Waffenrecht in Festum

  • Ich bastle gerade an einem selbstgeschriebenen Abenteuer, und es zeichnet sich ab, dass die Helden wohl durch Festum müssen.

    Nun gibt es zum Thema Waffenrecht diverse Debatten ... und ich fragte mich, wie das in Festum ist. Ich meinte mich zu erinnern, dass den Bürgern das Tragen von Waffen erlaubt ist. Das würde im Umkehrschluss allerdings bedeuten, dass es bei reisenden Helden Probleme geben könnte (beziehungsweise sollte), so sie keiner grundsätzlich zum Tragen von Waffen berechtigten Gruppierung angehören.

    Gibt es da eine offizielle Setzung zu? In der Beschreibung in "Land des schwarzen Bären" steht entweder nichts dazu, oder ich habe es beim Lesen übersehen.

    Meine spontane Meisterentscheidung wäre, dass eben nicht jeder Dahergelaufene eine offensichtliche Kriegswaffe tragen darf. Aber ich weiß gerne, ob ich mit einer offiziellen Setzung breche oder nicht.

  • Das aventurische Waffenrecht ist eine extrem komplexe Sache und noch dazu sehr zeit- und ortsabhängig. Grundsätzlich würde ich jedem, der als freie*r Bürger*in des Landes, in dem er oder sie sich aufhält, anerkannt ist, das Recht einräumen, eine Waffe zu tragen. Dazu möglicherweise solchen aus verbündeten Ländern oder Gästen von Rang. Wo nicht ausdrücklich anderes gilt, würde ich in etwa diesen allgemeinen Regeln folgen:

    "Im mittelaventurischen Recht meint dieser Begriff die Freizügigkeit, also das Recht, seinen Wohnort zu verlassen und selber einen anderen zu wählen, und das Waffenrecht, also die grundsätzliche Berechtigung, Waffen zu tragen und im Reichsheer zu kämpfen. Außerdem genießen Freie die unschätzbare Rechtsfähigkeit, das Recht, selber vor einem Gericht zu klagen, eine Ehe einzugehen, einer Gilde oder Zunft beizutreten oder auch nur Geldgeschäfte zu tätigen und Grund- und Hausbesitz zu erwerben. Freie werden auch einfach als Reichsbürger bezeichnet. Etwa jeder dritte Mittelreicher ist solch ein Reichsbürger, darunter fast alle Stadtbewohner und ein kleiner Teil der Bauern. Im Horasreich sind es etwas mehr Freie, in Andergast deutlich weniger." (Geographica Aventurica S. 15)

    "Eine jede Person adligen Blutes oder vom Stande eines Priesters einer waffenführenden Kirche hat das Recht, götterfürchtige Waffen zum Schutze der eigenen Person und anvertrauter Personen zu tragen, sowie zur Satisfaktion der eigenen Ehre, so die Erlaubnis zum Rechtsstreit vom Lehnsherren, Familienoberhaupt oder Kirchenobersten vorliegt. Zu selbigen Zwecken darf auch ein Stellvertreter ernannt werden, so die körperlichen Kräfte der eigenen Person durch Alter oder körperliche Gebrechen das Führen einer Waffe versagen. Adlige Personen und Priester waffenführender Kirchen haben zudem das Recht, auf Festivitäten und Versammlungen eine Seitenwaffe als Symbol ihres Standes zu tragen, so ihnen dies nicht durch ihren Lehnsherrn, ihr Kirchenoberhaupt oder besondere Gesetze der Festivität oder Versammlung untersagt wird. Absolventen von Kriegerakademien und magischen Akademien, die nicht bereits von adliger Abstammung sind, erfahren in diesem Zusammenhang eine gesonderte Behandlung. So werden die nichtadligen Absolventen von Kriegerakademien in den Stand von direkten Dienern erhoben, indem sie ihrem Kaiser, König und Fürsten den Treueschwur leisten, während die nichtadligen Absolventen magischer Akademien das Recht erhalten, ihren Zauberstab als Symbol ihres Amts zu tragen. Absolventen kriegerischer Zweige der Magie können zudem das Recht erhalten, die Waffen zu führen, an denen sie ausgebildet wurden; dies ist üblicherweise mit einem Treueschwur gegenüber ihrem Herrn verbunden. Den Bürgern der freien Städte sind besondere Gesetze zum Tragen und Führen von Waffen auferlegt, wie sie in den Gesetzen und Statuten der jeweiligen Stadt festgeschrieben und der öffentlichen Ordnung dienlich. Die Hierarchie gestaltet sich hier recht verschiedenartig, doch üblicherweise sind es die Stadtobersten, die ein Waffenprivileg gleich eines Lehnsnehmers genießen, also Bewaffnete zum Schutz des inneren und äußeren Stadtfriedens unterhalten dürfen und den Bürgern niederer Stände das Recht des Tragens und Führens einer Waffe einräumen oder entziehen können. Die niederen Stände und die Unfreien haben nur dann das Recht, eine Waffe zu tragen, wenn ihnen dies durch ihren Herrn ausdrücklich gestattet ist, beispielsweise im Dienst einer Bauernmiliz zur Verteidigung einer Baronie oder als bewaffneter Schutz einer Warenlieferung. In diese Kategorien fallen auch die gemeinen Soldaten, die ihrem Waffen nur im Dienst ihres Herrn führen dürfen. Da die niederen Stände und die Unfreien keine Ehre zu verteidigen haben, ist ihnen unter allen Umständen das Recht versagt, ein Ehrenduell mit der Waffe durchzuführen. Dieses Recht ist einzig dem Adel und den Priestern der waffenführenden Kirchen vorbehalten.

    —aus einer Einführungsvorlesung am Rechtsseminar zu Beilunk, 882 BF

    Grundsätzlich gelten diese Ausführungen auch heutzutage noch, jedoch haben sich neben den ‘göttlichen Rechten’ mittlerweile so viele Ausnahmen, Zunft­ und Gildenverordnungen, Fälle des ‘andauernden Kriegsrechts’ und dergleichen angehäuft, dass ein Durchblick durch das lokale Waffenrecht nur noch einem Rechtskundigen möglich ist. Wirklich sicher sein, dass man (von kirchenrechtlichen Ausnahmen abgesehen) jegliche Waffe führen darf, ist man eigentlich nur als Person von Stand. Ansonsten gilt: je höher der Sozialstatus, desto geriner die Wahrscheinlichkeit, wegen des Führens einer Waffe von der städtischen oder barönlichen Garde belästigt zu werden ..." (Aventurisches Arsenal S. 130)

    Auf den letzten Satz möchte ich besonders aufmerksam machen. Einer Gruppe aus einem Ritter, einer Magierin aus Gareth, einem Rondra-Geweihten und einer Kriegerin wird man vermutlich nur an Orten mit extrem strengen Waffenrecht ihre Bewaffnung abnehmen. Eine Streunerin, ein Pirat, eine Gauklerin und ein Scharlatan haben es vermutlich schwerer. Es kommt sehr darauf an, wie die Gruppe auftritt. Kriegerbrief, Geweihtenornat, Gildensiegel einer kämpferischen Akademie, Siegelring eines Adelshauses oder einer Schwertgesellenschule, Offizierspatent oder auch ein Orden des Reiches - all das macht es wahrscheinlicher, dass die Bewaffnung akzeptert wird. Und Leute mit solchen Vorrechten zu begleiten kann dazu führen, dass man als "Leibwachen" an ihren Privilegien teilhat. Das Bornland ist extrem feudalistisch - und das wirkt sich gerade auf das Waffenrecht enorm aus, denn durch das Kriegertum legitimiert und schützt sich ein solches System.

  • Auf den letzten Satz möchte ich besonders aufmerksam machen. Einer Gruppe aus einem Ritter, einer Magierin aus Gareth, einem Rondra-Geweihten und einer Kriegerin wird man vermutlich nur an Orten mit extrem strengen Waffenrecht ihre Bewaffnung abnehmen. Eine Streunerin, ein Pirat, eine Gauklerin und ein Scharlatan haben es vermutlich schwerer.

    Meine Frage galt eigentlich tatsächlich nur der zweiteren Gruppe.

    Kommt ja in DSA durchaus nicht mal so selten vor, dass solche Gruppen in der Gegend herumreisen.

    Bei Beispiel Nummer eins wäre ich so oder so davon ausgegangen, dass da niemand was sagt. Wenn nur die Kriegerin da wäre, würden sie sich von der vielleicht mal den Kriegerbrief zeigen lassen um ganz sicherzugehen, aber bei Rondrageweihten erübrigt sich jeden Kontrolle.

  • Wichtig scheint mir die Frage zu sein, ob es Freie, also Leute mit Bürgerrecht sind, oder Halbfreie/Fahrende. Diese wären rechtlos.

    "Spielleute, Gaukler, Sänger und Tänzer [...] gelten [...] zumindest im Mittelreich und im Bornland als vogelfrei und rechtlos." (GA145)

    Wer rechtlos ist, hat auch kein Recht, Waffen zu tragen. Gerade reisende Abenteurer und Glücksritter haben ein gewisses Risiko, in diese Gruppe der Vogelfreien eingeordnet zu werden, wenn sie nicht einen festen Wohnsitz und geeignete soziale Verbindungen nachweisen können.

  • Ich kann mich nicht erinnern, bei Festum speziell was gelesen zu haben. Persönlich würde ich vermutlich keine Einschränkungen festlegen, da die meistens mehr Ärger am Spieltisch machen, als es wert ist, schließlich muss man sich dann überlegen, wo die Waffen sicher aufbewahrt werden und was man macht, wenn sie wegkommen und vielleicht will irgendwer deswegen gr nicht die Stadt betreten etc.

  • Wenn man einerseits die Setzungen nicht ignorieren, andererseits aber den Helden die Waffen lassen will, kann man auch schauen, dass sie im Dienst eines Adligen (Bronjaren) oder einer Kirche stehen, die ihnen das Recht auf eine Waffe verliehen haben:

    "Allen zuoberst steht der Kaiser, König und Fürst, der sein von den Göttern gesegnetes Amt kraft seiner Heere und Waffen verteidigt und verpflichtet ist, seinen Untertanen Schutz zu gewähren. Selbstredend ist ihm das Recht gegeben, eine göttergefällige Waffe zu seinem Schutze zu tragen sowie beliebigen Personen dieses Recht einzuräumen, so es der Erfüllung seiner Aufgaben und dem Schutze des Reiches und seiner selbst dienlich ist. Dies umfasst auch die Einsetzung eines Söldnerheers, so der Schutz des Reiches nicht durch die Aufgebote des Adels oder die Landwehren erfüllt werden kann. Auch hat er das Recht und die Pflicht, über die Gesetze des Tragens und Führens von Waffen durch seine Untertanen zu wachen und Änderungen zu erlassen, so er dies als zeitgemäß oder göttergewollt erachtet. Dem gefolgt stehen die Oberhäupter der Kirchen, die den Weisungen ihres Kaisers, Königs und Fürsten sowie göttlichen Eingebungen folgend für ihre eigene Person und ihre Untertanen Rechte und Pflichten erlassen, ändern oder streichen dürfen. Diesen gefolgt stehen die Lehensnehmer, die den Weisungen ihres Lehnsherren verpflichtet sind und zu deren Durchsetzung mit Rechten und Pflichten ähnlich ihres Kaisers, Königs und Fürsten versehen sind, so ihr Lehnsherr sie nicht von diesen entbindet. Ein jeder Lehensnehmer hat die Pflicht, im Falle eines Krieges ein zuvor festgelegtes Quantum an Bewaffneten zur Verfügung zu stellen und dieses aus seinen eigenen Mitteln zu unterhalten. Er darf dazu in Übereinstimmung mit den ihm verliehenen Rechten seine Untertanen rekrutieren oder Söldner anheuern. Diesen gefolgt stehen alle Personen adligen Blutes, die ihre Rechte und Pflichten von ihren Familienoberhäuptern ererben und deren Anweisungen bezüglich des Tragens und Führens von Waffen Folge zu leisten haben. Das Anheuern, Unterhalten und Führen von Bewaffneten fällt üblicherweise nicht in ihren Aufgabenbereich, es sei denn, ihr Familienoberhaupt versieht sie mit einem solchen Privileg." (AvAr 130)

    Es könnte auch Teil einer Belohnung sein, dass die Held*innen fortan ein entsprechendes Recht haben, da sie bewiesen haben, dass es dem Frieden und der Sicherheit des Reiches zuträglich und nicht abträglich ist, wenn sie Waffen haben. Gerade in Festum kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch bürgerlich-weltliche Organisationen dieMöglichkeit haben, kleinere Gruppen zu bewaffnen. So z. B. ein Handelshaus oder eine Gilde, um Karavanen und Schiffe vor Raubüberfällen zu schützen. Aber Satinavian hat natürlich Recht - es hängt sehr von Spielstil und der Gruppe ab, ob es dem Spielspaß zuträglich ist, das überhaupt zu thematisieren. Obwohl es gerade in Festum auch witzig werden könnte - die Helden gelten als heimat- und rechtlose Vagabunden und man nimmt ihnen die Waffen ab, während die Goblins der Stadt das Bürgerrecht haben und teils bewaffnet rumlaufen. Genau mein Humor! :D

  • Ich kann mich nicht erinnern, bei Festum speziell was gelesen zu haben. Persönlich würde ich vermutlich keine Einschränkungen festlegen, da die meistens mehr Ärger am Spieltisch machen, als es wert ist, schließlich muss man sich dann überlegen, wo die Waffen sicher aufbewahrt werden und was man macht, wenn sie wegkommen und vielleicht will irgendwer deswegen gr nicht die Stadt betreten etc.

    Das Problem mit "Der Charakter will gar nicht die Stadt betreten" würde ich lösen indem ich das Abenteuer dann einfach als "nicht geeignet für diese Sorte Charakter" beschreibe. Kann man ja, und muss man sowieso. Wenn das ganze Abenteuer von Grabräuberei handelt, spielt man das ja auch nicht mit Borongeweihten.

    Mir kommt es unter anderem auch auf das regionale Flair an, für das ich eine (feudalistisch-hierarchische) Regelung des Waffentragens als passend empfinde.

    Und nicht zuletzt hat das ja auch Auswirkungen darauf, wie gespielt wird - Helden die unbewaffnet eine Kneipenschlägerei anfangen, werden von der Wache eher einfach zum Ausnüchtern in eine Zelle geworfen werden, ohne, dass weiter was passiert, während wenn sie bewaffnet sind, und beim Eintreffen der Wache ihre Waffen ziehen ... das schon deutlich eher eskaliert.

    Obwohl es gerade in Festum auch witzig werden könnte - die Helden gelten als heimat- und rechtlose Vagabunden und man nimmt ihnen die Waffen ab, während die Goblins der Stadt das Bürgerrecht haben und teils bewaffnet rumlaufen. Genau mein Humor!

    Ja, das hätte echt was. :D

    Die Idee, die Helden in den Dienst einer/eines Adligen oder einer Kirche zu stellen ist gut, das werde ich wohl so als Lösungsvorschlag übernehmen. Hält die landestypische Hierarchie aufrecht und sorgt dafür, dass die Helden einen glaubwürdigen Grund haben, nicht unter ebenjener Hierarchie zu leiden.

  • Wenn man einerseits die Setzungen nicht ignorieren, andererseits aber den Helden die Waffen lassen will, kann man auch schauen, dass sie im Dienst eines Adligen (Bronjaren) oder einer Kirche stehen, die ihnen das Recht auf eine Waffe verliehen haben:

    Wie gesagt, zu Festum an sich ist mir kein offizielles Verbot bekannt. Genau wie es für meisten anderen Städte nicht explizit festgelegt ist. Waffenbeschränkungen in Städten sind ein kann, kein muss für den SL. Man muss also gar keine Setzungen ignorieren.

    Ansonsten nein, Bronnjaren oder Kirchen dürfen niemandem das Recht verleihen, in Festum Waffen zu tragen. Nur Festum darf das und theoretisch der Lehnsherr von Festum also praktisch die Adelsversammlung selbst. Dass Adlige bewaffnetes Gefolge haben dürfen, heißt nicht, dass dieses Gefolge Waffen in Städte schleppen darf, wenn es selbst nicht adlig ist. Natürlich darf eine Stadt einem Adligen erlauben, eine bewaffnete Eskorte mitzunehmen (und wird es idR in gewissem Rahmen tun), aber das ist die Entscheidung der Stadt allein. Auch Geweihte können ihre Privilegien nicht einfach so weitergeben und Laienmitglieder haben keine Sondererlaubnis solange sie ihnen nicht explizit von der Stadt gewährt wird.

    Das ist insbesondere wichtig, da Städte normalerweise weit weniger von einzelnen Herumtreibern mit Waffen zu fürchten haben als vor Adligen mit trainierten bewaffneten Truppen, die sich erst innerhalb der Stadt als feindselig zu erkennen geben und dann z.B. das Tor übernehmen. Genau das sollen die Waffengesetze ja verhindern.

    Das Problem mit "Der Charakter will gar nicht die Stadt betreten" würde ich lösen indem ich das Abenteuer dann einfach als "nicht geeignet für diese Sorte Charakter" beschreibe. Kann man ja, und muss man sowieso. Wenn das ganze Abenteuer von Grabräuberei handelt, spielt man das ja auch nicht mit Borongeweihten.

    Normalerweise steht die Gruppe aber schon und wird nicht für jedes Einzelabenteuer neu zusammengestellt. Und wenn die Waffenfrage überhaupt nicht wichtig für den Plot ist, gibt es wenig Gründe, sie als zusätzliche Hürde, bestimmte SCs zu spielen, mit einzubringen.

  • In Festum herrschen die Pfeffersäcke ... Festum ist die Ausnahmestadt des Bornlandes, was für das Bornland gilt muß nciht für Festum geltne, und umgekehrt. Und ja, Festum besitzt einen "Gerichtshof", und hat so gut wie keine Stadtmauer ... In Festum gelten trotzdem die Standesregeln für Bornland. Eiune besondere Regelung für das Tragen von Waffen fand ich nicht (wie u.a. in Grangor).

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Wie gesagt, zu Festum an sich ist mir kein offizielles Verbot bekannt. Genau wie es für meisten anderen Städte nicht explizit festgelegt ist. Waffenbeschränkungen in Städten sind ein kann, kein muss für den SL. Man muss also gar keine Setzungen ignorieren.

    Ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt: Ja, für Festum scheint es keine Sonderregeln zu geben, also gelten die allgemeinen Regeln: Waffen dürfen nur Freie tragen - in Festum, anderen Städten und auf dem Lande. Es sei denn, eine Kirche, der Adel oder eine andere berechtigte Institution verleiht eine Sondererlaubnis. Unfreie, Halbfreie und Fremde, die kein bornlndisches Bürger- oder gar Adelsrecht haben, dürfen das nicht (mit Ausnahme freilich von über die Landesgrenzen hinweg anerkannten Ständen wie Magier, Geweihte, Krieger etc.).Die Kirchenoberhäupter können das Waffenrecht, wie oben schon zitiert, verleihen:

    "Dem gefolgt stehen die Oberhäupter der Kirchen, die den Weisungen ihres Kaisers, Königs und Fürsten sowie göttlichen Eingebungen folgend für ihre eigene Person und ihre Untertanen Rechte und Pflichten erlassen, ändern oder streichen dürfen."

    Wenn jetzt Jegor Andrastar von Festum, Meister des Bundes der Senne Bornland, den Held*innen das Recht einräumt, im Bornland Waffen zu tragen, kann er das und das sollte bei den rondrafrommen Bronjaren auch eigentlich niemand in Frage stellen. Haben die Held*innen aber das Bürgerrecht des Bornlandes, dürfen sie auch in Festum Waffen tragen, wenn nicht ausdrücklich anderes festgelegt wird. Ich rede also nicht von einem Waffenverbot in der Stadt, ich rede von einem allgemeinen Waffenverbot für Un- und Halbfreie sowie Fremde mit zahlreichen Ausnahmen.

    "Unfreiheit: Rechtlich ist damit natürlich das Fehlen der oben genannten Rechte gemeint. Wie ein unmündiges Kind haben Unfreie daher einen Schutzherren, fast immer den örtlichen Baron, der sie gegen Feinde, Hunger und Not verteidigen, ihnen einen passenden Ehegatten aussuchen, für sie vor Gericht

    auftreten und ihnen eine Beschäftigung und Unterkunft zuweisen muss. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass sie keine Waffen tragen und kein Land besitzen dürfen, dort leben müssen, wo der Schutzherr sie ansiedelt, und das tun, was er für sie bestimmt." (GA 15)

    Im Mittelreich sind 1/3 der Bevölkerung Reichsbürger, die anderen sind Un- oder Halbfreie. Im Bornland würde ich eher auf einen noch größeren Anteil Unfreie tippen. Zudem sind die Leibeigenen dort fast so rechtlos wie die Fahrenden:

    "Die Unfreien sind nicht allein Mündel, sondern wirklich wie das Vieh Besitz ihres Bronnjaren, der sie mild oder grausam behandeln kann, wie es seine Laune gebietet – und Schikanen und Quälereien sind ebenso häufig wie gedankenlose Spielereien mit Leib und Leben der Hörigen." (GA 16)

    Es mag in Festum keine ausergewöhnlichen Waffenrechte geben, die zusätzlich(!) die eigentlich priviligierten Gruppen betrifft, aber auch dort ist es alles andere als selbstverständlich, dass man bewaffnet sein darf. Festum ist schließlich nicht Udhenberg oder die Wildermark, sondern eine zivilisierte und für aventurische Verhältnisse moderne Stadt.

  • Also regeltechnisch ist in DSA4 und DSA5 "unfrei" ein Nachteil. Den praktisch niemand nimmt, kaum irgendwo automatisch vergeben wird und normalerweise auch mit einem Reiseverbot daherkommt. Außerhalb von Themengruppen dürfte es keine unfreien SCs geben, weil die eh nicht allein umherreisen dürfen. Wer den Nachteil nicht hat, ist nicht unfrei.

    Mit Fahrenden ist das komplizierter. Die haben zwar nicht das Recht und die Pflicht, mit einer Waffe ihre Rechte zu verteidigen, weil sie rechtlos sind, aber explizit verboten ist ihnen auch nicht viel. Und ich habe auch noch nirgendwo gelesen, dass in der Praxis im Bornland die Norbarden überall ihre Waffen abgeben, stattdessen stehen typisch norbardische Waffen in den Regelwerken. Und Norbarden sind in der Gegend nunmal die archetypischsten Fahrenden schlechthin.

    Letzendlich werden aber auch Fahrende eher selten bespielt. Die ganzen normalen Mittelschicht-SCs sind frei und dürfen Waffen tragen. Sogar große Teile der Unterschicht sind frei und dürfen es. "Fremde" werden normalerweise als Gäste wie entsprechende lokale Äquivalente behandelt und nicht automatisch zu Gesindel heruntergestuft. Ganz besonders in kosmopolitischen Städten wie Festum, wo täglich Schiffe von sonstwoher anlegen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Satinavian (25. Mai 2021 um 18:03)

  • "Die Hierarchie gestaltet sich hier recht verschiedenartig, doch üblicherweise sind es die Stadtobersten, die ein Waffenprivileg gleich eines Lehnsnehmers genießen, also Bewaffnete zum Schutz des inneren und äußeren Stadtfriedens unterhalten dürfen und den Bürgern niederer Stände das Recht des Tragens und Führens einer Waffe einräumen oder entziehen können. Die niederen Stände und die Unfreien haben nur dann das Recht, eine Waffe zu tragen, wenn ihnen dies durch ihren Herrn ausdrücklich gestattet ist, beispielsweise im Dienst einer Bauernmiliz zur Verteidigung einer Baronie oder als bewaffneter Schutz einer Warenlieferung. In diese Kategorien fallen auch die gemeinen Soldaten, die ihrem Waffen nur im Dienst ihres Herrn führen dürfen."


    Fahrende dürften hier zu den "niederen Ständen" neben den Unfreien zählen. Das Tragen von Waffen ist ein Privileg. Es ist nicht wenigen Gruppen verboten, das zu tun, es ist wenigen Gruppen erlaubt, das zu tun und sonst generell verboten. Wer nicht ausdrücklich das Recht erhält, eine Waffe zu tragen, dem ist es verboten. Rechtlose haben keine Rechte und schon gar keine Vorrechte. In unserer Welt darf ja auch nicht jeder mit einer Pistole im Halfter durch die Heidelberger Fußgängerzone spazieren. Es ist auch nicht so, dass das Recht nur bestimmten Gruppen wie Studierenden und Harz4-Empfangenden vorenthalten wird - es ist generell verboten, außer für Polizist*innen im Dienst. In Aventurien ist nicht einmal Soldaten generell erlaubt, Waffen zu tragen - nur mit der Sondererlaubnis im Dienst.

    Es folgen ein paar nette Stellen, um die Komplexität des Themas "Waffenrecht in Aventurien" vor Augen zu führen:

    "Was als Gebrauchsgegenstand gilt, ist häufig durch lokale Gesetze geregelt (siehe Kasten). Typisch hierfür ist ein ‘Eichmesser’, das an Stadttoren oder auf Marktplätzen aushängt und die maximale erlaubte Klingenlänge vorgibt. Zu den ‘gefährlichen Gegenständen’, die nicht unter die Waffengesetze fallen, zählen auch noch diverse Jagdmesser (S. 19) sowie einige Standeszeichen (Magierstäbe oder Sonnenszepter seien als Beispiele genannt).

    In Aventurien gibt es eine Unzahl von Regelungen, ob ein Gegenstand in einem bestimmten ‘Rechtsraum’ (einer Provinz, einem Land oder einer Stadt) als eine Waffe angesehen wird, und es ist speziell für den Ortsunkundigen schwer, sich hier nicht in Fallstricken zu verheddern. Gerade das Waffenrecht ist ein gutes Beispiel für die Verwendung des Talents Rechtskunde. Sie können hier Zuschläge oder Abzüge verhängen, je nachdem, ob der Held aus der gerade bespielten oder einer fernen Provinz oder gar aus einem anderen Kulturkreis stammt. Und wenn die Rechtskunde scheitert, gibt es immer noch das Talent Überreden." (AvAr 11)

    "Ein Knüppel als ‘Hauswehr’ wird auch den Leibeigenen überall zugestanden." (S. 14)

    "Auch bei offiziellen Anlässen, bei denen das Tragen von längeren Waffen verboten ist, wird gern ein Dolch als Symbol des Adels­ oder Bürgerstandes an der Seite getragen. Selbstredend zeichnen sich diese Exemplare dann vor allem durch ihren aufwendigen Schmuck aus." (S. 11)

    "Dennoch wird sie [Anm. Holzfälleraxt] zum Beispiel im Bornland als so gefährlich eingestuft, dass sie nur mit besonderer Erlaubnis des Landherrn geführt werden darf – während sie im urwüchsigen Andergast zum Allgemeingut, ja, teilweise sogar zur Tracht gehört." (S. 13)

    "All dies weist recht deutlich auf ihren [Anm. der Keule] Einsatzzweck als Waffe hin, die sich für ihre geradezu lächerlich niedrigen Fertigungskosten als außerordentlich wirksam erweist und deren Besitz deshalb in zivilisierten Landstrichen sofort mit Räuberbanden und Wegelagerern in Verbindung gebracht und empfindlich bestraft wird." (S. 66)

    Einen Knüppel darf in zivilisierten Gebieten wirklich jeder haben, eine Keule aber niemand. :D

    Und gerade die Bewaffnung der Norbarden ist ein interessantes Beispiel. Ein Kampfstab ist eben nur ein Wanderstab, die Molokdeschnaja...

    "Die Herkunft und der Grund für das ungewöhnliche Aussehen dieser typischen Norbarden­Waffe konnte nicht in Erfahrung gebracht werden (man munkelt von orkischen Ursprüngen), aber sie eignet sich gleichermaßen als Waffe wie als Werkzeug." (S. 75)

    Nun, sie kann wohl juristisch als Werkzeug, als Beil, durchgehen, denn so wird sie ja auch benutzt. Und am Ende - was der Bronjar nicht weiß, macht den Bronjar nicht heiß und so manch einer duldet es vielleicht, weil es ihm den Ärger nicht wert ist, den Fahrenden ihre Waffen abzunehmen.

  • Fahrende dürften hier zu den "niederen Ständen" neben den Unfreien zählen. Das Tragen von Waffen ist ein Privileg. Es ist nicht wenigen Gruppen verboten, das zu tun, es ist wenigen Gruppen erlaubt, das zu tun und sonst generell verboten. Wer nicht ausdrücklich das Recht erhält, eine Waffe zu tragen, dem ist es verboten. Rechtlose haben keine Rechte und schon gar keine Vorrechte. In unserer Welt darf ja auch nicht jeder mit einer Pistole im Halfter durch die Heidelberger Fußgängerzone spazieren. Es ist auch nicht so, dass das Recht nur bestimmten Gruppen wie Studierenden und Harz4-Empfangenden vorenthalten wird - es ist generell verboten, außer für Polizist*innen im Dienst. In Aventurien ist nicht einmal Soldaten generell erlaubt, Waffen zu tragen - nur mit der Sondererlaubnis im Dienst.

    Aventurien hat aber kein Gewaltmonopol des Staates.

    Fast sämtliche Einwohner dürfen selber Waffen tragen (Freie, Adlige) oder haben Jemanden, der das für sie tun darf (Unfreie). Das Einzige, was übrig bleibt, sind ein paar komische Sonderfälle, die weder wirklich zu den Freien gehören, noch zu irgendjemand anderem. Die Fahrenden stehen quasi abseits der Gesellschaft und die wenigsten Gesetze berücksichtigen sie.

    In der Praxis bleiben sie eh nur kurz vor Ort und kaum Jemand wird sich den Ärger aufhalsen, sie entwaffnen zu wollen. Denn Waffen werden sie garantiert dabei haben, schließlich können sie nicht zur Obrigkeit gehen, wenn ihnen Unrecht getan wird und geschützt sind sie von den Machthabern auch nicht.

  • Ja, theoretisch haben im Mittelreich die Adligen die Pflicht, die Unfreien zu beschützen. Im Bornland aber eher nicht - da sind sie der Willkür völlig ausgeliefert. Selbst Waffen tragen dürfen im Mittelreich nur ein Drittel der Bevölkerung (die mit Bürgerrecht), im Bornland eher weniger.

    Niemand hat je behauptet, dass es ein Gewaltmonopol des Staates gäbe. Auch die Kirchen und die Magiergilden können legal Gewalt anwenden. Es gibt ein Gewalttriopol (vielleicht sogar Gewaltoligopol) und nicht jeder ist vor Gewalt geschützt - Vogelfreie darf jeder Bettler straffrei erschlagen (Aventurischer Bote Nr. 61 S. 15), ausrauben oder betrügen (Herz des Reiches S. 31).

    Ob die Vorrechte und Privilegien und die Verbote als andere Seite der Medallie durchgesetzt werden, bleibt freilich dem oder der SL überlassen. Da kann ich niemandem generell Vorschriften machen. Selbstverständlich kann er oder sie auch entscheiden, dass Gesetzesbrüche geduldet oder übersehen werden. Wie schon gesagt: Das aventurische Waffenrecht ist extrem komplex und nicht jeder Gardist ist mit Feuereifer dabei oder ein Rechtsgelehrter.

    "Grundsätzlich gelten diese Ausführungen auch heutzutage noch, jedoch haben sich neben den ‘göttlichen Rechten’ mittlerweile so viele Ausnahmen, Zunft­ und Gildenverordnungen, Fälle des ‘andauernden Kriegsrechts’ und dergleichen angehäuft, dass ein Durchblick durch das lokale Waffenrecht nur noch einem Rechtskundigen möglich ist. Wirklich sicher sein, dass man (von kirchenrechtlichen Ausnahmen abgesehen) jegliche Waffe führen darf, ist man eigentlich nur als Person von Stand. Ansonsten gilt: je höher der Sozialstatus, desto geriner die Wahrscheinlichkeit, wegen des Führens einer Waffe von der städtischen oder barönlichen Garde belästigt zu werden ..." (Aventurisches Arsenal S. 130)

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (25. Mai 2021 um 19:14)

  • Beim "Heer", jednefalls in der Bornland-Box, S.40 findet sich ein entscheidener Satz: "Bauernwehr: Viele ihrer Angehörigen haben ihre Waffen slebst mitbringen müssen, und da ein Leibeigner keine Waffe besitzen darf ..." In Sewerischen wurdden gar Stockkämpfe der Leibeignen mit Rutenschlägen bestraft.

    Aha, S.55: "Nach altem Borischen Recht darf keiner, der nicht an Kopf und Kragen frei ist, Waffen bei sich führen. Allein für gewöhnl. Messer und für Holzfälleräxte von unter 3 Spann Steillänge macht der Rechtsbrauch eine Ausnahme... "

    Während der NT dürfen im Bornland - und Festum - keine Waffen getragen werden. Hm?

    Und in Neu-Jeran besitzen mehr Menschen Waffen als eigentlich erlaubt (wurde). ^^

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Für Norbarden habe ich auch was gefunden: "[I]m Bornland ist es Norbarden bei Strafe untersagt, mehr als zwei Spann lange Klingenwaffen zu tragen." (Land des schwarzen Bären S. 127) Ein Langdolch wäre damit gerade noch erlaubt, ein Kurzschwert schon verboten.

  • Die dürfen dann etwas mehr (längeres Messer) als ein Leibeigner ^^

    Hm, Q3 fügt - nicht nur Festum - das Fremdenrecht (S.17) für nur das MR? hinzu, ausgenommen davon sind: Adlige des MR,Geweihte, Händler, (angmeldet in einer Gilde), Gäste von Angehörigen der Zünfte, Gilden und Pilger.

    Nett das "Unterschiedliches Recht innerhalb der Stadt" (wozu die Alt-Stadt von Gareth zählt), S.19f.

    Aber anscheiend sehen viele Städter die Kleiderordnung höher an als das Recht auf den Besitz (und tragen) einer Waffe. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (25. Mai 2021 um 20:38)

  • Du hast dir Bornland ausgesucht. :)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)