Rüstungen für Magier und CA

  • Wird das hier immernoch diskutiert? Ich hatte doch schon weiter oben den Link zu der DSA 5 Quelle für den CA im GRW gepostet:

    Zitat von Grundregelwerk S. 365

    Der Codex Albyricus und andere Vorschriften

    Nicht jeder Aventurier hat das Recht, alle Waffen und Rüstungen zu tragen. Eine der bekanntesten Vorschriften in Bezug auf das Waffenrecht ist im Codex Albiricus verzeichnet.

    Hier wird geregelt, welche Waffen ein Magier mit sich führen darf. Neben ihrem Stab und ihrem Dolch dürfen Gildenmagier keine andere Waffe tragen, außer sie haben eine besondere Erlaubnis ihrer Gilde erhalten, einen

    sogenannten Dispens. Dieser wird so gut wie nie ausgestellt, außer bei der Akademie Schwert & Stab zu Gareth.

    Rüstungen sind ebenfalls verboten, allenfalls ein Gambeson ist gestattet, mehr aber auch nicht.

    Zudem ist est wichtig, das der CA nicht nur bei den Akademien gilt, sondern in etlichen Reichen (Miteelreich, Horasreich, etc.) die Gundlage für die Justiz bzw. der Magier dort ist. Insbesondere die Praios Kirche dürfte ein Auge darauf haben.

  • Wird das hier immernoch diskutiert? Ich hatte doch schon weiter oben den Link zu der DSA 5 Quelle für den CA im GRW gepostet:

    Dieses Zitat beantwortet halt die Ausgangsfrage nicht. :)

    Wenn ich den Wattierten Waffenrock meines Magiers mit einem Lederinnenfutter ausstatten lasse, wäre das mit dem codex albyricus vereinbar?

    Oder anders ausgedrückt: Ist ein wattierter Waffenrock mit Lederanteil erlaubt? Zunächst einmal handelt es sich ja um eine Fluff-Frage. Die Edition sollte, da es ja ein paar Retcons gab, nicht ganz aus den Augen gelassen werden, spielt aber eine untergeordnete Rolle. Und DSA4 ist im Fluff einfach oft etwas ausführlicher. Hier können wir zu dem Thema aber auch noch weiter Meinungen austauschen, wenn Bedarf besteht. :)

    Die DSA4-Quelle beantewortet die von aludd einfach etwas "schöner". Ein Lederanteil im wattierten Waffenrock ist legal, wenn es entweder weiches Leder ist (z. B. Iryan) oder der Rock zumindest nicht überwiegend aus gehärtetem Leder besteht. Das ermöglicht genau die juristischen Spitzfindigkeiten, nach denen hier nach meinem Verständnis gesucht wird und die zu einem schlitzohrigen Magier, der sich etwas über die Rechtstexte gesetzt hat, einfach passen. DSA4 hat diese Gesetzeslücken ja absichtlich und ausdrücklich aufgezeigt. Ich persönlich fände es sehr schade und als Verlust für den reichen DSA-Hintergrund, wenn man das einfach rauswerfen würde. Und ich denke genau aus diesen Gründen tauschen wir uns hier auch noch aus.

  • @Windweber: es war auch nicht an dich gerichtet. Gambeson ist laut CA in DSA 5 erlaubt. Wattierte Robe ebenfalls (siehe S&S zu Gareth Profession). Wenn die Veränderungen nur Fluffmässig ist und Regeltechnisch immernoch als Gambeson gilt, dann ist es kein Problem in meinen Augen, solange du noch als Gildenmagier erkennbar ist.

    Ich persönlich finde es auch Schade, wenn man solche Details aus früheren Quellen nicht mehr in DSA5 findet und solange diese nicht den neueren Satzungen widerspricht, kann man diese auch noch beibehalten. Aber das ist auch meine persönliche Meinung.

  • Schattenkatze: Aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.

    Wenn ich den Wattierten Waffenrock meines Magiers mit einem Lederinnenfutter ausstatten lasse, wäre das mit dem codex albyricus vereinbar? Würdet ihr den RS und Behinderungen dann ähnlich einer Lederrüstung sehen?

    Eine Lederrüstung wird üblicherweise aus recht hartem Leder gefertigt, das wäre als Innenfutter wohl viel zu unbequem. Iryanlederrüstungen sind wohl erlaubt (?), falls das stimmen sollte, könnte das eine stylische Alternative sein.

    Ob der eigene Magier sich streng an den CA hält, hängt vom Charakterkonzept ab, die Reaktion der Außenwelt auf echte oder vermeintliche Verstöße wiederum vom SL.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Ob der eigene Magier sich streng an den CA hält, hängt vom Charakterkonzept ab, die Reaktion der Außenwelt auf echte oder vermeintliche Verstöße wiederum vom SL.

    Und in welcher Region er unterwegs ist. Je weiter südlicher, desto lockerer wird man gegenüber dem CA, sowohl die Magier selber, als auch die Leute drum rum.

  • Iryanlederrüstungen sind wohl erlaubt (?), falls das stimmen sollte, könnte das eine stylische Alternative sein.

    Der CA verbietet "Rüstungen von Metall oder gehärtetem Leder oder Horn oder Holz, gleich an welchem Körperteil". Iryanleder erlangt aber durch seine Schuppen seine "Härte" und wird nicht gehärtet, wie das Leder anderer Rüstungen. Darum fällt diese Rüstung durch das Raster. Somit gilt: "Als erlaubte Rüstungen gelten nur die Tuchrüstung und der Gambeson (Wattierter Waffenrock), jedoch auch die Iryanrüstung und die Krötenhaut" (WdZ 296) Will heißen: Durch eine juristische Spitzfindigkeit ist Iryanleder für Rüstungen von Magiern nicht verboten und damit erlaubt. ;) Allerdings wäre das vermutlich eine Anwendung von Rechtskunde (Gildenrecht) wert.

  • Durch eine juristische Spitzfindigkeit ist Iryanleder für Rüstungen von Magiern nicht verboten und damit erlaubt. ;) Allerdings wäre das vermutlich eine Anwendung von Rechtskunde (Gildenrecht) wert.

    Und so ward Magister Maru, der Magierjurist mit dem Alligator-Outfit, auf die nichtsahnenden Stadtwachen, Gardisten und Büttel Aventuriens losgelassen.

  • Hier sitzen wir, mit dem geballten Wissen Aventuriens, direkt an der Quelle.
    Ich behaupte mal wir sind entsprechend von Hesinde gesegnet.

    Und doch vergessen wir das wichtigste Detail.

    Ihr könnt euch darauf verlassen, dass wir mehr wissen als Alrik-Normalbürger und dieser macht keinen Unterschied oder lässt sich auf Diskussionen ein.
    Manchmal kann man viele Diskussionen abkürzen indem wir uns nicht fragen, wie es theoretisch ist sondern wie es praktisch sein wird.

    Knecht Kalrik verquatscht sich bei Büttel Balrik, dass er einen Magier in Lederrüstung gesehen hat.
    Balrik meldet es bei Hauptmann Halrik und benennt einen nicht regelkonformen Magier. Halrik schreibt dem nächsten Praoistempel und meldet einen abtrünnigen Magier. Praiodan Palrik bereitet alles vor für eine Verfolgung des Magiers.
    Und schon hat man den Nachteil Gesucht und muss irgendwie den Praioten überzeugen, dass alle anderen lügen und du nur ein unschuldiger Magier bist, der sich lediglich nicht an den Codex hält.

    Worauf ich hinaus will: Wenn man im Forum nach aventurischen Rechtsdingen fragt dann haben eigentlich nur die ersten drei Antworten Gewicht, weil alles andere danach spielerisch keine Anwendung finden wird. Wenn wir etwas über Tage hinweg diskutieren müssen, mit Zugriff auf allerlei Quellen, dann wird ein normaler Aventurier das nicht im Ansatz wissen.

  • Ich fände es schöner wenn wir uns öfters mal einigen könnten, dass es kein richtig oder falsch gibt. Sondern jeder für sich selbst entscheiden muss nach welchen Aufgelisteten Quellen er spielen möchte.

    @Windweber hat die Quellen zu DSA4 ausgiebig presäntiert.

    Gregorey hat hier das DSA5 Regelwerk zitiert.

    und ich habe AMA 1 als zusätzliche Quelle aufgeführt.

    Jeder muss nun für sich entscheiden was spieltechnisch relevant ist, alles andere sind nur unterschiedliche Meinungen/Blickwinkel/Interpretationen, die vielleicht input dazu liefern.

    Es geht in diesem Faden lange nicht mehr drum wer Recht hat.

    Ich denke aludd s Frage ist beantwortet und er ist in der Lage, sich aus den vorliegenden Quellen eine eigene Meinung zu bilden.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'