Nachdem in einem Thread die Frage aufkam, welche rechtliche Handhabe es gäbe, um Menschenhändler zu bestrafen, und das Argument kam, dass man in einer anderen als der Heimatstadt ja überhaupt keine Chance hätte, dass überhaupt jemand auf einen hört (so man nicht adlig oder geweiht ist), habe ich mich gefragt ... was für grenzübergreifende Gesetze gibt es eigentlich, an die sich bindend gehalten werden muss, auch von Seiten des Gerichts?
Ich gehe davon aus, dass die Ausnahmeregelungen für Elfen, Zwerge und Gildenmagier überall gelten, weil sie eben durchgesetzt werden, bzw. weil niemand Ärger mit den Elfen, Zwergen, Magiergilden will.
Aber wenn ein Adliger auf seinem eigenen Grund und Boden dem kleinen Taschendieb die Hand abhacken lassen will, kann dann ein SC mit Rechtskunde ankommen und sagen: "Moooment mal - das Diebesgut war unter eine Dukate wert, und er ist zum ersten Mal vor Gericht, da ist Handabhacken nicht rechtens"? Beziehungsweise, können tut er es sicher, die Frage ist nur, ob es was bringt.