Dienst Diebstahl bei beschworenen Wesen

  • Moin zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Invokation bzw. den Diensten. Wie würdet ihr einen Diebstahl von einem Uttara'Vha oder einem Gotongi umsetzen? Einen entsprechenden Dienst wie in DSA 4 gibt es ja nicht mehr. Auch hat keines der zu beschwörenden Wesen einen FW Taschendiebstahl.

    Ich könnte mir folgende Möglichkeiten vorstellen:

    I. Über den Dienst "Fähigkeit benutzen" (Aber über welche Fähigkeit?)?

    II. Oder über eine Reihe von Diensten wie 1. "Suche" (Gegenstand suchen), 2. "Fähigkeit benutzen" (Diebstahl), 3. "Fähigkeit benutzen" (zu Beschwörer zurückkehren).

    Was denkt ihr?

  • Ich würde sagen, dass man da viele coole Möglichkeiten hat, wenn man das Regelkorsett nicht zu eng schnürt.

    Nach Meisterentscheid I-II-max Dienste.

    I: Einfacher Diebstahl: Offenes Fenster reinfliegen, Ding nehmen, rausfliegen

    II: Mittlerer Diebstahl: Tür knacken, aufbrechen, Wachen umgehen, ...

    Alle Dienste mindestens II: Schwerer Diebsthal: Magische Fallen umgehen, zwergische Tresore öffnen, aufmerksame Wachen im gleichen Raum ausschalten, mehrere Tage Ausspähen des Objekts nötig, ...

    Ich sehe auch bei einem stehlenden Gotongi kein Problem. Beschwörung um X erschweren und zwei Greifarme verpassen.. ist doch cool! Wir ein Gotongi aber magische Fallen umgehen können, nur weil man ihm alle Dienste spendiert? Nö.

  • Danke für die Antworten. Das bedeutet aber, dass man das hausregeln müsste, was ja nicht weiter schlimm ist. Würdet ihr das Wesen auf irgendwas Würfeln lassen, ob es den Diebstahl durchgeführt bekommt? Weil einen FW Taschendiebstahl haben die jeweiligen Wesen nicht.