permanente Flüche mit Bedingung Aussetzen

  • Hallo an die Runde.

    Bei Permanenten Flüchen muss eine vom Opfer erfüllbare Bedingung enthalten sein um den Fluch zu brechen.

    Würdet ihr auch eine aussetzende Bedingung gelten lassen / Hausregeln?

    Ich meine damit das zum Beispiel ein Fluch "Unfruchtbarkeit" so lange ausgesetzt wie der Traviapartner treu ist, aber beim Fremdgehen dauerhaft aktiv wird.

    Oder das ein Ort / Bereich (Waldhain) unangetastet bleibt, aber beim ersten Axtschlag ein Hagelsturm sich über die nahen Felder entlädt

    Meine Charaktere:


    Fin Brodiak, Svelttaler Kräutersammler mit Vogel

    Phelix Lassan, ein kleiner Dieb aus Albenhus

    Der Einstieg in eine kleine Geschichte von mir

  • Die Beispiele klingen gut.

    Würde ich aber sehr mächtigen Hexen vorbehalten, und so einschränken, dass die Hexe Angriffe auf sich selbst nicht mit sofort wirkenden Flüchen ahnden kann.

    Also den Missbrauch als präventiven Kampfzauber ausschließen.

    (Ich fand ja den eitrigen Ausschlag für Vertragsbruch in 'Harry Potter' sehr stylisch und hexisch, vielleicht kann man es daran anlehnen ... also würde es erfordern, dass das Opfer einen Vertrag unterschreibt oder sein Ehrenwort gibt. Eventuell auch ein Schwur mit Zusatz "... das schwöre ich bei all meinen Ländereien" ... und wenn es nicht gehalten wird, dann kommt eben ein Hagelsturm ...)

  • Ich finde ein vorbeugendes Verfluchen unpassend. Ein Fluch sollte schon einen akuten Grund haben, zumal Wiedergutmachung (Bedingung erfüllen) ein Kernelement ist.

    Unabhängig davon öffnet ein ruhender Fluch dem Missbrauch Tür und Tor.

  • Ich denke da auch eher an einen rachsüchtigen Charakter, der eine lang anhaltende Strafe bevorzugt.

    Auch das mit der Mächtigkeit lässt mich da eher an einen ganzen Zirkel denken als an eine einzelne wirkende Person

    Es hätte eine Erzieherische Wirkung nach dem Motto "Ändere dich, oder trage die Konsequenzen" anstelle von "Ertrage die Konsequenzen bis du dich änderst"

    Meine Charaktere:


    Fin Brodiak, Svelttaler Kräutersammler mit Vogel

    Phelix Lassan, ein kleiner Dieb aus Albenhus

    Der Einstieg in eine kleine Geschichte von mir

  • ?

    Ich meine damit das zum Beispiel ein Fluch "Unfruchtbarkeit" so lange ausgesetzt wie der Traviapartner treu ist, aber beim Fremdgehen dauerhaft aktiv wird.

    Das wäre ein Exploit: Sehr sinnvoller Verhütungszauber für Adlige, die gern mal der Magd und dem Kneckt beim KÜhe melken im Stall helfen....

    Keine Bastarde mehr...

    Aber im Ernst. Nein! Hexenflüche werden in heißem Zorn oder in kalter Rachsucht gesprochen und sind immer: "Mach das nie wieder" Sprüche!

    Hexen erziehen nicht. Und Erziehen ist auch nicht der Auftrag des Meisters. Helden dürfen machen was sie wollen.

    Was nicht heißt, dass ein Einbruch, Mord oder eine Dämonenbeschwörung nicht weltlich, geisltich oder durch die Magiergilden verfolgt und bestraft wird.

    Oder das ein Ort / Bereich (Waldhain) unangetastet bleibt, aber beim ersten Axtschlag ein Hagelsturm sich über die nahen Felder entlädt

    Macht wenig Sinn, zumal auch fremde Holzfäller oder vorbeikommende Helden mit der Axt zuschlagen und so die "Falschen" nähmlich Waldhainer bestraft werden...

    Ansonsten ähnlet es einem Applicatus:

    ... und ein Aussetzen der Wirkung ist sehr kalkuliert und erpresserisch, das Gegenteil von "im Zorn geschleudert"...

    Danke!

    Ich denke da auch eher an einen rachsüchtigen Charakter, der eine lang anhaltende Strafe bevorzugt.

    Permanente Flüche sind doch "langanhaltend"... die sind schwer zu brechen. Vor allem wenn die Bedingung lautet: Der Fluch mag erst enden, wenn du deine Schandtat aufrichtig bereust.

    "Aufrichtig" heißt nicht, du bereust die Strafe, sondern die Tat.... Das bewirkt dann tatsächlich eine Verhaltensänderung.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Hallo an die Runde.

    Bei Permanenten Flüchen muss eine vom Opfer erfüllbare Bedingung enthalten sein um den Fluch zu brechen.


    Würdet ihr auch eine aussetzende Bedingung gelten lassen / Hausregeln?

    Bei dieser Frage geht es um Hausregeln. Ihr habt natürlich Recht, da gibt es viel zu bedenken.

    Doch ein in Zorn gesprochener Fluch könnte sich als vorschnell herausstellen und ein Abenteuer sprengen, falls ein wichtiger Meistercharakter getroffen wird. (Der arme Spieler).

    Missbrauch sollte auf jeden Fall vermieden werden. Vllt. könnte im oben genannten Fall der Zirkel darüber entscheiden, ob ein permanenter Fluch im Nachhinein, mit guter Begründung versteht sich, aufgehoben werden soll. Eine aussetzende Bedingung direkt finde ich nicht so gut.

  • Wenn die Hexe feststellt, dass ihr Fluch nicht gerechtfertigt war oder es nicht mehr ist, kann sie ja einfach die Regel aus Wege der Zauberei S. 118 anwenden:

    "Die Hexe, die den Fluch selbst ausgesprochen hat, kann jederzeit unter Aufwendung von 3 AsP die Wirkung ihres Fluches aufheben, ohne die entsprechende antimagische Formel benutzen zu müssen. Dazu muss aber (von ihr selbst oder ihrem Vertrauten) das Opfer oder der Gegenstand berührt werden."

    Aussetzen statt aufheben ist freilich eine andere Baustelle. Statt einer einzelnen Handlung wie beim "normalen" permanenten Fluch wird dauerhaft ein neues Verhalten aufgezwungen. Wird das nicht befolgt, setzt der Fluch wieder ein, bis der Verfluchte "auf den rechten Weg zurückkehrt". Vorstellen kann ich mir das als Hausregel schon. Es wäre aber ungeheuer mächtig! Ich würde dafür eine Sonderferigkeit in der Größenordnung von Kraftlinienmagie II, Aurapanzer oder Elementarharmonisierte Aura ansetzen - also absolutes Geheim- und Meisterinnenwissen. 400-700 AP, Verbreitung 1-2, Vorraussetzunge: zwei Eigenschaften auf 15, Merkmalskenntnis Herrschaft oder Einfluss. Ein Jahr Lehrzeit. Wird nur an die verantwortungsvollsten und bewährtesten Töchter Satuarias weitergegeben. Also eine ganz große Belohnung für eine wirklich erfahrene Spielerinnenhexe, deren Charakter einen Missbrauch dieser enorm mächtigen Fähigkeit eigentlich nicht zulässt.

    PG ist im 4.1-System ohnehin schon Tür und Tot weit geöffnet. Ob man den Flügel jetzt noch etwas fester an die Wand drückt, ist da in meinen Augen egal. Zumal Hexen im Vergleich zu Gildenmagierinnen ohnehin meist den Kürzeren ziehen. Von daher sehe ich wenig Gründe, die Fähigkeit gar nicht einzuführen. Aber nachwerfen würde ich sie auch nicht.