Freie Aktion "Bewegung" aufteilen

  • Guten Abend,

    ich stöbere gerade durch die Regelwerke. Da tat sich mir eine Frage auf:

    Kann ich die Bewegung durch eine freie Aktion (GS Schritt) aufteilen?

    Beispiel:

    Ich habe GS 10.

    Ich bewege mich 5 Schritt, mache eine Aktion und bewege mich dann 5 weitere Schritt.

    Ich finde weder eine Regelstelle noch einen entsprechenden Thread und würde mich freuen, wenn jemand dazu mehr wüsste.

  • Ich würde sogar so weit gehen und sagen, dass dies durch die Regeln ausgeschlossen ist.

    Das dürfe doch rein von der Loigik keine Problematik sein. Wenn man sich nur bückt oder ähnliches, warum sollte man es dann nicht dürfen? Wenn man eine etwas komplexere Aktion durchführt, dann wäre die Pause sicherlich hinderlich, die letzten GS auszunutzen.

  • Es gibt meines Wissens nach keine Fokusregel, die das Aufteilen der Bewegung vorsieht.

    Ich nehme einfach an, dass das ein Kompromiss ist, um die Kampfrunden nicht noch weiter zu verkomplizieren und für alle Spieler:innen das Geschehen nachvolllziehbar zu halten.

    Aber praktisch spricht nichts gegen eine entsprechende Hausregel, wenn man das will.

    "Blut sühnt alle Makel, seine reinigende Kraft ist unübertroffen" - Rondra Vademecum

    "Astralenergie als begrenzte Ressource" - Rohals Erben, S. 39, 2022

  • Wenn man sich nur bückt oder ähnliches, warum sollte man es dann nicht dürfen?

    Simple Tätigkeiten wie Aufstehen, Bücken oder auch nur einen Gegenstand fallen zu lassen verbrauchen eine freie Aktion. Laufen und Bücken in einer Runde verbraucht also auf jeden Fall zwei Aktionen (da man nur eine freie Aktion hat, also auch die Aktion).

    Komplexere Tätigkeiten sind möglich, aber das sind keine freie Aktionen.

    Ein offizielles Regelbeispiel ist das Aufheben eines Gegenstandes im Kampf: Verbraucht eine Aktion, Verbraucht eine freie Aktion, erfordert eine Probe und bringt ein Risiko mit sich.

    Ähnlich sollte man es auch in anderen komplexen Fällen handhaben. Statt einer Probe bieten sich in manchen Situationen auch Erschwernisse an.

    Eine unterbrochene Handlung (wie das Aufteilen der Bewegung einer freien Aktion aus den Eingangsbeitrag) ist meiner Meinung nach nicht möglich. Eine Handlung wird immer sofort abgeschlossen.

    Fortlaufende Tätigkeiten sind längerfristige Handlungen, die besonderen Regeln unterliegen und die sich dadurch auszeichnen, dass sie eben nicht sofort fertig sind.

    Ein Beispiel wäre ein Zauberer, der einen Zauber sprechen möchte, während er sich bewegt.

  • Simple Tätigkeiten wie Aufstehen, Bücken oder auch nur einen Gegenstand fallen zu lassen verbrauchen eine freie Aktion. Laufen und Bücken in einer Runde verbraucht also auf jeden Fall zwei Aktionen

    Bücken ist definitiv nicht drinnen. Aber es ist ja die Frage, ob man die Bewegung aufteilen kann.

    Bis zu GS schritt laufen ist eine freie Aktion.

    Warum kann ich nicht 5 Schritt laufen, etwas herunterreißen (Plakat etc.) und dann die restlichen Meter weiterlaufen?

    Eine Handlung wird immer sofort abgeschlossen.

    Wenn man doch aber GS Schritt als freie Aktion hat, wären dann nicht die fehlenden Schritte noch übrig? Vorrausgesetzt zwischen dem laufen, etwas nicht komplexes tun und dann wieder laufen zeitlich keine Diskrepanz entsteht?

  • Ich glaube es spricht nix dagegen, es zu erlauben. (RAW ist es aber wohl nicht, wie schon gesagt wurde.)

    In DnD5 ist es jedenfalls explizit erlaubt. Und die DnD5 Regeln funktionieren gut und sind insbesondere nicht zu kompliziert.

    Ich denke, die Sorge bei Erlauben vom Aufsplitten ist, dass die Kämpfe dann in ein nerviges Kite-Fest ausarten könnten. Da die "Flucht"-Regeln in DSA5 aber recht hart sind (braucht eine volle Aktion sich zu lösen) sollte das nicht passieren.

    Was du aber auf jeden fall bekommst, ist dass Fernkämpfer immer in Deckung/außer Reichweite gehen werden. Also kurz hinterm Gebüsch vor, schießen, dann wieder hinter das Gebüsch. Ich denke das ist ok, hab es aber in DSA nicht getestet. (In DnD5 läuft das aber so und ich fand es ganz gut.)

  • Vorrausgesetzt zwischen dem laufen, etwas nicht komplexes tun und dann wieder laufen zeitlich keine Diskrepanz entsteht?

    In diesem Fall verbraucht man seine Aktion für die Bewegung und die freie Aktion für die "nicht komplexe Handlung".

    Ich vermute es geht beim Aufteilen um solche Situationen:

    "Ich laufe in eine Kreuzung und sehe, dass in der Seitenstraße eine Wache steht (Aktion Bewegung), mache auf der Stelle kehrt (freie Aktion sich umdrehen) und kann mich noch meine restlichen Schritte (aus der Aktion Bewegung) zurück in die Straße bewegen, aus der ich gekommen bin."

    Ähnlicher Fall:

    "Ich laufe über eine Kreuzung und sehe in der Seitenstraße eine Wache stehen (Aktion Bewegung), die ich im vorbeigehen (ich bleibe also nicht stehen) mit einem lauten "Praios zum Gruße Wachmann und immer schön wachsam bleiben." (freie Aktion einen kurzen Satz rufen) grüße."

    Beides sollte möglich sein, allerdings kommt man natürlich nicht sehr weit, da die freie Aktion zum Drehen bzw. Rufen statt zur Bewegung verbraucht wird. Man bewegt sich also effektiv langsamer (bis zu GS statt bis zu 2x GS Schritt).

    Als SL kann man solche Aktionen meiner Meinung nach erlauben, da die Tätigkeit wirklich nur eine Kleinigkeit (freie Aktion) ist UND die Bewegung eine Aktion ist (keine freie Aktion). Diese Entscheidung entspricht auch der Regelung zu den längerfristigen Handlungen (der SL entscheidet, ob man während der Tätigkeit noch freie Aktionen nutzen kann).

    Auf den ersten Blick gleich, aber aus Regelsicht meiner Meinung nach unmöglich:

    "Ich laufe in eine Kreuzung und sehe, dass in der Seitenstraße eine Wache steht (freie Aktion Bewegung) und schieße sofort auf die Wache mit meiner bereit gehaltenen Armbrust (Aktion Fernkampfangriff) und laufe dann noch schnell über die Kreuzung in Sicherheit (restliche GS der freien Aktion Bewegung)."

    Das würde meiner Meinung nach nicht funktionieren, da die Bewegung in die Kreuzung, das Einnehmen einer stabilen Schussposition, Haltung etc. und auch noch eine fortgesetzte Bewegung, keine Kleinigkeit ist (in Regelworten keine freie Aktion ist, da es keine Handlung ist, die schnell und ohne viel Aufmerksamkeit durchgeführt wird). Letztendlich ist es egal wie viel davon in die Aktion fällt, dann die schlichte Bewegung ("einfach laufen", die freie Aktion) wird auf jeden Fall durch die komplexe Tätigkeit (Wachmann erschießen) unterbrochen und damit beendet.

    Korrekt wäre in dem Fall: Bewegung in die Kreuzung (freie Aktion), Schuss (Aktion) - Runde beendet. Nächste Runde Bewegung mit freier Aktion und/oder Aktion.

    Das ist meinem Verständnis nach auch das, was die Vorschreiber gemeint haben.

    Ein "Laufschuss" (erschießt Leute während einer Bewegung) wäre ein Fall für ein Manöver (AP Kosten, nicht jeder kann das und es gelten besondere Regeln und meist gibt es auch eine Erschwernis).

    2 Mal editiert, zuletzt von x76 (11. März 2022 um 14:09)

  • Ein "Laufschuss" (erschießt Leute während einer Bewegung) wäre ein Fall für ein Manöver (AP Kosten, nicht jeder kann das und es gelten besondere Regeln und meist gibt es auch eine Erschwernis).

    ISt bereits von Regeln abgedeckt:

    Schütze geht (4 Schritt und
    weniger in letzter Handlung)
    –2 auf FK
    Schütze rennt (5 Schritt oder
    mehr in letzter Handlung)
    –4 auf FK


    In einer (freien) Aktion kann man sich BIS zu GS Schritt fortbewegen. Sprich wenn man sich nur 5 anstelle der 10 Schritt bewegt, ist die (freie) Aktion dennoch vorbei. Man hat kein Anrecht auf die vollen GS als Entfernung. Sonst stände es da.

    Eis ist nicht Tot, es ist Erinnerung.
    Eis will keine Starre, es will Geduld und Warten.
    Eis zerstört nicht, es bewahrt.
    Kälte bringt nicht Schmerz, sie sucht Stärke.
    Kälte ist nicht Leid, sie gebiert Hoffnung.
    Kälte fordert kein Leben, sie prüft es.
    Sein Zorn jedoch, so entfacht
    ist Tod, ist Starre, ist Zerstörung.

    Seine Strafe: Schmerz, Leid und Verderben

    33% Powergamer 38% Buttkicker 75%Tactican 33% Specialist 79% Method Actor 75% Storyteller 46% Casual Gamer

  • ISt bereits von Regeln abgedeckt:

    Von den Regeln ist eine Bewegung mit der letzten Aktion abgedeckt. Der zitierte Regel sagt "hat sich vor dem Schuss bewegt", also "freie Aktion Bewegung" gefolgt von "Aktion Fernangriff". Der Typ steht dort, wo er stehen geblieben ist, um zu schießen.

    Ich meine hingegen wirklich einen Laufschuss, ähnlich wie das bspw. beim Sturmangriff der Fall ist. Man bewegt sich und schießt in einem Zug (Bewegung und Schießen = 1 Aktion) und steht dann nicht als Zielscheibe auf der Kreuzung (Bsp. oben), sondern kann sich noch in Deckung bewegen (da man, wie beim Sturmangriff, noch eine freie Aktion hat und diese für eine Bewegung einsetzt).

    Ein solches Manöver gibt es mWn nicht. Es wäre mMn aber erforderlich um die oben genannte Tätigkeit (im Laufen schießen und weiter gehen) in einer Runde ausführen zu können, da es mit einer freien Aktion "Bewegung" und einer Aktion "Fernangriff" nicht funktioniert (der Schuss wäre natürlich wie von Dir richtig zitiert durch die vorherige Bewegung auch erschwert). Ich bin absolut Deiner Meinung, dass die Bewegung beendet ist und die freie Aktion verbraucht ist.

    Als SL sollte man meiner Meinung nach deshalb immer die Frage stellen: "Ist die Tätigkeit, die man mit einer freien Aktion durchführen möchte, wirklich eine Sache die man "schnell und ohne viel Aufmerksamkeit und Aufwand" (Definition einer freien Aktion) erledigt. Wenn die Antwort "Nein" lautet, dann handelt es sich offensichtlich nicht um eine Tätigkeit die man mit einer freien Aktion, sondern nur mit einer Aktion (eventuell sogar mit einer zusätzlichen Probe) bewältigen kann.

    Das sollte sowohl für Handlungen, wie auch für längerfristige Handlungen (wo das sogar im Regeltext festgehalten ist) gelten.

    Anders ausgedrückt "Bewegung und irgendwas gleichzeitig" kann durchaus erlaubt sein, ist aber nicht immer möglich (SL Entscheidung) und muss von Fall zu Fall entschieden werden. Eine Aufteilung (Fortsetzung einer Handlung zu einem späteren Zeitpunkt) ist unabhängig davon und meinem Verständnis nach, nicht möglich.

  • Ich stimme dir weitgehend zu, würde aber etwas dafür argumentieren das ein vorbeigehender Schlag in dem Regelwerk leicht vorhanden ist.

    Der Lanzenangriff ist ein Beispiel wo das stehenbleiben nach Attacke nicht möglich ist und der Reiter mit seinem Pferd die restlichen GS weiter reitet.

    So würde ich den vorbeigehenden Schlag ähnlich handhaben. Du rennst durch, du bleibst auch gar nicht stehen, schlägst mit der Waffen Hand einmal in Richtung des Gegners erschwert, unabhängig ob der Treffer gelandet ist, wird weiter gerannt und der Spieler wirft auf körperbeherrschung erschwert um nochmal -1 ob ein passierschlag auf einen zukommt.

    Boom fertig, Aktion und freie Aktion verbraucht.

  • So würde ich den vorbeigehenden Schlag ähnlich handhaben. Du rennst durch, du bleibst auch gar nicht stehen, schlägst mit der Waffen Hand einmal in Richtung des Gegners erschwert, unabhängig ob der Treffer gelandet ist, wird weiter gerannt und der Spieler wirft auf körperbeherrschung erschwert um nochmal -1 ob ein passierschlag auf einen zukommt.

    Boom fertig, Aktion und freie Aktion verbraucht.

    Ganz so einfach ist das nicht. Lanzenangriff und Sturmangriff sind Spezialmanöver, die man erlernt haben muss (nicht nur AP Kosten, sondern auch Bedingungen) und die z.B. den Spezialmanöver"slot" belegen. Das Besondere an ihnen ist gerade die Tatsache, dass man mit ihnen ausnahmsweise Bewegung und Angriff in nur einer Handlung durchführen kann.

    Zum anderen kollidiert die "Handwedellösung" mit den Regeln.

    "Flucht

    Wer aus einer Kampfhandlung fliehen will, muss sich jedoch vorsehen. Befindet sich der Kampfteilnehmer nicht in einer direkten Kampfhandlung, muss er sich also keiner Gegner erwehren und greift selbst keine Feinde an, dann kann er sich nach den regulären Regeln bewegen. Ist er aber direkt in Kampfhandlungen verwickelt, muss er sich zunächst lösen. Der Versuch kostet den Helden 1 Aktion, zusätzlich ist eine Probe auf Körperbeherrschung (Kampfmanöver) nötig. Die Probe ist um die Anzahl der Gegner in Angriffsdistanz erschwert. Wenn die Probe gelingt, darf der Held sich GS Schritt weit bewegen. Bei seiner Bewegung muss er darauf achten, ob er weitere Passierschläge bekommt, wenn er sich durch die Angriffsdistanz von Gegnern bewegt. Beim Misslingen der Probe kann sich der Held nur GS/2 bewegen und erleidet einen Passierschlag."

    Spätestens mit dem eigenen Angriff ist er in den Kampf verwickelt und eine weitere Aktion für den Lösungsversuch hat er nicht. Der Hausregelvorschlag lässt den vorbeirennenden Kämpfer viel zu gut weg kommen (keine Kosten, einfacher zu schaffen, weniger Aktionen).

    Wenn man einen "Vorbeiangriff" per Handwedel zulassen möchte, sollte man wenigstens die Regeln für ähnliche Situationen im Hinterkopf haben und die Bedingungen deutlich schwieriger gestalten (-1 hätte man beispielsweise schon bei einer normalen Flucht aus der Todeszone). Eine gute Orientierung ist immer die Probe ohne passendes Anwendungsgebiet. Der improvisierte "Lanzenangriff" zu Fuß wäre dann wenigstens -3 oder stärker erschwert (was nicht nur im Hinblick auf die gesparten AP für die SF, Bedingungen etc. passend ist) und ist nur dann anwendbar, wenn es die Situation (und damit der SL als Ausnahme) zulässt. Als SL würde ich außerdem den Spezialmanöverslot als verbraucht werten.

    Als Folgen einer misslungenen Probe, wäre dann eventuell nicht nur ein Passierschlag, sondern zusätzlich ein Wurf auf die Patzertabelle passend.

  • Du hast dich verlesen was ich gemeint habe, aber ist nicht so wichtig.

    Das mit den Flucht regeln ist schon witzig, sie erinnern an Europa Universales, wo das kollidieren der Einheiten auch zum Kampf zwingt bevor die Einheiten Gruppe weggehen kann.

    Ist ein wenig Deppert in DSA aber balanced es halt einfach.

    Alles klar hauste rein.

  • Dieser Beitrag ist nur durch unaufmerksames Lesen entstanden und deshalb wie ein Widerspruch geschrieben, eigentlich gebe ich x76 vollkommen Recht:

    Flucht zu Reittier erfordert eine Reiten-Probe keine Probe auf Körperbeherrschung (RGW 240)

    x76

    Ich glaube du hast bei der "Flucht" einfach die entsprechende Stelle ignoriert:

    "Flucht

    Wer aus einer Kampfhandlung fliehen will, muss sich jedoch vorsehen. Befindet sich der Kampfteilnehmer nicht in einer direkten Kampfhandlung, muss er sich also keiner Gegner erwehren und greift selbst keine Feinde an, dann kann er sich nach den regulären Regeln bewegen. Ist er aber direkt in Kampfhandlungen verwickelt, muss er sich zunächst lösen. Der Versuch kostet den Helden 1 Aktion, zusätzlich ist eine Probe auf Körperbeherrschung (Kampfmanöver) nötig. Die Probe ist um die Anzahl der Gegner in Angriffsdistanz erschwert. Wenn die Probe gelingt, darf der Held sich GS Schritt weit bewegen. Bei seiner Bewegung muss er darauf achten, ob er weitere Passierschläge bekommt, wenn er sich durch die Angriffsdistanz von Gegnern bewegt. Beim Misslingen der Probe kann sich der Held nur GS/2 bewegen und erleidet einen Passierschlag."

    Die von mir markierte Stelle legt mMn eindeutig fest, dass ein "durch die Angriffsdistanz bewegen" vollkommen ausreichend ist um Passierschläge zu forcieren.

    Ich würde dem Reiter beim "Lanzenangriff" nicht einmal die Reitenprobe zugestehen, da die Regel diese beim "schneiden" der Angriffsreichweite nicht vorsieht. Die Körperbeherrschung-Probe benötigt ein Kämpfer zum lösen. Beim "schneiden" der Angriffsdistanz wird sich aber nicht zwangsläufig gelöst, ich lese den markierten Satz wiefolgt:

    "Wenn man sich durch die Angriffsdistanz von Gegnern bewegt, so erhält man einen Passierschlag von diesem Gegner."

    Dies ist zwar auch nur interpretiert aber ich halte eine andere Syntax für weniger wahrscheinlich "intended".

    Es wird nicht explizit darauf hingewiesen, dass nur die Bewegung nach einem erfolgreichen "Lösen aus dem Nahkampf" gemeint ist.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (1. April 2022 um 14:51) aus folgendem Grund: Vorwort hinzugefügt

  • Ich glaube du hast bei der "Flucht" einfach die entsprechende Stelle ignoriert:

    "Flucht


    Wer aus einer Kampfhandlung fliehen will, muss sich jedoch vorsehen. Befindet sich der Kampfteilnehmer nicht in einer direkten Kampfhandlung, muss er sich also keiner Gegner erwehren und greift selbst keine Feinde an, dann kann er sich nach den regulären Regeln bewegen. Ist er aber direkt in Kampfhandlungen verwickelt, muss er sich zunächst lösen. Der Versuch kostet den Helden 1 Aktion, zusätzlich ist eine Probe auf Körperbeherrschung (Kampfmanöver) nötig. Die Probe ist um die Anzahl der Gegner in Angriffsdistanz erschwert. Wenn die Probe gelingt, darf der Held sich GS Schritt weit bewegen. Bei seiner Bewegung muss er darauf achten, ob er weitere Passierschläge bekommt, wenn er sich durch die Angriffsdistanz von Gegnern bewegt. Beim Misslingen der Probe kann sich der Held nur GS/2 bewegen und erleidet einen Passierschlag."


    Die von mir markierte Stelle legt mMn eindeutig fest, dass ein "durch die Angriffsdistanz bewegen" vollkommen ausreichend ist um Passierschläge zu forcieren.

    Da der B Teil für das Problem keine Rolle spielt, habe ich ihn nicht zitiert. Entscheiden ist der A Teil "Im Kampf", da es um einen Angriff DES LÄUFERS geht, nicht Teil B, der Läufer regelt, die sich nicht in eine kämpferische Handlung verwickeln.

    Das alleine die Bewegung durch Angriffsdistanzen Passierschläge zur Folge haben kann, steht außer Frage. Das man in diesem Fall keine Probe ablegen muss, ist ebenfalls klar.

    Der entscheidende Punkt ist, aber ein anderer: "ist man im Kampf" muss man sich lösen (verbraucht eine Aktion, die man i.d.R. nicht hat -> für Angriff verbraucht), läuft man nur so vorbei ist man nicht im Kampf und muss sich auch nicht lösen (verbraucht also keine Aktion).

    Der Sonderfall Lanzenangriff (Sonderregel) wird glaube ich in einem eigenen Beitrag schon diskutiert.

    "Laufen, Angreifen, Laufen" (ohne Sonderregel) wird u.a. durch die zitierte Passage unterbunden und deshalb habe ich sie angeführt. Einfach gesagt: Man kann nicht mehr einfach mit der freien Aktion "Bewegung" aus der Kampfhandlung laufen, denn dazu muss man sich lösen.

  • x76 ah - tut mir Leid. Der Post den ich von dir zitiert habe, hat sich für mich zuerst als Widerspruch gelesen, dass ein Passierschlag beim Durchqueren der Angriffsdistanz fällig wird.

    Ich hab aber einfach heute Früh wohl zu unaufmerksam gelesen, worauf du hinaus wolltest und stimme dir völlig zu.

    Wenn man einen "Angriff im Vorbeiziehen" einfügen möchte, dann als Spezialmanöver mit entsprechender Erschwernis und einem drawback (z.B.: "Geht der 'Angriff im Vorbeiziehen' daneben, so erhält der Kämpfer der als Ziel ausgewählt wurde einen Passierschlag gegen den Helden"), die Regeln der Bewegung lassen es offensichtlich nicht zu und eine entsprechende Hausregel würde das Balancing, welches vorhanden ist, zugunsten von profanen Nahkämpfern kippen, die mMn in DSA5 ohnehin schon die stärksten DDs, als auch Tanks sind.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'