Wird das hier immernoch diskutiert? Ich hatte doch schon weiter oben den Link zu der DSA 5 Quelle für den CA im GRW gepostet:
Zitat von Grundregelwerk S. 365Der Codex Albyricus und andere Vorschriften
Nicht jeder Aventurier hat das Recht, alle Waffen und Rüstungen zu tragen. Eine der bekanntesten Vorschriften in Bezug auf das Waffenrecht ist im Codex Albiricus verzeichnet.
Hier wird geregelt, welche Waffen ein Magier mit sich führen darf. Neben ihrem Stab und ihrem Dolch dürfen Gildenmagier keine andere Waffe tragen, außer sie haben eine besondere Erlaubnis ihrer Gilde erhalten, einen
sogenannten Dispens. Dieser wird so gut wie nie ausgestellt, außer bei der Akademie Schwert & Stab zu Gareth.
Rüstungen sind ebenfalls verboten, allenfalls ein Gambeson ist gestattet, mehr aber auch nicht.
Zudem ist est wichtig, das der CA nicht nur bei den Akademien gilt, sondern in etlichen Reichen (Miteelreich, Horasreich, etc.) die Gundlage für die Justiz bzw. der Magier dort ist. Insbesondere die Praios Kirche dürfte ein Auge darauf haben.