Anreden und Reverenzen

  • Nach HdR werden Kinder von Baronen ebenfalls mit "Euer Hochgeboren" angeredet und als Baronet/Baroness bezeichnet.

    im Falle des Geweihten würde die Anrede davon abhängig sein, in welchem Kontext der Geweihte agiert und wo seine Präferenzen liegen.

    Tritt er als Angehöriger seine Familie und seines Standes auf, ist er "Euer Hochgeboren", er kann aber auch dem Geweihten-Status Vorrang geben und "Euer Gnaden" sein. In kirchlichen Belangen ist er "Euer Gnaden".

    Eine Kombination aus beidem gibt es nicht.

  • Ich würde sogar sagen das man den weltlichen Titel und seine Anrede komplett zurück lässt. Euer Gnaden ist für einen Geweihten - egal welcher Herkunft - meiner Ansicht nach die einzig korrekte Anrede. Was ist schon eine noble Geburt im Angesicht einer ECHTEN WAHRHAFTIGEN BERÜHRUNG (das ist die Weihe nämlich) durch eine LEBENDIGE GOTTHEIT?

    Weiß aber ad hoc nicht ob das offiziell so irgendwo geregelt wird, ne Quelle dazu habe ich nicht. So würde ich das halt sehen/machen.

  • Meine Geweihten tun das auch (erst die Weihe, und alles andere ist bestenfalls ferner liefen), aber es gibt offizielle Präzedenzfälle, dass Adelstitel durchaus auch zumindest zeitweilig mit gehalten wurden, bzw. die Namensgebung auch zeigt, wer man ist. Ich kann mir auch vorstellen, dass ein adliger Geweihter eben als Familienvertreter oder -Angehöriger dann auch mal darauf zurückgreifen mag.

    Bei einem Ball etwa kann ich mir vorstellen, dass so jemand auch mit beidem angekündigt wird "Seine Hochgeboren und Seine Gnaden" - wenn er das möchte. Wenn eben der Geweihtenstatus das ist, was einzig für ihn zählt, würde es dabei bleiben.

    Der Geburtstnamen wird oft nach einer Weihe beibehalten. Zwar benennen sich Rondrianer (zumindest, so sie als in erster Linie Geweihte auftreten) nach ihrem Weihetempel, aber auch das müssen sie nicht tun, und firmieren unter ihrem (adeligen) Geburtsnamen, wenn auf ihre Herkunft einen gewissen Wert legen oder aus sonstigen Gründen ihre Familienzugehörigkeit deutlich machen möchten.

    Man hat halt als Adliger ein Anrecht auf Anrede, ob man das als geweihter Adeliger präferiert, dürfte recht individuell ausfallen,bei welchen Gelegenheiten oder ob überhaupt.