Praios zum Gruße,
ich bin juristisch etwas überfordert.
Hintergrund: Mittelreich, Albernia, Grafschaft Bredenhag, Baronie Fairnhain. In den Namenlosen Tagen (1027/2028 BF) sind mehrere Morde geschehen. Es gibt einen Hauptverdächtigen, die Dorfbewohner sind sich sicher und stehen kurz davor, diesen einfach aufzuhängen. Der Dorfschulze ist darum bemüht, den "offiziellen" Weg zu gehen.
Offizieller Weg: Laut GA müsste hier wirklich der Graf zuständig sein (Mord = Schwerverbrechen; Schwerverbrechen = Hochgericht). Aber ist es dann wirklich so, dass jeder Mord immer so "weit oben" abgehandelt wird? Das ist ja in der Praxis für die meisten Dörfer doch kaum möglich, den Delinquenten so lange festzusetzen, bis die Bürokratie durch ist....
Übersehe ich was oder wie macht ihr das so bei euch?
Herzlichst
Lorion