Kurze Frage zur zweiten Angriffsaktion mit beidhändigem Kampf

  • Hallo!

    Ich wollte fragen, wie ein Passus bezüglich der zweiten Angriffsaktion im beidhändigen Kampfstil (Beidhändiger Kampf II) zu verstehen ist. Es geht mir darum, dass nach den Regeln der zweite Angriff folgenden Einschränkungen unterliegt: "Eine zusätzliche Angriffsaktion findet frühestens 4 Initiativphasen nach der ersten Aktion statt". Sind damit einheitliche Phasen gemeint, sodass ich nachdem ich in einem Kampf vier mal an der Reihe war (also selbst 4 Initiativphasen hatte) die Aktion als Angriff nutzen kann oder sind INI-Punkte gemeint, also wenn mein Kämpfer 15 INI hat kommt der Angriff isoliert bei 11 INI (ähnlich wie bei einem umgewandelten Angriff)?

  • Sind damit einheitliche Phasen gemeint, sodass ich nachdem ich in einem Kampf vier mal an der Reihe war (also selbst 4 Initiativphasen hatte) die Aktion als Angriff nutzen kann oder sind INI-Punkte gemeint, also wenn mein Kämpfer 15 INI hat kommt der Angriff isoliert bei 11 INI (ähnlich wie bei einem umgewandelten Angriff)?

    Als Antwort ein Zitat aus dem Wege des Schwerts:

    Zitat von Wege des Schwerts, S. 52

    In einer Kampfrunde werden in der Reihenfolge der Initiative (die höchste Initiative zuerst) die Aktionen der einzelnen Beteiligten abgehandelt. Die einzelnen Stufen der Initiative beim Herunterzählen werden bisweilen Initiativphasen oder einfach Phasen genannt.

    :)

  • Wenn die Zusatz-Aktion erst dran wäre, nachdem man schon viermal hat agieren können, käme sie ja erst in der 2. KR, bzw. alle zwei KR. Auf S. 73 in WdS steht: "und stellt eine zusätzliche Angriffs- oder Abwehr-Aktion pro Kampfrunde [...] zur Verfügung".

    Aber wie schon mit entsprechender Stelle zitiert wurde: Du bist z.B. bei INI 15 mit Deiner regulären AT dran, und bei 4 INI-Phasen später, bei der 11, kann Deine Zusatzaktion folgen. (Diese wiederum unterliegt halt den Auflagen, keine Manöver und Ansagen mit mehr als +4 zu machen).

    Es darf auch nicht mit der Zusatzaktion angefangen werden: "Die Zusatzaktionen aus den Sonderfertigkeiten Parierwaffen II, Schildkampf II und Beidhändiger Kampf II erfolgen immer nach den regulären entsprechenden Aktionen; es ist also nicht erlaubt, z.B. zuerst mit der Zusatzaktion zu parieren und danach die reguläre Parade umzuwandeln. [...] Die genannten Zusatzaktionen müssen immer zusätzlich zu einer regulären Angriffs- oder Abwehraktion erfolgen, können also insbesondere nicht verwendet werden, wenn der Kämpfer in der Kampfrunde zwei Aktionen auf längerfristige Handlungen verwendet (Atem Holen, Zaubern, Sprinten etc.)".

    Ich weiß nicht, welche Auflage Du hast, in der ersten steht das nicht drin und wurde erstmals in der Errata auf S. 2 nachgereicht, daher sei es hier vorsichtshalber erwähnt.