter Einsatz von Hellsichtsmagie führt zu Nichtigkeit von Zeugenaussagen ? Offiziell scheint nur, dass deratig gewonnene Beweise vor den meisten Gerichten ungültig sind, wenn ich nichts übersehen habe.

    Druidenrache als Hellsichtsmagie ? Gewagte Interpretation

    Hellsichtszauber bei Gildentribunalen obligatorisch ? Also nicht etwa : wird üblicherweise benutzt, sondern muss immer benutzt werden ? Und wenn ich keinen Zauberer für all diese Sprüche habe, kann ich kein Verfahren abhalten, oder wie ?

    Das Verbot unerlaubten Gedankenlesens ist offiziell, die Einordnung als Verbrechen im Sinne der Tatschwere ist jedoch Zusatz.

    Persönlich halte ich nicht besonders viel von dieser speziellen Spielhilfe. Sie baut zwar auf den offiziellen Quellen auf, erweitert sie aber sehr umfangreich mit Eigenkreationen. Und die meisten davon treffen nicht gerade meinen Geschmack.

    Meines Erachtens gab es zumindest bei DSA4(.1) kein Gesetz, welches das Anwenden von Hellsichtsmagie

    WdZ S. 300 letzter Absatz. Verboten sind u.a. folgende Taten : unerlaubtes Gedankenlesen

    das betrifft weder die gesamte Hellsichtsmagie, noch erlaubtes Gedankenlesen. Es betrifft aber die meisten Fälle, in denen ein SC den Blick in die Gedanken benutzen könnte. Aber es scheint, als hättest du das inzwischen auch gefunden.

  • Das Problem an Hellseherei und Einflussmagie, ist die nachträgliche Beweisbarkeit. Wie man an dem Zitat oben erkennt.

    Wir dürfen hier nicht von einer "Unschuldsvermutung" der Gerichte ausgehen. Wenn ein Magier eine Aussage tätigt und dabei angibt, dass der Verdächtige sich im Gespräch ihm gegenüber "verplappert" hat. Dann auch noch ein Detail nennen kann, welches die Schuld des Täters nachweißt, wird niemand auch nur die Frage stellen, ob diese Informationen vielleicht unrechtmäßig erhalten wurden, der Hellseher wird als "ehrbarer Zeuge" und "Person von Rang" betrachtet werden. Zu Beweisen, dass seine Aussage falsch ist und er Magie einsetzt, um die Informationen zu erhalten, ist Aufgabe des Angeklagten.

    Natürlich sollte das Gesetz den ehrlichen und ehrbaren Gildenmagier, dennoch davon abhalten solche Befragungsmethoden anzuwenden.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Und der Beweis das Magie eingesetzt wurde kann in DSA5 nicht mehr erbracht werden außer man nutzt Hellsichtmagie auf den Magier.

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Und der Beweis das Magie eingesetzt wurde kann in DSA5 nicht mehr erbracht werden außer man nutzt Hellsichtmagie auf den Magier.

    Wie kommst du darauf?

    Die magische Analyse ist zwar nicht sonderlich detailliert erklärt, aber ich entnehme auch der Beispiel-Tabelle aus GRW 269, dass mit einer QS4 auf das Opfer, das Wirken von Hellsichtsmagie mit FP X±3 von Tradition X gewirkt wurde.

    Mit einer (meisterlichen Analyse) QS6 würde ich auch den genauen Zauber und eventuell auch eine magische Signatur zugestehen. (QS6=Spezielle Informationen)

  • Und der Beweis das Magie eingesetzt wurde kann in DSA5 nicht mehr erbracht werden außer man nutzt Hellsichtmagie auf den Magier.

    Wie kommst du darauf?

    Die magische Analyse ist zwar nicht sonderlich detailliert erklärt, aber ich entnehme auch der Beispiel-Tabelle aus GRW 269, dass mit einer QS4 auf das Opfer, das Wirken von Hellsichtsmagie mit FP X±3 von Tradition X gewirkt wurde.

    Mit einer (meisterlichen Analyse) QS6 würde ich auch den genauen Zauber und eventuell auch eine magische Signatur zugestehen. (QS6=Spezielle Informationen)

    Gilt das nicht nur für aktuell noch aktive Zauber statt solcher, die bereits vorbei sind?

  • Genau das meinte ich. Es kann nur aktiv wirkende Magie bewiesen werden. Nichts was auch nur ne Minute her ist.

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Ich glaube, das ging aus den Regeln hervor und wurde von der Redax auf Nachfrage so bestätigt. Leider erinnere ich mich nicht mehr an die genaue Herleitung. Muss ich nachschauen. Vielleicht ist da jemand schneller.

    Edit: Ok, es steht sowohl beim Odem dabei, dass es sich um aktives magisches Wirken auf Gegenständen und Personen handeln muss. Später hat dann Alex hier nochmal bestätigt, dass die Wahrnehmung von astralen Restspuren nicht (mehr) vorgesehen ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Scoon (20. August 2022 um 13:27)

  • Genau das meinte ich. Es kann nur aktiv wirkende Magie bewiesen werden. Nichts was auch nur ne Minute her ist.

    Das wurde von DSA 4 zu DSA 5 geändert?

    Weia ... das krempelt doch die Welt völlig um.

    Das Beweisenkönnen oder nicht Beweisenkönnen bestimmter Sachverhalte hat extremste Auswirkungen auf die Strafverfolgung, man überlege nur mal, wie viel die DNA-Analyse irdisch geändert hat.

    Ein weiterer Grund, froh zu sein, dass ich bei DSA 4 geblieben bin.


    Zur Anfangsfrage: Ich würde schon sagen, dass das Ziel des Zaubers nicht immer praktischerweise genau das denkt, was man gerade wissen will. Die besten Lügner reden sich selbst ein, ihre Lüge wäre wahr. Da müsste man schon sehr gut sein, um sowas zu durchschauen. (Also - gut gewürfelt haben in dem Fall)

    Bei einem mittelguten Würfelergebnis könnte man ja sagen: "Er denkt XY, aber du hast den Eindruck, dass er etwas zu verbissen darüber nachdenkt" - dann weiß man, dass das Opfer des Zaubers was zu verbergen hat. Ob es darum um das Verbrechen geht, oder einfach nur eine Sache, die ihm unangenehm ist, ist eine andere Frage.


    Aktuell leite ich ein Krimiabenteuer, mit glücklicherweise keinerlei Hellsichtmagiern unter den SC, aber ich habe beim Basteln des Abenteuers schon versucht, es gegen die üblichen Probleme abzusichern. Eine große Zahl möglicher Verdächtiger hilft sowohl gegen Hellsichtmagier als auch gegen Praiosgeweihte. Wenn es quasi jeder in der Stadt gewesen sein könnte, muss man schon etwas Detektivarbeit leisten, bevor man anfängt, Einzelpersonen zu verhören.

    Das typische Closed-Room Mystery, in dem es von Anfang an nur fünf mögliche Täter gibt, ist in der Hinsicht natürlich anfälliger.

  • Ehrlich gesagt, bringt solches Gedankenlesen nur bei sehr wenigen Abenteuern wirklich einen Nutzen. In den wenigen Fällen, in denen es das tatsächlich mal tut, würde ich als SL nicht versuchen, es zu sabotieren, um den Plot zu retten. Sonst fragt sich der Spieler zurecht, wozu er den Zauber überhaupt hat.

  • Genau so ist es. Es gibt keine magischen Restspuren mehr. Nicht schön, ist aber leider so.

    Genau das meinte ich. Es kann nur aktiv wirkende Magie bewiesen werden. Nichts was auch nur ne Minute her ist.

    Wenn ihr Redax Antworten in euer DSA inkludiert stimmt das nicht

    Es gibt dafür noch keine klare Regelung. Aber es ist anzunehmen, dass es sich ähnlich wie bei der Bindung des Stabes verhält. Die Spur der Magie baut sich vermutlich nach dem Ende der Wirkungsdauer ab und kann noch eine Weile (etwa 24 Stunden?) zu sehen sein, wenn man eine entsprechende Fähigkeit wirkt.

    Nur weil etwas im Crunch noch nicht verankert ist, verschwindet es schließlich nicht aus dem bestehenden Fluff, es sei denn das wird klar und deutlich geändert (Erratum).
    Hier gibt es aber kein Erratum, sondern nur eine Lücke im Crunch.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Sturmkind

    Das wir die Aussagen der Redax im Sammelstrang als offiziell betrachten, Du aber nicht, hatten wir ja schon. Tatsächlich ist die von Dir zitierte Aussage (die ist aber von keinem Foren-, sonder von einem Redaxmitglied, wenn ich mich recht erinnere) später hinzu gekommen und schneidet sich sowohl mit der aktuellen Zauberbeschreibung, als auch mit der zuvor gegebenen Antwort. Bin ja froh, das sich das wieder zurück ändern wird. Aktuell ist es nur eine Ankündigung.

  • Es gibt immerhin eine Aussage, dass es "wohl Restsignaturen geben dürfte".

    Eine Setzung in einem Regelband wäre besser, aber wer solche Reste annimmt, macht doch ganz sicher nichts falsch. Wer sich noch ärgern möchte, möchte offensichtlich genau das...

  • E.C.D.

    Es gibt zwei Aussagen, welche sich beide widersprechen. Die Tendenz wird wohl wieder in Richtung des Hintergrunds von DSA4(.1) gehen, was mich freut, auch wenn ich kein Problem damit gehabt hätte, wenn sie die Regelung von dort einfach übernommen hätte. Besser gut geklaut als...

  • Ich habe gerade nochmal eine Email an die Redax geschrieben. Mittlerweile die Dritte zu eine Widerspruch. Ich fürchte als Antwort kommt wieder "das haben wir nicht festgelegt". :rolleyes: Aber erst mal abwarten.