Waffenrecht in Festum

  • Zum Abschluss(?) noch mein Lieblingswaffengesetz, das in allen feudalistischen Gebieten "gelten" dürfte:

    "Doch nicht nur im Schlacht ­Einsatz erfreut sich der Zweihänder großer Beliebtheit, auch bei den auf den Einzelkampf spezialisierten Kriegern ist er hoch angesehen und galt noch bis vor einigen Jahrzehnten als privilegierte Waffe dieser besonderen Kämpfergesellschaft und des Adels. Dieses Gesetz existiert auch heute noch, doch gibt es kaum noch jemanden, der auf seine Einhaltung pocht. Auch die Krieger fordern ihr altes Recht nur noch selten ein, wissen sie doch am besten, dass eine Waffe nur so gut ist wie derjenige, der sie führt. Und dass es nach wie vor die Krieger und Ritter sind, die am besten mit dem Zweihänder umzugehen wissen, ist unbestritten." (AvAr 37)

    De jure macht sich jeder Doppelsöldner strafbar, denn er führt den Zweihänder ohne einem entsprechend privilegiertem Stand anzugehören, de facto kümmert sich aber niemand darum. Wo kein Kläger, da kein Richter gilt auch in Aventurien. (Obwohl das Vertreter*innen des im Horas- und Mittelreich weit verbreiteten Inquisitionsverfahrens sicher ein großer Dorn im Auge ist. Sie wollen eine Strafe für absolut jeden Gesetzesverstoß und sei sie nur symbolisch und das Vergehen noch so unbedeutend scheinen.) Aus diesem Fakt kann man viel über das das aventurische Waffenrecht ablesen: Es ist ein unglaublich komplexes Thema. So komplex, dass nicht einmal jene, die es durchsetzen sollten, noch durchblicken und viel geduldet und übersehen wird. Wenn man dem Rechtsgelehrten der Gruppe etwas zu tun, der gesetzestreuen Praiotin etwas zu knabbern oder dem/der SL etwas sadistischen Spaß ermöglichen will, ist es die perfekte Spielwiese. Ansonsten kann man es aber getrost links liegen lassen. Ich habe den Eindruck, dass viele offizielle Abenteuer und Geschichten das auch tun.

  • Ich weiß nicht. In allen meinen Runden (die in den ensprechenden Gegenen überhaupt unterwegs waren) wurde immer ,it den Waffenprivilegien gespielt und die Regelung war den Spielern auch gegenwärtig. Entsprechend gab es nie Doppelsöldner bzw. nur einen, der aber ein gefallener Adliger war, welcher nun als Söldner herumziehen musste.

    Kann mich nicht erinnern, dass je Jemand wirklich eine verbotene Waffe geführt hätte.

  • Ah, welche Waffen, Gifte etc. sind denn verboten? Das ging in letzter Zeit unter.

    Und gelten MR-Regeln komplett in Festum?

    Nein, denke nicht. Festum richtet sich zwar ans MR, ist aber nicht das MR.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Und gelten MR-Regeln komplett in Festum?

    Das Bornland gehörte zum neuen Reich - wie große Teile Aventuriens. Dir als Historiker muss ich das nicht sagen, aber für andere ist es interessant. Damit gelten Codex Raulis, Ius Concordia, Index Wehrheimium, Garether Pamphlet, Codex Albyricus, Silem-Horas-Edikt, Codex Pax Aventuriana, Tralloper Vertrag und Lex Zwergia. Band 4 des Codex Raulis befasst sich explizit mit Bütteltum und Kriegsrecht.

    Ah, welche Waffen, Gifte etc. sind denn verboten?

    Für Gifte muss man ja nur in den Wiki-Artikel. Aber das sind ja nur Waffen im weistesten Sinne. Bei den Waffen habe ich ja einiges aus dem AvAr zitiert.

    Welche der Regeln, die ich zitiert habe, haben denn einen Mittelreich-Bezug? Es sind allgemeine Regeln. Und wo keine Sonderregeln gelten, gelten eben die allgemeinen Regeln. I'm a simple boy. Und durch die lange gemeinsame Geschichte und die oben genannten Gesetzessammlungen gibt es in Aventurien eben sehr viel international gültiges Recht. Das macht die Sache wenigstens etwas leichter.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (27. Mai 2021 um 14:35)

  • Das war einmal ... seit 775 BF.

    https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Bornland_(Bund) ; das ausgerechnet dieses Datum da fehlt ... ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Das Bornland ist zwar unabhängig, aber die Gesetzestexte gelten weiter. Der Wehrheimer Index z. B. gilt auch im Horasreich, Bornland, Aranien und im Kalifat - weil diese Gebiete zum "Mittelreich" gehört haben, als er erlassen wurde. Gesetze sind langlebig in Aventurien. Langlebiger als Reiche. ;) Der Tralloper Vertrag gilt mindestens im Mittel- und Horasreich - beide Reiche behielten ihn nach der Trennung bei. Der Codex Pax Aventuriana gilt im Mittelreich, Horasreich, Aranien, Bornland und in modifizierter Weise sogar Al'Anfa. Wir können uns also getrost das Leben etwas leichter machen und annehmen, dass die Gesetzgebung in den feudalistischen Ländern (abgesehen von Nostergast, die sind eine ganz eigene Baustelle) Horasreich, Mittelreich, Borland und Aranien sehr ähnlich ist, wo nicht ausdrücklich im Einzelfall anderes festgelegt wird.

  • Wäre zu schön, doch sind die Gesetze - schon wegen den Leibeignen und der Regierungsform anders zu sehen als in den kaierlcihen Ländern.

    Aber wir können davon ausgehen das Festum als Handelsstadt da sich an den mächtigen Nachbarn hält.

    Hm, das macht mich jetzt aber neugierig ... ^^

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich wüßte nicht, was Regierungsform und Leibeigenschaft damit zu tun hätten. Warum sollten im Bornland die klassischen Adelsprivilegien gegenüber Freien nicht gelten, bloss weil Freie auf dem Land noch seltener sind ?

    Und gerade die Regierungsform des Bornlandes macht es (wie im irdischen Vorbild) besonders schwierig, Gesetze zu ändern. Gerade da ist oft die weitere Gültigkeit alter mittelreichischer Vorschriften besonders plausibel - natürlich ebenso, dass man neuere mittelreichische Gesetze nicht kopiert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Satinavian (28. Mai 2021 um 12:00)

  • Die Antwort dazu läßt sich finden, wenn man sucht. Im WdSA steht's bei Recht und Gesetz.

    Auch der DSA5-Almanach sieht klare Unterschiede (S.140):

    Im Mittelreich gilt zunächst grundsätzlich das Wort des zuständigen Adligen als Gesetz. Allerdings muss jeder Adlige die in Gesetzestexten und Erlassen festgelegten Bestimmungen einhalten und ist zudem seinem Lehnsherrn Rechenschaft schuldig. Wenn ein Adliger also allzu willkürliche oder ungerechte Urteile spricht, kann er bis zur Kaiserin ermahnt oder bestraft werden.

    Prinzipiell gilt, dass in ländlichen Gebieten dem Wort des Adels höheres Gewicht zugemessen wird, während in den Städten eher auf Erlasse und Gesetze geachtet wird. Ähnlich wird es im Horasreich, dem aventurischen Süden und in größeren Teilen der Tulamidenlande gehandhabt. Im Bornland existiert zwar selbst auf dem Land ein tradiertes Recht, doch im Umgang mit ihren Leibeigenen würden sich wohl nur die wenigsten Bronnjaren ernsthaft in ihr Tun hineinreden lassen.

    Leider spricht der Alamanch allgemein vom heutigen Recht Aventurischs, indem es Codex Raulis etc. zitiert, aberdann wieder komplett vom Mittelreich spricht. So dürfte die genannte Ochsenbluter Urkunde kaum jemanden außerhalb des Mittelreichs interessieren. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)