Dämonologe will nicht sterben

  • Hey Community, da ihr mir super geholfen habt mit meinem andern Char hab ich hier mal eine Frage zu diesem hier.

    Es handelt sich um einen Dämonen Minderpaktierer totenbeschwörer Schwarzmagier.. also so ziemlich alles was gern mal auf dem Scheiterhaufen landet in einer Person.

    Folgendes Problem, meine Wenigkeit beschwört einen Nemanar (Attentäterdämon) mit dermaßen viel QS das er seinen Auftrag (einen alten Rondra Geweihten nicht lethal zu vergiften) erledigen konnte und ich ihm dann die Freiheit eingeräumt habe danach zu machen worauf er so Bock hat. Worauf er jetzt Bock hatte? Er hat einen höherstehenden Bannstrahler getötet und ist dann verpufft, seitdem haben meine graue Truppe und ich eine Horde Bannstrahler ein paar Tagesmärsche hinter uns, davon weiß ich nur OT. Jetzt kam es dazu das wir vor kurzem eine nette kleine Burg geschenkt bekommen haben und den Adelstitel, weil wir heftig hilfreich waren.. Die Gruppe reist weiter und ich wechsle meinen Char, sprich der Dämonenbeschwörer aka Exorzist (wie er sich ausgibt) faced bald eine Truppe ziemlich fieser Bannstrahler die auch an dieser Burg vorbei kommen werden..

    Jetzt zu meiner Frage,

    Möglichkeit 1: Oh hallo, Mr Silaz ist nicht hier, tut mir Leid..

    Möglichkeit 2: Ich beschwöre 2-3 Shruufe und ... (nein das dauert zulange und ich muss aufhören eine Leichenspur zu hinterlassen)

    Möglichkeit 3: Sobald ich davon höre türme ich in die Totensümpfe

    Möglichkeit 4: Knister knister..

    So oder so wissen sie nicht wer es war und die vermuten nur die Gruppe, ob sie die weiterverfolgen wenn es heißt die Gruppe ist weitergereist ist die eine Frage, ob die die Möglichkeit haben meinem Buttler einen Wahrheitssegen zu drücken die andere. Bzw keine Ahnung ob der Buttler eher zu dem Hauptgott steht oder eher unter meinem direkten Befehl und für mich lügt.

    Das die Bannstrahler penetrant sind weiß ich ja, aber wie wird man sie los?

    MfG

    Der Dämonologe der die Befehle an seine Dämonen eher etwas lässig nimmt 🤣 shit

  • Dass die Bannstrahler penetrant sind weiß ich ja, aber wie wird man sie los?

    Indem man ihnen etwas gibt, was sie haben wollen. Zum Beispiel eine (falsche) Spur: man sagt zu den Bauern, die Truppe sei nach XY weitergezogen, die berichten den Bannstrahlern und da sie ja nur weitererzählen, was am ihnen sagte (sie also nicht lügen) nützt den Praioten die Wahrheits-Liturgie nicht viel...

    Ansonsten kann man ja auch eine Krankheit simulieren, weswegen man leider, leider nciht persönlich erscheinen kann und die Praioten werden sich ohne weitere Beweise hüten, einem adligen Burgherrn Ärger zu machen.

    Und wenn das alles nicht hilft, dann hilft Flucht, ja.

    Aber ich würde die Totensümpfe nicht empfehlen, zu kalt, zu nass, zu viele Sumpfranzen.

    Habe mir sagen lassen, Dämonologen würden in Yol-Ghurmak oder Fasar immer gesucht, Brabak dagegen hat tropisches Urlausflair.

    Von Mirham, Mengbilla oder Al' Anfa als klassische Rückzugsort für Dämonologen würde ich dagegen abraten, wegen des Boronglaubens und seiner Unverträglichkeit gegenüber Nekromantie..

  • Ich würde Sachse s Idee noch etwas radikalisieren: Gib den Bibabannstrahlmännern, was sie wollen. Stirb. ;)

    Natürlich nicht wirklich. Besorg dir eine frische Leiche von deiner Statur (ein paar Silbertaler an eine arme Familie mit einem frisch Verstorbenen zahlen oder einfach eine vom Schandacker klauen - der ist weder geweiht noch bewacht), schmuggle sie in einen Raum, den man von außen schwer einsehen kann. Dann betrittst du den Raum vor Zeugen - vielleicht sogar gejagt vom Bibabannstrahlmann - sperrst dich ein und beschwörst einen Zant oder Shruuf. Den lässt du die Leiche schön im Raum verteilen. Vor allem alles, was eine Identifikation zulässt. Die Leiche muss natürlich identische Kleidung tragen, das Gildensigel muss gefälscht werden, auffällige Besitztümer musst du dort lassen. Vor allem auch den Stab. Den holst du später ab oder lässt ihn klauen. Dann musst du dich verstecken oder über einen Geheimgang fliehen. Schon wurde der finstere Beschwörer bei einem Unfall vom eigenen Dämon zerfetzt. Welch praiotische Ironie! Aber so lange du in der Gegend bist, solltest du eine falsche Identität annehmen.

  • Möglichkeit 2: Ich beschwöre 2-3 Shruufe und ... (nein das dauert zulange und ich muss aufhören eine Leichenspur zu hinterlassen)

    Oder hast deine persönliche Bannstrahler-(Untoten)Leibwache.

    Eis ist nicht Tot, es ist Erinnerung.
    Eis will keine Starre, es will Geduld und Warten.
    Eis zerstört nicht, es bewahrt.
    Kälte bringt nicht Schmerz, sie sucht Stärke.
    Kälte ist nicht Leid, sie gebiert Hoffnung.
    Kälte fordert kein Leben, sie prüft es.
    Sein Zorn jedoch, so entfacht
    ist Tod, ist Starre, ist Zerstörung.

    Seine Strafe: Schmerz, Leid und Verderben

    33% Powergamer 38% Buttkicker 75%Tactican 33% Specialist 79% Method Actor 75% Storyteller 46% Casual Gamer

  • Ehm ich habe da einen gewissen Hofstaat, bestehend aus knapp 160 Dörflern und 10 Bediensteten die bestimmt alle Göttergläubig sind, das schränkt ein paar möglichkeiten ein...

    und wieso nicht von einem normalen Friedhof klauen??^^


    aber @Windweber .. hammer 😂

    Einmal editiert, zuletzt von tyro (16. Dezember 2020 um 22:06) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von tyro mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Na ja, wenn Du zusätzlich zu den Bannstrahlern noch ein paar Boroni zum Gejagtwerden haben willst... Die Friedhofsruhe ist heilig, auf Erden wie auf Deren. Du begehst ein ziemlich gravierendes Verbrechen, wenn Du da eine Leiche klaust. (Mal ganz von den Wachen abgesehen...) Auf dem Schandacker kriegst Du da deutlich weniger Probleme.

  • In einer Nacht und Nebel Aktion wären dort keine Wachen auf "meinem" Land.

    Ich habe mich aber für eine andere Lösung entschieden, für meinen Charakter macht es keinen Sinn da zu vermodern, ich werde wohl eher zurück reisen in die Burg, mein verstecktes Hab und Gut einsammeln und mich dann via Frazzaroth in die Nähe von Yol Ghurmak teleportieren um dort weiter meinen frevelhaften Taten nachzugehen und nach einer gewissen Zeit werde ich mich dann wieder zurück begeben, bis dahin sollten die Bannstrahler ihre Suche aus Zeit/Kostenfaktoren niedergelegt haben.

    Tijakool mit euch, mögen eure Seelen nicht in der Seelenmühle gemartert werden

  • Servus,

    sowie ich deinen ersten Beitrag lese, weiss dein Magier gar nicht das er von einer Horde Bannstrahlern gejagt wird.

    Warum sollte er sich denn verkrümmeln wollen? Er weiss ja wahrscheinlich nicht einmal das sein Dämon einen hochgestellten Bannstrahler um die Ecke gebracht hat.

    Bei Geweihtenmord werden die Bannstrahler nicht einfach an deiner Burg vorbeiziehen. Schliesslich gehört die Burg einem Dämonen beschwörenden Magier und bei solchen kennen "normale Bannstrahler" kein Pardon. Die Burg kannst du aus meiner Sicht genauso wie deinen Adelstitel abschreiben. Da der Magier sehr wahrscheinlich den Nachteil "Gesucht" erworben hat.

    Zitat von Wege der Zauberei

    Die Kirchen - allen voran die Gemeinschaft des Lichts und der Immerwährende Hort der Hesindianischen Gaben - schreiten immer dann zur Tat, wenn Vorwürfe zur Dämonenverehrung, Nekromantie und Frevlerei laut werden, wodurch ein Magier schnell zum bösen Hexer abgestempelt wird. Die Inquisition und die Draconiter bringen hier Licht und bisweilen Licht und bisweilen auch reinigendes Feuer in die Sache

    oder

    Wer durch die Beschwörung dämonischer Wesen einen kulturschaffenden Zweibeiner mittelbar oder unmittelbar Verstümmlungen oder tödlichen Schaden zufügt, wird ohne Ansehen eventueller Gildenzugehörigkeit mit dem Feuertod bestraft,

    Dein Charakter hat sich in meinen Augen durch den Mord an dem Rondrageweihten und dem Bannstrahler ein netten Platz im Feuer verdient und ist somit auch vogelfrei und hat somit keine Rechte mehr. Auch kein recht auf Burgen und Titel die er sich durch Heldentaten erworben hat. Da die Bannstrahler sicherlich den Vorfall an einen Praiostempel weiter gemeldet haben. Eine Flucht deines Magiers wird wohl auch als ein Schuldeingeständnis gelten.

    Deine Kameraden könnten auch nach deinem Verschwinden Probleme mit den Bannstrahlern haben. Wissen sie was er getan hat. Also einen Dämon zu beschwören um einen Geweihten kalt zu machen, oder hat es dein Magier heimlich gemacht.

    Eine Befragung durch die Bannstrahler ist Ihnen auf jeden Fall gewiss, eventuell sogar eine hochnotpeinliche Befragung.

    Wobei ich auch denke, dass dein Magier bei der Beschwörung des Dämons einen Fehler gemacht hat. Kein vernünftiger Beschwörer gibt einem Dämon den letzten Befehl. Mach was du willst. Da durch solchen nicht durchdachten Befehl der Dämon, sich nicht selten den Beschwörer schnappt um ihm seine Heimat zu zeigen. Man sagt lieber, nach dem Mord an dem Rondrageweihten kehrst auf der Stelle in die Niederhöllen zurück.

    Vinsalttourist

  • Kirgam Also hab den Meister nochmal gefragt weil der Kampagnenteil super lange her ist, die Gruppe weiß bescheid das die Bannstrahler ermitteln, sprich jede Art von Vorkehrung wäre gerechtfertigt.

    Die einzige Wechselkonstante zu dem Zeitpunkt in diesem Dorf wo das passiert ist war die Anwesenheit unserer Gruppe von daher sind wir natürlich verdächtig, für meine Gruppe bin ich ein graumagischer Exorzist, sie haben bereits ein falsches graumagisches Akademiesiegel in meiner Hand gesehen. Allerdings weiß weder mein Hofstaat noch meine Gruppe von meiner Gesinnung

    Ich habe niemanden umgebracht :p.. bis auf eine mehr oder minder lange Leichenspur die ich Tijakool geopfert habe. Der Rondrageweihte sollte nur "blut scheißen" als Zeichen meiner Pakttreue und wie du schon bemerkt hast ist der Bannstrahler nur tot weil ich nachlässig war, normalerweise kämpfe ich nur mit Dämonen meiner Domäne die mich niemals aus dem Dienst ihrer Herrin entlassen dürften indem sie mich töten oder einer mir bekannten Zant (fast), bin quasi kurz davor ihn zu duzen 😋

    Aber ja da sollte ich vorsichtiger werden 😂

  • Du hast einen Dämonen beschworen der zwei Leute umgebracht hat, heisst im Umkehrschluss der Scheiterhaufen wartet. Da dein Magier mittelbar am Tod der beiden Personen beteiligt ist.

    Vinsalttourist

  • Bei den Tot eines ihrens werden die Bannstrahler auch ein wenig Gründlicher arbeiten, auch wenn der Bannstrahler nicht geweiht sondern "nur" ein Akolyth der Praioskirche war. Man darf auch nicht vergessen, dass alle magische Verbrechen grundsätzlich vor dem Gesetz als vorsätzlich stehen. Darunter fallen auch alle Taten von beschworenen Wesen.

    Die Frage ist auch, wann die Graue Stäbe aktiv werden, wenn du als Tarnindentität als Graumagier ausgegeben hast bzw. die Pfeile des Lichtes, wenn man merkt, dass dieser gewisse Graumagier nicht im Register in Punin steht.

  • Ist der Magier den aktiv teil der Schwarzen Gilde?

    »Als Magier und Magierinnen im Sinne dieser Definition gelten all jene, welche die arkanen Kräfte an einem unter 2.4 genannten Institute geschult und geübt, gleichfalls unter Supervision demonstriert und somit ihre Kenntnis bewiesen haben. Zum Zeichen ihrer Rechte und Pflichten sollen sie die Siegel ihrer Akademie in ihrer Hand tragen und an ihrer Kleidung als von arkaner Profession kenntlich sein.

    An Hand und Hals, Leben, Leib, Freiheit und Besitz gerichtet werden sollen sie nicht nach des Greifen Recht und nicht nach der Fürsten Recht, sondern nach der Gilden Recht, wie allfolgend beschrieben...«

    Denn dann müsste er garkeine Angst vor den Bannstrahlern haben.

    Besonders der letzte Teil ist wichtig, denn sobald die Bannstrahler den Magier wirklich anzeigen und nicht nur befragen wollen, kann er darauf bestehen, dass sie sein Recht achten "nicht nach des Greifen Recht [...], sondern nach der Gilden Recht, [...]" belangt zu werden.

    Das er ein Paktierer ist kann bei einem Minderpakt gar nicht so leicht festgestellt werden.

    Nichts desto trotz würde einem Serien-Mörder auch nach Gildenrecht die Todesstrafe drohen, denn die Strafe soll ja dem Verbrechen angemessen gefällt werden. (Egal wer, wann ermordet wurde.)

    Alleine das gefälschte Siegel würde in der schwarzen Gilde schon zum Ausschluss und der Übergabe an kirchliche Gewalt zum Zwecke der Ausbrennung führen.

    Die schwarze Gilde ist am wenigsten zimperlich, wenn es darum geht einen der ihren zu bestrafen.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Denn dann müsste er garkeine Angst vor den Bannstrahlern haben.

    Besonders der letzte Teil ist wichtig, denn sobald die Bannstrahler den Magier wirklich anzeigen und nicht nur befragen wollen, kann er darauf bestehen, dass sie sein Recht achten "nicht nach des Greifen Recht [...], sondern nach der Gilden Recht, [...]" belangt zu werden.

    Nicht unbedingt:

    Wer durch die Beschwörung dämonischer Wesen einem kulturschaffenden Zweibeiner mittelbar oder unmittelbar Verstümmelungen oder tödlichen Schaden zufügt, wird ohne Ansehen eventueller Gildenzugehörigkeit mit dem Feuertod bestraft. WdZ S. 300 unter Dämonologie und Recht

    Und die Bannstrahler sind nicht so wirklich dafür bekannt, den langwierigen Weg einzunehmen, sondern handelt manchmal eher nach den Motto "Erst Feuertot, nachfragen bei der Gilde später" ;)

  • "Kläger, Richter und Henker zugleich sind in Aventurien gelegentlich nur die Bannstrahler (siehe Seite 41) - und das wird ihnen mitunter als Anmaßung ausgelegt." (WdG33 zu Geweihten und Gericht)

    Gerade bei den Bannstrahlern würde ich mich also nicht darauf verlassen, dass sie sich brav genau an die Regeln halten.

    "Die reine Kenntnis dämonologischer Formeln oder von Dämonennamen reicht – von neuzeitlichem ‘Recht’ im Shîkanydad einmal abgesehen – nicht für eine Verurteilung. Das aber ist dem aufgeputschten Pöbel oder den Bannstrahlern häufig egal, wenn sie wegen Fällen von Kornfäule, Missgeburten, Bränden oder geringeren Vorfällen den oder die nächste Zauberkundige als Sündenbock an den Galgen oder auf den Scheiterhaufen bringen, dabei dann auch vor Verwandtschaft und selbst Haus- und Nutztieren nicht halt machen – und sich häufig noch am Besitz ihrer Opfer bereichern. Zwar tut die Inquisition der Praios-Kirche ihr Möglichstes, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten und solche Auswüchse einzudämmen und die Schuldigen hart zu bestrafen. Aber dennoch kann sie nicht verhindern, dass es – speziell im zentralen Mittelreich, im Bornland und in Nostria – bisweilen zu ‘Hexen’verbrennungen und Magierpogromen kommt." (WdZ300)

    Ich stimme Gregorey zu. Gerade bei Bannstrahlern würde ich mich nicht auf die Feinheiten der Gildengerichtbarkeit verlassen.

  • Ich meine ja nur das der Magier ein 'angesehener', freier Bürger des Reiches ist. Wenn er Heldentaten verbracht hat die ihm zu dem Reichtum einer eigenen Burg verhelfen, so hat er sicherlich Leuen, die für seine 'Retlichkeit' bürgen.

    Wenn er jedoch den Verdacht hat, dass Beweise gegen ihn vorliegen, sodass die Praioten vielleicht unter göttlicher Unterstützung unangenehme Fragen stellen, so sollte er das teuerste und handliche Gut einstecken und versuchen bei Yol Gurmak sein Glück zu finden.

    Nur schade um das angetraute Heim in dem Fall.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Nun ich denke insofern die Praioten mich nicht finden und die Gruppe jedwede Verdächtigkeit von sich schütteln kann sobald sie gefunden werden, werden die Praioten entweder mich suchen (50/50 Chance, im RL würden die auch nicht ihren Lebensabend damit verbringen Jemandem ohne Spur nachzujagen der MÖGLICHERWEISE was damit zu tun, möglicherweise auch nicht.) oder die Suche aufgeben,

    insofern kann ich möglicherweise in ferner Zukunft wieder in die Burg und alles ist in Ordnung, die können ja niemanden schuldig sprechen und enteignen bei dem sie nicht wissen ob er schuldig ist und den sie nicht finden :p......... oder?

  • Verurteilung in Abwesenheit ist nicht so unüblich im aventurischen Rechtssystem. Wer hält übrigens den Adelstitel der an die Burg geknüpft war? Dein Magier darf das eigentlich nicht sein oder muss proforma einen Verweser einsetzen, denn Magiern ist es nicht gestattet politisch motiviert zu handeln. Z.M. in den großen Reichen ist das der Fall. (MR, HR, BL)

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Folgendes Problem, meine Wenigkeit beschwört einen Nemanar (Attentäterdämon) mit dermaßen viel QS das er seinen Auftrag (einen alten Rondra Geweihten nicht lethal zu vergiften) erledigen konnte und ich ihm dann die Freiheit eingeräumt habe danach zu machen worauf er so Bock hat.

    Nun ich denke insofern die Praioten mich nicht finden und die Gruppe jedwede Verdächtigkeit von sich schütteln kann sobald sie gefunden werden, werden die Praioten entweder mich suchen (50/50 Chance, im RL würden die auch nicht ihren Lebensabend damit verbringen Jemandem ohne Spur nachzujagen der MÖGLICHERWEISE was damit zu tun, möglicherweise auch nicht.) oder die Suche aufgeben,


    insofern kann ich möglicherweise in ferner Zukunft wieder in die Burg und alles ist in Ordnung, die können ja niemanden schuldig sprechen und enteignen bei dem sie nicht wissen ob er schuldig ist und den sie nicht finden :p......... oder?

    Nur zur Einordnung, was der Beschwörer hier getan hat - laut Wege der Zauberei S. 392 ist es "über unmenschliches Verhalten, Mord, Folter und Vergewaltigung hinaus – eine erzböse Tat [.], den Dämonen den ungehinderten Zugang zum Kosmos zu verschaffen,"

    Laut Herz des Reiches S. 31 gilt: "Wer eine Straftat begeht, ohne sie zu sühnen, oder aus der Haft flieht, katapultiert sich ebenfalls in die Rechtlosigkeit: Mit der Ächtung, die ein befugtes Gericht aussprechen kann, verliert ein Mensch Status und Titel und ist für vogelfrei erklärt. Letzteres ist eigentlich dasselbe wie Rechtlosigkeit, betont aber für jedermann, dass der Verfemte erschlagen werden darf und sollte. Wer ihm Zuflucht gewährt, kann ebenfalls geächtet werden."

    Bedenkt man den hohen Stand des Magiers als Burgherren und die gewaltige Schwere des Verbrechens, könnte es sogar zu einer Reichsacht kommen: "Eine Reichtsacht gilt für das gesamte Reichsgebiet und kann nur von einem Kaiser und dem Reichsgericht in Elenvina ausgesprochen oder aufgehoben werden. Dabei wird über den Delinquenten zunächst die Jahresacht verhängt: Er hat binnen eines Jahres vor einem Gericht zu erscheinen, damit über seine Taten befunden und seine Strafe vollzogen werden kann (oft der Tod). Folgt er dieser Aufforderung nicht, ergeht über ihn die Oberacht (auch: Aberaucht), die als unaufhebbar gilt (und tatsächlich nur in Ausnahmefällen zurückgenommen wurde). Wer unter Reichsacht steht, dessen Besitz fällt zunächst an das Kaiserhaus. Finden sich tatkräftige Verfolger des Geächteten, erhalten sie dessen Besitz anteilig."

    Wobei die Reichtsacht aber nur in als wirklich bedeutsam eingestuften Fällen angewandt wird. Vermutlich würde es bei der "normalen" Vogelfreiheit bleiben.

    In Aventurien giltst du letztlich als schuldig, bis du dem Gericht deine Unschuld bewiesen hast. Deine Flucht kann auch gerade als Geständnis aufgefasst werden. Wenn du dich der Justitz entziehst, kannst du alles verlieren.

  • In einer Nacht und Nebel Aktion wären dort keine Wachen auf "meinem" Land.

    Ich habe mich aber für eine andere Lösung entschieden, für meinen Charakter macht es keinen Sinn da zu vermodern, ich werde wohl eher zurück reisen in die Burg, mein verstecktes Hab und Gut einsammeln und mich dann via Frazzaroth in die Nähe von Yol Ghurmak teleportieren um dort weiter meinen frevelhaften Taten nachzugehen und nach einer gewissen Zeit werde ich mich dann wieder zurück begeben, bis dahin sollten die Bannstrahler ihre Suche aus Zeit/Kostenfaktoren niedergelegt haben.

    Tijakool mit euch, mögen eure Seelen nicht in der Seelenmühle gemartert werden

    Wenn du abhaust, werden das Leute als Schuldeingeständnis sehen. Die Bannstrahler selbst werden dich zwar nicht lange ewig suchen, aber du wirst dich auf den "Gesucht"-Listen des Reiches und auch der Gilde wiederfinden.

    Und wenn du zurückkommen solltest, wird es nicht lange dauern, bis jemand kommt, der dich mitnehmen soll. Abgesehen davon, dass in der Zwischenzeit jemand anderes die Burg haben wird.


    Du kannst davonrennen und dich auf Dauer verstecken und eine neue Idendität annehmen. Aber Zurückkommen und deinen alten Platz einnehmen fällt aus.