Persönliche Waffe als Parierwaffe

  • Sorry aber das stimmt so alles einfach nicht.

    Was genau stimmt nicht? Dass beim waffenlosen Kampf TvL als einsetzbares Manöver/SE nicht erlaubt ist? Dass die Zusatzattacke von TvL expliziz nicht erlaubt ist? Das steht beides in WdS.

    Tvl mit einem Buckler erachte ich als fragwürdig, es ist eindeutig nicht geregelt. Ich würde es daher nicht machen. Mehr habe ich nicht geschrieben.

    Benutzt man Versteckte Klinge und möchte damit angreifen, ist dies nicht TvL: Das ist ein Zusatzangriff, wenn man im Moment im PW-Stil kämpft. Versteckte Klinge ist aber raufen. Man kann natürlich eine raufen AT in seinem Kampf einstrreuen, aber das ist dann keine zusätzliche AT, sondern eine reguläre AT.

  • Das stimmt zum Beispiel beides nicht. Wenn du mit einer Parierwaffe - egal welcher - eine TvL Attacke machst - egal mit welchem Kampftalent - ist es eine TvL Attacke im Parierwaffenkampf und nicht irgend was anderes.

    Das Hauptproblem scheint mir das du Raufen mit unbewaffneten Kampf gleich setzt, was so nicht stimmt (auch wenn die Abgrenzung bzw. Der Waffenlose Kampf generell einfach schlecht geregelt ist. Mit Versteckter Klinge ist man auch automatisch per Definition nicht im Waffenlosen Kampf; muss dafür aber eine SF nutzen die im waffenlosen Kampf aufgeführt ist...).