Weihewaffe Rondrageweihter

  • Hallo!

    Ich meistere momentan eine Gruppe in der ein SC nach dem aktuellen Abenteuer anstrebt durch Spätweihe ein Geweihter der Rondra zu werden. Der Charakter führt aber momentan eine Barbarenstreitaxt und hätte diese auch gern als Weihewaffe. Ich hab eine wenig im WdH und WdG nachgelesen, aber konnte nur finden, dass alles außer dem Rondrakamm im besten Fall unüblich ist. Die Vorstellung eines Rondrageweihten mit Barabarenaxt finde ich aber auch irgendwie seltsam. Wäre es denkbar eine Barbarenstreitaxt als Weihewaffe zu führen? Oder zumindest eine andere Zweihandhiebwaffe oder kommen wirklich nur Schwerter im weiteren Sinne in Betracht?

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen :/

  • Ich antworte mal agnostisch, da ich die Frage eher für universell halte. Wenn unerwünscht, bescheid sagen und ich lösche meinen Post :)

    Sehr untypisch. Da fände ich's passender, wenn er die barbarenstreitaxt, wenn sie denn für ihn wichtig ist, als Waffe behält, und den Rondrakamm als geweihte Zweitwaffe mitnimmt, die er vor allem für Zeremonien etc. benutzt bzw. für ehrenhafte Duelle. Sozusagen eine Waffe, die man nur zieht, wenn's der Gegner Wert ist.

    Geht's dem Spieler denn um den Style oder die Werte? Wenn's nur um die Werte geht, lässt sich da ja vielleicht was OT regeln. Wenn's um den Style geht, will er überhaupt der Göttin der Ehre geweiht sein oder schlägt sein eiskaltes Herz doch eher für Kor?

  • Wir hatten mal ein vergleichbares Thema:

    "Das Namensschwert - meist ein Langschwert oder ein Rondrakamm, im Süden gerne auch ein Krummsäbel - sowie die Rangfiebel gehören ebenfalls zum Ornat. [...] als Namensschwert kann eigentlich jede 'ehrbare' Klinge vom Rapier bis zum klassischen Zweihänder Verwendung finden." Ganz um das Schwert herum kommt also niemand, der sich in die Rondrakirche hinein weihen lassen will. DSA4.1 scheint aber ein bisschen mehr Flexibilität zu bieten,

    Das Rondra-Vademecum wiederum bietet erneut andere Angaben zur Häufigkeit vom Rondrakamm an (eine, die ich unpassend finde): "Doch Rondrakämme – ob zu anderthalb oder zwei Händen – sind kostbare und seltene Waffen, die Geweihte oft erst im Laufe ihrer Karriere erhalten, so dass das Langschwert oder auch der Anderthalbhänder einem Rondra-Geweihten als erste und vornehmste Waffe gilt" (S. 148)

    Auf der gleichen Seite heißt es weiter: " Äxte- und Beile, aber auch der Kriegshammer und vergleichbare Waffen haben an Ansehen gewonnen,

    seit sie sich im Kampf gegen die Schrecken der Warunkei als verlässlich und ruhestiftend erwiesen haben."

    Das ist ja spannend! Im WdH208 heißt es noch: "Geweihte der Rondra tragen über dem Kettenhemd den Wappenrock der Kirche mit der roten Löwin auf weißem Grund (oder den ihres Ordens), Schwert (seltener eine andere Handwaffe) und Rondrakamm zählen ebenso wie die Rangfibel zum ‘Ornat’ der Priester. Arm- und Beinschienen und ein Helm mit rotem oder weißem Federbusch ergänzen oft die Tracht." In der Ausrüstung steht der "geweihte Rondrakamm" als einzge Waffe (vom Dolch abgesehen) und macht so eigentlich klar, was nach WdH die Namenswaffe ist. Scheinbar gab es da in DSA4.1-Zeiten ein paar kleine Retconns und DSA5 hat eine Rolle rückwärts gemacht.

  • aber konnte nur finden, dass alles außer dem Rondrakamm im besten Fall unüblich ist

    Wie schon zitiert wurde, im Vademecum steht eine andere Angabe (die ich immer noch für eher unpassend halte). Auch würde ich regionstypische Waffen durchaus ein die Weihewaffenwahl mit einfließen lassen. Der Ronnie aus den Tulamidenlande z.B. hat halt den Khunchomer statt eines Schwertes.

    Generell und gerade bei Spätgeweihten allerdings nehme ich ohnehin eine Häufigkeit von Weihewaffen an, die nicht Rondrakamm, AHH, ZH, oder Schwerter sind, bzw. ihre regionalen Entsprechungen. Das sind Personen, die ihr Leben lang mit anderen Waffen sehr wahrscheinlich gelernt haben, und im Kurz-Noviziat lernen die nicht mal eben schnell AHH auf 7 rauf.

    Ein gewisses Passen würde ich allerdings auch annehmen. So eine Barbarenaxt will mir auf den ersten oder zweiten Gedanken als unpassend erscheinen, aber eigentlich auch nur wegen dem barbarischen Namen, und das ist dann irgendwo auch kein valider Grund.

    Auch wird man bei der Baba-Axt eher selten die gleichwertige Waffe beim Gegner finden.

    Ich denke, wenn die Waffe bislang ehrenhaft im Namen und Sinne Rondras geführt wurde, und das eben DIE Waffe des Kandidaten ist, wird auch eine Baba-Axt schon in Ordnung gehen.

    EDIT:

    Ich nehme allerdings an, dass ein Geweihter mit einer solchen Waffe einen ziemlichen Einzelfall im Schwertbund darstellen wird und womöglich manch anderer Geweihter das nicht immer gutheißen wird, eine solch brachiale, unelegante Waffe als Weihe- und Namenswaffe im Namen Rondras zu verwenden.

  • Übrigens muss die Weihe- nicht unbedingt die Hauptwaffe sein. Das Namensschwert kann auch einfach hauptsächlich für rituelle und zeremonielle Zwecke dienen und sonst eher als Seitenwaffe am Gürtel hängen. Die Barbarenstreitaxt kann man auch eine Waffenweihe verpassen, um sie gegen finstere Mächte führen zu können. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Rondrianer*innen in mehreren Waffengattungen geübt sind und gerade bei "Quereinsteiger*innen" werden andere Waffentalente als Schwerter wahscheinlich nicht allzu selten anzutreffen sein.

  • Da in Regionen wie Weiden und Bornland selbst Kettenwaffen als "ehrenhaft" gelten, sollte das weihen einer schweren Axt auf lange Sicht kein großes Problem sein. Ich würde allerdings die Waffenmeisterschaft anstreben, um die Finte damit zu ermöglichen. Einerseits aus Effizienz, und andererseits als Selbstverständlichkeit, um dem eigenen Stand gerecht zu werden.

  • Auch die Kriegerakademie Mutter Rondra auf den Zyklopeninseln lehrt den Umgang mit dem Pailos, einer Zweihandaxt.

    “'Wir kämpfen mit einer barbarischen Waffe, aber merkt euch, wir sind keine Barbaren!' Mit diesen Worten pflegt die Leiterin alle neuen Eleven zu begrüßen" (Wege der Helden S. 105)

    Soetwas mag ungewöhnlich sein, aber nicht unmöglich. Und wenn jemand etwas Ungewöhnliches ist, dann doch wohl ein Spielerheld.

  • Übrigens muss die Weihe- nicht unbedingt die Hauptwaffe sein.

    Das wiederum kenne ich so gar nicht. Wo hast Du das her?

    Mir ist es geläufig, dass die Weihewaffe die Namenswaffe ist. Man erkennt den Namen in der Entrückung bei der Weihe, Name der Waffe ist auch der des Trägers. Wechselt man die Waffe, ändert sich auch der Name des Trägers.

    Ayla vom Schattengrund hieß Ayla Armalion, als sie das Schwert der Schwerter wurde, davor hieß sie Ayla Eiridias nach ihrer Weihe- und Namenswaffe. EDIT Das wird im Vademecum allerdings nur auf das Führen einer namenstragenden Waffe bei bestimmten Rängen, z.B. Sennenmeister, bezogen. Bei einer zweiten Weihe wird es laut Vademecum anders gehandhabt: "Hast du dich vor den Augen der Göttin zwölffach bewährt und erhältst die zweite, die eherne Weihe, mag es sein, dass derjenige, der dich weiht, dir einen Ehrennamen verleiht. Oft geht diese Benennung mit der Verleihung einer kostbaren Waffe einher, die fortan ebenfalls diesen Namen trägt. Diese Ehrennamen zeigen, dass die höchsten Würdenträger der Kirche deinem Leben und Wirken besondere Aufmerksamkeit und Hoffnung schenken, und dennoch wird diese Waffe niemals denselben Stellenwert einnehmen wie dein Namensschwert." (S. 87) EDIT Ende

    Bei der Beschreibung des Schutzsegens im Vademecum zieht man den Kreis mit der Namenswaffe (S. 32). Eindeutig wird es auf S. 87 im Vademecum: "Zeitgleich mit deiner Erhebung zu einem Geweihten der Herrin wird auch dein Namens- oder Weiheschwert geweiht und an dich gebunden. In höchster Entrückung und Nähe zur Göttin hast du zuvor den Namen erkannt, den die Göttin dir gegeben hat.", und einige Reihen weiter: "Der Verlust deines Namensschwertes wiegt schwer und viele deiner Glaubensgeschwister haben ihr Leben riskiert oder gar geopfert, um ihr Weiheschwert nicht zu verlieren oder es zurückzugewinnen."

    Sicher kann man einer besonderen Waffe einen Namen geben, aber das wäre ja nicht die Namenswaffe, nach der sich auch der Geweihte benennt. Mit der Weihewaffe, die die Namenswaffe ist, ist man meinem Verständnis und Wissen nach verbunden.

    Bislang sind sich hier im Faden ja auch fast alle einig, dass es gehen sollte.

    Ob es jedermanns Geschmack IT und OT trifft, sei dahin gestellt. Die Region, in der man die Weihe empfängt, spielt sicherlich auch mit rein.

  • Mir ist es geläufig, dass die Weihewaffe die Namenswaffe ist. Man erkennt den Namen in der Entrückung bei der Weihe, Name der Waffe ist auch der des Trägers. Wechselt man die Waffe, ändert sich auch der Name des Trägers.

    Aber das heißt ja nicht, dass die Waffe nicht am Gürtel hängen kann, während man eine andere benutzt. Irdisch waren die meisten Schwerter ja ohnehin Seitenwaffen oder gar nur Amtszeichen, während auch Ritter zu Fuß wie zu Pferde irgendwas mit Holzstiel als Primärwaffe verwendet haben. Selbstverständlich ist das Namens- und Weiheschwert kultisch die wichtigste Waffe, aber für den praktischen Einsatz kann in meinen Augen durchaus eine andere Waffe vorgezogen werden und de facto den höheren Talentwert aufweisen. Und diese Waffe kann eine Waffenweihe erhalten, die aber nicht mit der Spezialweihe des Namensschwertes verwechselt werden sollte.

  • Ach, ich bin ein Depp. :zwerghautelf: Ich habe tatsächlich die Weihe- muss nicht die Namenswaffe sein gelesen, und das hast Du natürlich gar nicht geschrieben. :rot: Keine Ahnung, was meine Augen und Synapsen da gerade geritten hat.

    Jedenfalls, sicher, ja: Man kann die Weihe- und Namenswaffe nur für bestimmte Gegner nehmen (sollte man ja sowieso), oder auch nur für rituelle Zwecke. Andererseits fände ich es unsinnig, eine Weihewaffe zu haben, deren Namen man trägt, zu der ein Band besteht, man die aber nicht benutzt, wenn es mal rondrianisch ernst wird, und sie nur zu rituellen Zwecken führt, weil man auch gar nicht so gut mir ihr umgehen kann.

    Da würde ich tatsächlich die Hauptwaffe zur Weihewaffe machen.

    Sich nach Bedarf auch mal die Zweitwaffe situativ weihen, wenn man es kann, mag mal vorkommen.