Waffe abnehmen

  • Ich hatte die Kampfsituation, das ein Held einem Gegner seinen Dolch abnehmen wollte. Es gibt für diese Situation keine SF. Ich finde diese Situation ziemlich komplex. Es ist im Reallife gar nicht so einfach einem die Waffe abzunehmen, da ein hohes Risiko zur Verletzung droht. Ich würde es so handhaben. Voraussetzung ist Haltegriff. Der Held führt die erfundene waffenlose Kampf-SF Waffe abnehmen aus.

    Die neue SF würde regeltechnisch so ausehen. Raufen At-4, bei nicht gelingen Passierschlag. Was halten ihr von dieser Regelung.

    Meine Helden:

    Answin - Svelltaler Söldner und seit neuestem Drachentöter

    Baphemoth Tryvarth - Nostrischer Weißmagier und Mitglied der Societas Hesindiarum Intelligentiae

    Beorn Utamarson - Skalde aus Svafdun

    Djurjin - Maraskanischer Spieler aus Tuzak

    Nostromo - Nekromant aus Brabak

    Rihayata - Graumagierin aus Belhanka

    Solvi Utamardottir - Rekkerin aus Svafdun

    Tarix groscho Zinkmarosch - Brillantzwergischer Tresorbauer

    Tsafried aus Wagenhalt - Theaterzauberer und Rahja-Akoluth aus Wagenhalt

  • Tsafried 16. April 2021 um 15:36

    Hat den Titel des Themas von „Waffe abnehemen“ zu „Waffe abnehmen“ geändert.
  • Gibt es diese Aktion nicht quasi schon?

    Entwaffnen - DSA Regel Wiki

    Damit schlage ich mit einer Waffe dem Gegner seine aus der Hand. Ich möchte aber das, das es im Kampf einen Wechsel der Waffe gibt.

    Meine Helden:

    Answin - Svelltaler Söldner und seit neuestem Drachentöter

    Baphemoth Tryvarth - Nostrischer Weißmagier und Mitglied der Societas Hesindiarum Intelligentiae

    Beorn Utamarson - Skalde aus Svafdun

    Djurjin - Maraskanischer Spieler aus Tuzak

    Nostromo - Nekromant aus Brabak

    Rihayata - Graumagierin aus Belhanka

    Solvi Utamardottir - Rekkerin aus Svafdun

    Tarix groscho Zinkmarosch - Brillantzwergischer Tresorbauer

    Tsafried aus Wagenhalt - Theaterzauberer und Rahja-Akoluth aus Wagenhalt

  • Tsafried 16. April 2021 um 21:33

    Hat das Label DSA 5 hinzugefügt.
  • Ich würde empfehlen:

    Entwaffnen Manöver und du brauchst die höhere Initiative. Dann ist es regeltechnisch möglich und kann einfach umformuliert werden.

    1. KR Verzögern mit Entwaffnen

    2. KR Waffe des Gegners aufheben (Körperbeherrschungsprobe(erschwert nach Umständen) bei misslingen Passierschlag)

    Wobei das vom Meister so erzählt werden könnte:

    1. 2. Du versuchst dem Gegner die Waffe zu entreißen und schaffst dies auch nach einigem Gerangel.

    1. n2. Du versuchst dem Gegner die Waffe zu entreißen, dabei schneidest du dich, aber schaffst die Waffe zumindest aus seiner Hand zu hebeln. Der Gegner könnte jetzt versuchen sie aufzuheben...

    n1. Du versuchst in die Position zu gelangen, deinen Gegner zu entwaffnen, aber es gelingt dir nicht.

    Ja, das Entwaffnen mit Übernahme der gegnerischen Waffe kostet in der Tat 2 Aktionen.

  • Ich würde es zunächst ohne SF als Entwaffnen + Waffe im Kampf aufheben abhandeln.

    Das ist eine Aktion und eine Freie Aktion, wenn ich mich nicht täusche.

    Oder braucht das Aufheben eine Aktion? 🤔

    Wenn du eine eigene SF daraus machen willst kannst kannst du sie verhältnismäßig günstig machen (5AP?) aber Haltegriff und Entwaffnen als Voraussetzung.

    Und die neue SF "Waffe abnehmen" stelle ich mir in zwei Varianten vor:

    Variante A:

    Entwaffnen und Haltegriff im selben Wurf. Alle Erschwernisse addiert; auch die von Einhand- bzw. Zweihandwaffe beim Entwaffnen. Dafür aber alles in einer Aktion.

    Variante B:

    Zwei-Phasen-SF. Erst wird Entwaffnen gewürfelt und dann im Anschluss Haltegriff. Beides in einer Aktion.

    Ist Entwaffnen erfolgreich ist der Gegner zumindest entwaffnet.

    Haltegriff wird damit sozusagen auf die Waffe genutzt und man probt ob man sie auch halten kann oder ob die einem entfleucht.

    Auch beides in einer Aktion.

    (Hatte erst überlegt, dass man das noch stärker macht indem man auch nach gescheitertem Entwaffnen auf Haltegriff proben darf um nur diesen Effekt wenigstens zu erzeugen. Außer bei einem Patzer natürlich. Aber dann gäbe es keinen Grund je wieder Haltegriff oder Entwaffnen getrennt voneinander zu benutzen.)

  • Wie wäre Entwaffnen+Schnellziehen?

    Damit hätte man in Aktion+freier Aktion die Waffe dem Gegner aus der Hand geschlagen

    und dann (aus einer günstigen Position) die Waffe umgegriffen und "ausgerüstet"

    So würde ich als SL das lösen...

  • Ich würde es so in die Richtung von meisterliche Geschossabwehr handhaben. Meisterliche Geschossabwehr I-III - DSA Regel Wiki

    Mein Vorschlag: Meisterliches Entwaffnen eine um 6 (bei zweihandwaffen um acht) erschwerte AT bei gelingen hat der Held die Waffe abgenommen. Um die Waffe zu nutzen muss die reguläre Ausrustzeit genutzt werden. (eine Aktion, mit schnellziehen 1. Freie Aktion)

    Voraussetzung: SF entwaffnen, FF15 freie Hand.

  • Ich würde es so in die Richtung von meisterliche Geschossabwehr handhaben. Meisterliche Geschossabwehr I-III - DSA Regel Wiki

    Mein Vorschlag: Meisterliches Entwaffnen eine um 6 (bei zweihandwaffen um acht) erschwerte AT bei gelingen hat der Held die Waffe abgenommen. Um die Waffe zu nutzen muss die reguläre Ausrustzeit genutzt werden. (eine Aktion, mit schnellziehen 1. Freie Aktion)

    Voraussetzung: SF entwaffnen, FF15 freie Hand.

    Würd nur die FF15 streichen ansonsten hätte ich das ganz genauso geregelt.

  • Der alte Ork versteht nicht, warum es nötig ist Regeln (wie "entwaffnen") zu ändern?

    Die Regeln gibt es und die sind gut.

    Will man die Waffe am Ende selbst in der Hand halten? (Filme machen das vor), dann einfach wie bereits Natan vorgeschlagen hat.

    Entwaffnen Manöver und du brauchst die höhere Initiative. Dann ist es regeltechnisch möglich und kann einfach umformuliert werden.


    1. KR Verzögern mit Entwaffnen

    2. KR Waffe des Gegners aufheben (Körperbeherrschungsprobe(erschwert nach Umständen) bei misslingen Passierschlag)

    Was will er uns sagen:

    Das Entwaffnen erfolgt in KR 1 in der nächsten KR (KR2) muss man "Formaljuristisch" nur als erster "Aufheben".

    Das geht entweder, indem man in KR 1 verzögert hat (und ohnehin immer der erste ist der dran ist), oder: indem man einen Chip ausgibt für "erster".

    Alternativ "Dreckige Tricks" anwendet.... Was aber ein anderer Charakter, als der Entwaffnende sein muss.

    Orkisches Fazit: Die Regeln gibt es. DIe Weisheit von Natan sagt, wie man es fomal schafft, dass man in KR 2 die waffe ind er Hand hält. Ob wie dann zwischendurch am Boden lag, sei einmal dahingestellt.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Was will er uns sagen:

    Das Entwaffnen erfolgt in KR 1 in der nächsten KR (KR2) muss man "Formaljuristisch" nur als erster "Aufheben".(...) Ob wie dann zwischendurch am Boden lag, sei einmal dahingestellt.

    Das kann man sehr elegant und ohne Mehraufwand lösen:

    "Ein Held kann versuchen, einen Gegenstand im Kampf wieder aufzuheben, indem er 1 Aktion aufwendet und dem Spieler eine Probe auf Körperbeherrschung gelingt. Die Probe kann durch die Umstände erschwert sein." (Regelwiki)

    Die QS bleibt leider in den offiziellen Regeln unberücksichtigt (geschafft/nicht geschafft), aber sie gibt natürlich Auskunft über die Qualität des Erfolges.

    Bei schlechter QS sammelt man die Waffe wenig elegant und behäbig vom Boden, bei hoher QS entreißt man sie geschickt, kickt sie in die Luft oder fängt sie auf, bevor sie am Boden lag.

    Eine völlig regelkonforme QS Auswertung und die Probe muss man sowieso ablegen.

    Edit: Das gilt natürlich universell und nicht nur für den "ich möchte die Waffe entreißen" Fall. Auch beim ganz normalen Aufheben von Gegenständen zeigt die QS wie gut das Vorhaben gelungen ist. Einen Crunch Effekt hat die QS natürlich nicht (leider).

    Gewinn eine vergleichende Probe in Raufen, nimm die effektive QS als Erleichterung für eine vergleichende Probe Kraftakt und wer gewinnt, der hat das Messer. Wenn das der ursprüngliche Besitzer ist, bekommt er einen Passierschlag. Fertig.

    Sehr viel leichter für den Angreifer als Entwaffnen und 40 AP für die SF und die GE Hürde spart man auch noch. So sehen keine fairen Hausregeln aus. Wenn man so eine Aktion schon ohne SF machen kann, dann sollte sie viel schwerer als ein vergleichbares offizielles Manöver sein und sich auch an diesem orientieren!

    Einmal editiert, zuletzt von x76 (21. April 2021 um 02:40)

  • Das meinte ich doch. Wichtig ist nur: Du solltest in der nächsten KR (die aktuelle hast du ja bereits eine Aktion: Entwaffenen) gemacht, als erster an der Reihe sein.

    Und nach deinem Entwaffnen sollte er Entwaffnete nich selbst noch eine Aktion haben (sonst hebt dieser die Waffe in der KR auf, wo er entwaffnet wurde)...

    Ergo: Man braucht eine höhere IN als der Gegener, verzögert in KR 1, entwaffnet in KR und hebt in KR 2 als erster auf.

    Hat man eine niedirgere IN, braucht man nat. in KR 1 nicht verzögern, entwaffnet sobald man dran ist und nutzte einen Chip in KR 2 um "Erster" zu sein.

    Ich hoffe nun ist mein orkisch-maraksanisches gegrunze besser zu verstehen? Zprechzja maraskans?

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.