Praiosgeweihte

  • Und hier sind wir bei dem ewigen Problem: Beugt ein Praiosgeweihter eher das Recht um Gerichtigkeit durschzusetzen, oder beugt er die Gerechtigkiet um Recht wahren zu können. Ich persönlich bin der meinung es gibt solche und solche (und so hab ichs auch gespielt). Für einen Praiosgeweihten ist es immer total wichtig vorher genau abzuwägen. Aber ganz ehrlich ein Spieler der das schafft und einen Praiosgeweihten mit prinzipien abver trotzdem lebensnah darzustellen, also es schafft diese moralischen Dillemma zu lösen, der ist Topfit und könnte auch Frieden in Nahost bringen (okay, hier hab ich vielleicht etwas übertrieben)

    Wenn du dich nicht um mich kümmerst, werde ich dich verlassen.
    Viele Grüße
    Deine Demokratie

  • Aber da, wo ein Gesetz ungerecht wird, sollten sie meiner Meinung nach schon Gnade vor Recht ergehen lassen. Ich meine, wenn ein Dieb erwischt wird, hat der zunächst bestraft zu werden. Punkt. Aber wie gesagt, ich denke schon, dass sich ein Praiot die Umstände anguckt (immerhin sind sie ja dann doch nicht die spanische Inquisition...). Vielleicht wird er nicht gänzlich gegen das Gesetz handeln, gut, das sollte er auch nicht, aber er wird auch nicht drakonisch sein. Ich will nicht sagen, dass ein Praiot das Gesetz wegen jeder Kleinigkeit links liegen lässt, aber er sollte eben nicht nach dem genannten Grundsatz "Recht muss herrschen..." handeln.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Abaddon: Richtig, da liegen das Problem und der Konflikt, den ein Praiosgeweihter mit einem Sinn für persönliche Gerechtigkeit, der nicht immer automatisch identisch ist mit dem Gesetz, haben wird und die er irgendwie für sich, seinen Gott und lösen muss, ohne sowohl das moralische Empfinden als auch seine Auflagen außer Acht zu lassen. :)

    Ehny: Der Praioskirche ist aber die Inquisition zugehörig und das Inquisitionsverfahren gilt im ganzen Mittelreich. Dass man sich die Umstände einer Tat anschaut vor Gericht, gehört aber sowieso dazu. Dazu muss nicht erst ein besonders moralischer Praiot daher kommen, die Motivation, aus der heraus ein Verbrechen begangen wird, wird schon bedacht. (Aus Irrtum oder Leichtsinn begangen wird milder bestraft, als mit voller, eigennütziger Absicht begangen.)
    Generell gilt aber, zumindest im Mittelreich und Horasien, dass bei einer Gerichtsverhandlung es nicht darum geht, dass das Opfer entschädigt wird (nicht der Schaden am Opfer ist das Verbrechen, sondern das eigentliche Verbrechen ist der Verstoß gegen die staatliche und göttegegebene Ordnung), sondern primär, dass es um das Aufdecken der Wahrheit geht, und dies geschieht unter Einfluss der Praios-Kirche.

  • Sowohl Recht als auch Gerechtigkeit werden sozial konstruiert und sind keine natürlich vorhandenen Werte, sie unterliegen immer der Interpretation.

    Ich würde dazu sagen: der Praiot sieht in den meisten Fällen Recht=Gerecht, das Dilemma drängt sich mir jetzt also gar nicht so auf.

    Anstatt sich für eine Seite dieser Pseudodifferenz Recht/Gerecht zu entscheiden, erscheint es mir deswegen sinnvoller, konkrete Situationen zu betrachten. Was wäre denn so eine Situation, in der das Gesetz das eine fordert, die Gerechtigkeit das andere und der Praiot sich für eine Seite entscheiden muss? (ich habe gerade kurz überlegt und mir ist nichts eingefallen)

  • Beispiel im Bornland:
    1.)Bauernfamilie war fast am Verhungern und ist in den Wald gegangen um Niederwild zu jagen, Hasen etc. hat aber nichts davon gefunden dafür einen Hirsch. Nachdem sie also aufrichtig versucht haben erlaubtes Wild zu jagen blieb ihnen nichts anderes übrig als den Hirsch zu erlegen und zu verspeisen, was aber ganz klar Wilderei auf dem Land des Bronjaren und damit strafbar ist, gerecht ist das aber noch lange nicht.


    2.) Untoter Heerwurm beginnt durch das nördliche Mittelreich zu ziehen und Bauernfamilie beschließt daraufhin sich aus Angst erstmal in die nächstgrößere Stadt zurückzuziehen. Im Nachhinein zieht der Feind aber an ihrem ehemaligen Dorf vorbei, womit sie sich dem Straftatbestand der Schollenflucht ausgesetzt sehen.


    3.) Bronnjar im Bornland hat sich eine Leibeigene genommen und vergewaltigt. Das ist zwar ein Rhajafrevel und auch völlig ungerecht, aber nach Bornländischen Recht ist es seine Leibeigene und mit der darf er machen was er will, basta.

    4.) Gleicher Bronnjar verkauft Leibeigene als Sklaven nach AL'Anfa, ist laut Gesetz auch seine Sache...

    5.) Bauernfamilie im Bornland wird spontan von einem grade auf Jagdausflug befindlichen BRonnjaren besucht und besitzt nur soviele Gedecke und Stühle wie Familienmitglieder. Da es aber im Bornland ein Gesetz gibt, das sie zusätzlich auch noch eines für den Bronnjaren aufstellen müssen haben sie sich strafbar gemacht, auch wenn sie sich schlicht und ergreifend keinen weiteren Teller leisten können.

    nur so als Beispiele

    Noctum Triumphat

  • Deshalb habe ich von dem "(persönlichen) Gerechtigkeitsempfinden" und "einer Gerechtigkeit" gesprochen, und nmicht einer bestimmten, klar definierten Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist nun mal auch im Auge des Betrachters zu finden.
    Natürlich wird ein Praiot (und auch die meisten anderen Menschen) Recht und Gerechtigkeit grundsätzlich als dasselbe empfinden, aber es wird eben doch immer wieder zu Situationen kommen, wo das Gesetz das eine sagt und das persönliche moralische Empfinden des Einzelnen (der auch ein Praiot sein kann) etwas anderes.
    Zumindest bauen schon mal einige Abenteuer darauf auf.

    Ein mögliches Beispiel könnte tatsächlich sein, dass ein Lehnsherr die Pacht, oder das Entgeld für die Benutzung der Mühle, oder die auf seinem Land zu leistende Arbeit des Bauern hoch setzt, so hoch, dass dieser mehr als Probleme hat, dieses Geld und/oder diese Arbeiten gar nicht aufbringern kann?
    Zahlen müssen sie, denn der Herr Praios hat nun mal die Adeligen zwecks Regentschaft über das einfache Volkes eingesetzt.

    Oder dass ein Adeliger die Steuer für Benutzung von Straße oder Brücke (der Wegezoll, den jeder, der da entlang will, zahlen muss) sehr hoch ansetzt.
    Ich habe soweit nichts gefunden, dass da eine bestimmte Summe vorgeschrieben ist, vermutlich kann da also wirklich jemand über die Stränge schlagen und einfach den Zoll mal höher ansetzen.

    Der Sohn (oder die Tochter) des örtlichen Barones/Baronin möchte unbedingt das Landvolk der Baronie 'näher kennenlernen'. Das dürfen sie tatsächlich. Die Bauern haben die Möglichkeit, ein Schongeld zu zahlen, dieses Schongeld wird aber von dem Lehnsherren bestimmt, nicht von dem Bauern und kann daher ganz und gar unterschiedlich hoch ausfallen.
    Was also, wenn sie sich die arme Bauersfamilie mit dem hübschen Kind aufgrund des Zehntes, der Pacht, der übrigen Gebühren das Schongeld gar nicht leisten kann?

  • Schattenkatze: Eben deshalb schrieb ich spanische Inquisition, die dafür (obwohl wohl unberechtigt) berüchtigt ist, dass sie seeehr viele "Schuldige" gefunden und verurteilt hat. Das die Inquisition zur Praioskirche gehört, ist mir schon klar. Aber die sind ja ohnehin nochmal ein Kapitel für sich, da die ja für "klerikale Verbrechen" zuständig sind. Ich glaube wir haben jetzt nur an einander vorbeigeredet und eigentlich die gleiche Meinung :zwinker:
    Oder um es zusammenzufassen: Ein Praiot hält sich primär an das Recht. Wenn aber ein Adliger zu drakonische Strafen praktiziert, seine Leute regelrecht auspresst (was ja eventuell durchaus sein Recht wäre), dann sollte ein Praiot schon Gerechtigkeit (und eine gewisse Grundeinstellung dazu ist ja kulturell in Aventurien vorhanden) vor Recht gelten lassen.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Leider gilt das Geständnis des Angeklagten als vorrangigster Beweis, und zwecks hochnotpeinlicher Befragung (also Folter) versucht man ein solches Geständnis zu bekommen, sollte es als angebracht erscheinen (also natürlich geschieht das nicht automatisch und immer).
    Die aventurische Inquisition will ich nicht mit der spanischen Vergleichen, da stimmen schon die Verhältnisse und Größenordnungen nicht überein, aber Folter als unterstützendes Mittel ist ist nun in Aventurien nicht sooo selten. Jedenfalls verstehe ich die betreffenden Beschreibungen dazu so.

    Deiner Interpretation schließe ich mich in der Tat an. Vielleicht wird nicht jeder Praiot/Mensch das so sehen, aber liegt natürlich im persönlichen Empfinden eines jeden, dies als "ungerecht" zu empfinden oder auch nicht.
    Das Problem des Praioten dürfte dabei besonders sein, als dass er wenig Handhabung hat, wenn kein geltendes Recht verletzt wird und als dass er sich nicht (ohne Weiteres) gegen einen Adeligen stellen kann, der sich auf greifbare Art hat nichts zu Schulden kommen lassen.
    Aber das gerade ist eine Herausforderung (und rollenspielerisch interessanter Konflikt).

  • zu Pyroalchis Beispielen, würde ich aus Sicht eines beispielhaften Praioten (so aus der Hüfte geschossen) antworten:

    1. Die Bauernfamilie hätte besser mit ihren Vorräten aushalten sollen. Im Wald gibt es auch Wurzeln, Bucheckern, usw. Dass sie kein Kleinwild gefunden haben, ist eine Notlüge. Der Waidmann Petris hat eben zu Protokoll gegeben, dass es in einem bornischen Wald im Winter genug Kleinwild gibt.
    Urteil: Schuldig.

    2. Hier hat der Lehnsherr seine Schutzpflicht unzureichend ausgeführt, deswegen muss er auch gemaßregelt werden (dies ist jedoch ein seperater Fall). Die Flucht ist angesichts der Lebensgefahr nachvollziehbar, bleibt aber ein Vergehen.
    Urteil: verminderte Schuld, dem Lehnsherr wird nahegelegt, von einer Bestrafung abzusehen.

    3. Hier handelt es sich um einen Rahjafrevel. (hier wäre natürlich interessant, wie und durch wen es zur Anklage kommt)
    Urteil: Der Bronnjar ist vermindert schuldfähig, da es sich um Leibeigene handelt. Die Strafe von 50 Dukaten ist zum nächsten Mond zu zahlen, davon erhält dieses Gericht den 5. Teil, der Rest sollte an die Rahja-Kirche gespendet werden. Außerdem wird dem Bronnjar angewiesen, durch Gebet, Fasten und gute Taten weitere Buße zu tun.

    4. Hier liegt kein Rechtsbruch vor. (hier würde ich als Praiot allerdings politisch intervenieren).

    5. Dies ist ein Bagatellfall, die Entscheidung liegt im Ermessen des Bronnjaren.
    Der Hausherr sollte dem dem Bronnjar natürlich umgehend seinen Platz am Tischkopf zur Verfügung stellen, dann wird dem Bronnjar wird nahegelegt, Milde walten lassen. Eine mögliche Strafe sollte den Rahmen von 10 Stockschlägen nicht überschreiten.


    zu Schattenkatzes Beispiel mit zu hohen Abgaben/Zöllen:

    Hier liegt keine Rechtsverletzung vor. Der Lehnsherr sollte jedoch das Gebot des rechten Maßes walten lassen. In einer Notlage, kriegerischer Bedrohung sind höhere Abgaben sinnvoll, in Friedenszeiten sollten sie wieder reduziert werden. (hier würde ich auch je nach Ermessen politischen Druck ausüben)

    zu dem anderen Beispiel: (ich schätze mal, hier ist "Kennen" im biblischen Sinn gemeint, ist das tatsächlich ein Recht, dass auch in DSA-Publikationen erwähnt wird?)

    Ein ambivalenter Fall. Pauschal ist dies rechtens, hier gilt jedoch das Gebot des rechten Maßes. Der Wert eines Leibeigenen/Bauerntochter/-sohn lässt sich wie folgt errechnen: ... (die Rechnung kann natürlich auch beeinflusst werden) Es ist zu prüfen, ob das Schongeld in diesem Sinne angemessen ist. (hier könnte der Praiot auch einfach inoffiziell der entsprechenden Familie eine Dukate zustecken und damit wären genug finanzielle Mittel da)

  • Ähh... war deine Frage nicht in welchem Fall Recht und Gerechtigkeit auseinandergehen?

    Also ich finde die Vergewaltigung der Leibeigenen ist ein seeeeehr gutes Beispiel, denn die Strafe von 50 Dukaten ist 1. lächerlich klein und 2. kann der Bronnjar dann von seinen Leibeigenen, ja sogar der Familie der Vergewaltigten höchstpersönlich verlangen ihm dieses Geld reinzuwirtschaften, zum Beispiel indem er sie verkauft oder sie zwingt ihre Kühe zu verkaufen...
    Das ist alles völlig Legal also dem RECHT entsprechend hat aber mit GERECHTIGKEIT wohl für keinen normalen Aventurier etwas zu tun...

    Noctum Triumphat

  • Zitat von "Pyroalchi"

    Ähh... war deine Frage nicht in welchem Fall Recht und Gerechtigkeit auseinandergehen?

    Also ich finde die Vergewaltigung der Leibeigenen ist ein seeeeehr gutes Beispiel, denn die Strafe von 50 Dukaten ist 1. lächerlich klein und 2. kann der Bronnjar dann von seinen Leibeigenen, ja sogar der Familie der Vergewaltigten höchstpersönlich verlangen ihm dieses Geld reinzuwirtschaften, zum Beispiel indem er sie verkauft oder sie zwingt ihre Kühe zu verkaufen...
    Das ist alles völlig Legal also dem RECHT entsprechend hat aber mit GERECHTIGKEIT wohl für keinen normalen Aventurier etwas zu tun...


    Ich würde dir widersprechen, was die Konsequenz der Strafe angeht. Denn wenn man dieser Logik folgt, muss man das ganze Lehnssystem in Frage stellen und das wird wohl kaum die Mehrheit der Aventurier so sehen.
    Da es sich hier aber um einen Frevel handelt hat man ja gerade die Möglichkeit zu intervenieren. Zudem habe ich auch noch auf die vielfältigen Möglichkeiten der Buße verwiesen. Wie das im Detail aussieht, was die Schwere der Bestrafung angeht, ist aber auch relativ egal (da hält es dann halt jede Gruppe so, wie sie es für angemesen hält. Jetzt beim zweiten Nachdenken sind 50 Dukaten tatsächlich wenig, vielleicht stellt man ihn auch öffentlich an den Pranger, züchtigt ihn...).
    Wichtig ist, dass sich der Praiot hier auf den Frevel berufen kann (göttliches Recht steht über dem des Bronnjaren) und daher gibt es da finde ich auch keinen inneren Widerspruch für ihn. Denn dass der Bronnjar prinzipiell mehr Macht als seine Leibeigenen hat, ist ja durchaus angemessen und richtig, denn diese Stelle hat Praios für ihn bestimmt, nur berechtigt ihn das nicht dazu, einen Frevel an den göttlichen Gesetzen zu begehen.
    Und das man im Bornland rückständig und repressiv ist (z.B. im Vergleich mit dem Mittelreich), steht auf einem anderen Blatt, hier wird ein Praiot aber wiederum politisch Einfluss ausüben, wenn ihm daran liegt, dort etwas zu verändern.

  • Wobei sich mir gerade insgesamt die Frage stellt, ob denn ein Praiot so ohne Weiteres jemanden verurteilen kann? Soweit ich weiß, sollen sie sich ja in weltliche Belange nicht unbedingt einmischen. Beraten dürfen sie natürlich jeder Zeit (und dürften da gewaltigen Einfluss haben) und wenn kein Richter vorhanden ist, was ja im Zweifelsfall der Lehensherr wäre, dürfen sie diesen Posten ausfüllen, aber an sich haben sie doch nur im Kirchenrecht die Oberhoheit, oder irre ich mich? Die Sache mit der Vergwaltigung fällt wegen des Frevels auf jeden Fall in seine Zuständigkeit, aber alles andere?

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • "Kennen lernen" ist eine nette Umschreibung dafür, dass da der Adelige das Recht der ersten nacht einfordert, spricht, mit einem der Lehenspflichtigen schlafen kann. Das Schongeld wird recht ausführlich in dem quasi-offiziellen Dokument des Baroniespieles erwähnt, ich meine auch in Herz des Reiches (und/oder bei den Szenariovorschlägen für die Geweihten) dies erwähnt gesehen zu haben (kann aber gerade nicht nachschauen, da Besuch im Wohnzimmer nächtigt und das Buch dort steht). Das Recht der ersten Nacht an sich wird auf jeden Fall erwähnt.
    Nach den Vorgaben des Baroniespieles (von Ragnar Schwefel und Ulrich Kentner, also DSA-Autoren), in denen auch wiederholt inneraventurische Texte aus den Regelwerken zitiert werden, verhält es sich mit der Höhe des Schongeldes so:

    Zitat

    Das Schongeld ist eine regional sehr verschieden geregelte Einnahmequelle und keineswegs unumstritten. Zwar gibt es aus alten Zeiten Rechtssätze, aus denen sich eine allgemeinverbindliche Schongeldpflicht ableiten ließe. In eher rand- bzw. rückständigen Gebieten, z.B. in Tobrien ist das Schongeld daher Bestandteil der jährlichen Abrechnung manchen Barons.

    (Zur Verwaltung eines Lehens in Aventurien, S. 6)
    Es gibt also Vorgaben, wie hoch dies seine sollte, doch ist dies nicht verpflichtend (und man kann auch ganz drauf verzichten, im traviageprägten Darpatien existiert es gar nicht).
    Der Geweihte könnte also intervenieren, in dem er gut zuredet und darlegt, warum er es als unpassend erachtet, aber das Gesetz erlaubt alles.

    Sicherlich könnte der Praiot intervenieren, in allen drei Fällen, nur hat er keine rechtliche Handhabung oder Ansatzpunkt, sowohl bei den Forderungen, die der Adelige stellt, als auch direkte Autorität gegenüber Adeligen (ein Praiot ist ja angewiesen, bzw. verpflichtet, Adeligen zu gehorchen (so es nicht gegen andere Gebote verstößt, aber das ist ja das Kniffelige für jeden Geweihten oder überhaupt Person mit Prinzipien, wenn man nicht allen gerecht werden kann).

    Zu Pyros ersten Beispiel, da sich dies nicht, oder auch nicht unbedingt auf das Bornland bezieht, kann hier zumindest Milderung aus einer Notlage anerkannt werden. (So als Fußnote, denn um aventurische Gerichtsbarkeit geht es hier nicht).

    Ein Praiot kann, wie jeder andere Geweihte auch, Richter, Ankläger oder Vollstrecker sein, wenn innerhalb von x Tagen (es gibt entweder eine genaue Angabe oder nur ein über wenige Tagesreisen) kein Richter/Gerichtsbarkeit erreichbar ist.
    Davon abgesehen gibt es halt als ein Bestandteil der Gerichtsbarkeit im Mittelreich das Inquisitionsverfahren, oft werden auch Ermittler (Inquisitoren) eingesetzt, um die Umstände eines Verbrechens zu ermitteln. Möglicherweise gibt es auch Praioten als Berater bei Gericht (aber ich komme gerade nicht an mein Regelwerk im Wohnzimmer, weil dort Besuch schläft). In der GA, so S. 144, gibt es ein par Seiten über aventurische Gerichtsbarkeit und Gerichte.

  • Das gute (wenn man so will) an Gesetzen ist ja, dass sie kompliziert sind und zum Teil auch widersprüchlich, es gibt verschiedene Instanzen und Arten von Recht. Wenn dem nicht so wäre, bräuchte man keine Rechtsgelehrten. Dieser Punkt und die Annahme, dass es neben den bekannten (also DSA-offiziell, weil irgendwo erwähnt) Gesetzen noch eine Vielzahl unbekannter Gesetze gibt, sind der Grund, warum ich da auch viel Spielraum sehe.
    Der Praiot kann als Anwalt agieren und die Gesetze so auslegen, wie es seinem Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis am nächsten kommt. Ich würde also sagen, er kann auch häufig eine rechtliche Handhabe finden, wenn sie sich nicht unmittelbar aufdrängt. Das mit dem Schongeld ist ein gutes Beispiel:
    Er könnte (wie oben vorgeschlagen) die korrekte, angemessene Berechnung des Schongelds fordern und was mir gerade noch eingefallen ist, nachdem du (Schattenkatze) nochmal erklärt hast, was das genau ist: Das Schongeld bezieht sich auf den Lehnsherr, nicht seine Sprößlinge. Nur er darf das Recht der ersten Nacht einfordern, nicht sein Sohn, solange er noch nicht Baron ist.


    Zitat von "Schattenkatze"


    (ein Praiot ist ja angewiesen, bzw. verpflichtet, Adeligen zu gehorchen (so es nicht gegen andere Gebote verstößt, aber das ist ja das Kniffelige für jeden Geweihten oder überhaupt Person mit Prinzipien, wenn man nicht allen gerecht werden kann).


    Wo hast du das her, dass der Praiot Adligen gehorchen muss? In den Prinzipien der Geweihten findet sich diese Vorgabe nicht. Der Praiot muss den Kirchenoberen (also direkten Vorgesetzten) bedingungslos gehorchen, aber ansonsten muss er Adligen, die hierarchisch über ihm stehen auch nicht mehr gehorchen, als jeder normale Aventurier und Adlige, die hierarchisch unter ihm stehen müssen eher ihm gehorchen.

  • Das habe ich aus AG, S. 158, Moralkodex Praios-Kirche: "Er ist zum Gehorsam gegenüber den Göttern, den Vorgesetzten und (bei weltlichen Belangen) dem Adel verpflichtet, darf sich in geistlichen Belangen keinen Befehlen außer den göttichen, bzw. kirchlichen beugen und darf sich und seinen Glauben nicht nicht verkleiden oder verbergen. Er soll auf die Einhaltung der Gesetze achten und Schuldige dem zuständigen Bericht überantworten."
    Und AG, S. 32: "Unbeugsamkeit: Du darfst Dich in geistlichen Belangen keinen Befehlen außer den göttlichen und kirchlichen beugen - in rein weltlichen Belangen aber gehört Gehorsam gegenüber weltlichen Autoritäten zur göttlichen Ordnung."
    Gesetze sind weltliche Belange (so lange es nicht um Ketzrerei, Frevel und ähnliches geht) und demnach ist er zum Gehorsam gegenüber einem Adeligen ganz klar verpflichtet und kann nicht etwa seinerseits einem Adeligen etwas befehlen, so es sich nicht um kirchliche oder göttliche Fragen handelt.

    Im Regelwerk zum Baroniespiel werden beide Beispiele, dass es die Kinder des Lehensherren sind, bzw. ein unverheirateter Lehnsherr, angeführt, und dass die Bauern dafür das Schongeld zahlen.

  • Ich würde da die Akzente anders setzen, das wichtigste ist Gehorsam gegenüber den Kirchenoberen, denn in dem Abschnitt "Gehorsam" (AG S. 32) wird die weltliche Ordnung überhaupt nicht erwähnt. Bei dem anderen Abschnitt "Unbeugsamkeit" liegt die Betonung eindeutig auf Unbeugsamkeit in geistigen Belangen, der Nachsatz " - in rein weltlichen Belangen aber gehört Gehorsam gegenüber weltlichen Autoritäten zur göttlichen Ordnung." ist von sekundärer Bedeutung und soll IMO nur daran erinnern, dass der Praiot in weltlichen Belangen nicht über der weltlichen Ordnung steht, aber das unterscheidet ihn ja überhaupt nicht vom Rest Aventuriens.
    Natürlich wird er diese weltliche Ordnung ernster nehmen als viele andere, aber Gehorsam im Sinne von "nicht hinterfragen, nicht überlegen, nicht abwägen" lese ich da überhaupt nicht heraus und so würde ich einen Praiot auch nicht spielen, da er dann zu einer Befehlsbefolgungsmaschine verkommt und das passt überhaupt nicht zu der auch politisch mächtigen Praioskirche, die ich immer vor Augen habe.

  • Es heisst, man sei zum Gehorsam gegenüber Vorgesetzten verpflichtet und den Beschreibungen des Moralkodex, den jeder Praiot hat (und in dem es eben ausdrücklich drin steht) und der Definierung der Unbeugsamkeit entnehme ich schon, dass Adelige/weltliche Autorität schon eine Art von Vorgesetzten darstellen.

    Ich habe nie gesagt, dass ein Praiot nicht zu hinterfragen hat, nicht seine eigene Auslegung hat, nicht überlegen und nicht abwägen soll, sondern stumpf den klarsten Auslegungen des Gesetzes folgen.
    Ich gehe auch nicht davon aus, dass ein Pariot seine Verpflichtungen, Richtlien, Auflagen, etc. in diesen kurzen Stichpunkten lernt, wie sie das Regelwerk zusammenfasst, sondern es wird Bücher, Traktate, Texte, Gespräche und Diskussionen noch und nöcher während des Noviziates geben, in denen darüber diskutiert und gesprochen wird, verschiedene Beispiele durchgegangen werden, um auch wirklich in die Tiefen vorzustoßen, um zu hinterfragen (das halte ich gerade für Geweihte sehr wichtig, die Priester ihrer existierenden Götter sind, und nicht stumpf irgendwelche Überzeugungen wie ein Roboter von sich geben), zu überlegen und bewusst vorzugehen. Sowohl Gesetze wie auch Verbrechen, um allein bei diesem Beispiel zu bleiben, sind nun mal nicht klar und einfach und ganz offensichtlich, Lücken, Unklarheite und Schlupflöcher wird es immer geben.

    Aber all dies eben innerhalb, oder möglichst innerhalb der Richthlinien, Auflagen und Gebote. Und gerade dies könnte ihm Hindernisse in den Weg stellen, einem Weg, der ihm aber durchaus bewusst ist.

    Kein Praiot ist exakt wie der andere, jeder wird irgendwie geprägt, selbst zwei Abgänger des selben Novizitenjahrgangs werden bestimmt die selbe Dinge zum Teil etwas unterschiedlich auslegen und sehen. Aber ein Praiot hat in meinen Augen wenig bis keine Handhabe, wenn das Gesetz etwas abdeckt, was er persönlich aber als falsch, oder zumindest nicht richtig, empfindet. Das heisst nicht, dass er sich deshalb schulterzuckend abwenden wird, das heisst aber auch nicht in meinen Augen, dass er bei einem Einbruch mitmachen würde, oder problemlos zu einem Baron oder Grafen gehen könnte und zu sagen: 'Du darfst das nicht, auch wenn du das gesetzlich darfst' und der Baron oder Graf darf dann auch tatsächlich nicht.

  • Ich glaube wir sind auch weitgehend einer Meinung.

    Der Ausdruck "Eine Art Vorgesetzter" ist für mich nur unpassend. Es gibt IMO nur richtige Vorgesetzte (das sind dann die in der Kirchen-Hierarchie höher stehenden). Alles anderen sind weltliche Herrscher (Barone, Herzöge), denen der Praiot genau so gehorchen muss wie jeder andere auch, wenn er sich in ihrem Kompetenzbereich bewegt, sie haben aber auch keine direkte Weisungsbefugnis, können ihm keine Befehle erteilen, denn die kommen eben von der Praioskirche.