Vorteil Talentschub bei einem Kampftalent

  • Hallo Leute!

    Ich habe ein kleines Problem. In einer Gruppe, in der ich spiele hat sich einer der Charaktere für den Vorteil Talentschub (Zweihandschwerter) entschieden. Die Regeln sind allerdings gerade für Kampf-Talente etwas schwammig. Wie würdet ihr das handhaben? Zählt der Einsatz - analog dem Armdrück-Beispiel beim Kraftschub - für einen Kampf, der ja eine Abfolge von Proben (zumindest auf AT/PA) ist. Müsste dann die GaP* aufgespalten werden? Oder zählt die Gabe nur für die nächste AT bzw. PA?

    Wie seht ihr das?

  • In der Tat, die Regeln sind so schwammig, dass nicht mal eindeutig ist, ob Kampftalente eindeutig ein- oder ausgeschlossen sind vom Talentschub (denn es heißt, dass die nächste Talentprobe erleichtert ist, und streng genommen sind zwar Waffentalentwerte Talentwerte, aber auf sie wird nicht mittels Talentprobe geprobt).

    Wie es in WdH steht, gilt das nur (wenn ein Waffentalent bei euch zugelassen wird) für eben die besagte nächste Probe. Denn nur für den Kraftschub gibt es die Regelung von mehreren direkt aufeinander folgenden erleichterten Proben, nicht für den Talentschub.

    Also Probe, bei gelingen Erleichterung auf die nächste AT oder PA.

    Analog wie ein Mirakel, das beim Rondrianer etwa auch nur für deine AT oder PA gilt.

    Da aber ein Talentschub 4 Aktionen vorweg erfordert, halte ich das für den Kampf sehr ungünstig, da man sich 4 Aktionen etwas abholen kann, da selber kein attackieren oder parieren. Nur der Kraftschub hält eine SR vor, in deren Zeitrahmen man die Probe machen kann.

    Es stellt sich vielleicht auch die regeltechnische Frage, ob die Erleichterung auf den reinen TaW dann ebenfalls auf AT und PA aufgeteilt werden muss (ich allerdings würde das in der Gruppe klar machen, dass, wenn es gewählt werden darf, dann die Erleichterung auch ganz auf die gewünschte und geprobte Probe geht).

    EDIT: Hier wurde mal angefangen, ob man Pro oder Contra ist für Talentschub auf Waffentalente, der Faden kam aber nicht weit: Talentschub für Kampftalente? Pro und Contra.

  • Ich habe ein kleines Problem. In einer Gruppe, in der ich spiele hat sich einer der Charaktere für den Vorteil Talentschub (Zweihandschwerter) entschieden. Die Regeln sind allerdings gerade für Kampf-Talente etwas schwammig. Wie würdet ihr das handhaben? Zählt der Einsatz - analog dem Armdrück-Beispiel beim Kraftschub - für einen Kampf, der ja eine Abfolge von Proben (zumindest auf AT/PA) ist. Müsste dann die GaP* aufgespalten werden? Oder zählt die Gabe nur für die nächste AT bzw. PA?

    Wie seht ihr das?

    Aus S. 45 im Wege des Schwerts geht hervor, dass Kampftechniken (oder "Kampftechnik-Talente" oder "Kampf-Talente" ...) keine "besonderen Talentproben" kennen. Was auch immer "besondere Talentproben" sind. Rettung naht allerdings, denn immerhin steht auf S. 18 klar und deutlich (Danke, Redaktion :lol2::( "Bei Kampftechnik-Talenten werden keine Talentproben gewürfelt."

    Damit würde ich, wenn auch eher aus formaljuristischen Gründen, keinen Talentschub zulassen, da dieser nur Talentproben beeinflussen kann, AT- und PA-Proben aber keine Talentproben sind.

    Ich würde dem Spieler allerdings einen "Kampfschub" hausregeln, der aber 10 GP kostet, maximal 1 SR (100 KR) anhält und die AT- und PA-Werte um die halben TaP* der Gabenprobe für die Dauer des Kampfes erhöht. Da sind Kosten und Nutzen (Gabe muss auch erst gesteigert werden) IMHO in einem halbwegs vernünftigen Verhältnis.