Verbot von dämonischer Magie

  • Schönen guten Tag zusammen,

    ich plane eine Gruppe zu leiten in der sich eine Chimärologin befindet.

    Dass Chimärologie und Nekromantie an sich verboten ist weiß ich, aber wie sieht es mit anderen Dämonischen Zaubern aus? Invocatio? Nuntiovolo? Ecliptifactus?

    Und wie soll ich mit der Magierin umgehen wenn sie erwischt wird?

    Sie hat als Gildenmaggierin ja das Recht vor ein Gildengericht gestellt zu werden (außer bei kirchlichen Verbrechen, wie Nekromantie und so. oder zähl da dämonische Magie auch mit rein?), aber gibt es da Strafen und wenn ja welche?

    Liebe Grüße :)

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Als Chimärologin wird sie wahrscheinlich der Schwarzen Gilde angehören, die sehen das alles nicht so eng, soweit ich weiß. Wenn sie tatsächlich vor einem Gildengericht landen sollte und nicht einfach von einem aufgebrachten Fackeln-und-Mistgabeln-Mob in Selbstjustiz gelyncht wird, kriegt sie vermutlich nur einen Klaps auf die Finger und ein "Na, na, böses Mädchen, das machst du nicht nochmal" und dann ist die Sache gegessen. Forschungsfreiheit und so ist ja DAS Ding bei der Schwarzen Gilde, da kommt man mit fast allem durch - außer mit borbaradianischen Anwandlungen.

    Ist mal so meine leidlich qualifizierte Einschätzung.

    'Are you deliberately collecting animated heads, Johannes?' he asked. Cabal frowned, then accepted the point. 'Not deliberately. It just happens.'

    [quote]

    The Brothers Cabal, Jonathan L. Howard

    • Hilfreichste Antwort

    "Wer durch die Beschwörung dämonischer Wesen einem kulturschaffenden Zweibeiner mittelbar oder unmittelbar Verstümmelungen oder tödlichen Schaden zufügt, wird ohne Ansehen eventueller Gildenzugehörigkeit mit dem Feuertod bestraft. Gleiches gilt weiterhin für die Anwendung von Blutmagie an denkenden Wesen (seit 1010 BF: Codex Albyricus V/28–29), für die Invokation dämonischer Effekte (KRABBELNDER SCHRECKEN, PANDÄMONIUM, TLALUCS ODEM) mit entsprechender Schadensfolge und für von Golems, Chimären oder Untoten verursachte Tode und Verstümmelungen. Dies gilt im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa (man darf jedoch immer noch von eher laxer Strafverfolgung ausgehen) und dem Shîkanydad von Sinoda (hier sogar mit deutlich schärferer Verfolgung aller dämonologischer Tätigkeiten). In einigen Ländern und Provinzen (die unten bei Lehren und Erlernen genannten) fallen unter diese Strafbestimmungen auch Schäden durch Geister oder durch herbeibeschworene Tiere – in Weiden, Garetien, Albernia und im Bornland sogar durch Elementarwesen (was andernorts meist unter ‘schädliche Zauberei’ fällt).

    Das Beschwören von Dämonen (ohne dass dadurch Schaden entsteht), das Erschaffen von Golems, Chimären und Untoten gilt in den oben genannten Ländern als kapitales Gildenverbrechen und wird mit disvocatio und disliberatio, im Wiederholungsfalle mit Expurgico geahndet. Gildenlose Zauberkundige, die eines solchen Verbrechens für schuldig befunden werden, müssen mindestens mit Bannung ihrer Zauberkraft durch Eisen und sieben Jahren Steinbruch rechnen. Dispense von dieser Regelung zu Lehrzwecken (des Exorzismus oder der Bekämpfung) gelten nur für den jeweiligen Grund und Boden der Akademie.

    Praktizierte Nekromantie: Anwender von TOTES HANDLE, SKELETTARIUS und verwandter Praktiken gelten als Nekromanten (Dispense zu Studienzwecken an wenigen Orten ausgenommen) und werden in den oben genannten Ländern oft der Boron-Kirche überstellt, die als Strafe bestenfalls Vergessen, häufiger benebelnde Drogen und Einweisung ins Noionitenkloster, in schlimmeren Fällen das Abschneiden der Zunge, Feuertod oder lebendiges Begraben (einschließlich boronheiliger Grablegung) praktiziert. Interessanterweise ist auch in diesem Fall die Vorgehensweise in Al’Anfa eher ‘lasch’, während in Darpatien bereits der Verdacht der Nekromantie ausreicht, um schlimmste Strafen nach sich zu ziehen. Die Zauber NEKROPATHIA und GEISTERRUF gelten zwar als lästerlich, sind aber ständiges Streitthema zwischen Gilden und Geweihten.

    [...]

    Das Lehren und Erlernen dämonologischer Formeln und Rituale ist in folgenden Ländern und Provinzen unter Strafe gestellt: Shîkanydad von Sinoda, Aranien, Freies Tobrien, Garetien, Darpatien, Weiden, Albernia und Nordmarken. Eine Ausnahmeerlaubnis zum Zweck des Lehrens und Erlernens von Bannungen und Exorzismen erhalten nur Weiß- und Graumagier mit untadeligem Verhalten und nachgewiesen zwölfgöttergefälliger Lebensführung. Diese wird bestätigt durch gesiegelte Schreiben der jeweiligen Gildenräte und gegengezeichnet durch die Hofmagi (oder Entsprechungen).

    Die reine Kenntnis dämonologischer Formeln oder von Dämonennamen reicht – von neuzeitlichem ‘Recht’ im Shîkanydad einmal abgesehen – nicht für eine Verurteilung. Das aber ist dem aufgeputschten Pöbel oder den Bannstrahlern häufig egal, wenn sie wegen Fällen von Kornfäule, Missgeburten, Bränden oder geringeren Vorfällen den oder die nächste Zauberkundige als Sündenbock an den Galgen oder auf den Scheiterhaufen bringen, dabei dann auch vor Verwandtschaft und selbst Haus- und Nutztieren nicht halt machen – und sich häufig noch am Besitz ihrer Opfer bereichern. Zwar tut die Inquisition der Praios-Kirche ihr Möglichstes, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten und solche Auswüchse einzudämmen und die Schuldigen hart zu bestrafen. Aber dennoch kann sie nicht verhindern, dass es – speziell im zentralen Mittelreich, im Bornland und in Nostria – bisweilen zu ‘Hexen’verbrennungen und Magierpogromen kommt." (Wege der Zauberei S. 300; DSA4.1)

  • Ergänzend noch, dass bei rein weltlichen Vergehen (also ohne Magie) auch weltliche Richter allein zuständig sind, und auch bei Kapitalverbrechen mit Magieeinsatz nicht zwingend der Gilde übergeben werden muss: "Zwar dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen, doch bemühen sich die Schiedsleute oft, den ‘gefährlichen Madajünger’ vor

    ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiss besser aufgehoben sei,"

    und

    "Die Kirchen – allen voran die Gemeinschaft des Lichts und der Immerwährende Hort der Hesindianischen Gaben – schreiten immer

    dann zur Tat, wenn Vorwürfe zu Dämonenverehrung, Nekromantie und Frevelei laut werden, wodurch ein Magier schnell zum ‘bösen Hexer’ abgestempelt wird. Die Inquisition und die Draconiter bringen hier Licht und bisweilen auch reinigendes Feuer in die Sache."

    Beides WdZ, S. 298.

    Man kann und sollte sich also nicht darauf verlassen, dass man der Schwarzen Gilde überstellt wird, und die im laissez-faire-Stil sich großzügig erweist: Weltliche Herrscher dürfen, und sie dürfen auch alternativ den Kirchen überstellen, statt der Gilde.

    Und auch bei der Schwarzen Gilde würde ich mich nicht auf deren großzügigen Auslegung von allem verlassen. Auch die möchte nach außen gut dastehen, und Leute, die eines Kapitalverbrechens überführt sind, einfach laufen zu lassen, weil es schon nicht so schlimm ist, würde gar nicht gut aufgenommen werden.

    Viel Berechnung und bei Bedarf wenig Skrupel funktionieren in beide Richtungen.

  • Erschwerend zu dem, was Schattenkatze sagt, kommt hinzu:

    "Sofern die zuständigen Richter nicht erreichbar sind, unterstehen zudem in Kriegszeiten auch Zivilisten militärischen Richtern, und in Friedenszeiten ist es in einem solchen Fall jedem Adligen erlaubt, innerhalb seines Lehens über Reichsbürger und -untertanen zu urteilen. Auch einigen Geweihten steht dieses Recht zu." (Geographia Aventurica S. 145)

    "Laut Rohais lus Concordia ist ein Geweihter sogar zum Richter berufen, sofern kein ordentlicher Richter in angemessener Zeit erreichbar ist" (WdG 22)

    "Als Richter kann ein Geweihter hauptsächlich in einem Tribunal seiner eigenen Kirche fungieren. Für den weltlichen Richter einspringen kann er nur, wenn kein anderer Richter zu erreichen ist (und außer in Kriegen ist eine Wartezeit von einigen Tagen - bei Fällen, für die das Hochgericht zuständig ist, auch Wochen- durchaus zumutbar). Besser ist es, wenn der Geweihte ein Notgericht aus unbescholtenen und angesehenen weltlichen Schöffen einberuft; die natürlich auch seine Begleiter sein können. Hier aber kann sich Korruption einschleichcn, die von den Göttern nicht gerne gesehen wird." (WdG 33)

    Bei der schwarzen Gilde ist es nun so, dass sie in weiten Teilen Mittel- und Nordaventuriens kaum Niederlassungen hat (von Lowangen abgesehen). Will heißen - es wird an vielen Orten Aventuriens kein Tribunal in "angemessener Zeit" erreichbar sein und dann geht es automatisch vor ein weltliches, unter Umständen auch vor ein kirchliches Gericht.

    "Die Inquisition (bosp.: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber im Mittelreich in einigen Regionen gelegendich so auf. [...] Die Hinrichtung erfolgt zu Abschreckungszwecken meist öffentlich, Ausnahme bilden wirklich schlimme Häretiker oder Schwarzmagier beziehungsweise Dämonologen, denen ein Schnellgericht oder hohe Sicherheitsvorkehrungen zuteil werden." (WdG 42)

    Und dann gibt es teilweise auch schlicht Lynchjustiz - illegal, aber alles andere als unüblich.

    Zu sehr würde ich mich auf die Gildenzugehörigkeit auch nicht verlassen. :)

  • Bei der schwarzen Gilde ist es nun so, dass sie in weiten Teilen Mittel- und Nordaventuriens kaum Niederlassungen hat (von Lowangen abgesehen). Will heißen - es wird an vielen Orten Aventuriens kein Tribunal in "angemessener Zeit" erreichbar sein und dann geht es automatisch vor ein weltliches, unter Umständen auch vor ein kirchliches Gericht.

    Alle Gildenmagier haben das Privileg, dass ihre Verhandlungen (außer bei Bagatellfällen) nur mit Gildenbeobachter stattfinden dürfen. Egal, welches Gericht. Und wenn es Wochen braucht, für die Bruderschaft so einen zu bekommen, muss man halt Wochen warten, wenn man ein rechtmäßiges Urteil fällen will.

  • "Alle Mitglieder einer der drei Magiergilden haben [...] das Recht auf eine Verurteilung bezüglich profaner Belange in ihrer Anwesenheit. Nur kirchliche und magische Gerichtsbarkeit darf ein Gildenmitglied in absentiam verurteilen. Zudem ist bei jeder Anklage, die über Bagatellvergehen hinausgeht, die Gilde zu benachrichtigen." (WdZ 298)

    "Grundsätzlich haben in diesen Fällen die Gilden aber das Recht, bei jeder Anklage gegen eines ihrer Mitglieder die Sachlage zu prüfen und vom Gericht angehört zu werden, Rechtsbeistand zu leisten und in Fällen, die für die weltliche Gerichtsbarkeit zu komplex erscheinen, die Überstellung an ein Gildengericht zu fordern." (WdZ 300)

    Nach meiner Interpretation hat ein Mitglied einer Magiergilde keineswegs das Recht, dass ein Beobachter anwesend ist. Es hat das Recht, dass seine Gilde informiert wird, die wiederum das Recht hat, einen Beobachter zu schicken - davon muss sie aber nicht unbedingt Gebrauch machen, wenn der Fall ihr klar scheint. Und ob es sich für die schwarze Gilde lohnt, jemanden über den halben Kontinent zu schicken um einem kleinen Adeptus vor Gericht beizustehen, der ihrem Ruf in der Region erheblich geschadet hat... Verlassen würde ich mich darauf nicht. Eher schlimmer - die ein Tribunal der schwarzen Gilde könnte ihn in Abwesenheit verurteilen (dazu hat sie das Recht), um ihren Ruf zu wahren.

    "Die Gilden sind wiederum sehr darauf erpicht, ‘vor der eigenen Tür zu kehren’, um das Ansehen der Magierzunft nicht zu beschädigen" (WdZ 298)

  • Gut ja, es ist nicht ein Privileg des Magiers, sondern ein Privileg der Gilde als Interessenvertretung des Magiers. Aber selbst, wenn die keinen schicken, muss erst mal eine Anfrage bis dort hin gehen und eine Antwort zurückkommen, was etwa genau so viel Zeit kostet.

    In der Praxis stelle ich es mir allerdings so vor, dass die Gilde einfach zwei, drei Advokaten in Gareth sitzen hat, die sich um alle Fälle des Mittelreichs kümmern und im Horasreich alles beim Institut der arkanen Analysen landet.

  • Wenn sie tatsächlich vor einem Gildengericht landen sollte und nicht einfach von einem aufgebrachten Fackeln-und-Mistgabeln-Mob in Selbstjustiz gelyncht wird, kriegt sie vermutlich nur einen Klaps auf die Finger und ein "Na, na, böses Mädchen, das machst du nicht nochmal" und dann ist die Sache gegessen.

    Genau das Gegenteil ist der Fall. Die schwarze Gilde kehrt wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt sehr sauber, da sie sich nichts nachsagen lassen will.

    Da ist die Graue Gilde vorsichtiger.

    Fakt ist: Als Dämonen oder Chimären-Künstler kann man nicht offen agieren. Überlebende Feinde darf es nicht geben und die Gruppe muss sehr grau sein.
    Jeder Spieler-Geweihte müsste mit äußerster Härte gegen den Chimärologen vorgehen.

    Man kann es spielen, aber die Macht kaum nutzen.

    Wer durch die Beschwörung dämonischer Wesen einem kulturschaffenden Zweibeiner mittelbar oder unmittelbar Verstümmelungen oder tödlichen Schaden zufügt, wird ohne Ansehen eventueller Gildenzugehörigkeit mit dem Feuertod bestraft.

    in Weiden, Garetien, Albernia und im Bornland sogar durch Elementarwesen (was andernorts meist unter ‘schädliche Zauberei’ fällt)

    ... wehe dem, der einen Banditen durch einem Feuerdjinn töten lässt....

    Denn jeder Bandit ist ein "kulturschaffender Zweibeiner" und kein Magier hat die Macht als Richter zu fungieren. Analog verhält es sich wenn der "reisende Ritter" Archobald von Hummelpford von Banditen überfallen wird und die Strauchdiebe eigenhändig aufknüpft.

    Das darf er nicht. Rechtsprechung auf dem Land muss durch die Blutsgerichtbarkeit stattfinden.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Denn jeder Bandit ist ein "kulturschaffender Zweibeiner" und kein Magier hat die Macht als Richter zu fungieren. Analog verhält es sich wenn der "reisende Ritter" Archobald von Hummelpford von Banditen überfallen wird und die Strauchdiebe eigenhändig aufknüpft.

    Das darf er nicht. Rechtsprechung auf dem Land muss durch die Blutsgerichtbarkeit stattfinden.

    Das ist korrekt. Erlaubt und geduldet sind allenfalls(!) Notwehr:

    "Das Schiedsverfahren kennt auch den ‘gerechtfertigten Gesetzesbruch’: Sei es der Totschläger, der einen Angreifer abwehrt, oder der Verhungernde, der sich einige Bissen Nahrung aneignet: Wer (etwa durch Zeugen) glaubhaft macht, dass er zu seinem Gesetzesbruch gezwungen war, um größeres Übel zu vermeiden, der geht oft ganz straffrei aus. Hingegen bestreiten im Inquisitionsverfahren viele strikte Richter und Praios-Geweihte, dass irgendein Rechtsbruch überhaupt zu rechtfertigen sei, und fordern zumindest eine symbolische Bestrafung, wann immer ein Gesetz übertreten wurde." (GA 146)

    Oder das Töten von Leuten, die (möglicherweise in Abwesenheit) geächtet wurden:

    "Wer eine Strafttat begeht, ohne sie zu sühnen, oder aus der Haft flieht, katapultiert sich ebenfalls in die Rechtlosigkeit: Mit der Ächtung, die ein Befugtes Gericht aussprechen kann, verliert ein Mensch Status und Titel und ist für vogelfrei erklärt. Letzteres ist eigentlich dasselbe wie Rechtlosigkeit, betont aber für jedermann, das der Verfemte erschlagen werden darf und sollte. Wer ihm Zuflucht gewährt, kann ebenfalls geächtet werden." (Herz des Reiches S. 31)

    Letztere darf man auch aufknüpfen oder in den meisten Regionen (nicht aber Weiden, Garethien, Albernia und Bornland, wo man scheinbar den Unterschied zwischen Elementar- und Dämonenbeschwörung nicht kennt und Dämonenbeschwörung ist halt immer eine eigene Baustelle) von einem Feuerdschinn rösten lassen. Zumindest nach meinem Verständnis.

  • "Das Schiedsverfahren kennt auch den ‘gerechtfertigten Gesetzesbruch’: Sei es der Totschläger, der einen Angreifer abwehrt, oder der Verhungernde, der sich einige Bissen Nahrung aneignet: Wer (etwa durch Zeugen) glaubhaft macht, dass er zu seinem Gesetzesbruch gezwungen war, um größeres Übel zu vermeiden, der geht oft ganz straffrei aus. Hingegen bestreiten im Inquisitionsverfahren viele strikte Richter und Praios-Geweihte, dass irgendein Rechtsbruch überhaupt zu rechtfertigen sei, und fordern zumindest eine symbolische Bestrafung, wann immer ein Gesetz übertreten wurde." (GA 146)

    Das Kann eben auch andersrum Funktionieren.

    PRA-GW: "Ihr seit angeklagt Nekromantie, genauer den Totes Handle vor Zeugen praktiziert zu haben darüber hinaus mittels dessen eine Hand voll Bewohner des hiesigen Dorfes Verwundest zu haben, woran zwei Männer gar gestorben sind. Was sagt ihr zu diesen vorwürfen?"

    Spieler Schwarz-Magier: "Nun die Thesis dieser Zauber sind mir bekannt. dieses alleine ist aber nicht Verboten. Ja ich habe aus der Not heraus die Überreste zweier willkürlich aufgeknüpfter "Verbrecher" zu meinem Schutz erhoben, da die von euch genannten Bewohner ohne Grund zur Selbstjustiz meiner Person und der meiner Begleiter schreiten wollten, und uns neben eben jene arme Gesellen aufknüpfen wollten, ohne uns einen Grund zu nennen. Da mir sonst keine Möglichkeit blieb mein eigenes Leben und das meiner Begleiter zu schützen musste ich auf ein solches Mittel zurückgreifen. Wer nun ist in den Augen Praios der wahrlich Schukdige?"

    Außerdem muss ein Untoter Diener/Chimäre erstmal also solche erkannt werden. Hier sollte auch der SL ein Auge drauf haben, dass das die meisten 08/15 Aventurier gar nicht können, solange der Erschaffer darauf achtet.

    Eis ist nicht Tot, es ist Erinnerung.
    Eis will keine Starre, es will Geduld und Warten.
    Eis zerstört nicht, es bewahrt.
    Kälte bringt nicht Schmerz, sie sucht Stärke.
    Kälte ist nicht Leid, sie gebiert Hoffnung.
    Kälte fordert kein Leben, sie prüft es.
    Sein Zorn jedoch, so entfacht
    ist Tod, ist Starre, ist Zerstörung.

    Seine Strafe: Schmerz, Leid und Verderben

    33% Powergamer 38% Buttkicker 75%Tactican 33% Specialist 79% Method Actor 75% Storyteller 46% Casual Gamer

  • Das Problem an der aventurischen Rechtsprechung ist, dass in weiten Teilen davon eine erhebliche Willkür herrscht, eine Überraschende Aussnahme bildet z. B. Al'Anfa:

    "Interessanterweise ist die Willkür des einzelnen deutlich geringer als im Feudalismus des Mittelreiches oder gar dem Despotismus der Tulamiden."(In den Dschungeln Meridianas S. 66)

    Wer "besonderen Eigennutz, Vorsatz oder Grausamkeit an den Tag legt, muss mit härteren Strafen rechnen. Auch wer im Wiederholungsfall handelt oder ein Fremder ist, muss sich oftmals mit einem besonders ungnädigen Urteil abfinden. Im Mittelreich zählt es zudem als besonders verwerflich, wenn bei einem Verbrechen Magie zum Einsatz kam." (GA 146)

    In großen Teilen Aventuriens (Horasreich, Mittelreich und Khalifat) herrscht das Inquisitionsverfahren, das keinen "gerechtfertigten Gesetzesbruch" kennt:

    "Das jüngere Inquisitionsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber besonders in Garetien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. (Unter den Vorzeichen des Rastullahglaubens kennt auch das Kalifat eine Form des Inquisitionsverfahrens.) Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsbruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst – nicht etwa dem Geschädigten – verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. Zudem gibt es zumindest bei den für Schwerverbrechen zuständigen Hochgerichten feste Ermittler und Ankläger. Im Mittelreich heißen sie oft Inquisitoren und sind, schon weil sie Rechtsgelehrte sein sollten, meist Laienbrüder oder gar Geweihte der Praios-Kirche, etwa der Hofkaplan eines adligen Richters. Im Horasreich gehören sie fast durchweg dem bürokratischen Staatsorden vom Goldenen Adler an und tragen dessen Titulatur, oft die eines Advocaten am Frei- oder eines Procurators am Hochgericht. [...] Unter dem Einfluss der Praios-Kirche wird das Ermitteln der Wahrheit im Inquisitionsverfahren als wichtiger denn jeder Ausgleich zwischen Täter und Opfer gewertet. Darum gilt vor allem das Geständnis des Angeklagten als bester Beweis, der notfalls auch mittels der Folter erreicht werden kann." (GA 146)

    Sehr wahrscheinlich wird ein Laienbruder oder -Schwester oder gar ein*e Geweihte*r des Praios gegen den Magier ermitteln, denn wir bewegen uns hier im Bereich der Kapital- bzw. Schwerverbrechen. Schon vor der Gerichtsverhandlung kann einem Schwarzmagier schwere Folter drohen, um die "Wahrheit" zu ermitteln und da ist das eigentliche Urteil noch weit weg. Übrigens wendet auch die schwarze Gilde Folter an, um Angeklagte aus ihren Reihen zu verhöhren.

    Und gerade bei dämonischer Magie wie Nekromantie, Chimaerologie oder Invocation ist man seit der Borbaradianischen Invasion extrem humorlos. Dazu ist man als Abenteurer meist ein "Fremder" und muss schon allein darum mit einem ungnädigen Urteil rechnen. Im Mittelreich liegt auch eine besondere Schwere der Schuld vor, wenn Magie beim Verbrechen zum Einsatz kam. Die Zeugen dagegen sind vermutlich in der Gegend bekannt und "glaubwürdig".

    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ich mich mit einem Notstand herausreden kann.

    Und dann muss man vielleicht noch sehen, dass die meisten Aventurier sehr abergläubisch sind - eher wirst du für etwas, dass eigentlich gar nicht dämonisch ist angeklagt, als dass etwas übersehen wird, dass eigentlicht dämonisch ist. Ich vermute, dass eher der Besitzer eines Arcanomechanischen Konstruktes aus Belanhanka wegen Golembau angeklagt wird, als dass ein Golembauer mit seinem widernatürlichem Wesen durchkommt. Chimaerologen, Golembauer, Dämonenbeschörer und Nekromanten sind meiner Meinung nach vor allem für Gegenden geeignet, in denen ihre Künste legal oder geduldet sind - der tiefe Süden, die Tulamidenlande und weite Gegenden im Norden.

  • ich plane eine Gruppe zu leiten in der sich eine Chimärologin befindet.

    Dass Chimärologie und Nekromantie an sich verboten ist weiß ich, aber wie sieht es mit anderen Dämonischen Zaubern aus? Invocatio? Nuntiovolo? Ecliptifactus?

    Dämonische Zauber ohne Schadensfolge, die keine Golems/Untoten/Chimären erschaffen und keine Dämonen beschwören, sind an den allermeisten Orten nicht verboten. Es gibt allerdings ein paar lokale Lehrverbote.

    Aber für Kampfzauber wie den Ecliptifactus greift dann halt ziemlich schnell das "kulturschaffenden Schaden zufügen"-Gesetz. Die kann man nur an weniger Orten ungestraft anwenden. Das macht sie auch für Schwarzmagier mit Reiseambitionen weniger attraktiv, wenn sie stattdessen einfach einen legalen Spruch lernen könnten. Übrigens fallen sehr viele Hexenflüche auch unter diese Klausel.

    Invocatio ohne Schadensfolge ist auch an vielen Orten verboten, wird aber bei weitem nicht so hart bestraft wie dämonische Kampf-/schadensmagie.

  • In "Ein Stab uas Ulmenholz" wurde (gemein?) dargestellt welche der damaligen Zauber "böse" sind; Auslegung von Dexter Nemrod.

    Ja, nur Hexen sind in keiner Gilde ... die Gilde schützt - wenn es in ihrem Interesse - den Zauberer; wobei die Strafen nicht ohne sind!

    Tötest du mit eienr Waffe willkürlich jemand, wird du verhaftet und vor ein weltliches Gericht gestellt.
    Tötest du mit Zauberei/Hexerei etc. absichtlich (?) jemanden, dann hoffe auf die Götter oder das du ein Gildenmitglied bist - oder lauf ...

    (Ob du jemanden unabsichtlich tötest, erklär dies mal in Ruhe den aufgebrachten Mob - egal ob mit Dolch oder Dämon.)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • In "Ein Stab uas Ulmenholz" wurde (gemein?) dargestellt welche der damaligen Zauber "böse" sind; Auslegung von Dexter Nemrod.

    Ja, nur Hexen sind in keiner Gilde ... die Gilde schützt - wenn es in ihrem Interesse - den Zauberer; wobei die Strafen nicht ohne sind!

    Tötest du mit eienr Waffe willkürlich jemand, wird du verhaftet und vor ein weltliches Gericht gestellt.
    Tötest du mit Zauberei/Hexerei etc. absichtlich (?) jemanden, dann hoffe auf die Götter oder das du ein Gildenmitglied bist - oder lauf ...

    (Ob du jemanden unabsichtlich tötest, erklär dies mal in Ruhe den aufgebrachten Mob - egal ob mit Dolch oder Dämon.)

    Ist in Aventurien rechtlich eh egal, weil bei Zauberei erstmal IMMER von Vorsatz ausgegangen wird (WdZ 300).

    Dort steht übrigends auch ein großer Infokasten über Dämonologie und Recht.

  • Ich freue mich schon auf den DSA5 Band zu Zauberei und Recht und welche Änderungen sich da anbahnen. ;)

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Nach Borbarad, Heptarchen, Haffax ante Gareth usw. wird es eher bei den Verschärfungen bleiben.

    Aber über die Lockerung der "Dienstbekleidung" wird ja schon diskutiert.

    Dafür sieht die Praioskirch gute Magie etwas milder ... und das ist auch schon was. :)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Mich würde es auch interessieren wie eine dsa5 Setzung aussehen würde. 🤔 Weil momentan gibt es je nicht viel offizielles, aber ich denke viele Spieler würden solche Gesetze einfach in ihren Runden ignorieren weil es wenn man es einbauen würde die recht beliebten schwarzmagier die regelmäßig Dämonen beschwören fast unspielbar machen würde. Den in AMIII eingeführten golem Bauer kannst du dann völlig vergessen. Ich meine ein Golem ist eine langfristige Angelegenheit und lässt sich nicht so eben verstecken aber das erwecken in fast ganz Aventurien verboten. Ich hatte mir zwar überlegt mit dem automaton oder wie das neue Buch heißt einen zu bauen und auch überlegt wie man das ganze gestezeslage inner aventurische umgehen könnte, aber da bin ich glaub ich die Ausnahme

  • Mich würde es auch interessieren wie eine dsa5 Setzung aussehen würde.

    Die Gesetzte im SPiel ändern sich ja nciht durch die Edition....

    würde die recht beliebten schwarzmagier die regelmäßig Dämonen beschwören fast unspielbar machen würde.

    So ist es ja auch. Außer man spielt nach effektivität und nicht nach logischer Welt. Effektiv sind Dämonen und Djinnbeschwörer, Nekromanten und Golembauer.
    Ihre Beschränkung, dass "balancing" liegt im Rollenspiel.

    Verzichtet man darauf, sind sie mMn zu mächtig.

    Ist wie als würde man einen Giftmörder gesellschaftlich anerkennen... Die sind auch effektiv. 1 Pfeil mit Kukris auf den Magier und winken.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.