"Auch der zweitausend Jahre alte Tempel der verschleiersten Marbo (einer der alten Marbo-/Boron-Tempel vor Ort) ist in dieser Bauweise errichtet. Der Turm der Umm'Ghulshach (der älteste Totentempel aus der Zeit der kurz nach den Magiermorghulen) hingegen kündet noch von der traditionellen Bestattungsweise, bei der die Toten den Geiern oder dem Rauch übergeben wurden. [...] Für die ungestörte Ruhe der 50.000 Totensorgen in erster Linie der unheimliche Charakter des Ortes, die Gerüchte von einer Unzahl in den Grabanlagen verstckten tötlichen Fallen und die ständige Präsenz der Marbo- und Boron-Geweihten." (LdeS 108)
(Was auch die Frage beantwortet, wofür der ja schon oben erwähnte Turm heute verwendet wird - als Tempel)
"Die Verehrung Borons- gleicht welchen Ritus' - ist eher neuzeitlich, die eigentliche Herrin über den Tod ist Umm Ghulshach, die Geiermutter, Marbo, die als kleines Mädchen Toten von Unfällen begleitet, als junge Frau die toten Kämpfer vom Schlachtfeld oder aus selbst eingegangenen Risiken abholt und als Greisin, die die Alten unerbittlich an die verrinnende Zeit gemahnt." (LdeS 96 )
In den Tulamidenlanden, vor allem Fasar, lässt sich Marbo sehr gut nicht nur mit dem Sterben, sondern auch mit Tod und Bestattung in Verbindung bringen. So stehen gleich mehrere Tempel von ihr in der Nekropole zwischen den Gräbern und ihre Geweihten leisten ihren Beitrag, diese Gräber zu schützen.
EDIT
Wieso genau machen die im Alanfaner Ritus eine Leichenöffnung (Obduktion) ?
Falls das Bekannt ist...
"Entsprechend verurteilen die Puniner Boroni die Leichenöffnung zu kriminologischen oder rein wissenschaftlichen Zwecken als eine unerlaubte Annäherung an den Tod. Nur ein Boron-Geweihter - in Zwiesprache mit seinem Gott - hat das Recht, aus dem Tod eines Menschen eine Botschaft Borons fur die Lebenden zu lesen und seinen Ratschluss nachzuvollziehen. Eben letzterer Deutung schließen sich auch die alanfanischen Geweihten an und erlauben die Sektion, wenn sie von einem Boroni oder entsprechend instruierten Akoluthen durchgefuhrt wird. Beide Kulte erlauben die Sektion von (seelenlos gedachten) Tieren und von Leichnamen ohnehin verdammter Schwerverbrecher gegen die götdiche Ordnung." (WdG 30)
Zu Purpurblitz heißt in in Wege des Schwerts S. 149:
"Auch eine (vielerorts verbotene) Untersuchung des Leichnams liefert oft keinen Hinweis auf das Gift."
Eine Aussage, die eigebtlich nur Sinn ergibt, wenn eine Obduktion bei anderen Giften entsprechende Ergebnisse liefern kann.