Rechtskunde - was kann man damit eigentlich so anfangen?

  • Nachdem in einem Thread die Frage aufkam, welche rechtliche Handhabe es gäbe, um Menschenhändler zu bestrafen, und das Argument kam, dass man in einer anderen als der Heimatstadt ja überhaupt keine Chance hätte, dass überhaupt jemand auf einen hört (so man nicht adlig oder geweiht ist), habe ich mich gefragt ... was für grenzübergreifende Gesetze gibt es eigentlich, an die sich bindend gehalten werden muss, auch von Seiten des Gerichts?

    Ich gehe davon aus, dass die Ausnahmeregelungen für Elfen, Zwerge und Gildenmagier überall gelten, weil sie eben durchgesetzt werden, bzw. weil niemand Ärger mit den Elfen, Zwergen, Magiergilden will.

    Aber wenn ein Adliger auf seinem eigenen Grund und Boden dem kleinen Taschendieb die Hand abhacken lassen will, kann dann ein SC mit Rechtskunde ankommen und sagen: "Moooment mal - das Diebesgut war unter eine Dukate wert, und er ist zum ersten Mal vor Gericht, da ist Handabhacken nicht rechtens"? Beziehungsweise, können tut er es sicher, die Frage ist nur, ob es was bringt. :/

  • Aber wenn ein Adliger auf seinem eigenen Grund und Boden dem kleinen Taschendieb die Hand abhacken lassen will, kann dann ein SC mit Rechtskunde ankommen und sagen: "Moooment mal - das Diebesgut war unter eine Dukate wert, und er ist zum ersten Mal vor Gericht, da ist Handabhacken nicht rechtens"? Beziehungsweise, können tut er es sicher, die Frage ist nur, ob es was bringt.

    Adeliger ist nicht gleich Adeliger und das macht sich auch bei den Kompetenzen bemerkbar (die Halsgerichtsbarkeit, also z.B. Todesurteile liegen beim Hochadel), besonders schwere Vergehen [wie Hochverrat] beim Reichsgericht etc.). Dort wo es Adelige gibt, gibt es meist auch Praios. Zwar kann einem Adeligen auf dem eigenen Land kaum einer reinreden, aber auch Adelige sind mehr oder weniger an Gesetze gebunden. Wer wider Tradition, Recht und Ordnung regiert, macht sich meist keine Freunde.

    In der Praxis dürfte man sich also schon aus Eigenutz (Ruf, Ansehen, Ärger mit Kirchen...) meist an die Gesetze halten, wenn man Recht spricht. Viel passieren würde dem Adeligen "für die unrechmäßig abgehackte Hand von einem Niemand" aber vermutlich nicht (es sei denn jemand mit Einfluss mischt sich aus eigenem Interesse ein).

    Mit Rechtskunde kann man zum Einen Probleme im Vorfeld vermeiden (man verstößt dann z.B. nicht versehentlich oder unwissentlich gegen ein Gesetz), zum Anderen aber natürlich auch einwirken, wenn es zur Anklage oder einer Verhandlung kommt (z.B. den Adligen mit geschickter Zunge ins Ohr reden, welche Bestrafung ein wahrer Herrscher in Praios Gnaden angedeien lassen würde ;) ).

    Letztendlich kommt es aber immer auf die genauen Umstände, das angewendete Rechtssystem (da gibt es verschiedene) und vieles mehr an. Selbst bei den Wilden im Dschungel oder den Bukanieren des Südmeers gibt es in der Regel irgendeine Form von gelebtem Recht und keine völlige Willkür und damit auch einen Platz für das Talent Rechtskunde (oft jedoch deutlich erschwert). Internationale Gesetze gibt es nur wenige, aber die Rechtsprechung der Reiche unterscheidet sich in gängigen Fällen (wie Diebstahl, Wilderei etc.) kaum -> siehe allgeimeine Angaben in DSA Werken wie Geographia. Lokale Ausnahmen sind natürlich immer möglich "Fast überall kennt man den kleinen Diebstahl, aber gerade hier in Baronie X sieht es anders aus"

    Ein brauchbarer Wert in Rechtskunde geht wohl mit irgendeiner Form von Studium oder Ausbildung einher (woher sollte der Talentwert sonst kommen?) und damit in vielen Fällen auch die Gerichtsfähigkeit (keine Ahnung mehr wie das genau heißt). Damit darf man dann vor Gericht sprechen, aussagen usw. z.B. auch für Leute "Niemande" die keine Stimme haben "Anwalt" oder "Sprecher".

    Ebenso hat man wohl meist eine gewisse Erfahrung darin, sich in "Gerichtsverhandlungen" aller Art zurecht zu finden und aufbauende Talente, was keinesfalls Schlecht für den beschuldigten Kameraden ist. "Weiß wie man mit dem Entscheider umgehen muss, um die Sache hoffentlich positiv beeinflussen zu können" und das sowohl vor einem mittelreichischen Baron, wie auch vor einem Mohahäuptling.

    Zu guter Letzt werden Bagatellen (wie der kleine Diebstahl) kaum von einem Adeligen verhandelt, sondern von einem eingesetzen Amtmann und auf diesen kann man schon eher einwirken als auf seinen Herrn. Möchte der Amtmann wirklich, dass man seinem Herrn nachweisen kann, dass sein Handlanger keine Ahnung von Recht und Gesetz hat? Eine widerrechtlich und trotz Einspruch abgeschlagene Hand macht sich sicherlich nicht gut.

    Man kann natürlich auch versuchen den Adeligen vor einen Richter zu zerren (z.B. mit Anschuldigungen wie Rütteln an den Festen Alverans durch wissentliches Handeln gegen gutes Recht)- ob das Erfolg hat ist offen. Macht, Einfluss, Interessen.... :evil:

    In vielen Reichen entscheidet übrigens nicht das Recht, sondern die Bestechung über den "Sieger" einer Verhandlung (insbesondere dort wo es keinen richtigen Richter gibt, sondern eher einen Schlichter).

  • Ich finde die Frage total überraschend.

    Rechtskunde beinhaltet zunächst: was darf 'man'?

    Weiterreichend: wer darf was und wo? (Unfreie, Bürgerin, Fremdijia, Rojar & Hetfrau, Novizin bis Patriarchin, Elevin bis Convocata prima, Junkerin bis Kaiserin, Zibilja, Hexe, Druidin, Elfe, Halbelfe, Angroscha, Orca, Goblinfrau & Kunga und natürlich alle ihre männlichen Kollegen, sofern es solche geben kann)

    Man bewegt sich doch praktisch immer in einem Rechtsraum und jede andere als die heimische Standardsituation birgt das Risiko des Fehlverhaltens. Also... im angehenden 19.Jh war die Nutzung des Bürgersteiges für Fahrzeuge zur Säuglingsbeförderung nur mit polizeilicher Genehmigung zulässig und in jener Orksippe kann Mann die Frau des Nachbarn haben, wenn er ihn bei Tageslicht und von vorne erstach. Und sowas...

    Das jeweilige Rechtssystem ist also in sehr umfangreichem Maß ein Spiegel der Kultur und ein rechtliches bzw. kulturelles Grundverständnis ist fast unabdingbar sich ohne größere Zwischenfälle in einem Kulturraum zu bewegen.

    Das alles ist schon Rechtskunde, ehe man sich dem ersten Konflikt als Opfer, Beschuldigter, Beobachter, Ankläger, oder Richter nähert.

    Ansonsten alles das, was x76 geschrieben hat...

  • Mit Rechtskunde kennst du die örtlichen Verfahrensregeln ("Die Aussage eines Zeugen mit gutem Leumund zählt mehr als Indizienbeweise"; "Wenn der Angeklagte die Folter übersteht, ohne zu gestehen, muss die Anklage fallengelassen werden"; usw.) und Präzedenzen ("Herr, eure gütigen und edlen Vorfahren pflegten Diebstähle dieser Schwere mit Rückgabe des Diebesgutes und 10 Stockschlägen zu ahnden. Und was ihnen Recht war, kann euch nur billig sein"). Natürlich kann der Adlige das einfach ignorieren, aber dann steht er eben auch schlecht da.

    Ansonsten fallen unter das Talent nicht nur Fragen des Strafrechts:

    Wem steht ein Stück Land gemäß dem lokalen Erbrecht zu? -> Rechtskunde

    Kann ein Betrunkener gültige Verträge abschließen -> Rechtskunde

    Ist dieser Mann nach seinem Stammbaum tatsächlich adlig? -> Rechtskunde

    Was geschieht, wenn der Halter eines Titels ohne auffindbare Erben verstirbt? -> Rechtskunde.

    usw.

    Es gibt alle möglichen Arten von Rechtsgeschäften, die mit einem Strafprozess gar nichts zu tun haben, bei denen dir Rechtskunde aber natürlich hilft.

  • Ich würde auch sagen, Rechtskunde umfasst alles was das menschliche (kulturschaffende) zusammenleben regelt. Also alles was über das „Gesetz des Stärkeren“ hinausgeht. Wie auch schon gesagt wurde, natürlich sollte man den Kulturkreis des Talentenutzers mit dem Kulturkreis in dem das Talent genutzt wird bedenken. Einem Nivesen dürfte das Rechtssystem des Mittelreiches sehr suspekt sein. Aber auch schon weniger extreme Unterschiede, zB einem Aranier (dürfte durch das mittelreichische System geprägt sein) wird das System der Tulamiden oder Novadi fremd sein oder zumindest in manchen Fällen seltsam vorkommen. In anderen Fällen wird er Ähnlichkeiten oder gar gleiches erkennen.

  • Es gibt alle möglichen Arten von Rechtsgeschäften, die mit einem Strafprozess gar nichts zu tun haben, bei denen dir Rechtskunde aber natürlich hilft.

    Die aber, und das war der Knackpunkt, wiederum recht abhängig von der Willkür des lokalen Gesetzgebers sind.

    Ob ein Betrunkener rechtlich gültige Verträge abschließen kann, mag man in Thorwal anders sehen als in Gareth. Und in irgendeinem Kaff im Bornland, in dem ein Brückenbaron über ein handtuchgroßes Stück Land herrscht, mag wiederum aus Bequemlichkeit gelten, dass alles was ein Betrunkener sagt, gilt, weil der Baron nie nüchtern ist ...

    Meines Wissens gibt es keine aventurienweite Setzung dazu, i.e. kein aventurienweites Gesetz.

    Allenfalls in der Frage "adlig oder nicht" sehe ich tatsächlich eine gewisse Anwendbarkeit, denn das muss ja überregional geregelt sein.

    Allgemein drängt sich mir der Eindruck auf, dass Rechtskunde eigentlich nur eine Argumentationshilfe ist, um dem Richter mit "das ist Gewohnheitsrecht, wenn man dagegen verstößt könnten andere Adlige das doof finden" kommen zu können - aber eben doch nicht annähernd die Wirksamkeit eines neuzeitlichen Jurastudiums hat.

    Ich würde auch sagen, Rechtskunde umfasst alles was das menschliche (kulturschaffende) zusammenleben regelt. Also alles was über das „Gesetz des Stärkeren“ hinausgeht. Wie auch schon gesagt wurde, natürlich sollte man den Kulturkreis des Talentenutzers mit dem Kulturkreis in dem das Talent genutzt wird bedenken. Einem Nivesen dürfte das Rechtssystem des Mittelreiches sehr suspekt sein. Aber auch schon weniger extreme Unterschiede, zB einem Aranier (dürfte durch das mittelreichische System geprägt sein) wird das System der Tulamiden oder Novadi fremd sein oder zumindest in manchen Fällen seltsam vorkommen. In anderen Fällen wird er Ähnlichkeiten oder gar gleiches erkennen.

    Und eben da ist die Frage, was das Talent eigentlich bringt - wenn man daheim ist, braucht man es selten, so man es nicht beruflich macht (man braucht im Realleben ja auch kein Jurist sein, um da wo man aufgewachsen ist nicht versehentlich ein Verbrechen zu begehen) und im Ausland (in dem man sich ja als reisender Abenteurer meist befindet) kriegt man dann wieder so starke Abzüge, dass es kaum was bringt.

    Immerhin kann sich auch ein Charakter mit ziemlich hoher Rechtskunde schlecht mit dem Lokalrecht am anderen Ende der Welt auskennen. Jetzt so rein logisch gesehen.

    (Da auch meine Frage als SL: Was kann ich einem Charakter mit hoher Rechtskunde als "du weißt das jetzt" Info geben, damit das Talent auch irgendwie was bringt? Irgendwelche abstrusen Lokalgesetze erfinden, die der Char dann eben kennt, aber andere nicht? Und gerade auch im Ausland - was ist überhaupt übertragbar?)

  • Also erstmal sind Gesetzgebungen gar nicht so extrem lokal verschieden. Große Werke wie der Codex Raulis strahlen schon sehr aus und werden dann oft lokal umgesetzt und ergänzt. Dann sind auch gerade Schwerverbrechen und andere wirklich wichtige Dinge etwas, dass vor gräflichen und ähnlich wichtigen Gerichten verhandelt wird. Sehr viel kleinteiliger werden die zugehörigen Gesetze auch nicht sein. Und zuletzt ist es auch oft so, dass man sich in Fällen, in denen keine eigenen Regeln existieren, gerne mal am Nachbarn orientiert

    Ansonsten kennt ein Charakter mit Rechtskunde natürlich die Gesetze und auch das Gewohnheitsrecht. Zusätzlich weiß er aber auch :

    - Welche Gesetze/Gesetzeswerke im konkreten Fall überhaupt relevant sind

    - Welche Gerichte überhaupt zuständig sind

    - Welche Ausnahmen/Sonderprivilegien/Monopole es gibt (das steht normalerweise nicht im Gesetz)

    - Wie die Gesetze legitimiert sind (= wer sie erlassen hat und wem man auf die Füße tritt, wenn man sie ignoriert)

    - Wie die Rechtspraxis aussieht (z.B. ob das Gesetz nur auf dem Papier besteht oder wie Spielräume in den Gesetzen typischerweise interpretiert werden)

    - Wie die Verfahrenspraxis aussieht (also wer wann wo vor den Richter treten kann, welche Aussagen/Zeugen sinnvoll sind usw, wie lange ein Prozess dauert)

    - Wie man Verträge und ähnliches rechtssicher verfasst

    - Wie normalerweise grenzübergreifende Streitigkeiten gehandhabt werden / welche entsprechenden Abkommen zwischen Reichen oder Herrschern bestehen

    Von der Spielpraxis würde ich schon sagen, es ist ein recht nützliches Talent.


    Und ja, natürlich können Herrscher willkürliche lokale Gesetze erlassen. Das ist aber nicht die Norm, weil so was das Regieren nicht unbedingt einfacher macht.

  • Ist dieser Mann nach seinem Stammbaum tatsächlich adlig? -> Rechtskunde

    Hm, mit dieser Anwendung von Rechtskudne wäre ich nur bedingt glücklich,, da Erbverflechtungen nciht ganz unkompliziert sind. Evtl. käme Geschichtswissen bei DSA5 in Frage, in anderen Regeleditionen würde ich Staatskunde oder Etikette empfehlen.

    Aber zurück zur Frage: Ich würde Spiele*innen die Anwendung ermöglichen (je nach QS), um in einem laufenden Verfahren die "Schlupflöcher eines Advokaten" zu erfahren. Dies können skurrile Präzedenzfälle sein ("Nach Kaiser Valpos Erlass von xxx n. B.F. sind Volltrunkene an Praiostagen nicht schuldfähig"), Besonderheiten des Verfahrens ("Nur adelige Fürsprecher*innen können Beschuldigte vor der bürgerlichen Jury entlasten") oder strafmildernde Prozessausgänge ("Eine Todesstrafe kann durch einen Gerichtskampf auf das erste Blut in Verbannung umgewandelt werden").

    Auf dieses Wissen könnten ganze Abenteuer aufbauen: Jurymitglieder in Nebengesprächen überzeugen, die geeigneten Vertreter finden (der ständig trunkene, verarmte Adelige könnte mit geeignetem ins Ohr geflüsterte Rechtswissen die Verteidung verkörpern, welche die SC selbst aufgrund des fehlenden Status nicht machen können. Er muss nur noch dazu motviiert werden), entlastende Zeugen finden (z.B. "Er mag zwar zuerst zugeschlagen haben, aber ZUVOR kam die Beleidigung, das habe ich genau gehört"), etc., etc., pp.

    Und aus dem Chaos sprach eine Stimme: ´Lächle und sei froh, denn es könnte alles viel schlimmer kommen.` Also lächelte ich, war froh und es kam schlimmer...

    Im Balash gibt es auf alle Waren 19% Mherwed-Steuer

  • Ich gehe davon aus, dass die Ausnahmeregelungen für Elfen, Zwerge und Gildenmagier überall gelten,

    Nein. Nur in den Region/Reichen, in der Lex Zwergia, Tralloper Vertrag und Gildenrecht anerkannt und gültig sind, gelten sie.


    Recht ist ja auch ein sehr weites Feld, nicht nur, was drunter fällt, sondern auch, dass in anderen Ländern andere Gesetze und Handhabungen gültig sind.

  • Nein. Nur in den Region/Reichen, in der Lex Zwergia, Tralloper Vertrag und Gildenrecht anerkannt und gültig sind, gelten sie.

    Dass Lex Zwergia und Tralloper Vertrag nur da gelten, wo man Elfen und Zwerge kennt, ist logisch, aber wo gilt das Gildenrecht nicht? :/

    (Innerhalb zivilisierter Länder. Dass irgendwelche Barbaren sich da nicht drum scheren, ist klar. ;) Aber in den Gebieten wird man mit Rechtskunde auch nur erkennen können, dass man mit Rechtskunde nicht weiterkommt.)

  • aber wo gilt das Gildenrecht nicht? :/

    Da, wo es kein Gildenrecht gibt. Außerhalb der zivilisierten Gegenden. Die Mohas, Nivesen oder Gjalsker geben da nichts drauf. Wobei allein auf . Aber auch in anderen Gegenden hat der Codex Albyricus schnell weniger Handhabe, nämlich je weiter man nach Süden oder nach Norden kommt vom MR aus. "Gültig ist es im Neuen und Alten Reich, im Bornland und in Aranien, in bestimmtem Maße in Nostria, Andergast und dem Kalifat. Dem Anspruch nach ist es aventurienweit gültig", so der Wiki-Eintrag.

  • Nachdem in einem Thread die Frage aufkam, welche rechtliche Handhabe es gäbe, um Menschenhändler zu bestrafen, und das Argument kam, dass man in einer anderen als der Heimatstadt ja überhaupt keine Chance hätte, dass überhaupt jemand auf einen hört (so man nicht adlig oder geweiht ist), habe ich mich gefragt ... was für grenzübergreifende Gesetze gibt es eigentlich, an die sich bindend gehalten werden muss, auch von Seiten des Gerichts?

    Schon hier muss ich gleich intervenieren. Die Aussage war eben nicht, dass man als Ortsfremder gar keine Chance hat zu seinem Recht zu kommen, sondern dass man hierfür in einer Stadt, in welcher man kein Bürgerrecht besitzt (oder sonstige Privilegien hat) einen Rechtsbeistand benötigt. Und siehe da, schon haben wir eine erste Verwendung für dieses Talent.

    Zitat

    Ich gehe davon aus, dass die Ausnahmeregelungen für Elfen, Zwerge und Gildenmagier überall gelten, weil sie eben durchgesetzt werden, bzw. weil niemand Ärger mit den Elfen, Zwergen, Magiergilden will.

    Hierzu hat Schattenkatze berits zutreffend ausgeführt.

    Zitat

    Aber wenn ein Adliger auf seinem eigenen Grund und Boden dem kleinen Taschendieb die Hand abhacken lassen will, kann dann ein SC mit Rechtskunde ankommen und sagen: "Moooment mal - das Diebesgut war unter eine Dukate wert, und er ist zum ersten Mal vor Gericht, da ist Handabhacken nicht rechtens"? Beziehungsweise, können tut er es sicher, die Frage ist nur, ob es was bringt. :/

    Es kommt auf die Stellung des Adligen an. Darf er überhaupt Leibstrafen verhängen? Im Mittelreich ist dies bspw. nicht immer der Fall, da benötigt es schon einen Baron bzw. einen von ihm eingesetzten Richter. Todesurteile darf erst ein Graf bzw. entsprechender Stand verhängen. Selbst in Sewerien dürfen die Bronnjaren Leibstrafen bis hin zur Tötung nur bei ihren Leibeigenen vornehmen, nicht einfach bei jedem Fremden. Und siehe da, wieder hat der Rechtskundige hier eine sinnvolle Information aus seinem Talent ziehen können.

  • Ich wollte noch ergänzen, dass Rechtskunde auch dabei helfen kann, rechtsbezogene Geschehnisse, die einem in fremder Umgebung unterkommen, richtig zu deuten.

    Wenn ich z.B. in Aranien unterwegs bin und Schuldsklaventum sehe, habe ich mit einem Rechtskundewert ohne Weiteres den Unterschied zum Sklavenstatus in z.B. von Al'Anfa beherrschten Regionen parat. Wer keinen hat, ist womöglich recht verwundert, wenn der Schuldsklave zu seinem freien Tag aufbricht, der ihm 1x die Woche zusteht.

    Natürlich kann man dafür auch z.B. Gassenwissen bemühen/ darauf ausweichen, aber Rechtskunde ist einfach der unmittelbarere Wert.

  • Berücksichtigt ihr eigentlich immer eine Kultur bezogene Modifikation?

    Ich meine der Rechtsgelehrte aus Gareth, muss keine aranischen Gesetzestexte studieren, um Rechtsgelehrter in Gareth zu sein.

    Wenn ja, wie modifiziert ihr es?

    Erschwert ihr es den Helden wenn sie sich von ihrem Rechtsgebiet entfernen oder gebt ihr eine Erleichterung wenn sie das Recht ihrer Heimat deuten müssen?

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Berücksichtigt ihr eigentlich immer eine Kultur bezogene Modifikation?

    Ich meine der Rechtsgelehrte aus Gareth, muss keine aranischen Gesetzestexte studieren, um Rechtsgelehrter in Gareth zu sein.

    Wenn ja, wie modifiziert ihr es?

    Erschwert ihr es den Helden wenn sie sich von ihrem Rechtsgebiet entfernen oder gebt ihr eine Erleichterung wenn sie das Recht ihrer Heimat deuten müssen?

    Ja, ich berücksichtige als Meisterin kulturbezogene Modifikationen. Manche Proben auf Gesellschaftliche oder Wissenstalente werden außerhalb der eigenen Kultur um mindestens 3 bei einfachen Themen, eher 7 bei Standardthemen erschwert, bei sehr komplizierten Fällen sogar mit bis zu 15 Punkten (DSA 4.1, Wege des Schwerts). Ich weise die Spielenden dann ausdrücklich darauf hin, ob und inwiefern der Malus ignoriert werden kann, wenn Kulturkunde vorhanden ist. Mindestens Kulturkunde für seine Heimatregion würde beim Rechtsgelehrten aus Gareth bei der Charaktererstellung ja schon kostenfrei "mitgeliefert".

  • Gesetze anderer Länder kennt man erst, wenn man sich irgendwie tatsächlich mitbeschäftigt hat. Je höher der Wert ist, desto besser die Chancen, auch mal was anderes mitbekommen zu haben.

    Man sollte allerdings in jedem Fall wissen, egal ob man die Gesetze des eigenen Landes kennt, dass es in anderen Ländern anders zugehen kann, auch in Sachen Gesetze.

    Erleichterungen allgemein gibt es bei mir (oder auch mal keine Probe), wenn etwas aus dem ff geschieht, weil man wirklich gut in der Materie drin steckt.

    Aber auch z.B. TaW 15 + eines Mittelreichers, der noch nie außerhalb seines Landes war heißt, dass er in jedem Fall mit vielen Details und Kennntnissen ausländischer Gesetze vertraut ist, und mit einem ganz geringen Wert im anderen Land kennt man sich da auch nicht aus.

  • Berücksichtigt ihr eigentlich immer eine Kultur bezogene Modifikation?

    Ich meine der Rechtsgelehrte aus Gareth, muss keine aranischen Gesetzestexte studieren, um Rechtsgelehrter in Gareth zu sein.

    Wenn ja, wie modifiziert ihr es?

    Erschwert ihr es den Helden wenn sie sich von ihrem Rechtsgebiet entfernen oder gebt ihr eine Erleichterung wenn sie das Recht ihrer Heimat deuten müssen?

    Ja. Aber normalerweise mit überschaubaren Erschwernissen. Die 7 werden selten übertroffen.

    Erleichterungen kann es auch mal geben, aber eher für Sachen, die lokaler sind als Kulturkunde sie abdeckt.

  • Rechtskunde (gerne auch in Kombination mit anderen Talenten wie z.B. Staatskunst) kann auch dazu beitragen Handlungen anderer Charaktere und deren Folgen zu bewerten und daraus weitere Schritte abzuleiten.

    Ein Intrigant könnte dies z.B. Nutzen um einem Widersacher Schaden zuzufügen oder um ihn zu erpressen, weil er weiß, dass dieser etwas illegales getan hat, wo ein Charakter mit niedrigem Rechtskundewert die Tragweite des Handelns seines Gegenüber gar nicht durchschaut.

  • Wer keinen hat, ist womöglich recht verwundert, wenn der Schuldsklave zu seinem freien Tag aufbricht, der ihm 1x die Woche zusteht.

    Oder auch nicht, weil er den Schuldsklaven gar nicht als Sklaven irgendeiner Art erkannt hat. Erkennt man die an irgendwas? Brandzeichen werden sie ja wohl keine haben, immerhin können sie frei werden wenn sie ihre Schuld abgearbeitet haben.

  • Ich vergesse immer, dass das in DSA 5 nicht mehr drinsteht: In "Land der ersten Sonne", der vorangegangenen Edition, wird beschrieben, dass Schuldsklavinnen und Schuldsklaven Eisenringe tragen. Es geht sogar, nur welche an den Fingern zu tragen, aber ein eiserner Reif muss es eben sein. Am Fingerring sieht man, dass sie sogar abnehmbar sein können.