Bann des Eisens und die Wirkung auf Artefakte und Traditionsartefakte

  • Zitat von Entweder Regelwerk (2. Edition), Seite 275ff oder Aventurische Magie, Seite 20

    Regelseitig gelten Stabzauber als Sonderfertigkeiten und werden auch so erlernt. Das Aktivieren von Stabzaubern erfordert daher keine Fertigkeitsproben.

    Das bringt mich zu einer anderen Frage:

    Sind Stabzauber vom Bann des Eisens betroffen?

    Zitat von Entweder Regelwerk (2. Edition), Seite 275ff oder Aventurische Magie, Seite 20

    Regelseitig gelten Stabzauber als Sonderfertigkeiten und werden auch so erlernt. Das Aktivieren von Stabzaubern erfordert daher keine Fertigkeitsproben.

    Das bringt mich zu einer anderen Frage:

    Sind Stabzauber vom Bann des Eisens betroffen?

    Nein. Gleiche Antwort wie beim Destruktor. Der Bann des Eisens bezieht sich explizit auf Zauber und nicht auf magische Handlungen oder Sonderfertigkeiten.

    Außerdem senkt meines Wissens nach der Bann des Eisens die Regeneration und erschwert die Probe. Aber bei Stabzaubern gibt es keine Probe.

    Das bringt mich zu einer anderen Frage:

    Sind Stabzauber vom Bann des Eisens betroffen?

    Nein. Gleiche Antwort wie beim Destruktor. Der Bann des Eisens bezieht sich explizit auf Zauber und nicht auf magische Handlungen oder Sonderfertigkeiten.

    Außerdem senkt meines Wissens nach der Bann des Eisens die Regeneration und erschwert die Probe. Aber bei Stabzaubern gibt es keine Probe.

    Auch wenn ich die Antwort so richtig finde und ebenso sehe, wollte ich auf die "keine Probe" eingehen und dort Klugscheißen (sry):
    Es gibt Stabzauber, bei denen Proben vorkommen (Flammenschwert, Seil des Magus, Telekineseschlag fallen mir da ein), allerdings ist das keine Zauberprobe um den Stabzauber zu wirken sondern Proben mit den Fähigkeiten des Stabzaubers (Attacke-Probe in den genannten Beispielen).

    Tiro nun hast du mich neugierig gemacht.

    Wie würdet ihr alle denn die Probe (14/14/14) auf die Zauberspeicher bewerten, wirkt der Stab in dem besonderen Fall eine Zauberprobe? Würdet ihr hier den Bann des Eisens wirken lassen, da der Zauberstab ja als "Teil des Körpers des Zauberers" zählt oder würdet ihr dennoch die Regel gelten lassen, dass es wie eine SF behandelt wird?

    Ist in der Tat RAW nicht geklärt. Ich würde den Bann vermutlich ignorieren. Aber wenn man sagt der Bann des Eisens gilt dann muss er auch für Artefakte gelten die ja auch eine Probe erfordern.

    Hm das wäre dann aber ja Potentiell eine doppelte Bestrafung.

    Einmal beim einsprechen dann nochmal beim auslösen. Wie meinst du matrix angenommen zu 3.? Es ist aus Eisen also müsste es erschwert sein. Denn die Matrix hat der Stab ja auch angenommen.

    Also ich würde es weglassen und so wie es klingt würde ich auch darauf Wetten das die Redax es auch so sehen wird.

    Wie gesagt Eisenhower ich handhabe es genau wie du und denke auch das die Redax das ungenaue Ruling einfach nur übersehen hat.

    Aber rein nach RAW und 'wording' würde ich behaupten ist das nicht richtig, denn wenn man sich danach richtet, wird bei den Zauberspeicher-SF der Zauberspruch 2x vom Zauberer gewirkt. Das erste Mal beim 'in seinen Stab fließen lassen' und dann erneut beim 'aus dem Stab heraus wirken'.

    Beide Male müsste also der 'Bann des Eisens' des Zauberers greifen.

    Da dieses ja: "Pro vollen 2 Stein Eisen, die ein Zauberer mit sich trägt, ist das Wirken von Zaubern um je 1 erschwert."

    Wirkung: Der Zauberer kann einen Zauberspruch wirken, der maximal 8 AsP kosten darf, und ihn in seinen Stab fließen lassen. Der Zauberer kann den Zauberspruch dann mittels 1 Aktion aus dem Stab heraus wirken, vorausgesetzt, dass ein gültiges Ziel vorhanden ist. Er muss dabei weder Formel noch Geste des Zauberspruchs einsetzen und erleidet für deren Weglassen auch keinerlei Erschwernisse. Wird der gespeicherte Zauber eingesetzt, wird auf die Eigenschaften 14/14/14 gewürfelt. Der FW entspricht dabei den FP des gespeicherten Zaubers. Der Zauberspeicher des Adepten kann keine Rituale speichern, und er kann immer nur einen einzigen Zauberspruch beinhalten.

    Das ist bei Artefakten anders formuliert, da hier ja auch Andere, als der Zauberer, das Artefakt auslösen können.

    Das Artefakt würfelt die Zauberprobe des ausgelösten Zaubers und zwar mit Eigenschaftswerten von jeweils 14 und dem FW, der den in dem Artefakt gespeicherten FP des Zauberspruchs entsprechen.

    Hier wirkt das Artefakt den Zauber, nicht der Anwender,der ihn ausgelöst hat.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (6. November 2021 um 02:32) aus folgendem Grund: RS und Gramma

  • Ok ich verstehe deinen Punkt. Und denke auch es ist ungenau formuliert.

    Danke fürs zusammenfassen! ;)

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Ja, ich denke auch, dass dieser Fall bei den Formulierungen nicht so bedacht wurde.

    Ich bin aber immer noch der Meinung, dass der Zauberstab trotz der Bindung immer noch ein eigenständiger Gegenstand darstellt und der Bann des Eisens nicht vom Zauberer aus betrachtet werden muss.

    Außerdem: Collega Ihr habt euch bewegt. Ihr solltet doch genau an der Stelle stehen bleiben - das zerstört doch den ganzen Versuchsaufbau. ;)