International gültige Gesetzessammlungen in Aventurien

  • Und gelten MR-Regeln komplett in Festum?

    Nein, denke nicht. Festum richtet sich zwar ans MR, ist aber nicht das MR.

    Das Bornland gehörte zum neuen Reich - wie große Teile Aventuriens. Dir als Historiker muss ich das nicht sagen, aber für andere ist es interessant. Damit gelten Codex Raulis, Ius Concordia, Index Wehrheimium, Garether Pamphlet, Codex Albyricus, Silem-Horas-Edikt, Codex Pax Aventuriana, Tralloper Vertrag und Lex Zwergia. Band 4 des Codex Raulis befasst sich explizit mit Bütteltum und Kriegsrecht.

    Das war einmal ... seit 775 BF.

    https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Bornland_(Bund) ; das ausgerechnet dieses Datum da fehlt ... ;)

    Das Bornland ist zwar unabhängig, aber die Gesetzestexte gelten weiter. Der Wehrheimer Index z. B. gilt auch im Horasreich, Bornland, Aranien und im Kalifat - weil diese Gebiete zum "Mittelreich" gehört haben, als er erlassen wurde. Gesetze sind langlebig in Aventurien. Langlebiger als Reiche. ;) Der Tralloper Vertrag gilt mindestens im Mittel- und Horasreich - beide Reiche behielten ihn nach der Trennung bei. Der Codex Pax Aventuriana gilt im Mittelreich, Horasreich, Aranien, Bornland und in modifizierter Weise sogar Al'Anfa. Wir können uns also getrost das Leben etwas leichter machen und annehmen, dass die Gesetzgebung in den feudalistischen Ländern (abgesehen von Nostergast, die sind eine ganz eigene Baustelle) Horasreich, Mittelreich, Borland und Aranien sehr ähnlich ist, wo nicht ausdrücklich im Einzelfall anderes festgelegt wird.

    Wäre zu schön, doch sind die Gesetze - schon wegen den Leibeignen und der Regierungsform anders zu sehen als in den kaierlcihen Ländern.

    Aber wir können davon ausgehen das Festum als Handelsstadt da sich an den mächtigen Nachbarn hält.

    Hm, das macht mich jetzt aber neugierig ... ^^

    Die stolze Stadt Festum im stolzen Reich Bornland hält sich sicher nicht an das Mittelreich. :D Nein, man hält sich an altes gutes Recht, das im Bornland schon vor der Reichsteilung gültig war. Man könnte sich die Geschichte der Reiche vorstellen wie einen Ast, der sich aufgabelt. Vor der Gabelung das alte und neue Reich, danach die dünneren Ästchen Mittelreich, Bornland usw. Aber die Gesetzessammlungen stecken in jedem der Ästchen drin. Warum hätte man auch das weise und großartige Recht gerade mit Rohal als Autoren dem Mittelreich allein lassen sollen?

  • Windweber 27. Mai 2021 um 17:30

    Hat den Titel des Themas von „International gültiges Gesetzessammlungen in Aventurien“ zu „International gültige Gesetzessammlungen in Aventurien“ geändert.
  • Jein, das Bornland hat sich mal dem Mittelreich unter Roihal angeshlossen - freiwillig. Zur Reichsgründung gab es das Bornland nicht, und gegründet bzw. geschenkt wurde es den Theaterrittern.

    Während lange das Liebliche Feld vom Mittelreich mitgeschleppt wurde, und isch erst druch Hals Verschwinden völlig lossagen konnte.

    Ebenso gelten die MR-Gesetze wohl kaum noch in Al'Anfa oder Khuchom ...

    Witzigt, weder im Bornlandheft noch Land des Schwarzen Auges werden Gesetze und Strafen zu Bornland erläutert, nur Festum wird kurz als Freistatt erwähnt.

    (Wenn das die Richter wüßten.)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich kann ein Beispiel aus der Geographica Aventurica S. 211 geben:

    "[L]aut dem Wehrheimer Index (der nicht nur im Mittelreich, sondern auch im Horasreich, im Bornland, Aranien, Nostria, Andergast und im Kalifat von Mherwed anerkannt wird) ist die Verwendung von Samthauch, Shurinknolle, Tinzal, Sumpfknöterich, Gonede, Sunsura, Schwarzer Lotos, Omrais, Kukris, Tulmadron, Boabungaha und Purpurblitz mit besonders schweren Strafen bedroht. Wer mit diesen Giften jemanden umbringt oder dem Opfer dauerhaften Schaden zufügt, hat als Giftmörder keinerlei mildernde Umstände, sondern nur den Tod durch die je nach Land schändlichste und schmerzhafteste Hinrichtungsform zu erwarten; die Herstellung oder Destillation dieser Gifte wird mit 30 Jahren Kerker, der Besitz mit 5 Jahren bestraft."

    Hier werden auch Nostria und Andergast genannt, was aber in Unter dem Westwind 141 schon wieder zurückgenommen wird:

    "Die frühzeitige Unabhängigkeit Nostrias und Andergasts vom Alten Reich hat dazu geführt, dass hier keines der Gesetzeswerke Gültigkeit besitzt, die für einen Bewohner der meisten Staaten Aventuriens selbstverständlich sind. Weder der Codex Raulis noch die Ius Concordia Rohals des Weisen finden hier Anwendung - von Verbotskatalogen wie dem Index Wehrheimium ganz zu schweigen. Auch Elfen und Zwerge können sich nicht auf die gewohnte Rechtssicherheit verlassen, die andernorts durch den Tralloper Vertrag beziwhungsweise die Lex Zwergia gewährt wird. Auf der anderen Seite schränkt kein Garether Pamphlet die persönliche Macht der Geweihten und Zauberkundigen ein - es ist ihnen sogar möglich, Lehen zu halten oder den Königsthron zu besteigen; der Codex Albyricus zum Schutz der Gildenmagier wird nur in Nostria, nicht aber in Andergast anerkannt (von der dortigen Akademie aber durchaus als Verhaltensgrundlage für ihre Abgänger gesehen). Dennoch sind die Geweihten in Nostria und Andergast nicht mächtiger als in anderen Ländern, es fehlt nämlich das Silem-Horas-Edikt, das die Diener der Zwölf über die Anhänger anderer Kulte erhebt und ihren besonderen Rechtsstatus begründet."

    Vielleicht möchtest du im alten Almanach mal nach dem Codex Pax Aventuriana forschen? Und die UdW-Stelle legt nahe, dass die dort genannten Rechtssammlungen sonst sehr weit verbreitet sind. Horasreich, Aranien, Bornland und Mittelreich würde ich annehmen. Al'Anfa in eigener Form, gehörte ja auch auch teilweise dazu. Nach Rastullahs Erscheinen geht man im Kalifat sicher eigene Wege, aber der Wehrheimer Index wurde wohl geprüft und weiter für gut befunden. Und überhaupt hat man dort ein sehr klar vom religiösen getrenntes weltliches Recht, um den 25% Nicht-Rastullahgläubigen Bürger*innen (ok, nur den Bürgern :D ) gerecht zu werden.

  • Im LAnd des Schwarzen Auges - und wie os oft - dreht es sich eher um Mittlelreich und Liebliches Feld (Horasreich), wenn Aranien oder Bornland Glück haben werden sie mal erwähnt -wie bei Recht und Gesetz - alles weiter südlich mußte bis zur Al'Anfa-Box warten ...

    Aber das ist typisch DSA, das im Land dSA ALchimie und Gifte vorgestellt werden, gleichzeitig auf den Index Wehrheimium hingeiwesen wird, der der viele der Gifte unter Strafe stellt ,alleien die Herstellung mit 30 Jahren Kerker, den Beistz mit nur 5 Minen-Jahren bestraft. (S.36) ^^

    Der Index wurde im Auftrage Kaiser Hals aufgesetzt ...

    Bei Recht und Gesetz wird als Beispiel ein Waffenverbotsgesetz aus Codex Raulis, Bd.4 gegenüber dem Adel und Bürger beschrieben, aber:

    "Dieses Reichsgesetz wurde durch viele lokale Gesetze ausgebaut, sowohl "aufgeweicht" als auch verschärft (u.a Grangor).

    Auch bei der Lex Zwergei steht hier nur für die Zwerge des Mittelreichs. ... jaja, das Mittelreich.

    Ah, "Die wichtigsten Gesetzbücher, auf denen das Neue und das Alte Reich in ihrer heutigen Gestalt basieren, sind:

    Codex Raulis, u..a Abschaffung der Horas-Kränzung, Begründung des neuen Kaisertums mit dme heute gültigen Thronfolgerecht

    Garether Pamphlet

    Reichsreform (201 vor Hal)

    Reichsgrundreform (11 vor Hal)

    Bereits hier wird der Verlust der Bürgerrechte, wie in der Stadtverordnung Havenas 41 vor Hal (S.44), sollte ein Bürger zwölf Jahre verschollen sein, so er für tot erklären, und all siene Rechte solle uaf seine Erben übergehen, festgelegt.

    Hoppla, den Tralloper Vertrag darunter überliest man ... irgendwie. ^^

    Und das habe wir's wieder: "Im MR und im Liebl.Feld gelten hierfür die Gesetze des Codex Pax Aventuriana." (S.46)

    Wundert mcih nciht, da alles zitierten Gesetze nur aus diesen Regionen stammte. Einzige Ausnahme die Ableitung des thorw. Herrschafttssystems aus dem Jurga-Lied (92.Sang).

    Gucken wir schnell in den 28-Hal-Almanach, S.15: Codex Pax Aventuriana; eines der wenigen (Gesetzeswerk) grundsätzlich sowie im Alten wie auch im Neuen Reich Gültigkeit besitzt.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Wäre ganz spannend zu wissen, wo die Wiki bei dem Codex Pax Aventuriana hernimmt, das er in Mittelreich, Horasreich, Aranien, Bornland, Andergast und Nostria gelte. Interessant gerade, weil UdW ihn anders als die anderen Gesetzestexte nicht für Nostergast als ungültig erklärt (wie den Wehrheimer Index, der dort nach GA gilt). :/ GA scheint diesen Text aber auch nicht zu kennen. Dafür aber durchaus zahlreiche spätere Veröffentlichungen. Aus dem Kanon genommen wurde er also nicht.

  • Das Welt dSA zählt beim Wehrheimer Index inziwschen das MR, HR, Aranien, Nostriandergast, Bornland und das Kalifat auf.

    Bei Recht und Gesetz (ab S.17), wird "auf die Ausprägung von R+G ingegangen werden, wie sie für weite Teile A., namntl. das Alte & Neue Reich, den av. Süden und das Bornlad, typisch ist. Hey, bei dne anderen Völkern taucht u.a der gesunde Elfenverstand auf. ^^

    "Das Recht A. difinert vor allem der Codex Raulis, Ius Concoridia, Garether Pampleht. Aktuellfürs MR noch die Rechsgrundreform Retos udn Brins, während das HR ein umfassendes Gesetzbuch vorberietet (Abschluß in etwa 10 Jahren).

    Ergänzungen am 29.Mai 21:

    So, in der alten Mittelreichbox steht nur was zur Kleiderordnung und Magie-Gildenrecht, sozusagen als Ergänzung zu LdSA bzw. WdSA.

    Interessanter wird es in der Horasreich-Box; FHI, S.46:
    Rechts- und Justizwesen im Horasreich; Sehr kompliziert ist dieses Thema, und deshalb soll hier nur angesprochen werden, was voraussichtlich für Abenteuerszenarien (oder deren Ende) von größerer Bedeutung sein mag:

    Die Straftaten; für sie als SL ist die folgende Übersicht hoffentlich nur interessant, um die Vergehen ihrer eigene Schurken zu bewerten ... oder wenn Abenteurer die Gesetze brechen ...

    Bereits bei den Strafen gibt es Unterschiede zum MR, u.a. gibt es Ehrenstrafen, das Verstümmeln als Strafmaß gilt als Barbarisch, dafür gibt es u.a. in Drôl ein Zuchthaus (S.48). Bei Strafumwandlung geht es dem Adel mal wieder besser (Geld regiert die Welt) ...

    Als Leibesstrafe kann aber ein Brandmal auf Handrücken oder gar Gesicht verhängt werden.

    Rauschgifte (S.48): Anders als im MR mit seinem Index Wehrheimium wird im HR einigermaßen zwischen den unterschiedlichen Stoffen und Gewächsen unterschieden.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (29. Mai 2021 um 09:39)

  • Aktuelle Quellen sind fast so geschrieben, als würden Gesetzestexte der großen Reiche oft von kleineren Nationen übernommen werden.

    Zitat von Aventurischer Almanach S.140

    Das heutige Recht Aventuriens basiert vor allem auf dem Codex Raulis, einem mehrbändigen Gesetzeswerk, das zwischen 3 und 39 BF verfasst wurde, auf dem 466 BF von Rohal dem Weisen erlassenen Ius Concordia sowie dem Garether Pamphlet von 596 BF. Daneben existieren weitere Gesetzeswerke wie die Reichsreformen Retos und Brins, die Ochsenbluter Urkunde, die Lex Zwergia (Rechtssprechung für Zwerge), der Tralloper Vertrag (Rechtssprechung für Elfen) und viele andere, die diese Werke ergänzen, erweitern oder ihnen gar widersprechen.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Ja, hab ich hier schon zitiert - und kritisiert; RE: Waffenrecht in Festum

    Aber so ähnlich drückte sich schon das Land / Welt des SA aus.

    Aber wie in der Horasreichbox "erklärt", sah man in der Gesetzsprecheung eher ein Mittel zum Hintergrund als Abenteuerrelvant, und deswegen lag der Blick eher auf die dauer bespielten Regionen MR und HR.

    Bereits mit dem Ausruf des Horasreiches, und der Einsetzung einer Kaiserin widersprach ja Amene III. eindeutig dem Codex Raulis in zwei wichitgen Punkten.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • "Obwohl sich die Töchter Satuarias aufgrund des erstarkenden Einflusses der Gildenmagie nie öffentlich präsentiert hatten, mussten sie sich zur Zeit des Silem-Horas-Ediktes versteckt halten, da dieses auch die Anbetung Satuarias verbat." (Wege der Zauberei S. 309)

    "Somit haben andere Zauberkundige nicht die oben genannten Privilegien, jedoch auch keine weitergehenden Nachteile. Seit der Rohalszeit sind Hexenverfolgungen in vielen Regionen verboten, so dass auch Naturzauberkundige nur wegen konkreter magischer Verbrechen oder Häresien verurteilt werden können (die Anbetung Satuarias und Sumus ist meist erlaubt)." (WdZ 298)

    :/ Gibt es regional Änderungen im Silem-Horas-Edikt? Oder eine Änderung, die überall gilt? Oder nimmt man es "meist" nicht so genau mit dem SHE bei der Übertragung in geltendes Recht? Und kann man das auf andere wichtige Rechtssammlungen übertragen? Oder handelt es sich einfach um einen Widerspruch innerhalb von WdZ? Die Vergangenheitsform "verbat" deutet fast darauf hin, dass es geändert wurde. Aber von wem, wann und warum? Rohal mal wieder wahrscheinlich. Wäre wohl die einfachste Erklärung. :/

  • Die Hexenverfolgung wurde geschwächt - niemand durfte mehr Verhaftet werde nur weil diejenige iene Hexe sei.

    Hexenverfolgungen hat es seitdem bzw. nach Rohal - weiterhin gegeben - selbst vor Borbarad.

    Aber dies gilt ja beinahe für alle gildenlosen Zauberkundigen.

    Klar, das Silem-Edikt galt für das damals ganze beherrschte Reich ... daran hat sich auch fast nicht geändert.

    Nur das wie, siehe AlAnfas oberen Gott Boron, Praioshochburg Beilunk, etc. ist eine andere Sache.

    Und die Thorwaler sind ausgetreten.

    Saturia zählt nicht zu den zwölfer Halbgöttern - und gitl auch nicht als Göttin, eher eine Art Naturgeist.

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    (nach Johann W. von Goethe)

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    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Das Silem-Horas-Edikt verbietet die Satuaria-Verehrung, aber die Satuaria-Verehrung ist meist erlaubt - da sehe ich schon zumindest eine Spannung. Aber gut. Laut Wege der Götter S. 165 sind Hexen im Mittelreich "halblegal". Das heißt wohl, meistens(!) geduldet. Ein tpischer Fall von Religionsvogelfreiheit, wie so oft in Aventurien. :/

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (14. September 2021 um 10:56)

  • Nein, Selim verbot die Verehrung Saturias als wahre Göttin, nicht als Nebenform (oder Kind) Sumus.

    Dank der DZ gab es ja keine echten Saturia-Priesterinnen mehr in Aventurien, daher war es leicht diesen Glauben in Mißkritik zu bringen.

    Witzig das die aventurischen Erkenntnisse zu den Göttern mit denen der irdischen Autoren ähneln. Sprich: Fast zeitgleich entwicklelten isch die avneturischen Götter über die berühmtne Zwölf und ihren Widersacher hinaus, so wie in den letzten aventurischen Jahren manchen Zwölfgläubige erekennen mußten, das es außer den Zwölf noch andere echte Götter (u.a. die der Orks) gibt.

    Aber das ist ein anderes Thema. ;)

    Tief einatmen ... und auf Alphanasflügeln nach Al'Anfa (paßt dann gar in eine Box, S.64f):

    Die hier geltende Ius Merdiana basiert wie die meisten heutigen Gesetzwerke auf Codex Pax Aventuriana, aber auch Kaiser Eslams Allgemeynes Hand- und Halsrecht wurde in weiten Bereichen übernommen, und dazu kommen - mondestens noch einmla so umfangreich - sämtl. Ergänzungen und Ausnahmen, die die Vizekönige, der Hohe Rat der Zwölf und die Patriarchen in 400 Jahren erlassen haben. Dazu kommen noch einige uralte tulamidsiche Gesetze (fast nur um Seide, Gifte und Assassinen).

    Paar Beispiele:
    Tavernen dürfen von Bewaffneten nicht betreten werden.

    Bei Ehebruch kommt noch ein Gesetz aus der Zeit Fran-Horas zu tragen ...

    Kaiser Wenzels Verbot der Wilderei ist nominell noch in Kraft, ebenso nominell der Index Wehrheimium.

    Es ist allgmeien üblich das jemand -bei Strafe - nach 20 Hieben zu begnadigen, wobei die meisten schon bei 10 Hieben Boron gegenüberstehen.

    (Vergleiche mit den Inhalt zu DSA4 wären mal interessant.)

    Weiteres:

    Aus Handbuch des Reiseenden (Kreaturen-Box):

    Es gibt in vielen Städten Geseze, dei vorschreiben, daß ein an Zorgan-Pocken Erkranter sofort aus der Stadt zu verbannen ist. (S.29)

    Aus der recht mittelreichischen Enzyklopaedia 1990, S.119 (Bücher):
    Die Magierphilosohpie, das vom Praioskult meistbekämpfte Gedankengebilde ...

    Die Chroniken von Ilaris - als ketzeriscxh und demokratisch verboten!

    Wider Fron und Lehen - Besitz des Buches wird mit 2 Jahren Turm bestraft.

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    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

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    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (30. Mai 2021 um 19:36)

  • Übrigens: Das Mittelreich unter dem klugen Kaiser Ugdalf und unter den Priesterkaisern. Selbst unter Hal kann sich das noch sehen lassen!

    Somit wird durchaus plausibel, warum einige alte aventurische Gesetzestexte in so vielen Ländern Gültigkeit haben. Das Gebiet des heutigen Kalifat z. B. gehörte eine Zeit zum Mittelreich, darum gilt dort auch der Wehrheimer Index. Auch gute Teile des Bornlandes, Thorwals, Maraskan, große Teile des tiefen Südens, die Tulamidenlande, Almada etc. pp.

  • Ja - und nein, da viele der heutigen Gesetze von Rohal stammen - und wir nicht wissen wie oft oder gar ältere Gesetze angepaßt wurden.

    Das Problem leigt - wie os oft bei DSA- der Blic kauf das MR+HR, schon1990; S.43f:

    "Grund- und Verfassungsrecht: Die wichtigsten Gesetzbücher, auf denen das Neue und Alte Reich in ihre heutigen Gestalt basieren, sind:

    Codex Raulis (990-954 v.H.); Abschaffung der Horas-Kränzung, Begründung des neuen Kaisrtums mit dem heute gültigen Thronfolgerecht,

    Garether Pamphlet (397 v.H.), die Reichsreform (201 v.H.) und Reichsgrundreform (11 v.H.)." Hinzu kommt noch das Codex Pax Aventuriana (S.46).

    Sonderrechte kamen mit Rohals Ius Concordia und Dodex Albyricus hinzu. (S.42)

    Das Lex Zergia für die Zwerge des Mittelreiches (S.42), Tralloper Vertrag für Elfen - überall? (S.44)

    Und dann folgen noch diverse Stadtregeln/-gesetze. Berühmt ist das uralte Codex Methumicus (von 876 vor BF; S.46).

    Als sich dann einige der Länder vom MR/HR abnarbelten, wobei 1990 noch vorm Horasreich liegt - siehe Horas-Kränzung - dürften diese Länderr zwar anfans die Gesetztexte übernommen, dann aber ihren "Traditionen" angepaßt haben.

    Das Bornland ist ja kein großes Weiden - auch wenn beide dem Ritttertum anhängen. ;)

    1999 liest es sich anders (S.17): "Das Recht Aventuriens definieren vor allem der mehrbändige Codex Raulis, die Ius Concordia, das Garether Pampleth; für das heutige MR auch die Rechisgrundreform Retos und die Reichsgrundreforms Brins." Im HR wird ein Gesetzbuch in den nächsten 10 Jahren erwartet.

    Vorher stand da noch: "Im folgenden Text soll auf die Ausprägung von Recht & Gesetz eingegangne werden, wie sie für weite Teiel A., namentl. das Alte / Neue Reich, den avent. Süden und das Bornland, typisch ist." (Avent. Süden = Al'Anfa???)

    Lex Zwergia scheint sich nur auf das Neue Reich zu beziehen, während bei dne Tralloper Vertrag steht; "die Elfengesetzgebung des Neuen Reichs begründet sich dabei auf den TV." (S.18)

    (Die schönen Zitate und Stadtgesetze fehlen leider.)

    Aber da sollte die neue Aventurische Bibliothek näheres wissen ...

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)