Frage zu Geisterruf

  • Kurze Frage zu Geisterruf:

    Erlaubt der Spruch, Seelen von gerade Verstorbenen zu rufen? Wenn ja, wie lange nach dem Tod? Wann ist der richtige Moment? Wann hat sie die 3. Sphäre verlassen? Darf sie noch im Körper sein? Wenn nein, wann verlässt sie den Körper?

    Wichtig ist beim Geisterruf zu wissen das es nur auf Geister geht die noch in der 3. Sphäre sind. Also kann es dir auch passieren das der Geist schon weg ist wenn dein Ritual nach 5 Minuten fertig ist.

    Ich hab mich immer gefragt ob man die Geister mit magischer Sicht sieht wenn jemand gerade verstorben ist.

    Wichtig ist beim Geisterruf zu wissen das es nur auf Geister geht die noch in der 3. Sphäre sind. Also kann es dir auch passieren das der Geist schon weg ist wenn dein Ritual nach 5 Minuten fertig ist.

    Ich hab mich immer gefragt ob man die Geister mit magischer Sicht sieht wenn jemand gerade verstorben ist.

    Ich dachte der Geist zieht erst ins Totenreich, wenn der der jeweiligen Kultur zugeordnete Akt der Bestattung vollzogen ist. Z.B. wenn eine Leiche beerdigt wird geht die Seele zu Borons Hallen, vorher nicht. Und deshalb bestehen doch oft "gute NCSs" auf eine ordentliche Bestattung, wegen dem Prinzip der "Totenruhe". Oder nicht?

    Das verhindert/erschwert meines Wissens nach nur das der Körper als Untoter wieder erweckt wird aber hat glaube ich mit dem Geist nichts zu tun.

    Aber da würde ich auch nicht drauf Wetten.

  • Genau wie Eisenhower es sagt. Eine Bestattung ist nichts das im 12 Götterglauben an das Seelenheil geknüpft wird. (WdG weicht hier glaube ich 1-2 mal ab, bzw. ist widersprüchlich.) Generell gilt, jede Seele die für ein Götter Pantheon initiiert wurde reist, nach dem Tod, in das Totenreich des Pantheons ein oder verbringt die Ewigkeit an der Seite einer Gottheit (Thorwal-Pantheon), denn nicht alle Pantheons auf Aventurien folgen dem Glaubenskonzept eines Totenreichs, das von einem Totengott beherrscht wird.

    Die Seelen die in der 3ten Sphäre verweilen sind solche die gegen ihre Götter gefrevelt haben. Verdammte Seelen werden ggf. in die siebte Sphäre gerissen und in der Seelenmühle gemartert, bis aus ihrem Nayrakis ein neuer Dämon entsteht.

    Dieses Schicksal kann man nur abwenden in dem man Buße vor den Augen der Götter begeht.

    Siehe hierzu die Fokusregeln in AGW 1 (Kirchenbräuche und Makel).

    Du kannst aber auch in der 4ten Sphäre mit einem Geist Kontakt aufnehmen allerdings ist dazu der Nekropathia nicht der Geisterruf gemacht.

    Ich bin jedoch ein Fan davon, dass verschiedene Sphären verschiedenen Zeitgesetzen unterworfen sind. So kann eine Seele, die gerade eben ins Totenreich eingekehrt ist z.B. den eigenen Tod noch gar nicht realisiert haben und leugnen oder aber schon so lange dort sein, dass sie sogar den eigenen Namen vergessen hat.

    Mir gefällt es einfach die Zwiesprache mit Geistern außerhalb der 3ten Sphäre als schwierig zu gestalten, denn die Totenreiche sollen schlicht ihren Mysthizismus bewahren! (Aber das ist einfach meine Umsetzung und nichts das offiziell gesetzt ist!)

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    2 Mal editiert, zuletzt von Sturmkind (30. Oktober 2020 um 05:34)

  • Sturmkind

    Wie würdest du es denn spielen, wenn ein Bandit gerade von der Gruppe umgehauen wurde, und der Magier dann den Geisterruf startet?

    Ist die Seele dann schon direkt weg, oder bleibt sie lange genug in der 3. Sphäre, so dass der Magier in den 5 Minuten die das Ritual dauert die Seele noch beschwören kann?

  • Dazu muss man sich, denke ich, sehr genau anschauen, was beim Geisterruf beschworen wird. Etwaige DSA5-Infos würde ich gerne vielleicht etwas ergänzen:

    "Totengeister, also Wesen, deren Seele sich ruhelos in der Dritten Sphäre aufhalten, können mit dem Zauber GEISTERRUF beschworen werden, jedoch nur solche, die sich auch in der Reichweite dieses Zaubers aufhalten." (WdZ386)

    "Geister (oder Erscheinungen oder Spukgestalten, wie man sie bisweilen auch nennt) sind im Diesseits auftretende Wesenheiten, deren angestammter Platz eigentlich die Vierte Sphäre wäre, die aber verdammt sind, zwischen dem Reich der Toten und dem Reich der Lebenden hin und her zu wandeln und nirgends Ruhe zu finden. Meist handelt es sich um die Geister von Verstorbenen, die durch einen Fluch, seelische Not, Sühne einer Schuld oder bestimmte magische und Sphären-Konstellationen daran gehindert sind, ihren Seelenfrieden in Borons Hallen zu finden; es wurden aber auch bereits Begegnungen mit den halbmateriellen Erscheinungen von Pferden oder Vögeln bekundet." (WdZ203)

    Nur wenn aus der Seele ein Totengeist wird, sich also ruhelos(!) in der dritten Sphäre aufhält, wenn sie verdammt ist, zwischen Tod und Leben zu wandeln und keinen Seelenfrieden findet, ist sie mit dem Geisterruf beschwörbar. Wenn das aber nicht zutrifft, ist die Seele meiner Meinung nach auch 3 Sekunden nach dem Tode nicht herbeizurufen. Und selbst wenn wäre die Frage, wie viel vom Gefährten wohl übrig ist:

    "Die Trennung der Lebens- und Geistseele vom toten Körper ist wahrlich eine zerrüttende Erfahrung, die dazu führt, dass viele Geister auch geistig nur noch ein Schatten ihrer selbst sind und eventuell bestimmte Erinnerungen, Wesenszüge oder Charaktereigenschaften verloren oder zumindest verschüttet haben. Oft sind es nur noch die stärksten Gefühle und Antriebe, die sich in dem Geist ausdrücken: Liebe, Hass, Rache, Trauer, Verzweiflung oder eben die Erfüllung eines wichtigen persönlichen Ziels. Dadurch haben manche Geister viele verschiedene Stufen von Intelligenz. Dies ist auch der Grund, warum es manche Spukerscheinungen nur zu klagendem Heulen schaffen, während man mit anderen sehr dezidiert über die Alanfanischen Prophezeiungen debattieren könnte." (WdZ204)

    Das wären meine zwei Cent.:)

  • Ich würde es genau wie @Windweber handhaben, solange aus der Seele des Toten, kein Geist geworden ist, kann er nicht beschworen werden.

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    Ergebnis 'Ich'

  • Nach dem Konzept des Seelenfriedens wäre es dann durchaus anzunehmen, dass JEDER mordende Räuber, Schändiger und skrupellose Bandit mit vielen Unschuldigen auf dem Gewissen, am besten noch den 12en abgeneigt, unter die Kategorie fällt? Oder ist damit noch was anderes gemeint, und diesen Gestalten wird einfach vergeben und sie wandern zu Borons Hallen?

  • In Borons Hallen bleiben ja gerade die, die nicht so ganz den göttern gefällig gelebt haben. Sie können durch die Gnade Tsas auf Wiedergeburt und eine neue Chance hoffen. Für die Frommen sind sie eine Zwischenstation bevor sie in eines der Paradiese eingehen. Ob die Seele in Borons Hallen geht, hat nach meinem Verständnis eher damit zu tun, ob sie mit sich selbst im Reinen ist. Wenn sie Buße tun, Schaden wiedergutmachen oder Unerledigtes vollbringen will, kann sie unter Umständen als Geist auf Dere verbleiben. Dann muss sie durch Sterbliche erlöst werden, die ihr helfen, die Aufgabe zu erfüllen oder sie karmal von Schuldigkeiten lossprechen und in Borons Hallen schicken. Ein (permanenter) magischer Geisterbann erlöst sie übrigens nach DSA4-Regeln ausdrüklich nicht, sondern schickt sie nur in den Limbus. Boronis sehen das nicht so gerne.

  • Nach dem Konzept des Seelenfriedens wäre es dann durchaus anzunehmen, dass JEDER mordende Räuber, Schändiger und skrupellose Bandit mit vielen Unschuldigen auf dem Gewissen, am besten noch den 12en abgeneigt, unter die Kategorie fällt? Oder ist damit noch was anderes gemeint, und diesen Gestalten wird einfach vergeben und sie wandern zu Borons Hallen?

    Als Geist herumspuken ist nicht Strafe/Belohnung im Jenseits. Dafür sind Paradiese, Totenreiche und Niederhöllen da. Geister passieren, wenn irgendwas vom Übergang vom Leben zum Tod schief gegangen ist und die Seele in der 3. festhängt. Das passiert selten. Und auch Verbrecher landen typischerweise eifach nur im Totenreich.

  • Okay, das gibt schon besseres Gesamtbild.

    Wenn man einer Seele aus der 3. hilft, in dem man sie ruft und weiterschickt (evtl. mit Hepta) wäre das dann nicht im Sinne des "Guten" und keine "Nekromantie"?

    Man erlöst ja quasi die Qual einer Seele in der 3. gefangen zu sein.

    @Windweber:
    Also das mit dem Limbus steht da nicht. War evtl. in DSA4 noch anders? Im Regelwiki steht folgender Satz:

    "[...]wird der Geist in das Heptagramm gezogen und wechselt in eines der Totenreiche über."

    D.h. man würde der Seele ihren Frieden geben, wenn sie in ihr jeweiliges Totenreich wandert, oder nicht?

  • Ja, das war in 4.x noch anders. Da wollte man halt Heldengruppen ermutigen, den Anker, der den Geist hält, zu suchen und Abenteuer um Erlösung von Geistern zu schreiben, statt einfach bloß einen Zauber zu wirken.

  • Beim Vorgänger des Hepta in DSA4.1, dem Geisterbann, heißt es: "Die Boron-Kirchen lehren, nur Geweihte seien in der Lage, Seelen sicher ins Totenreich zu geleiten, während magisch ausgetriebene Geister auf ewig im Limbus schmachten müssten, wenn nicht Boron sich ihrer erbarme. Viele Magier und auch etliche Druiden glauben das ebenfalls, wes-wegen permanente Austreibungen nur selten vorgenommen werden. Daher wird diese zeit weise Bannung häufig durchgeführt, bis man Mittel und Wege findet, den Totengeist endgültig zu besänftigen oder zu beruhigen." (Liber Cantiones S. 97)

    Man erlöst den Geist damit also nicht, im Gegenteil, man verhindert eher seine Erlösung (zumindest im Glauben unter anderem der Boronkirche). Einige könnten es für eine besonders niederträchtige Form der Nekromantie halten. Den Geist aber vorrübergehend an der Manifestation zu hindern, sodass er keinen Schaden anrichten kann, bis ein Boroni sich seiner annimmt oder seine Aufgabe erledigt ist, könnte aber akzeptiert werden.

  • Krasser Unterschied zwischen 4 und 5.

    Da frage ich mich doch schon, ob das vielleicht einfach nur eine "Oversight" ist, weil der Schreiberling nicht so genau recherchiert hat, oder ob es eine bewusste Designentscheidung ist, dass die Geister nicht mehr in den Limbus gehen. Wird man wohl nie erfahren.

  • Die genaue Wirkung wird in DSA4 übrigens nur einfach nicht festgelegt. Die zitierte Passage beschreibt nur den Glauben und die Überzeugung einiger Aventurier, die nicht stimmen müssen. Diese Hintergrundsetzung kann auch noch stimmen, wenn die genaue regeltechnische Wirkung des Zaubers festgelegt wurde.

  • Als Geist herumspuken ist nicht Strafe/Belohnung im Jenseits. Dafür sind Paradiese, Totenreiche und Niederhöllen da. Geister passieren, wenn irgendwas vom Übergang vom Leben zum Tod schief gegangen ist und die Seele in der 3. festhängt. Das passiert selten. Und auch Verbrecher landen typischerweise eifach nur im Totenreich.

    Das Stimmt nicht wenn man nach DSA5 geht. Denn es ist ganz klar gesetzt, dass Man zu einer Gefesselten Seele wird, wenn man als Frevler starb:

    Allerdings macht ein Leben als Bandit niemanden zum Frevler, es sei denn der Bandit hat seine Waffe auch gegen Geweihte erhoben.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

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