Zum Abschluss(?) noch mein Lieblingswaffengesetz, das in allen feudalistischen Gebieten "gelten" dürfte:
"Doch nicht nur im Schlacht Einsatz erfreut sich der Zweihänder großer Beliebtheit, auch bei den auf den Einzelkampf spezialisierten Kriegern ist er hoch angesehen und galt noch bis vor einigen Jahrzehnten als privilegierte Waffe dieser besonderen Kämpfergesellschaft und des Adels. Dieses Gesetz existiert auch heute noch, doch gibt es kaum noch jemanden, der auf seine Einhaltung pocht. Auch die Krieger fordern ihr altes Recht nur noch selten ein, wissen sie doch am besten, dass eine Waffe nur so gut ist wie derjenige, der sie führt. Und dass es nach wie vor die Krieger und Ritter sind, die am besten mit dem Zweihänder umzugehen wissen, ist unbestritten." (AvAr 37)
De jure macht sich jeder Doppelsöldner strafbar, denn er führt den Zweihänder ohne einem entsprechend privilegiertem Stand anzugehören, de facto kümmert sich aber niemand darum. Wo kein Kläger, da kein Richter gilt auch in Aventurien. (Obwohl das Vertreter*innen des im Horas- und Mittelreich weit verbreiteten Inquisitionsverfahrens sicher ein großer Dorn im Auge ist. Sie wollen eine Strafe für absolut jeden Gesetzesverstoß und sei sie nur symbolisch und das Vergehen noch so unbedeutend scheinen.) Aus diesem Fakt kann man viel über das das aventurische Waffenrecht ablesen: Es ist ein unglaublich komplexes Thema. So komplex, dass nicht einmal jene, die es durchsetzen sollten, noch durchblicken und viel geduldet und übersehen wird. Wenn man dem Rechtsgelehrten der Gruppe etwas zu tun, der gesetzestreuen Praiotin etwas zu knabbern oder dem/der SL etwas sadistischen Spaß ermöglichen will, ist es die perfekte Spielwiese. Ansonsten kann man es aber getrost links liegen lassen. Ich habe den Eindruck, dass viele offizielle Abenteuer und Geschichten das auch tun.