Nach HdR werden Kinder von Baronen ebenfalls mit "Euer Hochgeboren" angeredet und als Baronet/Baroness bezeichnet.
im Falle des Geweihten würde die Anrede davon abhängig sein, in welchem Kontext der Geweihte agiert und wo seine Präferenzen liegen.
Tritt er als Angehöriger seine Familie und seines Standes auf, ist er "Euer Hochgeboren", er kann aber auch dem Geweihten-Status Vorrang geben und "Euer Gnaden" sein. In kirchlichen Belangen ist er "Euer Gnaden".
Eine Kombination aus beidem gibt es nicht.