Religionsfreiheit in Aventurien?

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    Hallo Zusammen,

    kurze Frage: verstehe ich es richtig, dass im Mittelreich grundsätzlich Religionsfreiheit gilt (mal abgesehen von Dämonenanbetern und Anhängern des Namenlosen) ? D.h. zum Beispiel Rastullah-Gläubige, Rur-und-Gror-Gläubige, Angrosch-Gläubige-Zwerge (für die ja Angrosch der Hauptgott ist) werden nicht auf Grund ihres Glaubens verfolgt bzw. bestraft ? Wenn ja, gibt es ein Gesetz in dem die Religionsfreiheit festgelegt ist ?

    Wie sieht es mit anderen Reichen aus ? Bornland ? Horasreich ? Aranien ? Thorwal ?

    Vielen Dank,

    viele Grüße,

    Demos

  • Religionsfreiheit ... das erzählt mal den Nordmarken :)

    Es ist eher so das in einigen Orten und/oder Regionen durch Handelsbeziehungen andere Kulte geduldet werden. Was passieren kann wenn ein Kult sich in weltliche Dinge einmischt, konnte mna bei Nandusglauben sehen, der in ganz Garetien verboten wurde.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Religionsfreiheit gibt es in dem Sinne nicht, denn es gilt das Silem-Horas-Edikt. Ich habe schon mehrmals gehört, dass das Edikt die Anbetung fremder Göttern nicht per se verbietet, sondern nur 1.) Missionierung (dazu gehört das Sprechen auf dem Marktplatz) und 2.) Tempelerrichten, habe dafür aber keine Quelle außer Julian Härtels Aussagen. ;)

    Zwerge fallen mit Angrosch unter Ingerimm, die Elfen unterliegen einem Abkommen, dass ihnen im Wesentlichen Narrenfeiheit einräumt. Bei Rur-und-Gror-Glaube bin ich mir rechtlich nicht ganz sicher, aber da sie die Existenz der Zwölfe im Wesentlichen anerkennen.

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    Neue Geister braucht das Land: Fanprojekt Aventurische Totengeister im Scriptorium und auf dem Forum


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    Einmal editiert, zuletzt von Yelemiz (3. Januar 2021 um 20:16)

  • Ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf wleche Stadt, aber irgendwo wurde oder sollte ein Rastullahtempel errichtet werden, und es gab deswegen Ärger im Boten.

    Gib mal auf WikiAventurica einige große Städte ein; u.a. hat Punin nur 12er-Tempel.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Norbarden stehen im Mittelreich unter besonderem Schutz, Zwerge werden von der Lex Zwergia und Elfen vom Trallopper Vertrag geschützt. Ihre Weltbilder und Religionen sind damit zumindest für sie legal. Grundsätzlich gilt aber: "Fremde, insbesondere Angehörige anderer Religionen wie Novadis können nur Gastrecht geltend machen." (Herz des Reiches S. 31) Wenn sie keine hochrangige Persönlichkeit unter ihre Fittiche nimmt, sind sie rechtlos wie Gaukler oder Wanderarbeiter. Solange sie das Wohlwollen der Obrigkeit und Bevölkerung haben, können sie ein passables Auskommen haben, wenn die Stimmung kippt, können sie schnell zum Opfer werden.

    Andere Regionen werden also normalerweise nicht direkt verfolgt (außer Kulte um Dämonen, den Namenlosen und Orkgötzen natürlich), von Religionsfreiheit kann aber nicht wirklich die Rede sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (5. Januar 2021 um 01:30)

  • In Festum gibt es Tempel für Swafnir, Rur und Gror, Mokoscha und Rastullah.

    In Thorwal-Stadt leben Orks, ich gehe davon aus, dass die ohne Tempel trotzdem ihrer orkischen Religion praktizierend folgen.

    Im Ingerimm-Tempel in Uhdenberg werden auch Gravesh und Angrosch verehrt, im Peraine-Tempel werden sowohl Peraine als auch Mailam Rekdai verehrt, und im Firun-Tempel neben Firun auch Brazoragh und Orvai Kurim.

    Dazu ist Aventurien ja voll mit lokalen Göttern, Götzen, Halbgötter und sonstigen Kulten. In Albernia Feen (von Geweihten nicht gern gesehen, aber auch nicht gesetzlich verboten), oder Fasar mit seinen lokalen Göttern. Svellttal mit seinem Dualismus an einigen Orten. Al'Anfa mit Boron als Götterfürsten. Das MR mit Hal als Gott, das Horasreich hat Horas.


    Wenn es sich irgendwo lokal eingebürgert hat, geht eine Menge. Außenstehende oder Geweihten möge das seltsam oder kritikwürdig finden, aber zumindest stillschweigend kann Aventurien mitunter lokal sehr tolerant sein (mitunter auch nicht).

  • Die Exil-Maraskaner haben in Festum nciht nru einen Stadtteil sondenr auch ihren Tempel - der R*G-Kult wird/wurde im Zwölfertum sowieso nicht ernst genommen. Mokoscha ist schon länger eine geduldete Zwölfer-Halbgöttin. Wieso es einen Rastullah-Tempel in Festum gibt ... interessante Frage; aber Festum ist nicht das Mittelreich und geht selbst im Bornland eigne Wege.

    Ebenso ist Uhdenberg ein Schmelztiegel der Völker - wir sollten nicht übersehen das wir einen berühmten Orkkrieger diesen Ort zu verdankne haben. ;)

    Was die Throwaler angeht (RSH2, S.51): "Es ist nicht die Art der Thorwaler, sich in dne Glauben anderer einzumischen." Deswegen feiern auch -einmalig in Aventurien- beim Ingerimm-Tempel Mneschen, Zwerge und Orks zusammen. (S.93) Wobei die Thorwlabox von fast 100 Orks sprach; anerkannte, wenn auch nicht unbedingt beliebte Nachbarn. (S.33)" (Aber vielleicht weiß DSA5 da mehr.)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Um das Thema noch etwas näher zu betrachten: "Schwerverbrechen: Dazu zählen traditionell [...] Verbrechen gegen die Weltordnung wie das Paktieren mit Dämonen, das Leugnen göttlicher Wahrheiten und das Beschimpfen oder Verächtlichmachen der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter."

    Das schlägt in eine ähnliche Kerbe wie Yelemiz : Es ist nicht verboten, einer anderen als der Staatsreligion anzugehören, wer seinen Glauben dann aber öffentlich verkündigt, wird damit "göttliche Wahrheiten leugnen" und ihm werden schwere Strafen drohen - im Mittelreich heißt das lange Haft, schwere Geldstrafen, Zwangsarbeit in Steinbruch oder Bergwerk, Verbannung in die Strafkolonie bei Hot-Alem oder sogar die Todesstrafe. (Geographia Aventurica S. 146f)

    339 BF verboten die Priesterkaiser den Rur-Gror-Glauben im Mittelreich, 468 BF hob Rohal der Weise dieses Verbot wieder auf. Auch andere religiöse Verfolgungen endeten unter der Herrschaft des Alveraniars des verborgenen Wissens: Die verfolgung von Hexen, Rondrianern, Druiden etc.

    Der Rur-gror-Glaube wird heute "im Zwölfgötterkult als Sekte gerade noch geduldet". (Wege der Götter S. 147)

    "Apostaten hingegen sind Abtrünnige, die sich von der Religion ihrer Geburt oder Kultur, gar ihrer Weihe, abwenden, um gänzlich anderen Glaubens-Systemen zu folgen oder sogar die karmalen Kräfte zu leugnen; Dämonenanbeter werden hierzu gezählt, aber auch ehemals Zwölfgöttergläubige, die nun Rastullah folgen." (ebd.) - Man beachte, dass Leute, die zum Rastullah-Glauben übertreten hier in einem Atemzug genannt werden wie Dämonenanbeter!

    Häresien werden gerade im Mittelreich von der Inquisition und Hand in Hand mit ihr durch die Bannstrahler scharf verfolgt.

    "Die Inquisition (bosp.: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber im Mittelreich in einigen Regionen gelegendich so auf. Das Vorgehen der Inquisition stützt sich auf drei Säulen: die Anzeige des Vergehens oder Verdachtes durch gläubige Anhänger der Kirche, die Anklage durch die Inquisition selbst aufgrund begründeten Verdachts gegenüber Rechtschaffenheit und Frömmigkeit des Verdächtigen sowie die Selbstanzeige vor der Inquisition durch Vollziehung der Häresie vor zeugen oder durch Eigenaussage. [...] Ketzer werden gewöhnlich verbrannt, Häretiker gehängt und dann verbrannt, manche gevierteilt oder gesiedet etc." (WdG 42)

    Zu Beachten ist auch, dass die Toleranz gegen Andersgläubige gerade politisch bestimmender Kirchen im Mittelreich sehr gering (Praios) bis gering (Rondra; Travia vor allem gegen Tulamiden und Novadis) ist.

    Korrekt ist, dass sehr viel regional toleriert wird. Aber was in einer Gegend hingenommen wird, kann dir in der benachbarten schon das Leben kosten. Schon Varianten des Zwölfgötterkultes ("Ketzerei", "Häresie") sind problematisch, andere Religionen freilich erst recht. Gezielte Verfolgungen wie zur Zeit der Priesterkaiser, finden aber normalerweise nicht mehr statt.

  • Genau - die Verfolgung von Hexen wurde sozusagen verboten, das verbennen nicht. ;)

    Rohal hat nur jede religiöse Entscheidung der Priesterkaiser rückgängig gemacht, mehr auch nicht.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • [...] konnte mna bei Nandusglauben sehen, der in ganz Garetien verboten wurde.

    Das ist meines Wissens nach nicht ganz korrekt. Der Nandus-Glaube ist nicht verboten worden. Die Priesterschaft wurde verbannt und durfte sich nur noch auf Reichsstraßen und in Reichsstädten aufhalten. Der Glaube an sich wurde nicht verboten.

    Ich will hier natürlich nicht sagen, dass solche Maßnahmen mit Religionsfreiheit vereinbar sind. Aber sie unterscheiden sich doch, wenn man sie ernst nimmt, von einem Glaubensverbot.

  • Man darf im Mittelreich beinahe jeglicher Religion angehören. Man darf nur bei allem was nicht Teil des Silem Horas Edikts ist, nicht öffentlich predigen, Gottesdienste abhalten und ähnliches. Siehe Nandusverbot in Garetien (die Priesterschaft ist schon erlaubt, darf halt nur nicht predigen) und AlAnfaner im Mittelreich.

    Was man auch nicht darf, ist dann hingehen und sagen "Brajan ist Praios", weil das dann Häresie wäre. Und irgendwie auch wieder vom Predigtverbot betroffen.

    Jetzt befinden wir uns da aber nicht in einem modernen Rechtsstaat und was einzelne Personen mit mehr oder auch weniger Einfluss in ihrer Region tatsächlich tun, wenn jemand mit einer anderen Religion ankommt, ist nochmal was ganz anderes. Aber rein rechtlich ist die Zugehörigkeit zu einer Religion (NL und Dämonen ausgenommen), erst mal kein Problem. Bis irgendwas passiert, was den Autoritäten voll ans Bein pinkelt.

  • Doch - in Garetien verboten! Siehe Boten 163, 165 und Jahrbuch 36; weil jene zu Unruhen führten; ohne Tempel und Priester läßt sich schlecht ein Glaube vermitteln. Anders war es im Horasreich.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ach, der Artikel im Boten 163 ist schwerig/undeutlich. Steht doch oben das man ein Verbot des Nanduskultes empfahl, aber dieser nciht völlig umgesetzt werden könnte. Aber: "Für Anhänger des Nandus bedeutet dies, daß sie sich nur auf der RS und in dne Reichsstädten aufhaltne dürfen und ansonsten wie Anhänger der ebenfalls verbotenen Kult von Saturia oder Brazoragh behandlet werden würden."

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • [...]

    Siehe Nandusverbot in Garetien (die Priesterschaft ist schon erlaubt, darf halt nur nicht predigen)

    [...]

    Ich hatte das zwar auch irgendwie im Hinterkopf, die Boten-Artikel sprechen aber recht eindeutig von einer Verbannung aus Gaertien (wobei Reichsstraßen und Reichsstädte nicht dazu gehören - von einer Reichsstraße aus könnte man in dieser Zeit also eventuell predigen). Oder hast du noch weitere Quellen, die die Boten-Artikel als "falsch dargestellt" entlarven?

    Doch - in Garetien verboten! Siehe Boten 163, 165 und Jahrbuch 36; weil jene zu Unruhen führten; ohne Tempel und Priester läßt sich schlecht ein Glaube vermitteln. Anders war es im Horasreich.

    Die von dir angegebenen Quellen sprechen von der Verbannung der Nandus-Geweihtenschaft aus Garetien.

    Und ja, die Vermittlung des Glaubens ist somit unterbunden. Keine Geweihten, die predigen könnten, keine Tempel, in denen gelehrt werden könnte.

    Aber das ist nicht gleichzusetzen mit einem Glaubensverbot, bei dem die Glaubenspraxis verboten wäre.

    Verbannung der Priester und Verbot der gesamten Glaubenspraxis sind einfach zwei unterschiedliche Dinge, das lässt sich nicht wegdiskutieren.

    "Der Nandus-Glaube wurde in Garetien verboten." --> falsch

    "Die Nandus-Geweihtenschaft wurde aus Garetien verbannt." --> richtig (zumindest nach den Boten-Artikeln)

  • Ja - nur wurde das Thema nie wieder aufgegriffen; und der von mir zitierte Satz aus AB163 klingt schon recht übel.

    Wir dürfen nciht vergessen das zentrale Mittelriech ist das Land von Praios (Ordnung) und Rondra - verstößt jemand "gezielt" dagegen, gibt's Ärger. Und hätten nicht zwei Tempel zugunsten der Nanduraten eingriffen ...? Aber das ist eher Politik.

    Ein Begriff wie "Religionsfreiheit" kennt man vemutlcih gar ncicht - wie auch bei mehr als 12 wahren Göttern. ;)

    Anderseits zeigten die Priesterkaiser sehr wohl das andere Kulte, selbst aus dme Zwölfertum, verboten werden können.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • [...] und der von mir zitierte Satz aus AB163 klingt schon recht übel. [...]

    Übel klingt das auf jeden Fall!

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es doch von einem Verbot des Glaubens an sich unterscheidet (wobei hier vielleicht noch über das Wort "Anhänger" gesprochen werden könnte, da sonst meistens explizit die Geweihtenschaft genannt wird).

    So sind die Maßnahmen gegen die Nandus-Kirche und die Einschränkungen des Nandus-Kultes doch in ihrer juristischen Situation von etwa dem Verehren und Anbeten der Erzdämonen zu unterscheiden, bei denen wahrlich der Glaube verboten ist.

  • Also ich möchte nicht das mein Glaube auf gleicher Stufe wie Saturia und Brazoragh gestellt wird. :)

    Wobei wir zwischen Religion und Glauben unterschieden müssen. Was in Garetien passierte galt der Religionsausübung (daher die Verbannung der Priester und Schließung der Tempel) - und nicht dem sujektiven Glauben des Einzelnen (hoffe ich).

    Haben wir Theologen unter uns?

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Also ich möchte nicht das mein Glaube auf gleicher Stufe wie Saturia und Brazoragh gestellt wird. :)

    Ich auch nicht!

    Wobei wir zwischen Religion und Glauben unterschieden müssen. Was in Garetien passierte galt der Religionsausübung (daher die Verbannung der Priester und Schließung der Tempel) - und nicht dem sujektiven Glauben des Einzelnen (hoffe ich).

    Religionsausübung gibt es ja auch jenseits institutioneller Akte (die ohne Priester und Tempel natürlich wirklich komplett raus sind). Ein Gelehrter etwa, der zuhause (eventuell vor einem Schrein) Gebete an Nandus richtet, befindet sich ja auch in einem Akt der Religionsausübung wieder. Und das ist ja eben nicht verboten. Ohne Priester kann es keine Vermittlung, keine Mission, keine religiöse Bildung mehr geben. Auf Dauer ist das fast zwangsläufig das Todesurteil für eine Religion.

    Haben wir Theologen unter uns?

    Schuldig! :saint:

  • Gut .. ich hab nur einen Blick ins Kompaktlexikon der Religonen getan um zu merken das dies theologisch wird; wobei dieses Buch eher auf die Eingottreligionen abzielt, und damit ein schlechter Ratgeber für den komplexen Zwölfgötterglaube ist. ;)


    Dazu die beiden wichtigsten Sätze aus dme Almanach (S.176) nach Silems Gesetz:

    So entstand das untrennbare Pantheon der Zwölfgötter und ihrer Kinder, alle anderen zuvor angebeteten Götter wurden hingegen als Götzen verdammt. Auch vormals recht populären Kulten versetzte das Verbot den Todesstoß, denn ihre Priester konnten nur noch im Verborgenen ihre Riten vollziehen.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)