Waffen Eines Geweihten

  • Rondra zum Gruße!

    Ich hätte da mal ne Frage zu den Rondragweihten und ihren innig geliebten Rondrakämmen.
    Zurzeit spiele ich einen Knappen der Göttin. Inzwischen hat er fast die 9. Stufe erreicht, läuft aber immer noch "nur" mit seinem Langschwert und einem Jagdmesser durch die Gegend (Weil Meister bei Char-Erschaffung gesagt hat, Stufe-1-RG hat noch keinen Rondrakamm. Erst ab höherer Stufe. Fand ich auch, deshalb erstmal nur ein Langschwert.). Und weil wir jetzt gerad in Khunchom waren und es hier die IMHO zweitbesten menschlichen Schmiede gibt, wollte er sich hier in Anbetracht seiner bisherigen Abenteuer (verschiedene kleine Abenteuer, zur Zeit die Phileasson-Saga) einen besorgen (Natürlich nicht einfach in einen Laden gehen, sondern schon im Tempel erbitten.) Aber Meister sagte: "Nein, den gibt's nur für zweifachgeweihte Ritter der Göttin! Und da brauchst du noch ne Weile für..." Ok, wenn Meister so sagt, ist das halt so. Aber nun bekommen wir einen Kor-Geweihten in die Gruppe, der bereits von Anfang an seinen riesigen Korspieß oder wie das Ding auch heißt dabei hat. Begründung meines Meisters: Der Rondrakamm ist eine traditionelle Waffe und wird erfahrenen und geehrten Recken verliehen, wohingegen der Korspieß die rituelle Waffe eines Korgeweihten ist, die sie am Tag ihrer Weihe erhalten, an deren Stelle ich ja mein Langschwert erhielt. Und nun frage ich mich doch, ob das so richtig ist.
    Ich mein, wenn's so ist dann ist es so, und ich bin mit meinem Langschwert ja auch ganz zufrieden. Aber ich hab das so halt noch nirgendwo gelesen und wollte mir hier mal Gewissheit verschaffen. Weil ich es doch komisch finde das der Stufe-6-Korgeweihte mit seinem Spieß ins Abenteuer einsteigt, während mein Stufe-9-Rondrageweihter für seinen Rondrakamm weitere Abenteuer bestehen und auf seine zweite Weihe warten muss.

    MfG, Vadagar

    Baron Brin Horigan zu Retogau, Held des Reiches Rauls des Großen, Träger des Reichsordens am purpurnen Band, Träger des Herzog-Yerodin-Ordens, Drachentöter, Ährenritter, Befreier von Gareth, Wehrheim, Rommilys und Ilsur, Gewinner des 76. Donnersturm-Rennens

  • Die Annahme ist total falsch. Laut Aventurische Geweihte erhält der Rondrageweihte bereits bei seiner Erstellung einen geweihten Rondrakamm, genau wie der Korgeweihte seinen Korspieß. Des weitereren kann man Rondrakämme nicht käuflich erwerben.

    "Wir leben in einer Welt, worin ein Narr viele Narren, aber ein weiser Mann nur wenige Weise macht."
    -- Immanuel Kant
    ...
    Befürworter von "Peng! statt Plönk!" in DSA ;)

  • Richtig, der Rondrakamm ist nach DSA 3 die Waffe der Rondrageweihten (auch wenn diese durchaus auf Wunsch einen anderen Zweihänder haben können), eventuell auch noch der von sehr rondrianisch geprägten Kriegern. Er kann nicht gekauft werden, RG haben ihn von Anfang an und entweder er oder das (Lang)Schwert ist das "Weiheschwert". Bei DSA 3 wurde das nie ganz eindeutig geklärt, da der Rondrakamm einerseits als die Waffe der RG bezeichnet wird, andererseits vom Weiheschwert (und nicht Weihezweihänder oder -kamm) die Rede ist.

    Bei DSA 4 wurde es festgelegt: Rondrakämme werden einzig und allein nur noch von RG getragen und geführt und sie sind von Anfang an geweiht. Auch hier ist es vermutlich möglich, statt des Rondrakammes einen anderen Anderthalbhänder zu haben, aber das ist wohl eher die Ausnahme.

    Ein Rondrakamm ist jedioch nichts, was erst durch Taten oder gar die zweite Weihe erlangt werden muß, ein RG hat dies, wie gesagt, von Beginn an.

    Der Korspieß ist ebenfalls, wie der Rondrakammam, eine rituelle Waffe, Standessymbol und privilegierte Waffe (außer einem Korgeweihten darf den keiner tragen oder führen), im Gegensatz zu Rondrakamm nicht geweiht, den Korgeweihte haben - weder anch DSA 3 noch DSA 4 - geweihte Waffen.

  • Im Aventurischem Arsenal gibt es bei der Waffenbeschreibung des Rondrakammes noch eine ergänzung: Besonders gut gefertigte Rondrakämme kommen aus Arivor und werden verdienten Geweihten (Mindestens Ritter der Göttin) als besondere Ehrung verliehen als persönliche Waffe verliehen. (tp+1 ini+1 at+1 und niedriger BF für genaues bitte nachschlagen.)

  • Tja, die kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen ;)

    Der Rondrakamm ist in gewisser Weise das Abzeichen der Rondrianer und ein jeder RG (ausser Amazonenpriesterinen nach DSA 4) erhällt einen bei seiner ersten Weihe.
    In unserer Gruppe gilt die Regel, dass man nach 12 Göttergefälligen Questen, die von lauteren Zeugen in einem Rondratempel bestättigt werden müssen, zum Ritter der Göttin geschlagen wird, also die zweite Weihe erhällt. In unserer Gruppe gibt es nun bei dieser Weihe den edlen Arivorer Rondrakamm.

    Den "normalen" Rondrakamm gibt es aber, wie schon gesagt, bei der ersten Weihe, also der Char-Erschaffung.

  • 12 Questen für die zweite Weihe sind offiziell, der besondere Arivorer kommt damit aber, glaube ich, nicht automatisch, sohdern die zweite Weihe ist sozusagen eine Mit-Voraussetzung.

    Nach DSA 3 haben auch die Löwinnen (die Geweihten der Amazonen) nicht unbedint einen Rondrakamm, sie werden jedoch im Gegensazu zu ihren nicht geweihten Schwestern besser am Zweihänder ausgebildet.
    Aber das ist auch eine der Sachen, die sich bei DSA 4 sehr geändert haben ... konvertierte Säbeltänzerinnen und Löwinnen werden da mit am meisten staunen. Aber das gehört dann doch nicht mehr hier hin. :)

  • Zitat

    12 Questen für die zweite Weihe sind offiziell, der besondere Arivorer kommt damit aber, glaube ich, nicht automatisch, sohdern die zweite Weihe ist sozusagen eine Mit-Voraussetzung.


    Das wissen wir, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass wohl 90% der Rondrianer garnicht Ritter der Göttin werden ;) Deshalb dieser Rondrakamm als besonderes Schmankerl, aber das gehört ja nicht hier hin ;)

  • Danke Leute für die schnellen Antworten. Wußte ich doch das da was nicht stimmt. Muss ich noch mal ein Wörtchen mit meinem Meister sprechen. :lol:

    Ach, und wo wir gerad dabei sind hätte ich gleich noch eine Frage:
    Und zwar geht es um das Waffenrecht. Bauern und einfache Bürger dürfen ja wenn ich richtig informiert bin keine Waffen tragen. Das ist ja den Adligen, Abgänger einer Akademie oder den berufsbefähigten Personen gestattet. Aber wie verhält es sich - wenn ich von meiner Gruppe ausgehe - mit Schelmen, Sharisad oder Skalden? Woher haben die die Berechtigung eine Waffe zu tragen? Einfach durch ihre Profession?

    Vadagar

    Baron Brin Horigan zu Retogau, Held des Reiches Rauls des Großen, Träger des Reichsordens am purpurnen Band, Träger des Herzog-Yerodin-Ordens, Drachentöter, Ährenritter, Befreier von Gareth, Wehrheim, Rommilys und Ilsur, Gewinner des 76. Donnersturm-Rennens

  • Nur ausserhalb von Städten.

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  • Es kommt auf die Waffe drauf an. Manche Waffen sind privilegiert für gewisse Stände und/oder Professionen.

    Dazu kommen die Waffengesetze vieler Städte. In einigen, wie etwa Grangor, darf überhaupt keine Waffe getragen werden, bei anderen werden Waffen ab einer gewissen Länge nicht zugelassen, in andere darf wiederum alles mit hinein genommen werden.
    Außerdem ist die Legitimiation, eine Waffe zu tragen, auch region/kulturbedingt.

  • Und , muß man auch dazusagen : der "klassische" held schert sich nun mal oft genug nicht um die Gesetze , und ehrlich gesagt , wird ja auch nicht ständig das Waffenrecht überprüft. Beider Grenzkontrolle kann man ja ein bißchen Gold lockermachen - in den Städten muß man die dinger oft genug soweiso abgeben ...

    Oft genug reicht es , das Söldnerrecht geltend zu machen , nach dem Söldner ja Waffen tragen dürfen ( egal welche proffesion sie sind ) und mal ehrlich : Sind alle Helden nicht auch ein bißchen Söldner ? :lach:

  • ich weiß warum ich viele nichtmehnschen habe, gibt sodnergesetze für zwerge die ihnen das tragen eigentlich überall erlauben, und sobald sie geweiht sind, will man ihnen die auch nicht mehr abnehmen :lol:

  • Der Korgeweihte kriegt den Korspiess verliehen oder?
    Wieso eigentlich? So wie ich den Korspieß sehe ist er im höchsten masse Inefektiv.
    Passender fände ich ein Modifiziertes Richtschwert, schlisslich sehen sich die Kories doch als Scharfrichter der Götter oder nicht?
    (die Modifikation soll nur dafür sorgen das der Wm ein bissel runter geht und das Teil keine improvisierte Waffe mehr ist... dafür auch en bissel weniger schaden)

  • Mir ist nicht klar, was Du am Korspieß so schlecht findest. Im Vergleich zum Zweihänder macht er 2 TP weniger, hat dafür keinen INI-Malus und "nur" DK S statt N/S. Dafür hat der Korspieß den besseren Waffenmeister. Dazu ist er geweiht, privilegiert (also eine Waffe, mit der nicht jeder zweite Krieger und Adelige herum läuft) und in meinen Augen noch mehr Standessymbol als ein Zweihänder (der steht für Kriegerbrief und/oder Adel, und von beidem gibt es mehr als an Kor-Geweihte).

    Das Richtschwert dagegen ist höchstgradig ineffekiv, denn diese Abzüge auf INI, AT und PA sind einach nicht mehr schön, selbst wenn man alles um je einen Punkt aufwerten würde zu Gunsten deutlich weniger TP (also mehr als ein oder zwei Punkte^^), dazu gibt es keinen Waffenmeister, nur zwei SF möglich aufgrund der Improvisierten Waffe ...
    Ein Richtschwert so aufzumöbeln, dass es nicht improvisiert ist und weniger Abzüge hat, da kann man dann auch gleich einen Zweihänder nehmen oder einen Andergaster und muß dafür nicht ein neues Schwert erfinden.

  • Zitat

    Der Korspieß ist ebenfalls, wie der Rondrakammam, eine rituelle Waffe, Standessymbol und privilegierte Waffe (außer einem Korgeweihten darf den keiner tragen oder führen), im Gegensatz zu Rondrakamm nicht geweiht, den Korgeweihte haben - weder anch DSA 3 noch DSA 4 - geweihte Waffen.

    Zitat Schattenkatze..
    Gerade sagst/schreibst du aber das das Ding wohl geweiht ist. Was ist es den nun ? (will dich nicht Klugscheisserich auftreten, nur wissen)
    Was mir aber auch nahelegt en Zweihänder zu nehmen für en Korgeweihten als den Spies ist diese Story.

    "Ingerimm griff zu der Gelben Klinge, Rondra schwang die Rote Klinge, doch die Schwarze Klinge war so schwer, daß nur KOR sie heben konnte.”
    – aus dem “Arcanum”

  • "Gerade" ist über 3 Jahre her.^^ Ich habe noch mal sowohl im DSA 3 wie 4 Regelwerk bei Kor nachgelesen, und habe nichts gefunden, das besagt, dass Kospieße geweiht sind, aber auch nichts, dass sie nicht geweiht sind. Was nicht heißt, dass es nicht irgendwo anders stehen kann oder ich es überlesen habe.^^ Aber da die Kor-Kirche zu den kämpfenden Kirchen neben Rondra gehört, würde ich bei ihren Geweihten eine geweihte Waffe schon als passend erachten.

    Es geht ja auch nicht darum, nicht auch nach einer Weihe bei seiner bevorzugten Hauptwaffe zu bleiben (das tun Kor-Geweihte ohnehin meist), sondern meines Erachtens ist der Korspieß per se keine schlechte Waffe.

  • uups garnicht auf es Datum geachtet.. Sorry.
    Hmmm... aber an die Option bei der Ahuptwaffe zu bleiben hab ich noch garnicht gedacht... :rot:
    Hehe es lebe der Zweihänder... dann wird der Korspiess nur zum erschrecken eingesetzt :lol2:

  • In meinem neuen Arsenal (mit der Errata gleich drin) steht ausdrücklich, das der Korspieß eine Geweihte Waffe ist, die auch Dämonen verletzt. Somit wäre die Informationslücke beseitigt... Wäre ja auch irgendwie sinnlos, wenn ausgerechnet die Korkirche im gegensatz zu beispielsweise Efferd-, Ingerimm-, Rondra- Boron- oder Praioskirche die einzigen wären die keine Geweihten Waffen haben

    Und noch Pro Korspieß: Er kann in zwei Waffenkategorien eingesetzt werden, kann als Speer im Gegensatz zum Zweihänder auch umwandeln, und man kann Gezielter Stich/Todesstoß anwenden, was speziell wenn man durch "neun Streiche in einem" einige Dutzend Schadenspunkte zusammensummiert ordentlich wehtut...

    Noctum Triumphat

  • dafür geht mit dem Zweihänder gezielter schlag hammerschlag und gezielter stoss auch nicht gerade Harmlos......
    Ich finde en Zweihänder oder en Andergaster einfach passender . Eben halt wegen dieser Sache mit der Schwarzen Klinge die nur Kor heben konnte....